Alle Ausgaben der HRRS, Aufsätze und Anmerkungen ab dem Jahr 2000.
HRRS
Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht
Oktober 2018
19. Jahrgang
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751. BVerfG 2 BvR 237/18 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 16. August 2018 (OLG München)
Auslieferung nach Ungarn zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (keine unionsrechtliche Determiniertheit des Verfahrensrechts; Recht auf effektiven Rechtsschutz; gerichtliche Sachaufklärungspflicht im auslieferungsrechtlichen Zulässigkeitsverfahren; Anhaltspunkte in der Rechtsprechung des EGMR für menschenunwürdige Haftbedingungen in Ungarn; systemische Mängel in ungarischen Haftanstalten; grundsätzliches Vertrauen gegenüber Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz; Erschütterung des Vertrauens im Einzelfall; Prüfungspflicht der Gerichte); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (ausreichende Begründung auch
ohne ausdrückliche Benennung des als verletzt gerügten Grundrechts).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; Art. 4 GRCh; Art. 35 Abs. 1 EMRK; Art. 3 EMRK
752. BVerfG 2 BvR 745/14 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 13. August 2018 (LG Augsburg / AG Augsburg)
Recht auf rechtliches Gehör (Pflicht zur Berücksichtigung einer bei der Vorinstanz fristgerecht eingegangenen Beschwerdebegründung); strafrechtliche Vermögensabschöpfung nach bisherigem Recht (Vorrang vor einer Beschlagnahme begründeter dinglicher Rechte Dritter vor staatlichem Auffangrechtserwerb).
Art. 103 Abs. 1 GG; § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB a. F.; § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB a. F.; § 111c Abs. 5 StPO a. F.; § 111i Abs. 5 StPO a. F.; § 306 Abs. 2 StPO; § 136 BGB; § 772 ZPO
753. BVerfG 2 BvR 1258/18 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 1. August 2018 (OLG Karlsruhe / AG Villingen-Schwenningen)
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen; Beginn der Hauptverhandlung regelmäßig spätestens drei Monate nach Eröffnungsreife; Pflicht zur Entscheidung über die Zulassung der Anklage vor Terminierung; Verzögerungen bei der Terminsabstimmung und Saalfindung).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 2 EMRK; § 112 StPO; § 121 Abs. 1 StPO; § 203 StPO; § 213 StPO
754. BVerfG 2 BvR 1548/14 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 11. Juli 2018 (LG Köln / AG Köln)
Auferlegung einer Missbrauchsgebühr (unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung; unrichtiger Vortrag zu einer Sachentscheidungsvoraussetzung; Versuch der Täuschung des Bundesverfassungsgerichts über die Wahrung der Beschwerdefrist durch Vorlage einer gefälschten Ausfertigung der angefochtenen Entscheidung).
§ 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 34 Abs. 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 93 Abs. 1 BVerfGG; § 102 StPO
755. BVerfG 2 BvR 1550/17 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 2. Juli 2018 (OLG Rostock)
Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines Todesfalls nach einer Chemotherapie; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Darlegungsanforderungen an einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung; lediglich schlüssige Darlegung des hinreichenden Tatverdachts; Darstellung des wesentlichen Inhalts der mitgeteilten Beweismittel; keine vollständige Wiedergabe eines Sachverständigengutachtens; Zulässigkeit des Einkopierens von Aktenbestandteilen in Ausnahmefällen; Unschädlichkeit lediglich ergänzender Bezugnahme auf Beweismittel; Pflicht zur Ermöglichung eines Klageerzwingungsantrags vor Ablauf der Verjährungsfrist).
Art. 19 Abs. 4 GG; § 170 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 172 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB; § 222 StGB
756. BVerfG 2 BvR 2071/16 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 13. August 2018 (OLG Frankfurt am Main / LG Limburg a. d. Lahn)
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der gesetzlichen Überprüfungsfrist; Sicherstellung einer rechtzeitigen Entscheidung; verfahrensrechtliche Absicherung des Freiheitsgrundrechts; Darlegung der Gründe einer Fristüberschreitung in der Fortdauerentscheidung); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtsschutzbedürfnis; Feststellungsinteresse nach prozessualer Überholung einer Fortdauerentscheidung; tiefgreifender Grundrechtseingriff).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 66 StGB; § 67e Abs. 2 StGB
757. BGH 1 BGs 324/18 2 BJs 631/18-7 Beschluss vom 1. August 2018 (Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs)
Zulässigkeit der Anordnung einer Beschlagnahme von DNA-fähigem Material bei einer zeugnisverweigerungsberechtigten Person (keine Pflicht zur aktiven Mitwirkung an der Überführung des Angehörigen; schriftliche Mitteilungen; Untersuchungsverweigerungsrecht; kein allgemeines Beschlagnahmeverbot beim Zeugnisverweigerungsberechtigten).
