HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

November 2022
23. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

1048. BVerfG 2 BvR 2222/21 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 30. September 2022 (BGH / OLG München)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im „NSU-Prozess“ (mittäterschaftliche Beteiligung an Mordtaten einer rechtsterroristischen Vereinigung; „nationalsozialistischer Untergrund“; Recht auf rechtliches Gehör; Schutz vor Überraschungsentscheidungen; Festhaltung des BGH an ständiger Rechtsprechung; Mittäterschaft bei vereinigungsbezogenen Taten nicht allein aufgrund Zugehörigkeit zu der Vereinigung; Entscheidung anhand allgemeiner Kriterien der Mittäterschaft; Tatbeiträge; Tatinteresse; Tatherrschaft; Recht auf rechtliches Gehör; kein Anspruch auf mündliche Verhandlung in der Revisionsinstanz; offensichtliche Unbegründetheit der Revision; Willkürverbot; Recht auf den gesetzlichen Richter; Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof).
Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 267 Abs. 3 AEUV; § 25 Abs. 2 StGB; § 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1049. OLG Karlsruhe 2 Rv 21 Ss 262/22 – Beschluss vom 26. Juli 2022
Urkundenfälschung (Covid-19 Impfung; Urkunde: Impfpass; Konkurrenzen: Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse, Fälschung von Gesundheitszeugnissen, Impfpass mit gefälschter Eintragung, keine Sperrwirkung, privilegierende Spezialität, kein Gebrauch des falschen Gesundheitszeugnisses, Bestimmtheitsgebot, Gesetzessystematik, Historie, Wertungswiderspruch); Fälschung von Gesundheitszeugnissen; Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse (Gesundheitszeugnis: Impfpass, Aufspaltung in zwei voneinander unabhängige Urkunden; Behörde: Apotheke, RKI).
§ 267 StGB; § 277 StGB a.F.; § 279 StGB a.F.


Entscheidung

1050. BGH 1 StR 106/22 – Beschluss vom 27. Juli 2022 (LG Hanau)
Einschleusen von Ausländern (Anwendbarkeit der allgemeinen Konkurrenzregeln für die Teilnahme bei mehreren Haupttaten: einheitliche Tat des Einschleusens bei Beihilfe zur unerlaubten Einreise und anschließendem unerlaubten Aufenthalts eines Ausländers); Steuerhinterziehung (Bestimmung der Steuerverkürzung durch Schätzung: revisionsrechtliche Kontrolle).
§ 96 Abs. 1 AufenthG; § 95 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 AufenthG; § 52 StGB; § 370 Abs. 1 AO


Entscheidung

1051. BGH 1 StR 134/22 – Beschluss vom 26. Juli 2022 (LG Berlin)
Umsatzsteuerhinterziehung (unzutreffenden Angaben über Erwerber in anderen europäischen Mitgliedstaaten).
§ 370 Abs. 1 AO; § 4 Nr. 1 lit. b) UStG, § 6a Abs. 1 UStG


Entscheidung

1052. BGH 1 StR 145/22 – Beschluss vom 27. Juli 2022 (LG Landshut)
Kostenbeschwerde.
§ 464 Abs. 3 StPO


Entscheidung

1053. BGH 1 StR 157/22 – Beschluss vom 7. September 2022 (LG Frankfurt am Main)
Schlechterstellungsverbot (keine Erhöhung von Einzelstrafen auch bei insgesamt niedrigerer Gesamtstrafe).
§ 358 Abs. 2 Satz 1


Entscheidung

1054. BGH 1 StR 186/22 – Beschluss vom 24. August 2022 (LG Offenburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1055. BGH 1 StR 47/22 – Beschluss vom 29. September 2022 (LG Landshut)
Erinnerung gegen den Kostenansatz.
§ 66 Abs. 1 GKG


Entscheidung

1056. BGH 1 StR 49/22 – Beschluss vom 7. September 2022 (LG Augsburg)
Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung von nachteiligen Folgen der Tat: Bewährungswiderruf).
§ 46 Abs. 1 StGB; § 56f Abs. 2 StGB


Entscheidung

1057. BGH 1 StR 63/22 – Beschluss vom 6. September 2022 (LG Landshut)
Ablauf der Zeugenvernehmung (kein ordnungsgemäßer Ablauf bei Wiederholung der Zeugenaussage und ausschließlichem Vorhalt der früheren Aussage).
§ 69 Abs. 1 StPO


Entscheidung

1058. BGH 1 StR 214/22 – Beschluss vom 26. Juli 2022 (LG Kempten)
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit.
§ 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 StPO


Entscheidung

1059. BGH 1 StR 232/22 – Beschluss vom 23. August 2022 (LG Traunstein)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minder schwerer Fall: Sperrwirkung der tateinheitlichen unerlaubten Einfuhr hinsichtlich des Strafrahmen); nachträgliche Gesamtstrafenbildung (erforderliche Feststellungen zum Zeitpunkt der früheren Verurteilung).
§ 30a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 55 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1060. BGH 1 StR 234/22 – Beschluss vom 10. August 2022 (LG Stuttgart)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldunfähigkeit des Täters im Moment der Tat; keine Maßregelanordnung bei strafbefreiendem Rücktritt vom Versuch).
§ 63 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1061. BGH 1 StR 242/22 – Beschluss vom 6. September 2022 (LG Waldshut-Tiengen)
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 52 StGB


Entscheidung

1062. BGH 1 StR 254/22 – Beschluss vom 9. August 2022 (LG Offenburg)
Strafzumessung (gebotene Erörterung der Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs).
§ 46 StGB; § 46a Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 3 StPO


Entscheidung

1063. BGH 1 StR 265/22 – Beschluss vom 25. August 2022 (LG Stuttgart)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen).
§ 63 Satz 1 StGB


