HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Juli 2020
21. Jahrgang
PDF-Download

Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

652. BVerfG 1 BvR 362/18 (2. Kammer des Ersten Senats) - Beschluss vom 19. Mai 2020 (LG Mönchengladbach / AG Viersen)
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (ehrbeeinträchtigende Äußerungen eines Rechtsanwalts über den Abteilungsleiter einer Kommunalbehörde; zulässige Kritik an Amtsträgern; grundsätzliches Erfordernis einer Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht; kein genereller Vorrang der Meinungsfreiheit; Würdigung von Inhalt, Form, Anlass und Wirkung der Äußerung; Absehen von einer Abwägung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen; Schmähung durch grundloses Verächtlichmachen; Anonymität des Internets; Formalbeleidigung wegen Verwendung einer absolut missbilligten und tabuisierten Begrifflichkeit; Angriff auf die Menschenwürde durch Absprechen des Persönlichkeitskerns).
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; § 185 StGB; § 192 StGB; § 193 StGB


Entscheidung

653. BVerfG 1 BvR 1094/19 (2. Kammer des Ersten Senats) - Beschluss vom 19. Mai 2020 (OLG Düsseldorf / LG Wuppertal / AG Wuppertal)
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (ehrbeeinträchtigende Äußerungen über den ehemaligen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen; zulässige Kritik an Amtsträgern und Politikern; grundsätzliches Erfordernis einer Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht; kein genereller Vorrang der Meinungsfreiheit; Absehen von einer Abwägung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen; Würdigung von Inhalt, Form, Anlass und Wirkung der Äußerung; Verbreitung im Internet; „Kampf ums Recht“;

besonderes Schutzbedürfnis der Machtkritik; weitere Grenzziehung bei höherer Position des Adressaten; Schutz von Amtsträgern vor Verächtlichmachung und Herabwürdigung; konventionskonforme Auslegung).
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 10 Abs. 2 EMRK; § 185 StGB; § 193 StGB


Entscheidung

654. BVerfG 1 BvR 2397/19 (2. Kammer des Ersten Senats) - Beschluss vom 19. Mai 2020 (OLG Stuttgart / LG Stuttgart / AG Stuttgart-Bad Cannstatt)
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (ehrbeeinträchtigende Äußerungen über die Richter eines Umgangsstreits in einem Weblog; grundsätzliches Erfordernis einer Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht; kein genereller Vorrang der Meinungsfreiheit; Absehen von einer Abwägung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen; Schmähung durch grundloses Verächtlichmachen; Anonymität des Internets; Formalbeleidigung wegen Verwendung einer absolut missbilligten und tabuisierten Begrifflichkeit; Angriff auf die Menschenwürde durch Absprechen des Persönlichkeitskerns; Erfordernis der Würdigung von Inhalt, Form, Anlass und Wirkung der Äußerung; Verbreitung im Internet; „Kampf ums Recht“; besonderes Schutzbedürfnis der Machtkritik; weitere Grenzziehung bei höherer Position des Adressaten; Schutz von Amtsträgern vor Verächtlichmachung und Herabwürdigung).
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 10 Abs. 2 EMRK; § 185 StGB; § 192 StGB; § 193 StGB


Entscheidung

655. BVerfG 1 BvR 2459/19 (2. Kammer des Ersten Senats) - Beschluss vom 19. Mai 2020 (OLG Stuttgart / LG Ellwangen (Jagst) / AG Aalen)
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (ehrbeeinträchtigende Äußerungen über eine kommunale Amtsträgerin in einer verwaltungsgerichtlichen Klageschrift; grundsätzliches Erfordernis einer Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht; kein genereller Vorrang der Meinungsfreiheit; Absehen von einer Abwägung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen; besonderes Schutzbedürfnis der Machtkritik; Schutz von Amtsträgern vor Verächtlichmachung und Hetze).
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; § 185 StGB; § 193 StGB


Entscheidung

656. BVerfG 2 BvQ 26/20 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 7. Mai 2020 (AG Augsburg / LG Augsburg)
Durchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche (Erfordernis eines „doppelten Anfangsverdachts“; Herrühren des Vermögensgegenstands aus einer bestimmten Katalogvortat im Sinne des Geldwäschetatbestandes; Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erfordernis der Erhebung einer Anhörungsrüge).
Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB


Entscheidung

657. BVerfG 2 BvR 483/20 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 19. Mai 2020 (LG München I)
Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem neuartigen Corona-Virus (Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; ausnahmsweise Anfechtbarkeit gerichtlicher Zwischenentscheidungen bei erheblichen Gesundheitsgefahren; staatliche Schutzpflicht; Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege; Abwägung im Einzelfall; erheblicher Einschätzungsspielraum; kein absoluter Schutz vor jeglicher Gesundheitsgefahr).
Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 216 StPO


Entscheidung

658. BVerfG 2 BvR 1905/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 8. Mai 2020 (BGH / LG Hanau)
Frist zum Stellen von Beweisanträgen (Wirksambleiben nach erneutem Eintreten in die Beweisaufnahme; Rechtsstaatsprinzip; Recht auf ein faires Verfahren); Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Notwendigkeit der Einlegung von Rechtsbehelfen im Erkenntnisverfahren).
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 238 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 6 StPO


Entscheidung

659. BVerfG 2 BvR 2054/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 27. Mai 2020 (AG Heidelberg)
Willkürliches Absehen von einer Adhäsionsentscheidung (umfassende Missachtung der Sonderregelung für Schmerzensgeldforderungen; Absehen nur wegen Unzulässigkeit oder Unbegründetheit der Forderung; Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde; Rechtswegerschöpfung; Grundsatz der Subsidiarität; kein Vorrang des Zivilrechtswegs).
Art. 3 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 406 Abs. 1 StPO; § 406a Abs. 1 StPO; § 253 Abs. 2 BGB


Entscheidung

660. BGH 2 StR 134/19 - Beschluss vom 28. April 2020 (LG Hanau)
Tatmehrheit (Verhängung einer Gesamtstrafe: Unterlassene Prüfung eines Härteausgleichs wegen bereits vollstreckter Strafen).
§ 53 Abs. 2 Satz 2 StGB


Entscheidung

661. BGH 2 StR 17/20 - Beschluss vom 22. April 2020 (LG Limburg)
Beihilfe (Voraussetzungen; Begriff der Hilfeleistung); Verweisung an das zuständige Gericht (Zurückverweisung an allgemeine Strafkammer statt Jugendkammer).
§ 27 Abs. 1 StGB; § 355 StPO


Entscheidung

662. BGH 2 StR 352/19 - Beschluss vom 4. März 2020 (LG Erfurt)
Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Belehrung über eingeschränkte Bindungswirkung); sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anforderungen an ein Obhutsverhältnis: Mitgliedschaft in einem Turnverein, Auseinanderfallen von sexuellen Handlungen und Trainingslager); Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Tatfolgen bei einer Serie von Sexualdelikten; Schuldmaßprinzip: Zumessung der Einzelstrafen).
§ 257c Abs. 5 StPO; § 46 StGB; (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB


Entscheidung

663. BGH 2 StR 406/19 - Beschluss vom 26. Mai 2020 (LG Meiningen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

664. BGH 2 StR 412/19 - Urteil vom 15. Januar 2020 (LG Köln)
Täter-Opfer-Ausgleich (Feststellungen zum Umfang materieller und immaterieller Schäden; Annahme der Leistungen des Täters durch das Opfer: ausnahmsweise Unbeachtlichkeit der fehlenden Einwilligung des Opfers).
§ 46a Nr. 1 StGB

