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Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Aug./Sept. 2021
22. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

735. BVerfG 2 BvQ 63/21 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 23. Juni 2021 (AG Gera)
Erfolgloser Eilantrag gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; fehlende Rechtswegerschöpfung mangels Abwartens von Abhilfe- und Beschwerdeentscheidung; keine Unzumutbarkeit des Abwartens der fachgerichtlichen Entscheidungen; strenger Maßstab).
§ 32 Abs. 1 BVerfGG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG; § 111a Abs. 1 Satz 1 StPO; § 306 Abs. 2 StPO; § 309 StPO


Entscheidung

736. BVerfG 2 BvR 575/21 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 8. Juli 2021 (OLG München / LG Augsburg / AG Augsburg)
Invollzugsetzung eines Haftbefehls anlässlich neu hinzugetretener Tatvorwürfe (Freiheitsgrundrecht; freiheitsgewährleistende Funktion von Verfahrensgarantien; Entstehung eines Vertrauenstatbestandes mit der Haftverschonung; umfassende Abwägung aller Umstände des Einzelfalls; Bindung an die Beurteilung in der Aussetzungsentscheidung; neu hervorgetretene Umstände; Haftgründe als Bezugspunkt; Unerheblichkeit des Verdachtsgrades; gesteigerter Fluchtanreiz durch deutlich erhöhte Straferwartung; Vorstellungsbild des Beschuldigten; erhöhte Begründungstiefe von Haftentscheidungen); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtsschutzbedürfnis; fortbestehendes Feststellungsinteresse nach Erlass einer Haftfortdauerentscheidung; Grundsatz der Subsidiarität; Erfordernis einer Anhörungsrüge nur bei Geltendmachung eines Gehörsverstoßes); Rechtsfolgen einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung (bloße Feststellung des Grundrechtsverstoßes nach prozessualer Überholung der angegriffenen Entscheidung).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 95 Abs. 2 BVerfGG; § 33a StPO; § 112 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO


Entscheidung

737. BVerfG 2 BvR 1110/21 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 28. Juni 2021 (OLG Dresden)
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung nach Tschechien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (unionsgrundrechtliches Recht auf ein faires Verfahren; Auswirkungen von Verfahrenseinstellungen in Deutschland auf das tschechische Strafverfahren; Folgenabwägung zugunsten des Verfolgten).
Art. 47 Abs. 2 GRCh; § 32 Abs. 1 BVerfGG


Entscheidung

738. BVerfG 2 BvR 1214/21 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 13. Juli 2021 (Saarländisches OLG)
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung nach Rumänien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (unionsgrundrechtliches Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung; hinreichende Prüfung der konkret zu erwartenden Haftbedingungen; Einholung von Zusicherungen; Haftanstalt Rahova; Folgenabwägung zugunsten des Verfolgten).
Art. 4 GRCh; § 32 Abs. 1 BVerfGG


Entscheidung

739. BVerfG 2 BvR 1306/20 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 8. Juni 2021 (Hanseatisches OLG / LG Hamburg)


Einklagbarer Anspruch auf Verbescheidung von Eingaben im Vollzug der Sicherungsverwahrung (Petitionsrecht; Gewährleistung der Durchführung eines Verfahrens; Recht auf abschließende Entscheidung in angemessener Frist; Rechtsweggarantie; Recht auf effektiven Rechtsschutz; unterbliebene gerichtliche Entscheidung über einen Vornahmeantrag mit dem Ziel der Verbescheidung durch die Justizvollzugsanstalt).
Art. 17 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 109 Abs. 1 Satz 2 StVollzG; § 113 StVollzG; § 115 Abs. 4 Satz 1 StVollzG; § 86 HmbSVVollzG


Entscheidung

740. BVerfG 2 BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18 (Zweiter Senat) – Beschluss vom 8. Juni 2021 (OLG Nürnberg / LG Nürnberg-Fürth / LG Regensburg)
Keine Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug entgegen einer wirksamen Patientenverfügung (Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus; Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit; Ausschluss eines Eingriffs nur bei wirksamer Einwilligung; besonders schwerwiegender Grundrechtseingriff durch medizinische Zwangsbehandlung mit Neuroleptika; Rechtfertigung des Eingriffs durch staatliche Schutzpflicht für Grundrechte Dritter oder für die körperliche Unversehrtheit und das Freiheitsinteresse des Untergebrachten; Zwangsbehandlung nur als letztes Mittel; Eingriffsvoraussetzungen; fehlende Einsichtsfähigkeit; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; verfahrensrechtliche Anforderungen; Zurücktreten der staatlichen Schutzpflicht bei freier Entscheidung des Untergebrachten; Selbstbestimmungsrecht des Patienten als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; „Freiheit zur Krankheit“; zweistufige Prüfung; Einsichtsfähigkeit; Reichweite der Erklärung; Bindungswirkung einer Patientenverfügung; Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der früheren Regelung im Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; § 63 StGB; § 109 StVollzG; § 1901a Abs. 1 BGB; Art. 6 Abs. 3 BayMRVG a. F.; Art. 6 Abs. 4 Satz 6 BayMRVG a. F.; Art. 41 Nr. 3 BayMRVG a. F.


Entscheidung

741. BVerfG 2 BvR 2010/20 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 8. Juni 2021 (OLG Hamm)
Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Staatsanwälte, Steuerfahnder und Journalisten wegen der Weitergabe von Teilen der Strafakte eines Steuerstrafverfahrens an die Presse; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Darlegungsanforderungen an einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Einhaltung der Beschwerdefrist; Überprüfbarkeit allein anhand der Antragsschrift).
Art. 19 Abs. 4 GG; § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 353b Abs. 1 Nr. 1 StGB


Entscheidung

742. BGH 2 StR 101/21 – Beschluss vom 27. April 2021 (LG Aachen)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen eines Hangs); rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Feststellung von Art und Ausmaß durch den Tatrichter).
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 64 StGB


Entscheidung

743. BGH 2 StR 105/21 – Beschluss vom 27. Mai 2021 (LG Hanau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

744. BGH 2 StR 122/21 – Beschluss vom 8. Juni 2021 (LG Gießen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

745. BGH 2 StR 144/21 – Beschluss vom 10. Juni 2021 (LG Hanau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

746. BGH 2 StR 233/20 – Beschluss vom 16. Februar 2021 (LG Gießen)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (tatgerichtliche Ausführungen zum Gesamtstrafübel).
§ 55 StGB Nötigt die Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Vorverurteilung zur Bildung zweier Gesamtstrafen, muss das Gericht einen sich daraus möglicherweise für den Angeklagten ergebenden Nachteil infolge eines zu hohen Gesamtstrafübels ausgleichen. Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat.


Entscheidung

747. BGH 2 StR 294/20 – Urteil vom 17. Februar 2021 (LG Darmstadt)
Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf bestimmende Zumessungsgründe); Grundsätze der Strafzumessung (Begriff der bestimmenden Zumessungsgründe; Differenzierung zwischen gewichtigen und minder gewichtigen Folgen; Gewichtung eines drohenden Widerrufs der Strafaussetzung).
§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO


Entscheidung

748. BGH 2 StR 448/20 – Beschluss vom 11. Mai 2021 (LG Kassel)
Verminderte Schuldfähigkeit (erhebliche Herabsetzung des Hemmungsvermögens: Blutalkoholkonzentration von mehr als drei Promille; Hinweise auf erhaltenes Steuerungsvermögen trotz erheblicher Alkoholisierung, Kompensationsfähigkeit im Bereich grobmotorischer Auffälligkeiten bei Alkoholikern); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen des Hangs).
§ 21 StGB; § 64 StGB


Entscheidung

749. BGH 2 StR 6/21 – Beschluss vom 29. April 2021 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

750. BGH 2 StR 478/20 – Beschluss vom 11. Mai 2021 (LG Limburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

751. BGH 2 ARs 119/21 (2 AR 53/21) – Beschluss vom 27. Mai 2021


Verbindungsbeschluss.
§ 4 Abs. 2 StPO


Entscheidung

752. BGH 2 ARs 131/21 (2 AR 106/21) – Beschluss vom 10. Juni 2021
Abgabe der Sache.
§ 42 Abs. 3 Satz 1 JGG


Entscheidung

753. BGH 2 ARs 149/21 2 AR 98/21 – Beschluss vom 27. Mai 2021
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts (Bindungswirkung der Abgabe an das Amtsgericht des Wohnsitzes: Entfallen nur bei Willkür; Unbeachtlichkeit einer fehlenden polizeilichen Meldung).
§ 462a StPO

1. Die Bindungswirkung der Abgabe an das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verurteilte seinen Wohnsitz hat, entfällt nur bei Willkür.