Entscheidung

1064. BGH 1 StR 315/22 – Beschluss vom 4. Oktober 2022 (LG Mannheim)
Verspätete Urteilsabsetzung.
§ 338 Nr. 7 StPO


Entscheidung

1065. BGH 1 StR 389/21 – Urteil vom 6. September 2022 (LG Nürnberg-Fürth)
Steuerhinterziehung (Bestimmtheitsgrundsatz: Bezugnahme auf Verwaltungsakte; Begriff des Steuervorteils: Verschleifungsverbot; Strafbarkeit der Hinterziehung inzwischen nicht mehr erhobener Zölle; hier: Hinterziehung von Antidumpingzöllen); Meistbegünstigungsgrundsatz.
Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 49 Abs. 1 Satz 3 EuGrCH; § 1 StGB; § 370 Abs. 1 AO


Entscheidung

1066. BGH 6 StR 225/22 – Urteil vom 7. September 2022 (LG Nürnberg-Fürth)
Lückenhafte Beweiswürdigung (Erforderlichkeit der Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten; Vorstellungsbild des Angeklagten); versuchtes Tötungsdelikt (Vorsatz, bedingter Vorsatz); keine Unterstellung von Geschehensabläufen zugunsten des Angeklagten ohne Anhaltspunkte.
§ 261 StPO; § 267 StPO; § 212 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1067. BGH 6 StR 270/22 – Beschluss vom 21. September 2022 (LG Neubrandenburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1068. BGH 6 StR 325/22 – Beschluss vom 6. September 2022 (LG Bamberg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1069. BGH 6 StR 332/22 – Beschluss vom 21. September 2022 (LG Halle)
Versuchter Totschlag (Rücktritt vom Versuch: Freiwilligkeit, Anstoß zum Umdenken von außen, Abstandnahme nach Einwirken eines Dritten; Rücktrittshorizont).
§ 212 Abs. 1 StGB; § 22 StGB; § 24 Abs. 1 StGB

Der Annahme von Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB steht es nicht von vornherein entgegen, dass der Anstoß zum Umdenken von außen kommt oder die Abstandnahme von der Tat erst nach dem Einwirken eines Dritten erfolgt. Entscheidend ist vielmehr, ob der Täter nach seinem Vorstellungsbild noch weitere Ausführungshandlungen hätte vornehmen können und damit „Herr seiner Entschlüsse“ geblieben ist.


Entscheidung

1070. BGH 6 StR 339/22 – Beschluss vom 20. September 2022 (LG Weiden i.d. OPf.)
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (eigenhändiges Delikt; Berühren des Kindes; Bestimmen des Kindes: Einwirkung auf das Kind).
§ 176 Abs. 1, Abs. 2 StGB a.F.; § 176a Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 StGB a.F.


Entscheidung

1071. BGH 6 StR 365/22 – Beschluss vom 21. September 2022 (LG Cottbus)
Verwerfung der Revision als unzulässig; Beschwer (keine Beschwer durch Nichtanordnung einer Maßregel).
§ 349 Abs. 1 StPO; § 64 StGB


Entscheidung

1072. BGH 6 StR 47/22 – Urteil vom 21. September 2022 (LG Weiden i.d. OPf.)
Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der Grundsätze der Garantenstellung, wesentliche Veränderung der Situation des Hilfsbedürftigen; Erlöschen der Pflicht; keine Garantenstellung aus Übernahme einer Verantwortung: Beteiligung an der Suche nach dem Tatopfer; keine Gemeinschaft: lose Zusammenschlüsse); verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtwürdigung: Blutalkoholkonzentration, psychodiagnostische Leistungskriterien); unterlassene Hilfeleistung; Tötungsdelikt (Vorsatz: besonders gefährliche Handlung, Umstände des Einzelfalles; Nachtatverhalten der Angeklagten: Chatnachrichten).
§ 221 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 StGB; § 323c Abs. 1 StGB; § 211 StGB; § 212 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; 21 StGB


Entscheidung

1073. BGH 3 StR 111/22 – Beschluss vom 20. September 2022 (LG Koblenz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1074. BGH 3 StR 145/22 – Beschluss vom 7. September 2022 (LG Wuppertal)
Schwere Zwangsprostitution (Gewerbsmäßigkeit).
§ 232 StGB; § 232a StGB


Entscheidung

1075. BGH 3 StR 165/22 – Beschluss vom 7. September 2022 (LG Koblenz)
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bandenabrede; Konkurrenzen); bandenmäßige Ein- bzw. Ausfuhr von Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme; Tenorierung; Konkurrenzen zum Bandenhandel).
§ 30a BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB


Entscheidung

1076. BGH 3 StR 177/22 – Beschluss vom 8. September 2022 (LG Mönchengladbach)
Reihenfolge der Vollstreckung von Freiheitsstrafe und Maßregel (Vorwegvollzug; Anrechnung von Untersuchungshaft); Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt); Verschlechterungsverbot; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tenorierung); Wertersatzeinziehung (Tenorierung der gesamtschuldnerischen Haftung).
§ 51 Abs. 1 StGB; § 67 Abs. 5 StGB; § 344 Abs. 1 StPO

1. Die vom Angeklagten erlittene Untersuchungshaft ist nicht bereits bei der Bemessung, sondern erst im Rahmen der Vollstreckung der nach § 67 Abs. 2 Satz 1 und 3 StGB vor einer angeordneten Maßregel zu vollstreckenden Strafe anzurechnen.

2. Hat ein Angeklagter zwar die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, nicht aber die Frage des Vorwegvollzugs von seiner Revision ausgenommen, ist bei ihm eine Änderung der Dauer des Vorwegvollzugs aufgrund der Revision eines Mitangeklagten als weiteren Revisionsführer zulässig.

3. Das Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hindert nicht daran, eine Entscheidung über den Vorwegvollzug auf eine Angeklagtenrevision hin zu treffen.