1. Zwar bezieht sich § 46a Nr. 1 StGB vor allem auf den Ausgleich immaterieller Schäden. Für die Annahme eines friedensstiftenden Ausgleichs im Sinne von § 46a Nr. 1 StGB ist aber auch ein adäquater Ausgleich für die dem Tatopfer entstandenen materiellen Schäden vorzunehmen. Dabei kann nicht ausschließlich auf die subjektive Bewertung von Tatopfer oder Täter abgestellt werden. Erforderlich ist vielmehr vorrangig die Prüfung, ob die konkret erfolgten oder ernsthaft angebotenen Leistungen des Täters nach einem objektivierenden Maßstab als so erheblich anzusehen sind, dass damit das Unrecht der Tat oder deren materielle und immaterielle Folgen als „ausgeglichen“ erachtet werden können; dies folgt schon daraus, dass überhaupt nur angemessene und nachhaltige Leistungen die erlittenen Schädigungen ausgleichen und zu einer Genugtuung für das Opfer führen können. Dies macht konkrete Feststellungen zum durch die Tat entstandenen materiellen und immateriellen Schaden erforderlich.

2. Ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich im Sinne des § 46a Nr. 1 StGB setzt grundsätzlich voraus, dass das Opfer die Leistungen des Täters als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert. Hat der Täter in dem Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen, die Wiedergutmachung der Tat ernsthaft erstrebt, kann allerdings die fehlende Einwilligung des Opfers ausnahmsweise unerheblich sein, wenn etwa die Weigerung des Tatopfers insgesamt nicht mehr nachvollziehbar erscheint. Die Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes soll nicht ausschließlich vom Willen des Opfers abhängen. Als einschränkendes Kriterium fordert die Vorschrift das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen; das Bemühen des Täters muss gerade darauf gerichtet sein, das Opfer „zufrieden zu stellen“. Dies ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen und kann regelmäßig nur in Kenntnis der Höhe des tatsächlich entstandenen materiellen und immateriellen Schadens beurteilt werden.


Entscheidung

665. BGH 2 StR 456/19 - Beschluss vom 26. Mai 2020 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

666. BGH 2 StR 494/19 - Beschluss vom 28. April 2020 (LG Erfurt)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; Glaubhaftigkeit von [Haupt]Belastungszeugen).
§ 261 StPO

1. Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters, dem es obliegt, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. Die revisionsgerichtliche Überprüfung ist darauf beschränkt, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind. Dies ist etwa der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt.

2. Stützt der Tatrichter seine Feststellungen zum Tatkerngeschehen im Wesentlichen auf die Angaben des (vermeintlichen) Tatopfers, hängt seine Urteilsfindung maßgeblich von der Beantwortung der Frage ab, ob diesem zu glauben ist. Hat die (Haupt)Belastungszeugin zudem weitere Straftaten behauptet, von denen sich das Gericht nicht zu überzeugen vermag, so gewinnt das in diesem Rahmen besondere Bedeutung und bedarf näherer Erörterung.


Entscheidung

667. BGH 2 StR 51/20 - Beschluss vom 27. Mai 2020 (LG Kassel)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

668. BGH 2 StR 516/19 - Beschluss vom 26. Mai 2020 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

669. BGH 2 StR 542/19 - Beschluss vom 6. Mai 2020 (LG Kassel)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

670. BGH 2 ARs 121/20 2 AR 63/20 - Beschluss vom 12. Mai 2020
Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof (Zuständigkeit bei pauschaler Schilderung eines Gesamtkomplexes).
§ 13a StPO; § 143 Abs. 1 Satz 2 GVG


Entscheidung

671. BGH 2 ARs 203/19 - Beschluss vom 6. Mai 2020
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Anwendung im Jugendstrafrecht).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB


Entscheidung

672. BGH 2 ARs 307/19 2 AR 204/19 - Beschluss vom 20. Mai 2020
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (keine Entscheidung über die Streitfrage betreffend die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung).
§ 33a StPO


Entscheidung

673. BGH 2 ARs 51/20 2 AR 30/20 - Beschluss vom 20. Mai 2020
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet.
§ 33a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG

Ein Rechtsbehelf zum Bundesgerichtshof ist nach einem letztinstanzlichen Beschluss des Oberlandesgerichts im Bußgeldverfahren im Gesetz nicht vorgesehen. Danach gibt auch Art. 103 Abs. 1 GG dem Beschwerdeführer

keinen Anspruch auf eine weitere gerichtliche Instanz. § 33a StPO sieht nur eine Anhörungsrüge an das Gericht vor, von dem die nach dem Gesetz in letzter Instanz ergangene Entscheidung stammt. Deshalb konnte der Senat mangels eigener Zuständigkeit nicht zur Sache entscheiden.


Entscheidung

674. BGH 4 StR 53/20 - Beschluss vom 6. Mai 2020 (LG Dortmund)
Besondere gesetzliche Milderungsgründe (Versagung der Strafrahmenmilderung: Ausschluss bei Alkoholerkrankung).
§ 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB


Entscheidung

675. BGH 4 StR 66/20 - Beschluss vom 7. Mai 2020 (LG Essen)
Aufhebung des Urteils und der Feststellungen.
§ 353 StPO


Entscheidung

676. BGH 4 StR 101/20 - Beschluss vom 5. Mai 2020 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

677. BGH 4 StR 123/20 - Beschluss vom 6. Mai 2020 (LG Paderborn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

678. BGH 4 StR 137/20 - Beschluss vom 5. Mai 2020 (LG Frankenthal)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

679. BGH 4 StR 166/19 - Beschluss vom 21. November 2019 (LG Landau)
Notwehr (Erlaubnistatbestandsirrtum; keine Pflicht zu Hilfeersuchen gegenüber Dritten; Erforderlichkeit der Verteidigungshandlungen bei mehreren Angreifern; Einschränkung der Notwehrbefugnisse gegenüber volltrunkenen Angreifern).
§ 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 32 StGB


Entscheidung

680. BGH 4 StR 264/19 - Beschluss vom 21. April 2020 (LG Essen)
Vollrausch (Strafzumessung: Gegenstand des Schuldvorwurfs; Berücksichtigung rauschtatbezogener Umstände sowie der Tatfolgen, Doppelverwertungsverbot).
§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 323a Abs. 2 StGB


Entscheidung

681. BGH 4 StR 347/19 - Beschluss vom 26. Februar 2020 (LG Halle)
BGHR; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Verurteilung zu einer vorbehaltenen Geldstrafe keine „frühere Verurteilung“; Gesamtstrafenlage bei vor einer Verwarnung begangenen Straftaten).
§ 55 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 59b Abs. 1 StGB


Entscheidung

682. BGH 4 StR 84/20 - Beschluss vom 5. Mai 2020 (LG Essen)
Grundsätze der Strafzumessung (gefühlsmäßige, nicht mehr an den gesetzlichen Strafzwecken orientierte Strafzumessung).
§ 46 StGB


Entscheidung

683. BGH 4 StR 99/20 - Beschluss vom 19. Mai 2020 (LG Siegen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

684. BGH 4 StR 434/19 - Beschluss vom 29. Januar 2020 (LG Freiburg)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; Darlegungsanforderungen in Fällen, in denen „Aussage gegen Aussage“ steht).
§ 261 StPO


Entscheidung

685. BGH 4 StR 474/19 - Beschluss vom 26. Februar 2020 (LG Mönchengladbach)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Beurteilung der Behandlungsaussicht bei Zurückstellung der Strafvollstreckung).
§ 29 Abs. 1 BtMG; § 29 Abs. 3 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 64 StGB