2. Darauf, dass der Verurteilte im Bezirk des empfangenden Amtsgerichts nicht polizeilich gemeldet ist, kommt es nicht an.


Entscheidung

754. BGH 2 ARs 59/21 2 AR 50/21 – Beschluss vom 27. Mai 2021
Örtliche Zuständigkeit in Jugendsachen (Abgabe des Verfahrens; Zweckmäßigkeit: Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse).
§ 42 Abs. 3 Satz 1 JGG Zwar sollen sich Heranwachsende grundsätzlich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten, das regelmäßig über die größere Sachnähe verfügt. Dieser Grundsatz kann aber zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden.


Entscheidung

755. BGH 4 StR 41/21 – Beschluss vom 22. Juni 2021 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

756. BGH 4 StR 81/21 – Beschluss vom 23. Juni 2021
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung eines ursächlichen Defektzustandes; Gefährlichkeitsprognose: Dauerhaftigkeit des Defektzustandes; allgemeine Darlegungsanforderungen; spezifische Darlegungsanforderungen bei Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis).
§ 63 StGB

1. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat(en) aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht. Der Defektzustand muss, um eine Gefährlichkeitsprognose tragen zu können, von längerer Dauer sein. Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrundeliegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen.

2. Die Diagnose einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis führt für sich genommen nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit. Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat.


Entscheidung

757. BGH 4 StR 83/21 – Beschluss vom 22. Juni 2021 (LG Münster (Westf.))
Strafaussetzung (keine Anwendbarkeit bei durch Anrechnung vollständig erledigter Strafe).
§ 56 StGB Bei einer durch Anrechnung vollständig erledigten Strafe scheidet eine Strafaussetzung zur Bewährung schon begrifflich aus.


Entscheidung

758. BGH 4 StR 135/21 – Beschluss vom 22. Juni 2021 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

759. BGH 4 StR 157/21 – Beschluss vom 23. Juni 2021
Ablehnung des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
§ 397a Abs. 2 Satz 1 StPO


Entscheidung

760. BGH 4 StR 523/20 – Beschluss vom 9. Juni 2021 (LG Essen)
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (Charakter einer Nebenstrafe; Strafzumessungsentscheidung; keine Strafmilderung bei Einziehung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); halbautomatische Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition (Unerheblichkeit einer vorübergehenden Funktionsunfähigkeit); unerlaubtes Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe (Konkurrenzen).
§ 74 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 StGB; § 1 WaffG; § 52 Abs. 1 Nr. 2b) WaffG; § 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKontrG; § 22a Abs. 1 Nr. 3 KrWaffKontrG; § 22a Abs. 1 Nr. 6a KrWaffKontrG


Entscheidung

761. BGH 4 StR 523/20 – Beschluss vom 9. Juni 2021 (LG Essen)
Unerlaubtes Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe (Konkurrenzen).
§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKontrG; § 22a Abs. 1 Nr. 3 KrWaffKontrG; § 22a Abs. 1 Nr. 6a) KrWaffKontrG


Entscheidung

762. BGH 4 StR 523/20 – Beschluss vom 9. Juni 2021 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

763. BGH 4 StR 84/21 – Beschluss vom 8. Juni 2021 (LG Hagen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

764. BGH 2 StR 454/19 – Urteil vom 7. Oktober 2020 (LG Darmstadt)
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein: Abhängigkeitsverhältnis, Maßgeblichkeit des Einzelfalls, Orientierung am Schutzzweck der Vorschrift, mangelnde Maßgeblichkeit des Erziehungsstils; Obhutsverhältnis: auch bei Anvertrautsein zur zeitweiligen Betreuung einer unter 16 Jahre alten Person); Ruhen der Verjährung (Erfassung Sexueller Missbrauch von Jugendlichen mit Wirkung zum 27. Januar 2015; Rückwirkung; Ausschluss bei Verjährung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens); Freispruch bei rechtlichem Zusammentreffen von schwererem und leichterem Vorwurf.
§ 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 182 StGB


Entscheidung

765. BGH 4 StR 130/21 – Beschluss vom 24. Juni 2021
Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung.
§ 143a Abs. 1 StPO


Entscheidung

766. BGH 4 StR 171/21 – Beschluss vom 23. Juni 2021
Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe.
§ 397a Abs. 2 Satz 1 StPO


Entscheidung

767. BGH 4 StR 503/20 – Beschluss vom 9. Juni 2021 (LG Hagen)
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangen: faktische oder wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über Erlangtes; Betäubungsmittelgeschäfte).
§ 73 Abs. 1 StGB


Entscheidung

768. BGH 4 StR 68/21 – Beschluss vom 8. Juni 2021 (LG Köln)
Versuch (Tatentschluss); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Tatentschluss; Beinaheunfall; verkehrsspezifische Gefahr: Außeneinwirkung ohne Ausnutzung Eigendynamik eines Fahrzeuges); Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (sachliche Zuständigkeit verändernde Verbindung bei Gerichten in unterschiedlichen Bezirken ranghöherer Gerichte).
§ 23 StGB; § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

769. BGH 1 StR 111/21 – Beschluss vom 2. Juni 2021 (LG Stuttgart)
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung.
§ 66b Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 StGB aF; Art. 316e EGStGB; Art. 316f EGStGB


Entscheidung

770. BGH 1 StR 28/21 – Beschluss vom 25. März 2021 (LG Hamburg)
Einziehung (Einziehung des Werts hinterzogener Steuern als ersparte Aufwendungen: erforderliches Erlangen eines messbaren wirtschaftlichen Vorteils, Steuerpflicht nach § 14c UStG).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB; § 370 Abs. 1 AO; § 14c UStG


Entscheidung

771. BGH 1 StR 44/21 – Beschluss vom 2. Juni 2021 (LG Stuttgart)
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche (Revisionsbegründung: keine Darlegung vorheriger verfahrensfördernder Erörterungen).
§ 243 Abs. 4 StPO; § 257b StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

772. BGH 1 StR 58/21 – Beschluss vom 16. Juni 2021 (LG Stuttgart)
Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch: Rücktrittshorizont, keine Vorstellungen des Täters von den Folgen der Versuchshandlung).
§ 24 Abs. 1 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB


Entscheidung

773. BGH 1 StR 64/21 – Beschluss vom 16. Juni 2021 (LG München I)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

774. BGH 1 StR 78/21 – Beschluss vom 8. April 2021 (LG Stuttgart)
BGHR; Computersabotage (hier: Verbreitung von Ransomware; Begriff des Veränderns von Daten: Hinzufügen von Einträgen in der Windows-Registry-Datei zum automatischen Laden einer Schadsoftware; Begriff der Datenverarbeitung von wesentlicher Bedeutung: Privatpersonen, Ausschluss von Bagatellfällen); Erpressung; Beihilfe (Tateinheit bei Förderung mehrerer Taten durch einheitliche Unterstützungshandlung).
§ 303a Abs. 1 StGB; § 303b Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 253 Abs. 1 StGB; § 27 StGB


Entscheidung

775. BGH 1 StR 83/21 – Beschluss vom 30. Juni 2021 (LG Augsburg)
Absehen von der Vorführung des Angeklagten zur Revisionshauptverhandlung.
§ 350 Abs. 2 Satz 3 StPO


Entscheidung

776. BGH 1 StR 90/21 – Beschluss vom 17. Mai 2021 (LG Mosbach)
Anordnung der Sicherungsverwahrung im Nachverfahren (Gefährlichkeitsprognose: erforderliche Darstellung im Urteil).
§ 66a Abs. 3 Satz 2 StGB; § 275a Abs. 2 StPO; § 267 Abs. 6 StPO


Entscheidung

777. BGH 1 StR 123/21 – Beschluss vom 31. Mai 2021 (LG München II)
Minder schwerer Fall des Totschlags (Begriff der Misshandlung: kein Körperverletzungserfolg erforderlich, gebotene Gesamtbetrachtung).
§ 213 Alt. 1 StGB; § 212 Abs. 1 StGB


Entscheidung

778. BGH 1 StR 125/21 – Beschluss vom 31. Mai 2021 (LG Konstanz)
Beweiswürdigung (erforderliche Darlegungen, wenn das Gericht einer Zeugenaussage in Teilen folgt).
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

779. BGH 1 StR 127/21 – Beschluss vom 1. Juni 2021 (LG Bochum)


Steuerhinterziehung (Suspendierung der Strafbewehrung steuerlicher Erklärungspflichten durch Einleitung und Bekanntgabe eines Steuerstrafverfahrens für diesen Zeitraum; Kompensationsverbot); Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Umstände nach Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten: keine nachteilige Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens).
§ 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 4 Satz 3 AO; § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB


Entscheidung

780. BGH 1 StR 133/21 – Beschluss vom 1. Juni 2021 (LG Frankfurt a. M.)
Einziehung (erforderliches Erlangen tatsächlicher Verfügungsgewalt; keine Einziehung beim Täter nach § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB).
§ 73 StGB; § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB


Entscheidung

781. BGH 1 StR 144/20 – Urteil vom 18. Mai 2021 (LG München II)
Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: grundsätzlich weiter Ermessenspielraum auch für Vorstand einer Sparkasse, Begrenzung durch das Sparsamkeitsgebot, Spenden, Geschenke an andere Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder); Vorteilsannahme und -gewährung (Unrechtsvereinbarung: Gesamtbetrachtung).
§ 266 Abs. 1 StGB; § 331 Abs. 1 StGB; § 333 Abs. 1 StGB


Entscheidung

782. BGH 1 StR 146/21 – Beschluss vom 18. Mai 2021 (LG Mosbach)
Hilfe zur Aufklärung schwerer Straftaten (wesentlicher Aufklärungsbeitrag).
§ 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB


Entscheidung

783. BGH 1 StR 147/21 – Beschluss vom 19. Mai 2021 (LG München I)
Doppelverwertungsverbot.
§ 46 Abs. 3 StGB


Entscheidung

784. BGH 1 StR 153/21 – Beschluss vom 29. Juni 2021 (LG Freiburg)
Einstellung des Verfahrens wegen Tod des Angeklagten.
§ 206a StPO


Entscheidung

785. BGH 1 StR 158/21 – Beschluss vom 16. Juni 2021 (LG Passau)
Gesamtstrafenbildung.
§ 54 Abs. 1 Satz 2 StGB


Entscheidung

786. BGH 1 StR 314/20 – Beschluss vom 7. Juni 2021 (LG Frankfurt a. M.)
Unterbrechung der Verjährung (Unterbrechungswirkung eines Durchsuchungsbeschlusses für mehrere Einzeltaten); Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn).
§ 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB; § 266a Abs. 1 StGB; § 78a Satz 1 StGB


Entscheidung

787. BGH 1 StR 447/20 – Urteil vom 21. April 2021 (LG München I)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Berücksichtigung einer vollzogenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Ausland); Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf Auslandtaten eines Deutschen (keine Relevanz möglicher Verfahrenshindernisse im ausländischen Staat; kein Strafklageverbrauch bei abgeschlossenem Verfahren im Ausland).
Art. 103 Abs. 3 GG; § 63 StGB; § 67d Abs. 6 StGB; § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB


Entscheidung

788. BGH 1 StR 519/20 – Beschluss vom 1. Juli 2021
Zulassung von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen bei der Urteilsverkündung.
§ 169 Abs. 3 GVG


Entscheidung

789. BGH 1 StR 521/20 – Beschluss vom 11. März 2021 (LG Kassel)
Steuerhinterziehung (zulässige Schätzung der Höhe der hinterzogenen Steuer: grundsätzlich zulässige Schätzungsmethode anhand von Rohgewinnaufschlagsätzen, erforderliche Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls).
§ 370 Abs. 1 AO; § 261 StPO; § 267 Abs. 2 Satz 1 StPO


Entscheidung

790. BGH 1 StR 675/18 – Urteil vom 1. Juni 2021 (LG München I)
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Anforderungen an den Nachweis der Herkunft aus einer rechtswidrigen Tat; rückwirkende Anwendbarkeit).
§ 73a Abs. 1 StGB; Art. 316h Satz 1 EGStGB


Entscheidung

791. BGH GSSt 2/20 – Beschluss vom 20. Januar 2021 (LG München II)
BGHSt; Einziehung (kein Ermessen über die Anordnung der Einziehung von Wertersatz auch im Jugendstrafrecht).
§ 73 StGB, § 73c Satz 1 StGB; § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG


Entscheidung

792. BGH 3 StR 101/21 – Beschluss vom 26. Mai 2021 (LG Krefeld)
Subjektive Voraussetzungen der Verurteilung wegen falscher Verdächtigung (Absicht zur Veranlassung eines Verfahrens).
§ 164 StGB


Entscheidung

793. BGH 3 StR 16/21 – Beschluss vom 26. Mai 2021 (LG Osnabrück)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

794. BGH 3 StR 20/21 – Beschluss vom 1. Juni 2021
Zurückweisung der Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

795. BGH 3 StR 21/21 – Urteil vom 2. Juni 2021 (LG Köln)
BGHSt; Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; Abgrenzung zu individuellen Einzelinteressen; bezweckte Begehung von Straftaten; Abgrenzung zur Bande; Gesamtwürdigung); Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch Mehrfachmilderung; Geldwäsche; Begünstigung.
§ 129 StGB; § 257 StGB; § 261 StGB; § 50 StGB; § 46 Abs. 3 StGB


Entscheidung

796. BGH 3 StR 49/21 – Beschluss vom 4. Mai 2021 (LG Düsseldorf)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

797. BGH 3 StR 67/20 – Beschluss vom 26. Mai 2021 (LG Osnabrück)
Verwerfung der Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

798. BGH 3 StR 67/21 – Beschluss vom 4. Mai 2021 (LG Wuppertal)
Subsidiarität der erweiterten Einziehung von Taterträgen.
§ 73a StGB; § 73 StGB

§ 73a StGB ist gegenüber § 73 StGB subsidiär. Liegt dem Erlangten ein konkret nachweisbares Geschehen zugrunde, kommt eine Anordnung nach § 73a StGB nicht in Betracht. Vielmehr sind dann die Voraussetzungen des vorrangigen § 73 StGB gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren zu klären.