Entscheidung

1077. BGH 3 StR 200/22 – Beschluss vom 20. September 2022 (LG Mönchengladbach)
Hinweispflicht des Gerichts bei Veränderung der Tatsachengrundlage.
§ 265 StPO; § 250 StGB


Entscheidung

1078. BGH 3 StR 216/22 – Beschluss vom 25. August 2022 (LG Koblenz)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: standardisierte Prognoseinstrumente; Widerspruch zwischen Gefährlichkeitsprognose und Verhältnismäßigkeitsprüfung); Schlechterstellungsverbot (Aufhebung des Freispruchs).
§ 62 StGB; 63 StGB; § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO

1. Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Bei der insoweit vom Gericht anzustellenden Gefährlichkeitsbeurteilung können standardisierte Prognoseinstrumente des psychiatrischen Sachverständigen niemals für sich allein, sondern immer nur im Zusammenhang mit einer Erforschung und Bewertung der individuellen Täterpersönlichkeit eine Gefährlichkeitsbeurteilung tragfähig begründen.

2. Das Schlechterstellungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO steht der Aufhebung des Freispruchs nicht entgegen. § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ermöglicht es, in einer neuen Hauptverhandlung anstelle der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus den Täter schuldig zu sprechen und eine Strafe zu verhängen. Daraus folgt, dass auf die Revision des Angeklagten ein mit der Maßregelanordnung ergangenes freisprechendes Erkenntnis ebenfalls aufgehoben werden kann.


Entscheidung

1079. BGH 3 StR 231/22 – Beschluss vom 20. September 2022 (LG Koblenz)
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme).
§ 30a BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB


Entscheidung

1080. BGH 3 StR 25/22 – Urteil vom 8. September 2022 (LG Koblenz)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Straftaten von erheblicher Bedeutung: Nachstellung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung; Gefährlichkeitsprognose).
§ 63 StGB; § 113 StGB; § 185 StGB; § 223 StGB; § 238 StGB


Entscheidung

1081. BGH 3 StR 238/21 – Urteil vom 22. September 2022 (LG Wuppertal)
Erweiterte Einziehung (Anwendungsbereich bei unklarer Herkunft; Surrogate; Umfang der Wertersatzeinziehung).
§ 73a StGB; § 73c StGB


Entscheidung

1082. BGH 3 StR 241/22 – Beschluss vom 6. September 2022 (LG Osnabrück)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Korrektur des Geldbetrages).
§ 73 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

1083. BGH 3 StR 251/22 – Beschluss vom 8. September 2022 (LG Kleve)
Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revision und Revisionsbegründungsschrift; Übermittlung mit qualifizierter elektronischer Signatur; Einreichung auf sicherem Übermittlungsweg mit Signatur).
§ 32a StPO; § 32d Satz 2 StPO


Entscheidung

1084. BGH 3 StR 261/22 – Beschluss vom 7. September 2022 (LG Düsseldorf)
Wertersatzeinziehung (Angabe in Euro); Weisungen (Anzeige des Wohnsitzes oder ständigen Aufenthaltsortes; Anzeige der Einreise in die Bundesrepublik und des beabsichtigten Aufenthaltsortes; EU-Freizügigkeit).
§ 56c StGB; 73c StGB


Entscheidung

1085. BGH 3 StR 359/21 – Urteil vom 25. August 2022 (OLG Frankfurt a.M.)
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Grenzen der umfassenden Würdigung von Tatumständen und Beweisergebnissen; Anforderungen an freisprechendes Urteil); Inbegriffsrüge; Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Begründungsanforderungen); Mordmerkmale (sonstige niedrige Beweggründe bei politisch motivierter Tötung); Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (rassistischer und ausländerfeindlicher Hintergrund einer Tötung); Doppelverwertungsverbot.


§ 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 StPO; § 261 StPO; § 46 StGB; § 211 StGB


Entscheidung

1086. BGH 3 StR 451/21 – Beschluss vom 6. September 2022 (LG Oldenburg)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Ausschluss bei Erlöschen des Anspruchs des Verletzten).
§ 73c StGB; § 73e Abs. 1 StGB

Die Einziehung nach den §§ 73 bis 73c StGB ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch, der dem Verletzten aus der Tat auf Rückgewähr des Erlangten oder auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, erloschen ist. Der Anspruch des Verletzten kann dabei auch dann erlöschen, wenn er durch einen anderen als den Täter erfüllt wird.


Entscheidung

1087. BGH 3 StR 451/21 – Beschluss vom 6. September 2022 (LG Oldenburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1088. BGH AK 30/22 – Beschluss vom 20. September 2022 (OLG Düsseldorf)
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; besondere Schwierigkeit und der Umfang der Ermittlungen).
§ 112 StPO; § 121 StPO


Entscheidung

1089. BGH AK 32/22 – Beschluss vom 12. Oktober 2022 (OLG Koblenz)
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; besondere Schwierigkeit und der Umfang der Ermittlungen).
§ 112 StPO; § 121 StPO


Entscheidung

1090. BGH StB 38/22 – Beschluss vom 20. September 2022
Auslegung einer Erklärung (Wille des Erklärenden; Aufdrängung von Rechtsmitteln).
§ 300 StPO


Entscheidung

1091. BGH StB 39/22 – Beschluss vom 20. September 2022 (OLG Stuttgart)
Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der konkreten Straferwartung).
§ 112 StPO


Entscheidung

1092. BGH StB 40/22 – Beschluss vom 5. Oktober 2022
Durchsuchung bei Beschuldigten (Verdachtsgrad; Anfangsverdacht durch Behördenzeugnis).
§ 102 StPO


Entscheidung

1093. BGH StB 41/22 – Beschluss vom 5. Oktober 2022 (OLG Düsseldorf)
Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Schwerkriminalität; Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der konkreten Straferwartung; Beschleunigungsgebot in Haftsachen).
§ 112 StPO


Entscheidung

1094. BGH 2 StR 106/22 – Beschluss vom 5. Juli 2022 (LG Erfurt)
Strafzumessung (Freiheitsstrafe: Erstverbüßer, berufstätig, drohender Widerruf der Bewährungsstrafe); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 46 StGB; § 64 StGB


Entscheidung

1095. BGH 2 StR 1/21 – Urteil vom 13. April 2022 (LG Frankfurt am Main)
Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig beurteilbar, Teilrechtskraft, stufenweise entstehende Gesamtentscheidung, Geldwäschehandlung); Einziehung (Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern: Unmöglichkeit durch eine andere als die im konkreten Fall die Einziehung begründende Tathandlung, bestimmender Strafzumessungsgrund, Vereitelung der Originaleinziehung, Ermessen, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Geldwäsche: Geldwäscheobjekt, neue Fassung; gesamtschuldnerische Haftung); Geldwäsche (mehrere Handlungen: Handlungsmehrheit, natürliche Handlungseinheit); Verschlechterungsverbot (Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat: Einziehung).
§ 344 StPO; § 358 Abs. 2 StPO; § 74 Abs. 2 StGB; § 74c Abs. 1 StGB; § 261 StGB


Entscheidung

1096. BGH 2 StR 142/22 – Beschluss vom 16. August 2022 (LG Hanau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1097. BGH 2 StR 155/22 – Beschluss vom 18. August 2022 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1098. BGH 2 StR 172/22 – Beschluss vom 17. August 2022 (LG Erfurt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1099. BGH 2 StR 34/22 – Urteil vom 20. Juli 2022 (LG Gießen)
Strafzumessung (beschränkte Revisibilität; Strafrahmenwahl: schwerer Raub, Scheinwaffe); Schadenswiedergutmachung (kein Genügen von bloßen Ankündigungen oder Zusagen).
§ 46 StGB; § 46a StGB; § 250 StGB Für die Anwendung des § 46a Nr. 2 StGB genügen bloße Ankündigungen oder Zusagen eines Täters nicht, den Schaden später wieder gutzumachen.


Entscheidung

1100. BGH 2 StR 74/22 – Beschluss vom 27. September 2022 (LG Kassel)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1101. BGH 2 StR 94/22 – Beschluss vom 11. April 2022 (LG Meiningen)
Sexueller Missbrauch von Kindern (Urteilsgründe: erforderliche Individualisierung der einzelnen Taten bei Aburteilung in Serie, keine übersteigerten Anforderungen, bestimmte Mindestzahl von Straftaten, hochgerechnete Gesamtzahl, Überzeugung von jeder einzelnen individuellen Straftat); Strafzumessung (Tatfolgen: festgestellte

Tatfolgen bei einer Serie von Sexualdelikten, Berücksichtigung bei der Einzelstrafbemessung mit vollem Gewicht, Folge allein einzelner Taten, Folge aller abgeurteilten Straftaten, Gesamtstrafenbildung).
§ 176 StGB; § 46 StGB; § 54 StGB


Entscheidung

1102. BGH 2 StR 222/22 – Beschluss vom 17. August 2022 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1103. BGH 2 StR 225/22 – Beschluss vom 13. September 2022 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1104. BGH 2 StR 231/21 – Urteil vom 17. August 2022 (LG Aachen)
Einschleusen von Ausländern (Strafbarkeit von Ausländern bei der Einreise und ihrem Aufenthalt bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit: Bemessung ausschließlich nach objektiven Kriterien; illegaler Aufenthalt; Strafzumessung: strafschärfende Bewertung wiederholten Handelns, kein Beleg einer Unterstützungshandlung bei einer vorhergehenden illegalen Einreise einer Ausländerin; Voraussetzungen: Haupttat der geschleusten Person, Beihilfehandlung des Schleuser, Vorteil für die Beteiligung an der illegalen Einreise, Vermögensvorteil, Erhalt oder Sich-versprechen-lassen, kausaler und finaler Zusammenhang zum Vorteil); Einziehung des Wertes von Taterträgen (durch die Tat erlangt: unmittelbares aus der Verwirklichung des Tatbestandes Fließen, faktische Verfügungsgewalt, Kausalzusammenhang zwischen Tat und dem Erlangen, Beruhen des Vermögenszuflusses auf der Verwirklichung des Tatbestandes, Vermögenswerte durch nicht tatbestandsmäßige Handlungen oder Rechtsgeschäfte, Zusammenhang zwischen den der Schleusung dienenden Tathandlungen und dem Erlangen des Vermögensvorteils, Abhängigkeit des Zuflusses von der Prostitutionstätigkeit; gesamtschuldnerische Haftung).
§ 96 AufenthG; § 73c StGB


Entscheidung

1105. BGH 2 StR 269/21 – Beschluss vom 23. Juni 2022 (LG Hanau)
Revisionsbegründung (Verfahrensrüge: Darlegung, Mangel begründende Tatsachen, mitteilungspflichtiges Gespräch, mangelnde Protokollierung, Darlegung des Gegenstands der Erörterung); Verständigung (Mitteilungs- und Protokollierungspflicht: Gegenstand der Erörterung verständigungsfähig, prozessuales Verhalten, Konnex zum Verfahrensergebnis, Naheliegen der Frage nach oder Äußerung zu einer Straferwartung, Rahmengeschehen); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (keine Nachholung oder Nachbesserung einer Verfahrensrüge).
§ 344 StPO; § 243 Abs. 4 StPO; § 273 Abs. 1a StPO; § 44 StPO


Entscheidung

1106. BGH 2 StR 276/21 – Beschluss vom 5. Juli 2022 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1107. BGH 2 StR 301/22 – Beschluss vom 28. September 2022 (LG Erfurt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1108. BGH 2 StR 435/21 – Beschluss vom 23. Juni 2022 (LG Bonn)
Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (schädliche Neigungen: Begehung weiterer Straftaten, halbes Jahr Untersuchungshaft, Begehung von Straftaten unter den Augen des Gerichts); Bemessung der Jugendstrafe (keine Berücksichtigung nicht prozessordnungsgemäß festgestellter oder in einem anderen Verfahren rechtskräftig abgeurteilter Folgedelikte; Strengbeweis; gerichtskundig).
§ 17 Abs. 2 JGG; § 18 JGG


Entscheidung

1109. BGH 2 StR 456/21 – Beschluss vom 18. August 2022 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision.
§ 349 StPO


Entscheidung

1110. BGH 2 StR 456/21 – Beschluss vom 18. August 2022 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision.
§ 349 StPO