Entscheidung

686. BGH 4 StR 539/19 - Beschluss vom 20. Mai 2020 (LG Essen)
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Verhältnis zwischen Verzicht des Angeklagten auf die Rückgabe verschiedener sichergestellter Vermögensgegenstände und Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen).
§ 73c Abs. 1 StGB


Entscheidung

687. BGH 4 StR 556/19 - Beschluss vom 11. März 2020 (LG Halle)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Gesamtwürdigung des Täters und der Symptomtat).
§ 63 StGB

Die für die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB erforderliche Wahrscheinlichkeit höheren Grades, der Täter werde infolge seines fortdauernden psychischen Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln. Bei der insofern vorzunehmenden Gesamtwürdigung des Täters und der Symptomtat sind etwaige Vortaten von besonderer Bedeutung. Dabei darf das Gericht im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose Schlüsse aus anhängig gewesenen Verfahren nur dann ziehen, wenn es die diesen Verfahren zugrundeliegenden Taten für erwiesen hält; dies muss nachprüfbar dargelegt werden.


Entscheidung

688. BGH 4 StR 570/19 - Beschluss vom 10. März 2020 (LG Darmstadt)
Beschränkung der Revision (ausnahmsweiser Ausschluss der isolierten Anfechtung der Sperrfristanordnung oder Fahrerlaubnisentziehung); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose); Urteilsgründe (Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen); Verbot der Schlechterstellung (Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus).


§ 69 Abs. 1 StGB; § 69a Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 344 Abs. 1 StPO


Entscheidung

689. BGH 4 StR 597/19 - Beschluss vom 5. Mai 2020 (LG Detmold)
Tateinheit (Bildung einer Gesamtstrafe: Strafrahmenwahl bei Vorliegen eines besonderen Strafrahmens für minder schwere Fälle und eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes).
§ 27 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 2 StGB


Entscheidung

690. BGH 4 StR 654/19 - Beschluss vom 20. Mai 2020
Besorgnis der Befangenheit (Beurteilungsmaßstab; Mitwirkung an Zwischenentscheidungen; Vorbefassung).
§ 24 Abs. 2 StPO


Entscheidung

691. BGH 4 StR 674/19 - Beschluss vom 6. Mai 2020 (LG Bielefeld)
Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem Rechtsmittel (Erfolglosigkeit sowohl der Revision der Staatsanwaltschaft als auch der Revision der Nebenklage).
§ 473 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 473 Abs. 2 Satz 1 StPO


Entscheidung

692. BGH 6 StR 22/20 - Beschluss vom 21.04.2020 (LG Dessau-Roßlau)
Mittäterschaft (Ausschluss bei Fehlen eines objektiven Beitrags).
§ 25 Abs. 2 StGB


Entscheidung

693. BGH 6 StR 70/20 - Beschluss vom 19. Mai 2020 (LG Hannover)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

694. BGH 6 StR 78/20 - Beschluss vom 5. Mai 2020 (LG Magdeburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

695. BGH 6 StR 83/20 - Beschluss vom 19. Mai 2020 (LG Rostock)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

696. BGH 6 StR 84/20 - Beschluss vom 5. Mai 2020 (LG Neuruppin)
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Verbreiten: Weitergabe an eine nicht mehr individualisierbare Vielzahl anderer Personen).
§ 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.


Entscheidung

697. BGH 6 StR 85/20 - Beschluss vom 19. Mai 2020 (LG Stade)
Räuberische Erpressung (Vermögensnachteil: Vermögensgefährdung bei Kenntnis der geheimen Zugangsdaten zu einem ungedeckten Bankkonto).
§ 253 Abs. 1 StGB


Entscheidung

698. BGH 6 StR 87/20 - Beschluss vom 19. Mai 2020 (LG Aschaffenburg)
Ruhen der Verjährung (Gültigkeit der Erweiterung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers); Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Einziehung der als Speichermedium verwendeten Festplatte).
§ 78b Abs. 1; § 184b StGB


Entscheidung

699. BGH 6 StR 90/20 - Beschluss vom 18. Mai 2020 (LG Hannover)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

700. BGH 2 StR 100/20 - Beschluss vom 5. Mai 2020 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

701. BGH 2 StR 266/19 - Beschluss vom 4. März 2020 (LG Meiningen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

702. BGH 2 StR 461/19 - Beschluss vom 11. März 2020 (LG Aachen)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Teilidentität von Ausführungshandlungen; Konkurrenzen).
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 Abs. 1 StGB

Die Ausführungshandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG umfassen nicht nur Tätigkeiten, die unmittelbar dem Beschaffen und Weitergeben von Betäubungsmitteln an einen Abnehmer dienen, sondern auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge. Begibt sich ein Händler zu seinem Lieferanten, um beim Abholen der neuen, zuvor bestellten Drogenlieferung den – gestundeten – Kaufpreis in bar für eine vorangegangene Lieferung zu übergeben, betrifft dieser Einzelakt beide Umsatzgeschäfte; diese überschneiden sich daher. Die Teilidentität in der Ausführung verbindet beide Betäubungsmittelgeschäfte zu einer gleichartigen Tateinheit.


Entscheidung

703. BGH 2 StR 473/19 - Beschluss vom 10. März 2020 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

704. BGH 2 StR 531/19 - Beschluss vom 12. Mai 2020 (LG Hanau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

705. BGH 2 StR 585/18 - Beschluss vom 5. Mai 2020 (LG Erfurt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

706. BGH 2 StR 9/20 - Beschluss vom 13. Mai 2020 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

707. BGH 2 ARs 58/20 2 AR 36/20 - Beschluss vom 28. April 2020
Entscheidung des Zuständigkeitsstreits.
§ 42 Abs. 3 Satz 2 JGG


Entscheidung

708. BGH 2 ARs 274/19 2 AR 202/19 - Beschluss vom 28. April 2020
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Voraussetzungen des Kompetenzkonflikts).
§ 14 StPO

Erforderlich ist, dass zwischen mehreren Gerichten ein Streit über die Zuständigkeit besteht. Ein negativer Kompetenzkonflikt liegt vor, wenn sämtliche mit derselben Sache befassten Gerichte sich für unzuständig halten. Es ist nur dann nach § 14 StPO zu verfahren, wenn zwischen den Gerichten „Streit“ besteht, d.h. wenn mindestens noch zwei Entscheidungen anfechtbar sind.


Entscheidung

709. BGH 2 ARs 304/19 2 AR 225/19 - Beschluss vom 17. April 2020
Rechtsweggarantie (keine Bescheidung beleidigender Eingaben).
Art. 19 Abs. 4 GG


Entscheidung

710. BGH 2 ARs 312/19 2 AR 232/19 - Beschluss vom 28. April 2020
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts.
§ 462a Abs. 1 Satz 1 StPO

Wird gegen den Verurteilten Freiheitsstrafe vollstreckt, dann ist für die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO die Strafvollstreckungskammer zuständig, in deren Bezirk zum Zeitpunkt der zu treffenden Entscheidung die Freiheitsstrafe vollstreckt wird. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges schon mit der Entscheidung über den Widerruf befasst war. Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer verdrängt stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges; eine Zuständigkeitsfixierung durch Befasstsein des Tatgerichts gibt es insoweit nicht.


Entscheidung

711. BGH 2 ARs 62/20 2 AR 20/20 - Beschluss vom 28. April 2020
Entscheidung über die Übertragung des Verfahrens.
§ 12 Abs. 2 StPO


Entscheidung

712. BGH 4 StR 34/20 - Beschluss vom 7. April 2020 (LG Hagen)
Mord (niedrige Beweggründe: Motivbündel, Tötung aus Eifersucht).
§ 211 Abs. 2 Var. 4 StGB


Entscheidung

713. BGH 4 StR 8/20 - Urteil vom 16. April 2020 (LG Landau)
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (tatrichterliches Ermessen; Berücksichtigung langjährigen Strafvollzugs; revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit).
§ 66 Abs. 3 Satz 2 StGB aF


Entscheidung

714. BGH 4 StR 8/20 - Beschluss vom 16. April 2020 (LG Landau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

715. BGH 4 StR 9/20 - Beschluss vom 26. Februar 2020 (LG Siegen)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines Hangs: Feststellung eines prognoseungünstigen Gesichtspunkts).
§ 64 StGB


Entscheidung

716. BGH 4 StR 9/20 - Beschluss vom 26. Februar 2020 (LG Siegen)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines Hangs: Feststellung eines prognoseungünstigen Gesichtspunkts).
§ 64 StGB

Ein bestimmter tatsächlicher Umstand kann nur dann als prognoseungünstiger Gesichtspunkt herangezogen werden, wenn sein Vorliegen rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt ist.


Entscheidung

717. BGH 4 StR 119/20 - Beschluss vom 23. April 2020 (LG Dortmund)
Einziehung des Wertes von Taterträgen.
§ 73 StGB; § 73c StGB

Die Einziehung von Taterträgen nach § 73 StGB erfasst nur das unmittelbar aus der Tat Erlangte. Ist dessen Einziehung, etwa wegen der Vermischung von Sachen oder Bargeld, nicht mehr möglich, ist nach § 73c StGB die Einziehung des Wertes von Taterträgen anzuordnen.


Entscheidung

718. BGH 4 StR 170/20 - Beschluss vom 5. Mai 2020 (LG Dortmund)
Reihenfolge der Vollstreckung (Vorwegvollziehung der Strafe).
§ 67 Abs. 2 Satz 1 StGB

Nach § 67 Abs. 2 Satz 1 StGB bestimmt das Gericht die Vorwegvollziehung der Strafe oder eines Teils der Strafe, wenn der Zweck der Maßregel dadurch leichter erreicht wird. Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.


Entscheidung

719. BGH 4 StR 482/19 - Beschluss vom 30. April 2020
Zulassung von Ton- und Fernseh- Rundfunkaufnahmen.
§ 169 Abs. 3 Satz 1 GVG


Entscheidung

720. BGH 4 StR 503/19 - Beschluss vom 7. April 2020 (LG Essen)
Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Anforderungen an die Revisionsbegründung).
§ 400 Abs. 1 StPO


Entscheidung

721. BGH 4 StR 503/19 - Beschluss vom 7. April 2020 (LG Essen)
Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Anforderungen an die Revisionsbegründung).
§ 400 Abs. 1 StPO


Entscheidung

722. BGH 4 StR 503/19 - Beschluss vom 7. April 2020 (LG Essen)
Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Anforderungen an die Revisionsbegründung).
§ 400 Abs. 1 StPO


Entscheidung

723. BGH 4 StR 63/20 - Beschluss vom 6. Mai 2020 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

724. BGH 4 StR 503/19 - Beschluss vom 7. April 2020 (LG Essen)
Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Anforderungen an die Revisionsbegründung).
§ 400 Abs. 1 StPO


Entscheidung

725. BGH 4 StR 536/19 - Beschluss vom 23. April 2020 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

726. BGH 6 StR 26/20 - Beschluss vom 7. April 2020 (LG Hannover)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

727. BGH 6 StR 27/20 - Beschluss vom 7.April 2020 (LG Rostock)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

728. BGH 6 StR 29/20 - Beschluss vom 23. April 2020 (LG Potsdam)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

729. BGH 6 StR 41/20 - Beschluss vom 21. April 2020 (AG Braunschweig)
Antrag auf Eilvorabentscheidungsverfahren (Spezialitätsvorbehalt; Europäischer Haftbefehl).
Art. 107 EuGHVfO


Entscheidung

730. BGH 6 StR 51/20 - Beschluss vom 21. April 2020 (LG Aschaffenburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

731. BGH 6 StR 56/20 - Beschluss vom 21. April 2020 (LG Dessau-Roßlau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

732. BGH 6 StR 71/20 - Beschluss vom 23. April 2020 (LG Braunschweig)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

733. BGH 6 StR 81/20 - Beschluss vom 7. April 2020 (LG Braunschweig)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung.
§ 46 Abs. 1 StPO


Entscheidung

734. BGH 3 StR 38/20 - Beschluss vom 7. April 2020 (LG Trier)
Besitz einer Schusswaffe.
§ 51 Abs. 1 WaffG


Entscheidung

735. BGH 3 StR 49/20 - Beschluss vom 9. April 2020 (LG Düsseldorf)
Teileinstellung.
§ 154 Abs. 2 StPO


Entscheidung

736. BGH 3 StR 519/19 - Beschluss vom 9. April 2020 (LG Stade)
Gesamtstrafenbildung (kein Wegfall der Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Verurteilung bei gesonderter Ausurteilung der Geldstrafe).
§ 55 StGB; § 53 Abs. 2 S. 2 StGB


Entscheidung

737. BGH 3 StR 535/19 - Beschluss vom 8. April 2020 (LG Mainz)
Verhältnis von Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln.
§ 29 BtMG


Entscheidung

738. BGH 3 StR 59/20 - Beschluss vom 28. April 2020 (LG Bad Kreuznach)
Unzulässigkeit der verspäteten Revision.
§ 349 Abs. 1 StPO


Entscheidung

739. BGH 3 StR 606/19 - Beschluss vom 8. April 2020 (LG Krefeld)
Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers.
§ 400 Abs. 1 StPO

Gemäß § 400 Abs. 1 StPO kann der Nebenkläger ein Urteil nicht mit dem Ziel anfechten, dass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt oder dass ein Angeklagter wegen einer Gesetzesverletzung verurteilt wird, die nicht zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt. Die Begründung der Revision des Nebenklägers muss daher erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet; wird eine derartige Präzisierung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig.


Entscheidung

740. BGH 3 StR 61/20 - Beschluss vom 8. April 2020 (LG Düsseldorf)
Korrektur eines offensichtlichen Zählfehlers.
§ 268 StPO


Entscheidung

741. BGH 5 StR 7/20 - Beschluss vom 27. April 2020 (LG Leipzig)
Änderung des Vorwegvollzugs.
§ 67 StGB


Entscheidung

742. BGH 5 StR 111/20 - Beschluss vom 12. Mai 2020 (LG Berlin)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen einer Schusswaffe; Aufbewahrung von Betäubungsmitteln und Waffe in unterschiedlichen Räumen;

jederzeitige Verwendbarkeit; Darlegung durch das Tatgericht).
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG


Entscheidung

743. BGH 5 StR 141/20 - Beschluss vom 12. Mai 2020 (LG Dresden)
Nachholung der Verhängung einer Einzelstrafe.
§ 354 Abs. 1 StPO


Entscheidung

744. BGH 5 StR 18/20 - Beschluss vom 14. April 2020 (LG Kiel)
Erörterungsmangel bei der Gefährlichkeitsprognose im Zusammenhang mit der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
§ 63 StGB


Entscheidung

745. BGH 5 StR 44/20 - Beschluss vom 15. April 2020 (LG Hamburg)
Pflicht zur Auseinandersetzung mit festgestellten, für die Anwendung des materiellen Rechts erheblichen Umständen (hier: Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt).
§ 267 StPO; § 64 StGB

Erscheint es in tatsächlicher Hinsicht naheliegend, dass die Anordnung einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommt, muss das Gericht aus Gründen sachlichen Rechts die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Unterbringung gemäß § 64 StGB prüfen und in den Urteilsgründen näher erörtern. Die Pflicht, sich mit festgestellten Umständen auseinanderzusetzen, wenn sie für die Anwendung des materiellen Rechts erheblich sind, löst im Einzelfall eine Begründungspflicht aus, die auch über die Bestimmung des § 267 Abs. 6 StPO hinausgehen kann.