Entscheidung

799. BGH 3 StR 84/21 – Urteil vom 1. Juli 2021 (LG Osnabrück)
Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz; Konkretisierung der Haupttat; omnimodo facturus; Beihilfe (Zeitpunkt; Beendigung; Gehilfenvorsatz); gerichtliche Kognitionspflicht.
§ 26 StGB; § 27 StGB; § 264 StPO


Entscheidung

800. BGH 3 StR 107/21 – Beschluss vom 5. Mai 2021 (LG Osnabrück)
Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall (hier: Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) und Beihilfe.
§ 308 StGB; § 27 StGB; § 49 Abs. 1 StGB


Entscheidung

801. BGH 3 StR 107/21 – Beschluss vom 6. Juli 2021 (LG Osnabrück)
Zuständigkeit für den Antrag auf schriftliche Übersetzung einer gerichtlichen Entscheidung.
§ 187 GVG


Entscheidung

802. BGH 3 StR 125/21 – Beschluss vom 16. Juni 2021 (LG Duisburg)
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (unterlassene Zubilligung eines Härteausgleichs bei Wegfall der Einbeziehungsfähigkeit einer unbedingten Freiheitsstrafe wegen deren Verbüßung).
§ 54 StGB


Entscheidung

803. BGH 3 StR 126/21 – Beschluss vom 29. Juni 2021 (LG Wuppertal)
Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung bei der Einziehungsentscheidung.
§ 73 StGB; § 421 BGB


Entscheidung

804. BGH 3 StR 129/21 – Beschluss vom 1. Juni 2021 (LG Kleve)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

805. BGH 3 StR 135/21 – Beschluss vom 16. Juni 2021 (LG Oldenburg)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahr künftiger Straftaten).
§ 64 StGB

Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt setzt nicht zwingend voraus, dass von dem Angeklagten künftig mit der Anlasstat vergleichbare Taten drohen. Vielmehr ist die Gefahr beliebiger künftiger Straftaten ausreichend, solange diese erheblich sind.


Entscheidung

806. BGH 3 StR 137/21 – Beschluss vom 13. Juli 2021 (LG Osnabrück)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

807. BGH 3 StR 138/21 – Beschluss vom 16. Juni 2021 (LG Düsseldorf)
Freiheitsberaubung auf andere Weise durch Bedrohung (angedrohtes Übel; gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben; Bedrohung zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Freiheitsentziehung; Konkurrenzen).
§ 239 StGB; § 241 StGB


Entscheidung

808. BGH 3 StR 146/21 – Beschluss vom 1. Juni 2021 (LG Kleve)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

809. BGH 3 StR 154/21 – Beschluss vom 16. Juni 2021 (LG Wuppertal)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

810. BGH 3 StR 157/21 – Beschluss vom 16. Juni 2021 (LG Oldenburg)
Nachträgliche Festsetzung der Einzelstrafen.
§ 354 StPO


Entscheidung

811. BGH 3 StR 192/21 – Beschluss vom 29. Juni 2021 (LG Duisburg)
Strafzumessung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Sicherstellung als bestimmender Strafzumessungsgrund; Überschreitung der nicht geringen Menge im Bagatellbereich).
§ 29 BtMG


Entscheidung

812. BGH 3 StR 300/20 – Beschluss vom 16. Juni 2021 (LG Oldenburg)
Verwerfung der Anhörungsrüge (keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör).
§ 356a StPO


Entscheidung

813. BGH 3 StR 302/20 – Beschluss vom 20. Mai 2021 (LG Aachen)
BGHSt; Terrorismusfinanzierung (Tathandlung; Sammeln von Vermögenswerten; Absicht zur Begehung einer Katalogtat; bloße Umwidmung eines zu anderen Zwecken gesammelten Vermögens; Entgegennehmen; Austauschverhältnis; Gegenleistung; wirtschaftliche Besserstellung des Täters); Eingrenzung des Gegenstands der Anklage (Anklagesatz; Lebensvorgang; Tatbegriff; Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft).
§ 89c StGB; § 200 StPO; § 264 StPO


Entscheidung

814. BGH 3 StR 350/20 – Urteil vom 6. Mai 2021 (LG Koblenz)
Abweichendes Sexualverhalten (hier: Pädophilie) schwere andere seelische Störung (Schuldfähigkeit; Steuerungsfähigkeit; Veränderung der Persönlichkeit; Hemmungsvermögen); Sicherungsverwahrung (Hangtäter; eingeschliffener innerer Zustand; Anlasstaten; Vorverurteilung; Gesamtwürdigung; längere Straflosigkeit).
§ 20 StGB; § 66 StGB


Entscheidung

815. BGH 3 StR 379/19 – Beschluss vom 15. Juli 2021
Verwerfung der Erinnerung gegen den Kostenansatz.
§ 66 GKG


Entscheidung

816. BGH 3 StR 488/20 – Beschluss vom 23. Februar 2021 (LG Mönchengladbach)
Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei Verurteilung wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen (Wissens- und Willenselement; normative und psychologische Betrachtung; Beweiswürdigung); Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen (gefahrspezifischer Zusammenhang); Aussetzung mit Todesfolge; Konkurrenzen.
§ 212 StGB; § 15 StGB; § 227 StGB; § 221 StGB; § 52 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

817. BGH 5 StR 112/21 – Beschluss vom 21. Juli 2021 (LG Hamburg)
Revision gegen ausschließlich Erziehungsmaßregeln und/oder Zuchtmittel verhängendes Urteil im Jugendstrafrecht.
§ 55 Abs. 1 S. 1 JGG; § 344 StPO


Entscheidung

818. BGH 5 StR 121/21 – Beschluss vom 22. Juni 2021 (LG Hamburg)
Unterbrechung der Hauptverhandlung; Verfahrensrüge aufgrund der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit (Auslegung des Beweisantrags).
§ 229 StPO; § 244 StPO


Entscheidung

819. BGH 5 StR 30/21 – Beschluss vom 11. Mai 2021 (LG Hamburg)
Amtsanmaßung kein eigenhändiges Delikt (Mittäterschaft); gewerbs- und bandenmäßiger Betrug.
§ 132 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 263 StGB


Entscheidung

820. BGH 5 StR 50/21 – Beschluss vom 6. Juli 2021 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

821. BGH 5 StR 53/21 – Beschluss vom 22. Juni 2021 (LG Berlin)
Anforderungen an das Revisionsvorbringen (Erkundigungspflicht des neuen Verteidigers nach Verteidigerwechsel).
§ 344 Abs. 2 StPO


Entscheidung

822. BGH 5 StR 65/21 – Beschluss vom 20. Juli 2021 (LG Dresden)
Kein beweiswürdigender Beleg der Tatbeteiligung des Angeklagten bei Verurteilung wegen Diebstahls.
§ 261 StPO


Entscheidung

823. BGH 5 StR 67/21 – Beschluss vom 24. Juni 2021 (LG Berlin)
Verwertbarkeit einer ohne Anwesenheit des Angeklagten durchgeführten ermittlungsrichterlichen Vernehmung zu einem Thema der laufenden Hauptverhandlung (Zuständigkeit; Eilbedürftigkeit; Nachermittlung zur Sache durch die Staatsanwaltschaft; qualifizierte Belehrung; Verwertungsverbot); Konfrontationsrecht.
§ 162 StPO; § 168c StPO; Art. 6 Abs. 1 und 3 lit. d EMRK


Entscheidung

824. BGH 5 StR 136/21 – Beschluss vom 7. Juli 2021 (LG Kiel)
Gesamtstrafenbildung (nachträgliche Auslieferungsbewilligung; Erteilung während des laufenden Revisionsverfahrens; kein Verweis auf das Nachtragsverfahren).
§ 54 StGB


Entscheidung

825. BGH 5 StR 145/21 – Beschluss vom 6. Juli 2021 (LG Berlin)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose unter Berücksichtigung statistisch erhöhter Gewaltneigung bei bestimmten Erkrankungen).
§ 63 StGB


Entscheidung

826. BGH 5 StR 157/21 – Beschluss vom 22. Juni 2021 (LG Berlin)
Ausnahmsweise Ausschluss eines Beruhens des Urteils auf der Verletzung der Mitteilungspflicht.
§ 243 Abs. 4 StPO; § 337 StPO


Entscheidung

827. BGH 5 StR 160/21 – Beschluss vom 6. Juli 2021 (LG Flensburg)
Reichweite der Strafmilderung bei Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Aufklärungserfolg; mehrere Taten; Zusammenhang mit der aufgedeckten Tat).
§ 31 BtMG


Entscheidung

828. BGH 5 StR 165/21 – Beschluss vom 22. Juni 2021 (LG Hamburg)
Einziehung eines Tatmittels bei nicht schuldhaft handelndem Angeklagten (Sicherungsverfahren; selbständiges Einziehungsverfahren).
§ 74 StGB; § 74b StGB; § 76a StGB; § 413 StPO; § 435 StPO


Entscheidung

829. BGH 5 StR 177/21 – Beschluss vom 6. Juli 2021 (LG Hamburg)
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Schlaf als Hilflosigkeit).
§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StGB


Entscheidung

830. BGH 5 StR 179/21 – Beschluss vom 6. Juli 2021 (LG Kiel)
Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe.
§ 267 StPO


Entscheidung

831. BGH 5 StR 214/21 – Beschluss vom 20. Juli 2021 (LG Lübeck)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

832. BGH 5 StR 310/20 – Urteil vom 23. Juni 2021 (LG Berlin)


Verwerfung der Revision durch Urteil.
§ 352 StPO


Entscheidung

833. BGH 5 StR 364/20 – Urteil vom 26. Mai 2021 (LG Hamburg)
Sicherungsverwahrung (Hang; zeitnah aufeinanderfolgende Taten; Sachverständigengutachten; Gefährlichkeitsprognose; Gesamtwürdigung); Berücksichtigung errechneter Blutalkoholkonzentration im Rahmen der Beweiswürdigung (Indizienbeweis; Beweiswert; Zweifelssatz; Gesamtwürdigung aller Beweistatsachen).
§ 66 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

834. BGH 5 StR 377/20 – Urteil vom 10. Juni 2021 (LG Dresden)
Verwertbarkeit von Erkenntnissen einer gefahrenabwehrrechtlich zulässigen Durchsuchung im Strafverfahren (Gemengelage; doppelfunktionale Maßnahme; kein Vorrangverhältnis zwischen Strafprozessordnung und Gefahrenabwehrrecht; rechtsmissbräuchliche Umgehung der strafprozessualen Anordnungsvoraussetzungen); Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Indiztatsachen; Gesamtwürdigung).
§ 103 StPO; § 161 StPO; § 163 StPO; § 261 StPO


Entscheidung

835. BGH 5 StR 477/20 – Urteil vom 24. Juni 2021 (LG Berlin)
Versuchter Totschlag (Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz; anschauliche und konkrete Lebensgefährlichkeit; Rücktritt; unbeendeter und beendeter Versuch).
§ 212 StGB; § 24 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

836. BGH 5 StR 481/20 – Beschluss vom 8. Juni 2021 (LG Itzehoe)
Vermögensnachteil bei der Untreue (wirtschaftlicher Vermögens-/Schadensbegriff; kein Schutz der Dispositionsfreiheit; Leistung auf nicht fällige Verbindlichkeit; rechtsgrundlose Zahlung).
§ 266 StGB


Entscheidung

837. BGH 5 StR 482/20 – Beschluss vom 7. Juli 2021
Verwerfung der Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

838. BGH 5 StR 545/20 – Urteil vom 24. Juni 2021 (LG Berlin)
Strafzumessung als Aufgabe des Tatgerichts (revisionsgerichtliche Überprüfung; Grenze des Vertretbaren; Darstellung in den Urteilsgründen; bestimmende Umstände).
§ 46 StGB; § 267 StPO

1. Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts. Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, von unzutreffenden Tatsachen ausgehen, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt. Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen. In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen.

2. Das Tatgericht ist lediglich verpflichtet, in den Urteilsgründen die für die Strafzumessung bestimmenden Umstände darzulegen (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO); eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich. Die Bewertungsrichtung und das Gewicht der Strafzumessungstatsachen bestimmt in erster Linie das Tatgericht, dem hierbei von Rechts wegen ein weiter Entscheidungs- und Wertungsspielraum eröffnet ist.


Entscheidung

839. BGH 5 ARs 18/21 5 AR (VS) 6/21 – Beschluss vom 6. Juli 2021
Verwerfung der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde.
§ 29 Abs. 1 EGGVG


Entscheidung

840. BGH AK 37/21 – Beschluss vom 14. Juli 2021 (AG Karlsruhe)
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (formale Eingliederung in die Organisation mit deren Zustimmung; vom Inland aus agierender Täter); Verstoß gegen Bereitstellungsverbot; Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 89a StGB; § 18 Abs. 1 Nr. 1 AWG


Entscheidung

841. BGH StB 24/21 – Beschluss vom 15. Juni 2021 (OLG Celle)
Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem (verständiger Angeklagter; Kontakt zu inhaftiertem Mandanten; Meinungsverschiedenheiten; Pflichtverletzung).
§ 143a Abs. 2 StPO


Entscheidung

842. BGH StB 25 und 26/21 – Beschluss vom 16. Juni 2021 (OLG Düsseldorf)
Geschäftsverteilungsplan (gesetzlicher Richter; generell-abstrakte Regelung; pflichtgemäßes Ermessen; Willkürkontrolle; Turnus- oder Rotationsprinzip; Missbrauchsgefahr; Staatsschutzsachen; Evokationsbefugnis des Generalbundesanwalts).
Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; § 21e GVG; § 222b StPO


Entscheidung

843. BGH 2 StR 109/20 – Urteil vom 31. März 2021 (LG Limburg)
Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung unter Geschwistern: ausdrückliche oder konkludente Übernahme von Verantwortung; Garantenstellung im Eltern-Kind-Verhältnis; keine Garantenstellung gegenüber eines Hilfsbedürftigen nach Beistand); Totschlag (bedingter Vorsatz: Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit, hohe Lebensgefährlichkeit des Verhaltens, grundsätzliche Unbeachtlichkeit der Motive des Täters, Zweifelssatz); unterlassene Hilfeleistung; Körperverletzung mit Todesfolge (Unterlassen).
§ 13 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 212 StGB; §§ 223, 227 StGB; § 323c StGB; § 264 StPO


Entscheidung

844. BGH 2 StR 12/21 – Beschluss vom 27. April 2021 (LG Bonn)


Totschlag; Versuch (beendeter Versuch: Vorliegen bei gedanklicher Indifferenz des Täters, Vorliegen bei Kenntnis der die den Erfolgseintritt nahelegenden tatsächlichen Umstände).
§ 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB; § 212 StGB


Entscheidung

845. BGH 2 StR 13/20 – Urteil vom 9. Juni 2021 (LG Aachen)
Erpressung (Vermögensschaden: Verzicht auf die Geltendmachung einer Forderung, Werthaltigkeit der nicht geltend gemachten Forderung).
§ 253 StGB


Entscheidung

846. BGH 2 StR 167/20 – Urteil vom 28. April 2021 (LG Gera)
Betäubungsmittelkriminalität (Bandenabrede); Urteilsgründe (Feststellungen zu persönlichen Verhältnissen des Angeklagten); Beweiswürdigung (Einlassung eines Angeklagten: Prüfung auf Plausibilität und anhand des übrigen Beweisergebnisses auf ihren Wahrheitsgehalt, Zweifelssatz); Einziehung (Einziehung eines Gegenstandes von nicht unbeträchtlichem Wert: Berücksichtigung bei der Strafbemessung im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen; Ermessen bei der Einziehung von Tatmitteln).
§ 30a Abs. 1 BtMG; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO; 3 § 261 StPO; § 74 StGB