Entscheidung

1111. BGH 2 StR 456/21 – Beschluss vom 18. August 2022 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision.
§ 349 StPO


Entscheidung

1112. BGH 2 StR 462/21 – Beschluss vom 28. September 2022 (LG Köln)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
§ 45 Abs. 1 StPO


Entscheidung

1113. BGH 2 StR 474/21 – Urteil vom 20. Juli 2022 (LG Darmstadt)
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Betäubungsmittelstrafbarkeit).
§ 261 StPO


Entscheidung

1114. BGH 2 StR 474/21 – Beschluss vom 20. Juli 2022 (LG Darmstadt)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (nicht geringe Menge: Mindestwirkstoffmenge, Handelsmenge, Menge des Besitzes; Strafzumessung: Rauschgiftmenge, Art des Rauschgifts, Gefährlichkeit, Volksgesundheit); Strafzumessung (Einziehung: Nebenstrafe, Gegenstand von nicht unerheblichem Wert, bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe); erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Forderungen gegenüber Abnehmern aus Drogengeschäften: kein Vermögenszuwachs, nicht werthaltig).
§ 29a BtMG; § 46 StGB; § 74 StGB; § 73a StGB


Entscheidung

1115. BGH 2 StR 503/21 – Urteil vom 8. Juni 2022 (LG Bonn)
Beweiswürdigung (begrenzte Revisibilität; Totschlag; Mittäterschaft); Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Ausgehen von einer anderen Teilnahmeform als die unverändert zugelassene Anklage: Hinweis, Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft).
§ 261 StPO; § 265 StPO; § 212 StGB; § 25 Abs. 2 StGB;


Entscheidung

1116. BGH 2 StR 543/21 – Beschluss vom 2. Juni 2022 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1117. BGH 2 StR 543/21 – Beschluss vom 2. Juni 2022 (LG Aachen)
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande: Vorliegen, Bandenabrede, Zusammenwirken mehrerer Geschäftspartner, eingespieltes Bezugs- und Absatzsystem, andauernde Geschäftsbeziehung, verlängerter Arm, getroffene Risikoverteilung).
§ 30a BtMG


Entscheidung

1118. BGH 2 StR 564/21 – Beschluss vom 18. August 2022 (LG Darmstadt)
Zurückweisung der Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

1119. BGH 2 StR 567/21 – Beschluss vom 22. Juni 2022 (LG Darmstadt)
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (Konkurrenzen: gesetzlicher Tatbestand, Mehrheit natürlicher Betätigungen, Beruhen auf demselben Entschluss, Zusammenfassung zu einer einheitlich bewerteten Straftat, zeitliche Abstände, Verschiedenheit der Sachlagen, Mehrheit von Taten, eine Tat, Tateinheit).
§ 132a StGB; § 52 StGB


Entscheidung

1120. BGH 2 ARs 211/22 (2 AR 123/22) – Beschluss vom 4. August 2022
Verbindung rechtshängiger Strafsachen.
§ 4 StPO


Entscheidung

1121. BGH 4 StR 28/22 – Urteil vom 7. Juli 2022 (LG Paderborn)
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung: Maßstab, Gesamtwürdigung der Beweisergebnisse, gesteigerte revisionsgerichtliche Anforderungen an die Sachdarstellung und Erörterung der Beweislage bei Unwahrheit eines Aussageteils; Vergewaltigung).
§ 261 StPO; § 177 StGB

Der Tatrichter hat alle wesentlichen, für und gegen den Angeklagten sprechenden Tatsachen und Beweisergebnisse, die Gegenstand der Hauptverhandlung waren, erschöpfend zu würdigen; dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet werden, sondern sind in eine umfassende Gesamtwürdigung einzustellen. Gesteigerte revisionsgerichtliche Anforderungen an die Sachdarstellung und Erörterung der Beweislage bestehen in Fällen von „Aussage gegen Aussage“, wenn sich die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.


Entscheidung

1122. BGH 4 StR 34/22 – Beschluss vom 26. April 2022 (LG Münster)
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: deliktsübergreifende strafbarkeitsbegründende Umstände aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs, keine strafschärfende Berücksichtigung der Art der Garantenstellung, elterliche Sorge).
§ 46 Abs. 3 StGB; § 13 StGB; § 1626 BGB


Entscheidung

1123. BGH 4 StR 41/22 – Beschluss vom 23. Juni 2022 (LG Münster)
Vorsatz (Vorliegen: Erstrecken auf den zum Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs führenden Geschehensablauf, unwesentliche Abweichungen des vorgestellten vom tatsächlichen Geschehensablauf, Abweichung innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren, Wissenselement, Willenselement, mehrere Sachverhaltsvarianten, Beweiswürdigung); gefährliche Körperverletzung.
§ 15 StGB; § 223 StGB; § 224 StGB


Entscheidung

1124. BGH 4 StR 55/22 – Beschluss vom 14. September 2022 (LG Hagen)
Zwangsprostitution (gewerbsmäßiges Handeln: Vorliegen, erzielte Einkünfte des Opfers, dauerhafte Einnahmequelle, keine Intention wiederholter Tatbegehung).
§ 232a StGB; § 232 StGB


Entscheidung

1125. BGH 4 StR 61/22 – Beschluss vom 5. Juli 2022 (LG Münster)
Beweisverwertungsverbot (ausländische Ermittlungsmaßnahme: Nichteinhaltung deutschen Rechts bei einer ausländischen Ermittlungsmaßnahme, ordre public, Verhältnismäßigkeitsprüfung, besondere Verwendungsvorbehalte); Online-Durchsuchung (Beweisverwertungsverbot: Zweck der Verfahrensnorm, Rechtskreis, Grundrechtsschutz des Nutzers des betroffenen informationstechnischen Systems, Nutzereigenschaft, Verwendungsschranke des § 100e Abs. 6 StPO); Europäische Ermittlungsanordnung (Unterrichtungspflicht: Verletzung, Beweisverwertungsverbot, individualschützende Wirkung, Beweisverwendung im Ausland).
§ 261 StPO; § 100b StPO; § 100e StPO; Art. 31 RL 2014/41