§ 52 StPO; § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO; § 81c Abs. 3 StPO
758. BGH 1 BGs 408/18 (1 ARs 1/18) – Beschluss vom 30. August 2018 (Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs)
Beiziehung von Akten und Beweismitteln durch den Untersuchungsausschuss (Beweisantrag; Ablehnungsgründe; Zulässigkeit; Untersuchungsgegenstand; Bestimmtheit des Beweisantrags; Verhältnis zwischen Untersuchungsausschuss und Parlamentarischem Kontrollgremium; Nebeneinander; zusätzliches Instrument parlamentarischer Kontrolle; Geheimhaltungsgebot; Anforderung über die Bundesregierung).
Art. 44 GG; Art 45d Abs. 2 GG; § 17 PUAG; § 18 PUAG; § 1 Abs. 2 PKGrG; § 10 PKGrG
759. BGH 3 StR 14/18 - Beschluss vom 20. Februar 2018 (LG Wuppertal)
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang zum Konsum von Betäubungsmitteln und einer Anlasstat; bestimmender Auslöser; Delikte zur Beschaffung von Rauschmitteln oder Geld).
§ 64 StGB
760. BGH 3 StR 26/18 - Beschluss vom 12. Juni 2018 (LG Hannover)
Gesamtschuldnerische Haftung von Mittätern bei der Einziehung des Wertes von Taterträgen (faktische oder wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt; Anwesenheit am Tatort; dem Tatplan entsprechende gemeinschaftliche Tatausführung).
§ 25 Abs. 2 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB
761. BGH 3 StR 26/18 - Beschluss vom 12. Juni 2018 (LG Hannover)
Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts gegen die Verwerfung der Revision als unzulässig.
§ 346 StPO
762. BGH 3 StR 51/18 - Beschluss vom 24. Juli 2018 (LG Koblenz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
763. BGH 3 StR 88/17 - Beschluss vom 24. Juli 2018 (LG Wuppertal)
Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verbindung von Umsatzgeschäften zu natürlicher Handlungseinheit; keine Bewertungseinheit; Verhältnis von materiellrechtlichen Konkurrenzen und prozessualer Tat).
§ 29 BtMG; § 52 StGB; § 264 StPO
764. BGH 3 StR 93/18 - Beschluss vom 2. Mai 2018 (LG Bad Kreuznach)
Zuwiderhandlung gegen unbefristete Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (Zeitablauf; Verhältnismäßigkeit; Befristung als Sollvorschrift).
§ 1 Abs. 1 GewSchG; § 4 S. 1 Nr. 1 GewSchG
765. BGH 3 StR 106/18 - Urteil vom 28. Juni 2018 (LG Hannover)
Voraussetzungen strafbarer Beihilfe durch das Überlassen einer Wohnung als Ort für die Abwicklung von Betäubungsmittelgeschäften.
§ 29 BtMG; § 27 StGB
766. BGH 3 StR 115/18 - Beschluss vom 28. Mai 2018 (LG Krefeld)
Verhältnis von Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und stationärer Therapie unter Zurückstellung der Strafvollstreckung (kein Wahlrecht; Prüfung der Möglichkeit eines Weckens der Therapiebereitschaft während der stationären Therapie; Behandlungsaussicht).
§ 64 StGB; § 35 BtMG
767. BGH 3 StR 122/18 - Urteil vom 12. Juli 2018 (LG Kleve)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
768. BGH 3 StR 150/18 - Beschluss vom 14. Juni 2018
Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (objektive Nützlichkeit; Unterstützungserfolg; Übergabe von Geld- oder Sachleistungen an Boten der Organisation; strafloser Versuch).
§ 129a StGB; § 129b StGB
769. BGH 3 StR 171/17 - Beschluss vom 24. