Publizieren in der HRRS

Die HRRS veröffentlicht neben Entscheidungen auch Anmerkungen und Aufsätze zum Strafrecht. Sollten Sie Interesse an einer Veröffentlichung haben, müssen Sie sich dabei nicht auf die bisher in die Datenbank aufgenommenen Entscheidungen beschränken. Interessenten, die über das Internet am strafrechtlichen Diskurs teilnehmen möchten, sind aufgerufen, sich an die Redaktion über karsten.gaede@strate.net zu wenden und Ihre Publikationsvorschläge einzusenden. Aufgenommene Publikationen werden im HRRS-Newsletter näher vorgestellt, so dass eine entsprechende Kenntnisnahme Ihrer Veröffentlichung gesichert ist. Ebenfalls wird bei der HRRS garantiert, dass Ihre Publikation zeitnah erfolgt. Sie wird unverändert und dauerhaft der Praxis und der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Publikation erfolgt dabei ausschließlich in einer Version, die vom Autor über elektronisch zugesandte Druckfahnen autorisiert worden ist.

Besonders hervorzuheben ist die Rubrik HRRS-Praxishinweis. Wir sind bestrebt, auch dem Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft ein Forum zu sein. Im Rahmen dieser Rubrik soll es möglich sein, auf praktisch aufgeworfene Fragestellungen - in gegebenenfalls auch knapper Form - hinzuweisen, um damit Fragen aufzuwerfen bzw. Probleme zu offenbaren. Die Rubrik soll gerade auch - aber nicht nur - für Praktiker offen sein, die eine vollständige Aufarbeitung der jeweiligen Frage vor allem auf Grund ihrer beruflichen Belastungen oder wegen beschränkt verfügbarer Literatur nicht leisten können, aber doch die Diskussion zum Problem anregen wollen. Etwa divergierende Rechtsprechungen könnten so schneller ans Licht treten, Probleme zügiger Eingang in die rechtswissenschaftliche Diskussion finden. Beiträge müssen sich auch hierbei nicht auf die bei HRR-Strafrecht aufgenommen BGH-Entscheidungen beschränken und Autoren können selbstverständlich zu den aufgeworfenen Fragen auch Stellung beziehen.

Die HRRS wird freilich keineswegs allein Beiträge publizieren, die auf unmittelbare praktische bzw. rechtsprechungsbezogene Effekte bedacht sind. Die HRRS wird auch Grundlagenfragen aufgreifen, soweit sie im Zusammenhang mit dem Strafrecht stehen. Da die Leserinnern und Leser der HRRS selbst optimal differenzieren können, welche Beiträge sie zu lesen wünschen, kommen dabei auch Beiträge in Betracht, die einen vom gewählten Thema bzw. vom Ansatz her gebotenen größeren Umfang aufweisen.

Seit dem Jahr 2008 ist die HRRS als Netzpublikation bei der Deutschen Nationalbibliothek archiviert und dauerhaft auf dem Archivserver der Deutschen Nationalbibliothek verfügbar.