Entscheidung

1126. BGH 4 StR 114/22 – Beschluss vom 25. Mai 2022 (LG Aurich)
Fahren ohne Fahrerlaubnis (Führen eines Fahrzeuges: Feststellung); Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen: Tatmehrheit); erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (neue Fassung: keine Rechtsgrundlage für die erweiterte Einziehung des mit dem Erlös aus einer anderen Straftat erworbenen Surrogats; taugliches Zugriffsobjekt); Einziehung des Wertes von Taterträgen. § 21 StVG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 73a StGB; § 73c StGB


Entscheidung

1127. BGH 4 StR 140/22 – Beschluss vom 14. September 2022 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1128. BGH 4 StR 150/22 – Beschluss vom 14. September 2022 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1129. BGH 4 StR 153/22 – Beschluss vom 31. August 2022 (LG Detmold)
Einziehung des Wertes von Taterträgen.
§ 73c StGB


Entscheidung

1130. BGH 4 StR 166/22 – Beschluss vom 31. August 2022 (LG Bochum)
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu gefährlichen Straftaten: keine Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens, Belastung des Opfers Ausdruck einer besonders verwerflichen Einstellung; Gefährlichkeitsprognose).
§ 66 StGB


Entscheidung

1131. BGH 4 StR 64/22 – Beschluss vom 19. Juli 2022 (LG Frankenthal (Pfalz))
Verständigung (Informationspflicht: außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Erörterungen, erfolglose Verständigungsbemühungen, Beruhen des Urteils, kein entscheidungserhebliches Auswirken auf das Prozessverhalten des Angeklagten, nicht auf die Herbeiführung einer gesetzeswidrigen Absprache gerichtet).
§ 243 Abs. 4 StPO; § 337 StPO


Entscheidung

1132. BGH 4 StR 87/22 – Urteil vom 15. September 2022 (LG Dortmund)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Gesamtwürdigung, Maßstab, gravierende und dauerhafte Erkrankung, schwerwiegende Anlasstat); Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Urteilsgründe: Gesamtzusammenhang, ohne nähere Begründung erfolgte Übernahme der Einschätzung des Sachverständigen, über einen längeren Zeitraum strafrechtlich nicht in Erscheinungen getreten sein, Wahrscheinlichkeit der künftigen Begehung erheblicher Straftaten).
§ 63 StGB; § 20 StGB


Entscheidung

1133. BGH 4 StR 90/22 – Beschluss vom 13. September 2022 (LG Hagen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1134. BGH 4 StR 206/22 – Beschluss vom 29. September 2022 (LG Detmold)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1135. BGH 4 StR 206/22 – Beschluss vom 29. September 2022 (LG Detmold)
Eigene Entscheidung in der Sache (entsprechende Anwendung: Ausspruch über den Vorwegvollzug).
§ 354 Abs. 1 StPO


Entscheidung

1136. BGH 4 StR 210/22 – Beschluss vom 16. August 2022 (LG Bielefeld)
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Verfolgungsverjährung: Unterbrechung, Ruhen, neue Fassung); Strafzumessung (Berücksichtigung verjährter Taten).
§ 184b StGB; § 78 StGB; § 78b StGB; § 78c StGB; § 46 StGB


Entscheidung

1137. BGH 4 StR 215/22 – Beschluss vom 30. August 2022 (LG Berlin)
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Voraussetzungen; konkrete Gefahr: unmittelbare Folge, Dynamik des Straßenverkehrs); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; Darstellung in den Urteilsgründen: Anschluss an die Einschätzung eines Sachverständigen, wesentliche Anknüpfungspunkte; Schuldfähigkeit: paranoide Schizophrenie, konkretisierende Darlegung; symptomatischer Zusammenhang).
§ 315b StGB; § 63 StGB


Entscheidung

1138. BGH 4 StR 226/21 – Beschluss vom 16. August 2022 (LG Hagen)
Konkurrenzen (natürliche Handlungseinheit); Einziehung (Vermögensmehrung bei einem Drittbegünstigten: Privatvermögen, Vermögen der Gesellschaft, Gesellschaft nur formaler Mantel, keine Trennung zwischen Täter- und Gesellschaftsvermögen, Weiterleitung jedes aus der Tat folgenden Vermögenszuflusses).
§ 52 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

1139. BGH 4 StR 267/22 – Beschluss vom 30. August 2022 (LG Dresden)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrprognose: Begründung, schwere Störung des Rechtsfrieden, drohende Taten des Beschuldigten, Maß der Gefährdung, Gewicht der bedrohten Rechtsgüter); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsspezifische Gefahr: unmittelbares Führen der Tathandlung zur Schädigung, Fortbewegung des von dem Eingriff betroffenen Fahrzeugs, Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder das Fahrzeug gerade infolge der Dynamik des Straßenverkehrs).
§ 63 StGB; § 315b StGB


Entscheidung

1140. BGH 4 StR 269/22 – Beschluss vom 27. September 2022 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1141. BGH 4 StR 287/22 – Beschluss vom 14. September 2022 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1142. BGH 4 StR 289/22 – Beschluss vom 7. Oktober 2022 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1143. BGH 4 StR 307/22 – Beschluss vom 15. September 2022 (LG Essen)
Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Hinweispflicht: faires Verfahren, rechtliches Gehör, sachgemäße Verteidigung, wesentliche Veränderung des Tatbildes im Vergleich zu dem in der zugelassenen Anklage konkretisierten Sachverhalt, Art des Hinweises, Einrichten der Verteidigung, Erteilen des Hinweises durch den Vorsitzenden, kein „für sich stehen“ notwendig, Verbindung mit einer anderen Zweckbestimmung, Betroffenheit der Verteidigungsinteressen für den Angeklagten eindeutig erkennbar, keine Änderung durch die Einführung von § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO).
§ 265 StPO