Entscheidung

847. BGH 2 StR 279/20 – Beschluss vom 3. Februar 2021 (LG Darmstadt)
Erpresserischer Menschenraub (beabsichtigter Erpressungserfolg: geplanter Zeitpunkt der gewollten erpressten Leistung, Schuldanerkenntnis, formlose Zahlungszusage); Geiselnahme (beabsichtigter Nötigungserfolg: funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigung und qualifizierter Nötigung, Erstreben mehrerer Verhaltensweisen, Abgabe eines „Ehrenworts“).
§ 239a Abs. 1 StGB; § 239b Abs. 1 StGB


Entscheidung

848. BGH 2 StR 323/20 – Beschluss vom 16. Februar 2021 (LG Darmstadt)
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Weisung: hinreichend bestimmt, Weisungsverstöße; tatbestandsausschließendes Einverständnis; Vorsatz).
§ 145a StGB; § 15 StGB


Entscheidung

849. BGH 2 StR 47/20 – Urteil vom 28. April 2021 (LG Wiesbaden)
BGHSt; Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Anderer: Beteiligte an dem dargestellten sexuellen Missbrauch; Besitzverschaffen); schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Täterschaft; Teilnahme einer Person ohne Körperkontakt; kinderpornographische Absicht eines Teilnehmers; Verbreiten); Konkurrenzen; Strafzumessung (straferschwerende Berücksichtigung von verjährten Taten).
§ 184b StGB a.F.; § 176a StGB a.F.; § 52 StGB


Entscheidung

850. BGH 2 StR 91/21 – Beschluss vom 8. Juni 2021 (LG Köln)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht der Behandlung: Sprachunkundigkeit, Ausreisepflichtigkeit; Soll-Vorschrift: Absehen von einer Maßregelanordnung nur in Ausnahmefällen).
§ 64 StGB


Entscheidung

851. BGH 2 StR 355/20 – Urteil vom 9. Juni 2021 (LG Wiesbaden)
Betrug (Bandenmitgliedschaft; gewerbsmäßiges Handeln; Beihilfe); Strafzumessung (Revisibilität der Strafzumessung; Vermögenseinbuße durch Einziehung von Wertersatz kein Strafmilderungsgrund).
§ 263 StGB; § 46 StGB


Entscheidung

852. BGH 2 StR 443/20 – Beschluss vom 11. Mai 2021 (LG Gera)
Verminderte Schuldfähigkeit (voneinander abweichende Gutachten: Darstellungsmangel; rechtsfehlerfreie Prüfung: Darlegung der Blutalkoholkonzentration, mittlerer Abbauwert darf der Berechnung nicht zugrunde gelegt werden; Alkoholgewöhnung).
§ 21 StGB

Eine rechtsfehlerfreie Prüfung des § 21 StGB setzt die Darlegung voraus, von welcher Blutalkoholkonzentration dabei ausgegangen wird. Ein mittlerer Abbauwert darf dabei der Berechnung nicht zugrunde gelegt werden.


Entscheidung

853. BGH 2 StR 443/20 – Beschluss vom 11. Mai 2021 (LG Gera)
Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Gesamtwürdigung: Darstellungsmangel).
§ 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG


Entscheidung

854. BGH 2 StR 452/20 – Beschluss vom 12. Mai 2021 (LG Aachen)
Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung (Verweisung der Sache an das zuständige Gericht bei fehlendem Übernahmebeschluss); Einziehung von Tatmitteln (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: mitgeführte Waffe); verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
§ 225a Abs. 1 Satz 2 StPO; § 74 StGB; § 113 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB


Entscheidung

855. BGH 2 ARs 46/21 2 AR 16/21 – Beschluss vom 24. Juni 2021
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; gerichtliche Zuständigkeit in Jugendstrafsachen (Einwendungen des Verurteilten gegen einen abgelehnten Vollstreckungsaufschub; Beschwerden gegen andere als jugendrichterliche Entscheidungen des Vollstreckungsleiters; Ausnahmen).
§ 14 StPO; §§ 458 Abs. 2, 462 Abs. 1 StPO; § 2 Abs. 2 JGG; § 83 Abs. 1 JGG

1. Über Beschwerden gegen andere als jugendrichterliche Entscheidungen des Vollstreckungsleiters wird grundsätzlich im Verwaltungswege entschieden.

2. Insoweit besteht allerdings eine Ausnahme gemäß § 2 Abs. 2 JGG in Verbindung mit §§ 458 Abs. 2, 462 Abs. 1 StPO, wonach das Gericht, das das Urteil gesprochen hat, über Einwendungen gegen die Entscheidungen des

Jugendrichters als Vollstreckungsleiter in den Fällen der §§ 455, 456 StPO zu befinden hat. Danach ist das Gericht des ersten Rechtszuges zuständig.


Entscheidung

856. BGH 2 BGs 254/21 – Beschluss vom 4. Juni 2021 (Ermittlungsrichter)
Entscheidung über die Bestellung eines Pflichtverteidigers (Bestellung von Amts wegen); Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers (Unterbringung in einer Anstalt auf Grund einer richterlichen Anordnung: Beurlaubung oder Unterbringung in gelockerter Form; mangelnde Verteidigungsfähigkeit); unvollständige Belehrung.
§ 142 Abs. 3 StPO; § 141 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO; § 141 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO; § 136 Abs. 1 Satz 5 StPO


Entscheidung

857. BGH 2 BGs 468/20 – Beschluss vom 9. Juli 2020 (Ermittlungsrichter)
Telekommunikationsüberwachung (Anwendung auf internetbasierte Chat- und Messaging-Dienste: „WhatsApp“, richterliche Entscheidung über die Verhältnismäßigkeit); Beschlagnahmeverbot (Angehörigenverhältnis; Verzicht: Einwilligungserklärung, unvollständige Tatsachengrundlage); Belehrungspflichten bei der Zeugenvernehmung; eigenverantwortliche Prüfung des Ermittlungsrichters (Entscheidung auf Vorlage einzelner schriftlicher Antragsunterlagen; Unvollständigkeit der staatsanwaltschaftlich ausgewählten Teile der Ermittlungsakte: Verlust der erlangten Beweismittel, fortan grundsätzliche Vorlage der gesamten Ermittlungsakte).
Art. 10 GG; Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; § 100a Abs. 1 Satz 1 StPO; § 97 StPO; § 163 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 52 Abs. 3 StPO; § 162 StPO


Entscheidung

858. BGH 2 BGs 619/20 – Beschluss vom 14. September 2020 (Ermittlungsrichter)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Statthaftigkeit bei einem Verteidigerwechsel); Verteidigerwechsel (Frist: keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; zeitliche Beschränkung).
§ 44 StPO; § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StPO


Entscheidung

859. BGH 2 BGs 645/20 – Beschluss vom 28. August 2020 (Ermittlungsrichter)
Durchsetzung der Aussage- und Erscheinenspflicht eines Zeugen durch die Staatsanwaltschaft (Zwangsmittel; Annexkompetenz bei dem Ausbleiben eines Zeugens: Richtervorbehalt, Ordnungs- und Erzwingungshaft, Anordnung der zwangsweisen Öffnung und des Betretens einer Wohnung, Ergänzung einer staatsanwaltschaftlich angeordneten Vorführung).
Art. 104 Abs. 2 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 51 Abs. 1 Satz 3 StPO


Entscheidung

860. BGH 4 StR 141/21 – Beschluss vom 7. Juli 2021 (LG Bielefeld)
Körperverletzung mit Todesfolge (Mittäter: Exzesshandlung, Gefahrenzusammenhang).
§ 227 StGB


Entscheidung

861. BGH 4 StR 30/21 – Beschluss vom 10. Juni 2021 (LG Saarbrücken)
Fakultative Strafrahmenverschiebung infolge verminderter Schuldfähigkeit (Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände; Ermessensspielraum des Tatgerichts; Ermessensausübung: Verringerung des Schuldgehalts im Regelfall, Erforderlichkeit schulderhöhender Umstände, selbstverschuldete Trunkenheit); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Vorliegen, Notwendigkeit sicherer Feststellung); Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen: maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, geraumes Zurückliegen der den Eignungsmangel ausweisenden Taten); Recht auf ein faires Verfahren (revisionsrechtliche Überprüfung).
§ 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 64 StGB; § 69 Abs. 1 StGB; Art. 6 EMRK


Entscheidung

862. BGH 4 StR 312/20 – Beschluss vom 10. Juni 2021 (LG Cottbus)
Versuchter Totschlag; bedingter Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit); gefährliche Körperverletzung (mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs: gezieltes Anfahren mit einem Kfz).
§ 212 StGB; §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 15 StGB; § 22 StGB


Entscheidung

863. BGH 4 StR 353/20 – Urteil vom 24. Juni 2021 (LG Bochum)
Grenzen der Revisibilität (beschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung); Zweifelssatz; Beweiswürdigung (umfassende Gesamtwürdigung einzelner Beweisergebnisse; Vergewaltigung; Körperverletzung).
§ 261 StPO; § 337 StPO


Entscheidung

864. BGH 4 StR 79/20 – Urteil vom 24. Juni 2021 (LG Aachen)
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (Absicht Erreichung höchstmöglicher Geschwindigkeit: Ziel der möglichst hohen Geschwindigkeit, situativ mögliche Höchstgeschwindigkeit, nicht ganz unerhebliche Wegstrecke, Ausreichen von notwendigem Zwischenziel); bedingter Vorsatz (Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit; in hohem Maße gefährliche Handlungen; Vertrauen auf guten Ausgang bei erkannter Eigengefährdung bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr); Gefährdung des Straßenverkehrs (falsches Fahren beim Überholen).
§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB; § 15 StGB


Entscheidung

865. BGH 6 StR 119/21 – Beschluss vom 1. Juni 2021 (LG Regensburg)
BGHSt; Amtsträgerkorruption (Diensthandlung: der sich für ein anderes Amt bei demselben Dienstherrn bewerbende Amtsträger, der sich zur Wiederwahl stellende Amtsträger, Abgrenzung zu der Privathandlung, Abgrenzung der Bestechung und Bestechlichkeit zu der Vorteilsannahme und -gewährung, Bestimmtheit der zukünftigen Diensthandlung).
§ 331 StGB; § 332 StGB; § 333 StGB; § 334 StGB


Entscheidung

866. BGH 6 StR 249/21 – Beschluss vom 30. Juni 2021 (LG Braunschweig)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Beweiswürdigung, wechselnde und widersprüchliche Angaben des Angeklagten zu seinem Drogenkonsum; Darstellungsfehler hinsichtlich eines Gutachtens).
§ 64 StGB


Entscheidung

867. BGH 6 StR 252/21 – Beschluss vom 15. Juli 2021 (LG Potsdam)
Betäubungsmittelkriminalität (Konkurrenzen); Umfang des Urteils (keine Erörterung von Verfahrensvorgängen; Überfrachtung).
§ 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG i.V.m. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB

1. Gab der Angeklagte bei der Tat Betäubungsmittel nur an einen Minderjährigen ab, erfasst die Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG) auch den im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) liegenden Unrechtsgehalt, weswegen dieses Delikt im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt.

2. Die gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG) und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) stehen aufgrund der Klarstellungsfunktion der Tateinheit in Tateinheit. Denn das durch § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verpönte Unrecht gerade des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge käme in einer Verurteilung nur wegen des Verbrechens nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG nicht eigenständig zum Ausdruck.

3. Verfahrensvorgänge sind im Urteil grundsätzlich nicht zu erörtern. Insbesondere sind Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln von Rechts wegen nicht geboten, vielmehr zur Vermeidung der Überfrachtung der schriftlichen Urteilsgründe regelmäßig sogar tunlichst zu unterlassen.


Entscheidung

868. BGH 6 StR 334/20 – Beschluss vom 16. Juni 2021 (LG Potsdam)
Untreue (Pflichtverletzung: fehlende Transparenz der Entscheidung, eigenwirtschaftliche Ziele; Vermögensnachteil: Bestimmung des objektiven Wertes einer Immobilie); Strafverfolgungsverjährung (Unterbrechungswirkung: Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgebots, fehlende Ausführungen zu der Verhältnismäßigkeit in einem Durchsuchungsbeschluss); Ausschöpfungsrüge (Unzulässigkeit).
§ 266 StGB; § 78c StGB; § 261 StPO


Entscheidung

869. BGH 6 StR 403/20 – Urteil vom 30. Juni 2021 (LG Braunschweig)
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung: unter Bewährung Stehen bei Tatbegehung); Vollstreckungsverfahren (Anrechnung einer erlittenen Untersuchungshaft auf den vorweg zu vollstreckenden Teil der Strafe); Einziehung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: wenig aussagekonstante Einlassung des Angeklagten, heimlicher Konsum).
§ 64 StGB; § 51 StGB; § 67 Abs. 2 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

870. BGH 6 BGs 19/21 – Beschluss vom 29. April 2021 (Ermittlungsrichter)
Zurückstellung der Benachrichtigung bei verdeckten Maßnahmen (Gefährdung des Untersuchungszwecks: mehrere verdeckte Untersuchungshandlungen; Abwägung: sachgrundloser längerer Verfahrensstillstand, Gewichtung der Belange des Betroffenen mit zunehmender Dauer der Zurückstellung); fehlende polizeiliche Ressourcen im von der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren (Priorisierung zwischen Ermittlungsverfahren: Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft; Anzeigepflicht der Ermittlungspersonen); Weisungsrecht der Staatsanwaltschaft gegenüber den Ermittlungspersonen.
§ 101 Abs. 6 StPO; § 101 Abs. 5 StPO; § 161 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 163 StPO; § 152 GVG


Entscheidung

871. BGH 6 BGs 95/20 – Beschluss vom 19. August 2020 (Ermittlungsrichter)
Vorermittlungsverfahren (fehlende Statthaftigkeit richterlicher Untersuchungshandlungen; Abgrenzung zum bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren).
§ 162 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 152 StPO


Entscheidung

872. BGH 2 StR 111/21 – Beschluss vom 27. April 2021
Bestellung eines Beistands (Fortwirkung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens).
§ 397a Abs. 1 Nr. 3 StPO Die Bestellung als Beistand nach § 397a Abs. 1 Nr. 3 StPO wirkt über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz.


Entscheidung

873. BGH 2 StR 111/21 – Beschluss vom 27. April 2021 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

874. BGH 2 StR 317/19 – Beschluss vom 11. Mai 2021
Entscheidung über die Festsetzung einer Pauschgebühr.
§ 51 Abs. 1 RVG


Entscheidung

875. BGH 2 StR 381/20 – Beschluss vom 12. Mai 2021 (LG Köln)
Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (zulässiges Anfechtungsziel).
§ 400 Abs. 1 StPO


Entscheidung

876. BGH 2 StR 381/20 – Beschluss vom 12. Mai 2021 (LG Köln)
Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (zulässiges Anfechtungsziel).
§ 400 Abs. 1 StPO


Entscheidung

877. BGH 2 StR 383/20 – Beschluss vom 30. März 2021 (LG Frankfurt am Main)
Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Verstoß gegen die Belehrungspflicht; Beruhen des Urteils auf diesem Verstoß: Ursächlichkeit des Belehrungsfehlers für das Geständnis).
§ 257c StPO; § 337 Abs. 1 StPO


Entscheidung

878. BGH 2 StR 398/20 – Beschluss vom 30. März 2021 (LG Kassel)
Grundsätze der Strafzumessung (Tatserie von Missbrauchstaten: sinkende Hemmschwelle des Täters; zu-

nehmendes Alter eines Tatopfers); Urteilsgründe (Anforderungen an den Umfang).
§ 46 Abs. 2 StGB; § 267 StPO


Entscheidung

879. BGH 2 StR 52/21 – Beschluss vom 27. April 2021 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

880. BGH 2 StR 469/20 – Beschluss vom 27. Mai 2021 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

881. BGH 4 StR 34/21 – Beschluss vom 11. Mai 2021 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

882. BGH 4 StR 36/21 – Beschluss vom 26. Mai 2021 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

883. BGH 4 StR 63/21 – Beschluss vom 1. Juni 2021 (LG Siegen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

884. BGH 4 StR 66/21 – Beschluss vom 9. Juni 2021 (LG Essen)
Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Mitteilung eines zulässigen Anfechtungsziels).
§ 400 Abs. 1 StPO


Entscheidung

885. BGH 4 StR 78/21 – Beschluss vom 25. Mai 2021 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

886. BGH 4 StR 88/21 – Beschluss vom 27. Mai 2021 (LG Kaiserslautern)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

887. BGH 4 StR 94/21 – Beschluss vom 11. Mai 2021 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

888. BGH 4 StR 113/21 – Beschluss vom 12. Mai 2021 (LG Essen)
Grundsätze der Strafzumessung (Maßstab des minder schweren Falles).
§ 46 Abs. 3 StGB


Entscheidung

889. BGH 4 StR 117/21 – Beschluss vom 9. Juni 2021 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

890. BGH 4 StR 142/20 – Beschluss vom 27. Mai 2021 (LG Berlin)
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet.
§ 356a StPO


Entscheidung

891. BGH 4 StR 162/20 – Beschluss vom 25. Mai 2021 (LG Hagen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

892. BGH 4 StR 516/20 – Beschluss vom 26. Mai 2021 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

893. BGH 4 StR 522/20 – Beschluss vom 29. April 2021 (LG Leipzig)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

894. BGH 4 StR 522/20 – Urteil vom 29. April 2021 (LG Leipzig)
Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (Regelvermutung für die Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr).
§ 69 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB; § 316 Abs. 1, 2 StGB


Entscheidung

895. BGH 4 StR 534/20 – Beschluss vom 8. Juni 2021 (LG Limburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

896. BGH 4 StR 535/20 – Beschluss vom 11. Mai 2021 (LG Hamburg)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Fehlen der Unrechtseinsicht als Folge der verminderten Einsichtsfähigkeit).
§ 21 StGB; § 63 StGB

Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Unrechtseinsicht zur Folge hat. Derjenige, der trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall Einsicht in das Unrecht seines Tuns hat, ist – sofern nicht seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war – voll schuldfähig. In einem solchen Fall ist auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht zulässig.


Entscheidung

897. BGH 4 StR 550/20 – Beschluss vom 26. Mai 2021 (LG Detmold)
Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Ausschluss der Annahme einer anderweitigen Verteidigungsmöglichkeit).
§ 265 Abs. 1 StPO


Entscheidung

898. BGH 4 StR 597/19 – Beschluss vom 9. November 2020 (LG Detmold)
Durchbrechung der Rechtskraft (keine Aufhebung eines lediglich versehentlich auf einer unzutreffenden tatsächlichen Grundlage ergangenen Senatsbeschlusses).
§ 349 Abs. 2, 4 und 5 StPO; § 356a StPO


Entscheidung

899. BGH 4 StR 654/19 – Beschluss vom 12. Mai 2021
Zurückweisung der Anhörungsrüge.
§ 33a StPO


Entscheidung

900. BGH 4 StR 654/19 – Beschluss vom 17. Mai 2021
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in der Revisionsinstanz.
§ 397a Abs. 2 StPO


Entscheidung

901. BGH 4 StR 654/19 – Beschluss vom 17. Mai 2021
Verteidigerwechsel (Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers: endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Verteidiger und Beschuldigtem).
§ 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO


Entscheidung

902. BGH 4 StR 654/19 – Beschluss vom 19. Mai 2021 (LG Landau)
Zurückverweisung (Entscheidung über den Gesamtstrafenausspruch im Nachverfahren).
§ 354 Abs. 1b Satz 1 StPO; § 460 StPO; § 462 StPO

Eine Verweisung in das Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO kann auch dann erfolgen, wenn im Revisionsverfahren eine oder mehrere Einzelstrafen durch Einstellung in Wegfall kommen und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist.


Entscheidung

903. BGH 4 StR 654/19 – Beschluss vom 19. Mai 2021
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unzulässig.
§ 33a StPO


Entscheidung

904. BGH 4 StR 654/19 – Beschluss vom 8. Juni 2021
Ablehnung eines Richters (Statthaftigkeit nur vor Ergehen einer Entscheidung auch bei Verbindung mit Anhörungsrüge); Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung (keine Geltendmachung der Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter).
§ 25 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO; § 356a StPO

1. Ein Ablehnungsgesuch ist in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur statthaft, solange die Entscheidung noch nicht ergangen ist. Das gilt auch, wenn das Ablehnungsgesuch mit einer Anhörungsrüge verbunden ist, die sich als unbegründet erweist.

2. Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter kann mit einer Anhörungsrüge nicht geltend gemacht werden.


Entscheidung

905. BGH 4 StR 654/19 – Beschluss vom 10. Juni 2021 (LG Landau)
Zurückweisung der Gegenvorstellung.
§ 349 Abs. 2 und 4 StPO


Entscheidung

906. BGH 6 StR 127/21 – Urteil vom 16. Juni 2021 (LG Dessau-Roßlau)
Urteilsgründe (Strafzumessung: bestimmende Umstände darzulegen, erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen nicht vorgeschrieben, Bestimmung der wesentlichen Strafzumessungsgründe im Einzelfall); schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung: minder schwerer Fall).
§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 176a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Var. 2 StGB a.F.

Das Tatgericht ist lediglich verpflichtet, in den Urteilsgründen die für die Strafbemessung bestimmenden Umstände darzulegen (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO); eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich. Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, entscheidet das Tatgericht unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls.


Entscheidung

907. BGH 6 StR 212/21 – Beschluss vom 1.Juni 2021 (LG Nürnberg-Fürth)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: indizielle Bedeutung von der Beeinträchtigung der Gesundheit oder Arbeits- und Leistungsfähigkeit und von drogenfreien Intervallen; symptomatischer Zusammenhang: Mitursächlichkeit der Intoxikation für die Begehung der Tat; hinreichend konkrete Erfolgsaussicht: fehlende Therapiebereitschaft, Weckung einer zunächst fehlenden Therapiebereitschaft für eine erfolgsversprechende Therapie).
§ 64 StGB

1. Für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss. Die Beeinträchtigung der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit hat zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs, deren Fehlen schließt ihn jedoch nicht aus; Gleiches gilt für drogenfreie Intervalle.

2. Der erforderliche symptomatische Zusammenhang besteht auch bei einer Mitursächlichkeit der Intoxikation für die Begehung der Tat.

3. Eine fehlende innere Therapiebereitschaft kann nicht allein aus dem Umstand abgeleitet werden, dass der Angeklagte eine Exploration durch den psychiatrischen Sachverständigen abgelehnt hat.

4. Das Tatgericht hat stets zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass eine zunächst fehlende Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Therapie noch geweckt werden kann.


Entscheidung

908. BGH 6 StR 230/21 – Beschluss vom 15. Juni 2021 (LG Stade)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

909. BGH 6 StR 231/21 – Beschluss vom 15. Juni 2021 (LG Hannover)


Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

910. BGH 6 StR 233/21 – Beschluss vom 15. Juni 2021 (LG Magdeburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

911. BGH 6 StR 28/21 – Beschluss vom 15. Juni 2021 (LG Hildesheim)
Zurückweisung der Gegenvorstellung; Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss; Auslegung eines Schreibens.
§ 300 StPO