HRRS-Nummer: HRRS 2021 Nr. 765
Bearbeiter: Karsten Gaede/Julia Heß
Zitiervorschlag: BGH, 4 StR 130/21, Beschluss v. 24.06.2021, HRRS 2021 Nr. 765
Die Bestellungen von Rechtsanwalt G. aus H. als Pflichtverteidiger des Angeklagten Ö. und von Rechtsanwältin T. aus H. als Pflichtverteidigerin des Angeklagten P. werden aufgehoben.
Das Landgericht hat mit Beschlüssen vom 17. September 2020 Rechtsanwalt G. als Pflichtverteidiger des Angeklagten Ö. und Rechtsanwältin T. als Pflichtverteidigerin des Angeklagten P. bestellt. Die Pflichtverteidigerbestellungen sind aufzuheben, weil im Revisionsverfahren der Angeklagte Ö. Rechtsanwalt O. aus E. und der Angeklagte P. Rechtsanwalt Dr. Ha. aus H. als Verteidiger gewählt und diese die Wahl angenommen haben (§ 143a Abs. 1 Satz 1 StPO).
HRRS-Nummer: HRRS 2021 Nr. 765
Bearbeiter: Karsten Gaede/Julia Heß