Entscheidung

1144. BGH 4 StR 308/22 – Beschluss vom 11. Oktober 2022 (LG Paderborn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1145. BGH 4 StR 321/22 – Beschluss vom 27. September 2022 (LG Essen)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: neu abzuurteilende Tat zwischen zwei Vorverurteilungen begangen, Zäsurwirkung der ersten Vorverurteilung, Erledigung der der ersten Vorverurteilung zugrundeliegenden Strafe vor der zweiten Vorverurteilung).
§ 55 StGB


Entscheidung

1146. BGH 4 StR 372/21 – Beschluss vom 31. August 2022 (LG Essen)
Strafzumessung (Zäsurwirkung eines Urteils: Gesamtstrafenfähigkeit, gesamtstrafrechtlicher Verbrauch); Einziehung des Wertes von Taterträgen.
§ 46 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

1147. BGH 4 StR 377/21 – Urteil vom 18. August 2022 (LG Ingolstadt)
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (Qualifikation: Voraussetzungen, konkrete Gefahr, Beeinträchtigung der Sicherheit eines der benannten Individualrechtsgüter, Eintritt der Rechtsgutsverletzung nur vom Zufall abhängig, bloße enge räumliche Nähe zur Gefahrenquelle, Ausbleiben des Schadens, Verhinderung des Unfalls durch eine andere plötzliche Wendung, objektiv nachträgliche Prognose, Beinnaheunfall, Gefährdungsvorsatz, Abfinden mit dem Eintritt der Gefahrenlage, Vorstellung des Täters, Umstände des Einzelfalls, keine überspannten Anforderungen, Indizien).
§ 315d Abs. 2 StGB


Entscheidung

1148. BGH 4 StR 445/21 – Beschluss vom 11. April 2022 (LG Arnsberg)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Darlegung in den Urteilsgründe: kein Antrag auf Anordnung einer Maßregel, sachlich-rechtlich nachvollziehbare Begründung der Nichtanordnung, Aufdrängen der Anordnung nach den Umständen; symptomatischer Zusammenhang: Eigenkonsumfinanzierung).
§ 64 StPO; § 267 StPO


Entscheidung

1149. BGH 4 StR 461/21 – Beschluss vom 11. April 2022 (LG Berlin)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme: Tatbeitrag nur bloßer Transport von Betäubungsmitteln, Handlungsspielräume des Auslieferers, unmittelbare Beteiligung an An- und Verkauf des Rauschgifts, eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts, Beteiligung am Umsatz oder zu erzielenden Gewinn).
§ 29a BtMG

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln kommt es für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt. Erschöpft sich der Tatbeitrag im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt selbst dann keine Täterschaft vor, wenn dem Auslieferer Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben. Eine andere Bewertung kommt nur in Betracht, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder zu erzielenden Gewinn erhalten soll.


Entscheidung

1150. BGH 4 StR 508/21 – Beschluss vom 7. Juli 2022 (LG Aachen)
Revisionsbegründung (Begründungsanforderungen); Computerbetrug (mehrere Handlungen: natürliche Handlungseinheit, Tateinheit, eine Tat); räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Angriff auf die Entschlussfreiheit: Voraussetzung, täuschendes Element, List, nötigungsgleiche Wirkung, sanktionsbewehrte Rechtspflicht, Unkenntnis von Sachverhaltselementen, Maßgeblichkeit der erzielten Nötigungswirkung, Ausgehen der Zwangswirkung vom Täter, Restriktion durch weitere Tatbestandsmerkmale).
§ 344 Abs. 2 StPO; § 263a StGB; § 52 StGB; § 316a StGB


Entscheidung

1151. BGH 4 ARs 2/21 – Beschluss vom 18. August 2022
Rechtshilfeverfahren (Anrufung des Bundesgerichtshofes in Rechtshilfeverfahren: Zulässigkeit, Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage; antragsberechtigter Dritter: Beschuldigter des ausländischen Strafverfahrens, juristische Person, Organ).
§ 42 IRG; § 62 Abs. 1 Satz 2 IRG; § 91a Abs. 4 Nr. 1 IRG; § 61 Abs. 1 Satz 4 IRG


Entscheidung

1152. BGH 5 StR 130/22 – Beschluss vom 31. August 2022 (LG Bremen)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung der Erfolgsaussicht; Wiedergabe der Einschätzung des Sachverständigen; eigenständige Beurteilung durch das Tatgericht).
§ 64 StGB

Bei der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) genügt es zur Begründung der Erfolgsaussicht regelmäßig nicht, allein die Einschätzung eines Sachverständigen wiederzugeben. Vielmehr hat das Tatgericht – nicht anders als bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB – die Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen seiner Letztverantwortung für die Entscheidung selbständig zu beurteilen.


Entscheidung

1153. BGH 5 StR 153/22 – Beschluss vom 28. September 2022 (LG Berlin)
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet.
§ 356a StPO


Entscheidung

1154. BGH 5 StR 169/22 – Beschluss vom 30. August 2022 (LG Görlitz)
Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung (Angriffsrichtung der Rüge; Unzulässigkeit; Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Erkrankung des Verteidigers; Vorlage eines Gerichtsbeschlusses; Kausalzusammenhang).
§ 145 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 344 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1155. BGH 5 StR 171/22 (alt: 5 StR 390/19) – Beschluss vom 30. August 2022 (LG Chemnitz)
Durchgreifend rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung.
§ 261 StPO


Entscheidung

1156. BGH 5 StR 175/22 – Beschluss vom 4. August 2022 (LG Hamburg)
Erforderlichkeit der Notwehr bei lebensgefährlichen Messerstichen (mildestes Abwehrmittel; objektive ex ante-Betrachtung; Zeitpunkt der Verteidigungshandlung; endgültige Beseitigung der Gefahr; unzweifelhafte Abwehrwirkung; Androhung lebensgefährlicher Verteidigung; unbewaffneter Angreifer; Risiko des Fehlschlags der milderen Verteidigung).
§ 32 StGB