Entscheidung

746. BGH 5 StR 480/19 - Beschluss vom 15. April 2020 (LG Görlitz)
Korrektur der Einziehungsanordnung.
§ 73 StGB


Entscheidung

747. BGH 5 StR 504/19 - Beschluss vom 28. April 2020 (LG Berlin)
Keine willkürliche Missachtung der Zuständigkeitsregeln bei Entscheidung über Befangenheitsantrag (gesetzlicher Richter).
§ 26a StPO; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG


Entscheidung

748. BGH 5 StR 94/20 - Beschluss vom 15. April 2020 (LG Dresden)
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (strafschärfende Berücksichtigung der Begehung der Tat als solcher).
§ 46 StGB


Entscheidung

749. BGH 5 StR 96/20 - Beschluss vom 27. April 2020 (LG Berlin)
Tateinheit bei Teilakten einer sukzessiven Tatausführung beim Betrug.
§ 263 StGB; § 52 StGB


Entscheidung

750. BGH AK 10/20 - Beschluss vom 28. April 2020
Fehlende Erforderlichkeit einer Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof.
§ 121 StPO


Entscheidung

751. BGH AK 11/20 - Beschluss vom 28. April 2020
Fortdauer der Untersuchungshaft
§ 121 StPO; § 112 StPO


Entscheidung

752. BGH 1 StR 106/20 - Beschluss vom 23. April 2020 (LG Traunstein)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Beweiswürdigung des Tatgerichts).
§ 63 Satz 1 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO


Entscheidung

753. BGH 1 StR 108/20 - Beschluss vom 28. Mai 2020 (LG Ravensburg)
Verwerfung eines Ablehnungsgesuch als unzulässig noch durch das Gericht ohne Mitwirkung des Abgelehnten.
§ 27 Abs. 1 StPO; § 26a Abs. 1 StPO


Entscheidung

754. BGH 1 StR 128/20 - Beschluss vom 13. Mai 2020 (LG Stuttgart)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose).
§ 63 StGB


Entscheidung

755. BGH 1 StR 138/20 - Beschluss vom 13. Mai 2020 (LG Mosbach)
Strafzumessung.
§ 46 StGB


Entscheidung

756. BGH 1 StR 147/20 - Beschluss vom 14. Mai 2020 (LG Mosbach)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

757. BGH 1 StR 28/20 - Beschluss vom 2. April 2020 (LG Konstanz)
Beweiswürdigung des Tatgerichts (erforderliche Darlegungen bei Anschluss an ein Sachverständigengutachten: Wiedergabe der wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen).
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

758. BGH 1 StR 33/20 - Urteil vom 12. Mai 2020 (LG München I)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

759. BGH 1 StR 43/20 - Beschluss vom 13. Mai 2020 (LG Nürnberg-Fürth)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB


Entscheidung

760. BGH 1 StR 391/19 - Beschluss vom 23. April 2020 (LG München I)
Beihilfe durch berufsneutrales Handeln (Geltendmachung von betrügerisch erlangten Forderungen durch einen Rechtsanwalt).


§ 27 Abs. 1 StGB; § 263 StGB


Entscheidung

761. BGH 1 StR 403/19 - Beschluss vom 31. März 2020 (LG Hamburg)
Einziehung (erlangtes Etwas bei Verkürzung von Verbrauchssteuern); gewerbsmäßiger Schmuggel.
§ 73 Abs. 1 StGB; § 373 Abs. 1 AO


Entscheidung

762. BGH 1 StR 460/19 - Beschluss vom 12. Mai 2020 (LG Freiburg)
Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

763. BGH 1 StR 464/19 - Beschluss vom 28. Mai 2020 (LG Augsburg)
Einstellung des Verfahrens wegen Tod des Angeklagten.
§ 206a StPO


Entscheidung

764. BGH 1 StR 486/19 - Beschluss vom 21. April 2020 (LG Frankfurt am Main)
Beihilfe (Tateinheit bei einer Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten).
§ 27 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 StGB


Entscheidung

765. BGH 1 StR 510/18 - Beschluss vom 19. Dezember 2018 (LG Stuttgart)
Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Verurteilungen).
§ 46 StGB


Entscheidung

766. BGH 1 StR 632/19 - Beschluss vom 13. Mai 2020 (LG Leipzig)
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Strafzumessung: strafschärfende Berücksichtigung des Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen, Doppelverwertungsverbot).
§ 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 46 Abs. 1, Abs. 3 StGB


Entscheidung

767. BGH 1 StR 641/19 - Beschluss vom 22. April 2020 (LG Baden-Baden)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreiben: dem Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, hier: Vereinbarung von Zahlungsaufschüben; Beendigung des Handeltreibens durch Tilgung von Schulden; Tateinheit).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 Abs. 1 StGB


Entscheidung

768. BGH 3 StR 104/20 - Beschluss vom 28. April 2020 (LG Krefeld)
Einziehung von Taterträgen (Haftung als Gesamtschuldner bei faktischer Mitverfügungsgewalt).
§ 73 StGB


Entscheidung

769. BGH 3 StR 122/20 - Beschluss vom 29. April 2020 (LG Düsseldorf)
Keine Einziehung im Sicherungsverfahren (selbständiges Einziehungsverfahren; Antragsvoraussetzungen).
§ 413 StPO; § 435 StPO


Entscheidung

770. BGH 3 StR 51/20 - Beschluss vom 28. April 2020 (LG Lüneburg)
Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (Dauer und Stärke der Einwirkung auf die Fähigkeit des Opfers zu atmen).
§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB


Entscheidung

771. BGH 3 StR 5/20 - Beschluss vom 8. April 2020 (LG Mönchengladbach)
Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (objektiv gefährliches Tatmittel; Drohung; Wahrnehmung durch den Bedrohten; akustische Wahrnehmung; verbaler Hinweis des Täters auf die Bewaffnung).
§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB


Entscheidung

772. BGH 3 StR 75/20 - Beschluss vom 8. April 2020 (LG Osnabrück)
Konkurrenzverhältnis von vorsätzlicher und fahrlässiger Brandstiftung.
§ 306 Abs. 1 StGB; § 306d Abs. 1 StGB


Entscheidung

773. BGH 3 StR 82/20 - Beschluss vom 12. Mai 2020 (LG Duisburg)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (fehlende Angaben zu Voraussetzungen der Einbeziehung in den Urteilsgründen; Tatzeit; Erledigungszeitpunkt; Zäsur); rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung.
§ 55 StGB; § 73 StGB


Entscheidung

774. BGH 3 StR 85/20 - Beschluss vom 28. April 2020 (LG Düsseldorf)
Regelmäßig keine Mittäterschaft (hier: beim Betrug) durch untergeordnete Unterstützungshandlungen ohne Entscheidungs- und Gestaltungseinfluss (wertende Gesamtbetrachtung; gleichrangiges, arbeitsteiliges Vorgehen; Täter- oder Tatherrschaftswille; Bereicherungsabsicht).
§ 25 Abs. 2 StGB; § 263 StGB


Entscheidung

775. BGH 3 StR 91/20 - Beschluss vom 28. April 2020 (LG Kleve)
Tateinheit durch Überlagerung der objektiven Ausführungshandlungen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
§ 52 StGB; § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG

Die für die Annahme von Tateinheit im Sinne von § 52 Abs. 1 StGB erforderliche Verknüpfung der Tatbestände kann auch bei Betäubungsmittelstraftaten in der Überlagerung der objektiven Ausführungshandlungen gesehen werden. Ausführungshandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG sind aber nicht nur Tätigkeiten, die unmittelbar der Beschaffung und der Weitergabe von Betäubungsmitteln an Abnehmer dienen, sondern ebenfalls etwa dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge. Dies gilt auch für die bloße Übermittlung des für eine Betäubungsmittellieferung zu entrichtenden Geldbetrages vom Abnehmer an den Lieferanten.


Entscheidung

776. BGH 3 StR 130/20 - Beschluss vom 12. Mai 2020 (LG Kleve)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

777. BGH 3 StR 327/19 - Urteil vom 27. Februar 2020 (LG Hannover)


BGHR; unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis; Verwaltungsakzessorietät; Genehmigungsvorbehalt; formale Wirksamkeit; Unbeachtlichkeit der materiellrechtlichen Genehmigungsfähigkeit; nachträglich festgestellte Rechtswidrigkeit der Versagung der Genehmigung; Gesetzesvorbehalt bei Eingriffen in die Berufsfreiheit; Vorrang des Unionsrechts; keine Strafbarkeit bei Versagung der Genehmigung aufgrund europarechtswidriger Vorschrift; Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit; grenzüberschreitender Sachverhalt; Transparenzgebot; Kohärenz).
§ 284 StGB; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 49 AEUV; Art. 56 AEUV


Entscheidung

778. BGH 3 StR 393/19 - Beschluss vom 12. Mai 2020 (LG Düsseldorf)
Geringfügige Ermäßigung des Einziehungsbetrages aufgrund eines marginalen Additionsfehlers.
§ 73 StGB


Entscheidung

779. BGH 3 StR 393/19 - Beschluss vom 12. Mai 2020 (LG Düsseldorf)
Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers.
§ 400 Abs. 1 StPO


Entscheidung

780. BGH 3 StR 422/19 - Beschluss vom 30. April 2020 (LG Düsseldorf)
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Wochenfrist zur Erhebung der Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

781. BGH 3 StR 443/19 - Beschluss vom 19. März 2020 (LG Bad Kreuznach)
Verminderung der Steuerungsfähigkeit und Alkoholkonsum (Berechnung er BAK; fehlende exakte Angaben zur Alkoholmenge; Schätzung; Berechnungsgrundlage; zweckrationales Verhalten; unauffällige Motorik).
§ 21 StGB


Entscheidung

782. BGH 3 StR 536/19 - Beschluss vom 5. Februar 2020 (LG Aurich)
Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (teilidentische Ausführungshandlungen; Tateinheit; Bewertungseinheit).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 StGB

Umsatzgeschäfte werden u.a. dann zu einer einheitlichen Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im materiellrechtlichen Sinne verbunden wenn das sowohl dem Transport des Kaufgeldes für den Erwerb der früheren als auch der Übernahme einer weiteren Betäubungsmittelmenge dienende Aufsuchen des Lieferanten sich als teilidentische Ausführungshandlung und damit als „dieselbe Handlung“ im Sinne von § 52 Abs. 1 StGB darstellt. Eine Verbindung zu einer Bewertungseinheit erfordert demgegenüber, dass sich Bemühungen des Täters um einen Rauschgiftabsatz auf dieselbe Betäubungsmittelmenge beziehen, also insbesondere dann, wenn die Drogen aus einem einheitlichen Erwerbsvorgang stammen oder Betäubungsmittel aus verschiedenen Erwerbsvorgängen zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint werden. Teilidentische Ausführungshandlungen genügen hierfür für sich betrachtet nicht.


Entscheidung

783. BGH 3 StR 580/19 - Beschluss vom 18. März 2020 (LG Krefeld)
Berichtigung der Einziehungsentscheidung.
§ 73 StGB; § 354 Abs. 1 StPO


Entscheidung

784. BGH 3 StR 630/19 - Beschluss vom 7. April 2020 (LG Trier)
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe.
§ 55 StGB


Entscheidung

785. BGH 5 StR 109/20 - Beschluss vom 10. Juni 2020 (LG Berlin)
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Darstellung eines DNA-Gutachtens bei Mischspuren).
§ 261 StPO


Entscheidung

786. BGH 5 StR 139/20 - Beschluss vom 12. Mai 2020 (LG Görlitz)
Durchgreifend rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung.
§ 261 StPO


Entscheidung

787. BGH 5 StR 20/19 - Beschluss vom 14. April 2020
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf mögliche Einziehung von Taterträgen.
§ 265 StPO; § 132 Abs. 2 GVG; § 73 StGB


Entscheidung

788. BGH 5 StR 29/20 - Beschluss vom 13. Mai 2020 (LG Saarbrücken)
Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt.
§ 64 StGB


Entscheidung

789. BGH 5 StR 35/20 - Beschluss vom 27. Mai 2020 (LG Berlin)
Gesetzeskonkurrenz zwischen Ausbeutung der Arbeitskraft und Menschenhandel.
§ 232 StGB; § 233 StGB


Entscheidung

790. BGH 5 StR 55/20 - Beschluss vom 26. Mai 2020 (LG Görlitz)
Versuchsbeginn beim (Einbruchs-)Diebstahl (Angriff auf einen gewahrsamssichernden Schutzmechanismus); Mittäterschaft; Verstoß gegen den auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz durch Einbeziehung von im Haftbefehl nicht erfassten Strafen.
§ 242 StGB; § 22 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 83h IRG


Entscheidung

791. BGH 5 StR 65/20 - Beschluss vom 26. Mai 2020 (LG Leipzig)
Berechnung der Frist bei der Unterbrechung der Hauptverhandlung.
§ 229 StPO


Entscheidung

792. BGH 5 StR 154/20 - Beschluss vom 11. Juni 2020 (LG Berlin)
Einziehung von Taterträgen bei mehreren Beteiligten

(faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt; Mittäterschaft).
§ 73 StGB

Einem Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten (§ 73 StGB) mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll, und er diese auch tatsächlich hatte. Dabei genügt es, dass der Tatbeteiligte zumindest faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über den Vermögensgegenstand erlangte. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen konnte. Allein die mittäterschaftliche Tatbeteiligung belegt dies in der Regel nicht.


