Alles rund um das Konzept von hrr-strafrecht.de, das Zitieren der HRRS, die Möglichkeiten zur Publikation eigener Aufsätze und Anmerkungen sowie die Redaktion.
Wenn Sie die HRRS oder Entscheidungen aus unserer Datenbank zitieren wollen, empfehlen wir die folgende Zitierweisen:
Aufsätze / Anmerkungen aus der PDF-Ausgabe: Autor/in, HRRS Jahr, Seite z.B. Rübenstahl, HRRS 2003, 210
Neuere Entscheidungen aus der Datenbank: Gericht, HRRS Jahr Nr. HRRS-Nummer (ggf. Randnummer der Web-Version) z.B. BVerfG HRRS 2006 Nr. 1, Rn. X
Ältere Entscheidungen aus der Datenbank: Gericht, Aktenzeichen und Datum, HRRS Datenbank, Randnummer (der Web-Version) z.B. BVerfG, 2 BvR 153/03 v. 25. 7. 2003, HRRS-Datenbank, Rn. X
Soweit ein vollständiger Link möglich ist, freuen wir uns, wenn Sie beim erstmaligen Zitat folgende Erläuterung aufnehmen: HRRS bezieht sich auf die Online-Zeitschrift für Strafrecht, (http://www.hrr-strafrecht.de).