Entscheidung

1157. BGH 5 StR 180/22 – Beschluss vom 28. September 2022 (LG Bremen)
Unzulässige bloße „Protokollrüge“.
§ 344 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1158. BGH 5 StR 191/22 – Beschluss vom 28. September 2022 (LG Hamburg)
Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung durch Ablehnung der Akteneinsicht.
§ 338 Nr. 8 StPO; § 147 Abs. 1 StPO


Entscheidung

1159. BGH 5 StR 57/22 – Beschluss vom 13. September 2022 (LG Hamburg)
Unerlaubtes Herstellen verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Arzneimittelbegriff; Präsentationsarzneimittel; Verschreibungspflicht; Gewerbsmäßigkeit).
§ 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG; § 2 Abs. 1 AMG


Entscheidung

1160. BGH 5 StR 194/22 – Urteil vom 14. September 2022 (LG Hamburg)
Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht des Versicherungsvertreters durch Vereinnahmen von Versicherungsprämien).
§ 266 StGB


Entscheidung

1161. BGH 5 StR 197/22 – Beschluss vom 30. August 2022 (LG Berlin)
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
§ 63 StGB


Entscheidung

1162. BGH 5 StR 200/22 – Beschluss vom 13. September 2022 (LG Leipzig)
Abänderung im Schuldspruch auf die Revision des Angeklagten.
§ 349 Abs. 4 StPO


Entscheidung

1163. BGH 5 StR 215/22 – Beschluss vom 14. September 2022 (LG Berlin)
Teilweise Einstellung des Verfahrens und neue Gesamtstrafenbildung durch Beschluss.
§ 354 Abs. 1b StPO


Entscheidung

1164. BGH 5 StR 221/22 – Beschluss vom 14. September 2022 (LG Hamburg)
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Erörterung der Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts.
§ 24 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1165. BGH 5 StR 223/22 – Beschluss vom 27. September 2022 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1166. BGH 5 StR 235/22 – Beschluss vom 27. September 2022 (LG Dresden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1167. BGH 5 StR 245/22 – Beschluss vom 14. September 2022 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1168. BGH 5 StR 261/22 – Beschluss vom 27. September 2022 (LG Lübeck)
Sexueller Missbrauch von Kindern (rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung zum Vorsatz des Angeklagten bezüglich des kindlichen alters des Opfers).
§ 176 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

1169. BGH 5 StR 279/22 – Beschluss vom 13. September 2022 (LG Berlin)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
§ 45 StPO


Entscheidung

1170. BGH 5 StR 282/22 – Beschluss vom 12. Oktober 2022 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1171. BGH 5 StR 284/22 – Beschluss vom 11. Oktober 2022 (LG Dresden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1172. BGH 5 StR 299/22 – Beschluss vom 13. September 2022 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1173. BGH 5 StR 314/22 – Beschluss vom 11. Oktober 2022
Abgabe an anderen Strafsenat.
§ 135 Abs. 1 GVG


Entscheidung

1174. BGH 5 StR 328/22 – Beschluss vom 27. September 2022 (LG Berlin)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
§ 45 StPO


Entscheidung

1175. BGH 5 StR 366/22 – Beschluss vom 11. Oktober 2022 (LG Leipzig)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1176. BGH 5 StR 490/21 – Beschluss vom 23. Juni 2022 (LG Berlin)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Vertrieb von CBD-Blüten (Cannabidiol; Missbrauch zu Rauschzwecken; Erhöhung des THC-Anteils; Suchtstoff; Warenverkehrsfreiheit; Schutz der öffentlichen Gesundheit; keine Vorlagepflicht).
§ 29 BtMG; 1 Abs. 1 BtMG iVm Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG; Art. 34 AEUV; Art. 267 AEUV


Entscheidung

1177. BGH 5 ARs 28/22 5 AR (VS) 23/22 – Beschluss vom 27. September 2022


Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig.
§ 29 Abs. 1 EGGVG


Entscheidung

1178. BGH 5 ARs 29/22 5 AR (VS) 24/22 – Beschluss vom 27. September 2022
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig.
§ 29 Abs. 1 EGGVG


Entscheidung

1179. BGH 5 ARs 30/22 5 AR (VS) 25/22 – Beschluss vom 27. September 2022
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig.
§ 29 Abs. 1 EGGVG


Entscheidung

1180. BGH 5 ARs 31/22 5 AR (VS) 26/22 – Beschluss vom 27. September 2022
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig.
§ 29 Abs. 1 EGGVG


Entscheidung

1181. BGH 5 ARs 36/22 – Beschluss vom 13. September 2022
Rechtsschutzgarantie bei missbräuchlichen, wiederholenden oder sinnlosen Anträgen.
Art. 20 Abs. 3 GG


Entscheidung

1182. BGH 5 ARs 36/22 – Beschluss vom 13. September 2022
Rechtsschutzgarantie bei missbräuchlichen, wiederholenden oder sinnlosen Anträgen.
Art. 20 Abs. 3 GG

Die Rechtsschutzgarantie aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG umfasst nicht den Anspruch, eine förmliche Entscheidung auch auf Eingaben zu erhalten, die missbräuchlich, offensichtlich wiederholend oder sinnlos vorgebracht werden. Gerichte müssen eindeutig missbräuchliche Anträge ebenso wenig bescheiden wie ganz offensichtlich schlicht wiederholende, den Streit lediglich verlängernde Anträge in derselben Sache. Dies gilt auch dann, wenn die Anträge zwar formal auf neue Entscheidungen gerichtet sind, letztlich aber demselben Muster folgen und dazu dienen, eine andere Entscheidung in der Sache zu erwirken, über die gerichtlich bereits entschieden worden war


Entscheidung

1183. BGH 5 ARs 46/22 – Beschluss vom 11. Oktober 2022 (OLG Celle)
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig.
§ 29 Abs. 1 EGGVG


Entscheidung

1184. BGH 5 ARs 48/22 5 AR (VS) 31/22 – Beschluss vom 11. Oktober 2022
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig.
§ 29 Abs. 1 EGGVG