Entscheidung

793. BGH 5 StR 166/20 - Beschluss vom 27. Mai 2020 (LG Hamburg)
Zulässigkeit einer Frist zur Beendigung der Ausführungen des Angeklagten bei Gewährung des letzten Wortes.
§ 258 StPO; § 238 Abs. 1 StPO


Entscheidung

794. BGH 5 StR 167/20 - Beschluss vom 9. Juni 2020 (LG Hamburg)
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Beweises des Gegenteils der behaupteten Tatsache durch ein früheres Sachverständigengutachten; Beruhen einer fehlerhaften Ablehnung bei Bescheidung in den Urteilsgründen.
§ 244 Abs. 4 S. 2 StPO; § 337 StPO


Entscheidung

795. BGH 5 StR 174/20 - Beschluss vom 10. Juni 2020 (LG Saarbrücken)
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
§ 44 StPO; § 45 StPO


Entscheidung

796. BGH 5 StR 188/20 - Beschluss vom 9. Juni 2020 (LG Dresden)
Einziehungsentscheidung als bestimmender Strafzumessungsgrund.
§ 74 StGB; § 46 StGB


Entscheidung

797. BGH 5 StR 194/20 - Beschluss vom 10. Juni 2020 (LG Lübeck)
Kein besonders schwerer Fall des Betruges bei tatsächlich nicht eingetretenem Vermögensverlust großen Ausmaßes.
§ 263 Abs. 1, Abs. 3 StGB


Entscheidung

798. BGH 5 StR 470/19 - Urteil vom 14. Mai 2020 (LG Berlin)
Fehlerhafte Beweiswürdigung (durchgreifender Erörterungsmangel; Gesamtwürdigung aller Umstände).
§ 261 StPO


Entscheidung

799. BGH 5 StR 603/19 - Urteil vom 27. Mai 2020 (LG Leipzig)
Verhängung von Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Ausnahmecharakter; Ermessen; Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters; wechselseitige Gewichtung; schuldangemessenes Strafmaß); nachträgliche Gesamtstrafenbildung (kein Härteausgleich bei vollständiger Bezahlung einer Geldstrafe).
§ 41 StGB; § 46 StGB; § 55 StGB


Entscheidung

800. BGH 5 StR 614/19 - Beschluss vom 13. Mai 2020 (LG Berlin)
Ausspähen von Daten (besondere Sicherung gegen unberechtigten Zugriff; EDV-Arbeitsplatz; Passwort; Administratorenrechte; Verschaffen unter Überwindung der Zugangssicherung); Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung (Interesse am Taterfolg; kein Einfluss auf die Tatbegehung).
§ 202a StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 26 StGB


Entscheidung

801. BGH 5 StR 672/19 - Beschluss vom 14. Mai 2020 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

802. BGH 5 StR 680/19 - Beschluss vom 13. Mai 2020 (LG Berlin)
Rechtsfehlerhafte Annahme eines besonders schweren Falles der Bestechlichkeit (Entkräftung gewerbsmäßigen Handelns im Rahmen der Gesamtabwägung: Prüfung gewichtiger Milderungsgründe); erweiterte Einziehung von Taterträgen.
§ 332 StGB; § 335 StGB; § 73a StGB


Entscheidung

803. BGH 2 StR 103/20 - Beschluss vom 9. Juni 2020 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

804. BGH 2 StR 107/20 - Beschluss vom 19. Mai 2020 (LG Gießen)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Verbindung von Teilakten zu einer Bewertungseinheit).
§ 29 BtMG


Entscheidung

805. BGH 2 StR 111/20 - Beschluss vom 9. Juni 2020 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

806. BGH 2 StR 22/20 - Beschluss vom 20. Mai 2020 (LG Limburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

807. BGH 2 StR 65/20 - Beschluss vom 26. Mai 2020 (LG Kassel)
Reihenfolge der Vollstreckung (Entscheidung über die Anrechnung verbüßter Untersuchungshaft); Anrechnung der Untersuchungshaft (Anrechnung durch die Vollstreckungsbehörde: Ausnahme, wenn wegen der Dauer der erlittenen Untersuchungshaft kein Raum für einen Vorwegvollzug bleibt).
§ 51 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB


Entscheidung

808. BGH 2 StR 69/19 - Urteil vom 11. März 2020 (LG Hanau)


Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers zur Sache: Differenzierung zwischen Einlassungen des Angeklagten mittels Verteidigererklärung und eigenen Prozesserklärungen des Verteidigers; Glaubhaftigkeit einer Einlassung: Zeitpunkt der Anpassung einer Einlassung); Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (affektive Erregung bei Tötungsdelikten).
§ 261 StPO; § 20 StGB


Entscheidung

809. BGH 2 StR 70/20 - Beschluss vom 5. Mai 2020 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

810. BGH 2 StR 95/20 - Beschluss vom 28. April 2020 (LG Hanau)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang; Prüfung, ob Therapiebereitschaft geweckt werden kann); die Folgen der Jugendstraftat (Rechtsfolgen einer fehlerhaften Ablehnung der Maßregelanordnung).
§ 64 StGB; § 5 Abs. 3 JGG


Entscheidung

811. BGH 2 StR 307/19 - Beschluss vom 13. November 2019 (LG Köln)
Betrug (Irrtum: Feststellung in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder routinemäßiger Geschäfte); Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (versuchter Betrug als rechtswidrige Tat); Untersuchungsgrundsatz (Umfang).
§ 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 265 StPO


Entscheidung

812. BGH 2 StR 329/19 - Beschluss vom 22. April 2020 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

813. BGH 2 StR 367/19 - Beschluss vom 13. Mai 2020 (LG Gera)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; Fälle, in denen „Aussage gegen Aussage“ steht); Urteilsgründe (gesetzliche Darstellungsanforderungen).
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 StPO


Entscheidung

814. BGH 2 StR 380/19 - Beschluss vom 11. März 2020 (LG Gera)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); Urteilsgründe (Darstellungsanforderungen).
§ 200 Abs. 1 StPO; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO

1. Die Urteilsgründe müssen nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden; die Sachverhaltsschilderung soll kurz, klar und bestimmt sein und alles Unwesentliche fortlassen.

2. Dies gilt gleichermaßen für die Beweiswürdigung. Den gesetzlichen Anforderungen an eine – aus sich heraus verständliche – Beweiswürdigung genügt es, klar und bestimmt die für die Überzeugungsbildung des Tatgerichts maßgeblichen Gesichtspunkte im Rahmen einer strukturierten, verstandesmäßig einsichtigen Darstellung hervorzuheben. Als Ergebnis einer wertenden Auswahl des Tatgerichts zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem ist das Beweisergebnis daher nur so weit zu erörtern, wie es für die Entscheidung von Bedeutung ist. Eine Dokumentation des Ermittlungsverfahrens und der Beweisaufnahme ist damit ebenso wenig angezeigt wie die Angabe eines Belegs für jede Feststellung, mag diese in Bezug auf den Tatvorwurf auch noch so unwesentlich sein. Neben einem klaren sprachlichen Ausdruck dient die Gliederung der notwendigen intersubjektiven Vermittelbarkeit der bestimmenden Beweisgründe.

3. Für die revisionsgerichtliche Kontrolle der Strafbemessung ist es unabdingbar, dass dargestellt und begründet wird, von welchem gesetzlichen Strafrahmen das Tatgericht ausgegangen ist.

4. Bei der Abfassung der Urteilsgründe muss der Tatrichter in den Blick nehmen, dass unterschiedliche gesetzliche Anforderungen an die Abfassung von Anklageschrift und die Urteilsfeststellungen insbesondere für Feststellungen zum Besitz kinder- oder jugendpornographischer Schriften zu stellen sind.

5. Wird wegen der Einzelheiten auf Abbildungen verwiesen, die sich bei den Akten befinden, so werden diese bildlichen Darstellungen als Ganzes Bestandteil der Urteilsgründe und unterstehen unmittelbar einer rechtlichen Prüfung durch das Revisionsgericht.


Entscheidung

815. BGH 2 StR 448/19 - Beschluss vom 19. Mai 2020 (LG Marburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

816. BGH 2 StR 493/19 - Beschluss vom 6. Mai 2020 (LG Rostock)
Verminderte Schuldfähigkeit (Drogenabhängigkeit; Heroinabhängigkeit: bevorstehende Entzugserscheinungen).
§ 21 StGB


Entscheidung

817. BGH 2 StR 543/19 - Beschluss vom 6. Mai 2020 (LG Erfurt)
Begriffsbestimmungen (erhebliche sexuelle Handlungen); sexuelle Belästigung (Erfordernis der Betroffenheit der sexuellen Selbstbestimmung des Opfers).
§ 176 Abs. 1 StGB; § 184h Nr. 1 StGB; § 184i StGB


Entscheidung

818. BGH 2 ARs 228/19 - Beschluss vom 13. Mai 2020
Missbrauch von Ausweispapieren (Stellungnahme zu beabsichtigter Rechtsprechungsänderung; Vorlage einer Fotokopie).
§ 281 StGB


Entscheidung

819. BGH 4 StR 140/20 - Beschluss vom 19. Mai 2020 (LG Oldenburg)
Mord (Habgier: Definition, Unterkunft, Verpflegung und Krankenversorgung in einer Justizvollzugsanstalt als materieller Vorteil, mittelbarer Vermögensvorteil).
§ 211 Abs. 2 Var. 3 StGB


Entscheidung

820. BGH 4 StR 146/20 - Beschluss vom 20. Mai 2020 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

821. BGH 4 StR 154/20 - Beschluss vom 19. Mai 2020 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

822. BGH 4 StR 23/20 - Beschluss vom 20. Mai 2020 (LG Dortmund)
Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen; Deliktsserien).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 27 Abs. 1 StGB


Entscheidung

823. BGH 4 StR 344/19 - Beschluss vom 19. Mai 2020 (LG Freiburg)
Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig.
§ 356a Satz 2 StPO

Ergibt sich die Einhaltung der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht ohne Weiteres aus den aktenkundigen Umständen, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags auch, dass der Antragsteller vorträgt, wann das Hindernis entfallen ist.


Entscheidung

824. BGH 4 StR 472/19 - Beschluss vom 17. Dezember 2019 (LG Zweibrücken)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

825. BGH 4 StR 514/19 - Beschluss vom 19. Mai 2020 (LG Hagen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

826. BGH 4 StR 74/19 - Beschluss vom 4. Dezember 2019 (LG Bochum)
Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht); Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Erweiterung der Hinweispflicht).
§ 25 StGB; § 26 StGB; § 27 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 265 Abs. 1 StPO; § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO


Entscheidung

827. BGH 4 StR 533/19 - Beschluss vom 13. Mai 2020 (LG Dortmund)
Besorgnis der Befangenheit (Auswirkungen von Rechtsfehlern in Entscheidungen bei Vorbefassung); Übermittlung der Anklageschrift (kein Verfahrenshindernis bei späterer Kompensation); Ablehnung von Beweisanträgen (Voraussetzungen eines Antrags auf wiederholte Beweiserhebung); Revisionsbegründung (Bezeichnung und Verfügbarmachung wesentlicher Schriftstücke).
§ 24 Abs. 2 StPO; § 201 StPO; § 244 Abs. 6 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK


Entscheidung

828. BGH 4 StR 562/19 - Beschluss vom 22. April 2020 (LG Frankenthal)
Misshandlung von Schutzbefohlenen (Quälen: Definition, Konkurrenzen, subjektiver Tatbestand).
§ 223 StGB; § 225 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB


Entscheidung

829. BGH 4 StR 571/19 - Beschluss vom 25. März 2020 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

830. BGH 4 StR 607/19 - Beschluss vom 13. Mai 2020 (LG Regensburg)
Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (tätlicher Angriff: Definition).
§ 114 Abs. 1 StGB


Entscheidung

831. BGH 4 StR 610/19 - Beschluss vom 19. Mai 2020 (LG Dortmund)
Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (Teilrechtskraft; Bindungswirkung).
§ 353 Abs. 2 StPO; § 358 StPO


Entscheidung

832. BGH 4 StR 622/19 - Beschluss vom 7. April 2020 (LG Hagen)
Teileinstellung bei mehreren Taten (Verfahrenshindernis durch Einstellung durch Gerichtsbeschluss); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; Fälle, in denen „Aussage gegen Aussage“ steht).
§ 154 Abs. 2 StPO; § 261 StPO

1. Mit der wirksamen Einstellung durch Gerichtsbeschluss gemäß § 154 Abs. 2 StPO entsteht ein Verfahrenshindernis, das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten ist.

2. Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts (§ 261 StPO). Die revisionsrechtliche Prüfung ist auf die Frage beschränkt, ob diesem ein Rechtsfehler unterlaufen ist. Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht etwa dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt. Das Tatgericht ist von Rechts wegen verpflichtet, die Beweise erschöpfend zu würdigen. In Fällen, in denen „Aussage gegen Aussage“ steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten beeinflussen können, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in einer Gesamtschau gewürdigt hat. Erforderlich ist insbesondere eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Angaben, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs, sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailreichtum und Plausibilität der Angaben des Belastungszeugen.


Entscheidung

833. BGH 4 StR 656/19 - Beschluss vom 20. Mai 2020 (LG Frankenthal)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

834. BGH 4 ARs 10/19 - Beschluss vom 10. März 2020


Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (zwingende Anwendung im Jugendstrafrecht).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB; § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG


Entscheidung

835. BGH 6 StR 109/20 - Beschluss vom 3. Juni 2020 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

836. BGH 6 StR 48/20 - Beschluss vom 18. Mai 2020 (LG Potsdam)
Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren (Anspruch auf Hinterbliebenengeld: besonderes persönliches Näheverhältnis).
§ 403 StPO; § 844 Abs. 3 Satz 1 BGB; § 292 ZPO

Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld setzt gemäß § 844 Abs. 3 Satz 1 BGB voraus, dass der Hinterbliebene zur Zeit der Verletzung zum Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis gestanden hat. Dieses Erfordernis gilt auch für die in § 844 Abs. 3 Satz 2 BGB genannten nahen Angehörigen. Die Anspruchsberechtigung für das Hinterbliebenengeld knüpft nämlich nicht an eine formelle (familienrechtliche) Beziehung des Hinterbliebenen zum Getöteten, sondern an deren tatsächliche soziale Beziehung zueinander an. Bei § 844 Abs. 3 Satz 2 BGB handelt es sich nicht um eine Fiktion des besonderen persönlichen Näheverhältnisses, sondern lediglich um eine gesetzliche Vermutung im Sinne von § 292 ZPO.


Entscheidung

837. BGH 6 StR 48/20 - Beschluss vom 18. Mai 2020
Entscheidung über den Antrag des Adhäsionsklägers auf Prozesskostenhilfe.
§ 404 Abs. 5 Satz 1 StPO


Entscheidung

838. BGH 6 StR 48/20 - Beschluss vom 18. Mai 2020
Entscheidung über den Antrag des Adhäsionsklägers auf Prozesskostenhilfe.
§ 404 Abs. 5 Satz 1 StPO


Entscheidung

839. BGH 6 StR 75/20 - Beschluss vom 4. Juni 2020 (LG Hannover)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

840. BGH 6 StR 80/20 - Beschluss vom 3. Juni 2020 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

841. BGH 6 StR 86/20 - Beschluss vom 4. Juni 2020 (LG Frankfurt - Oder)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO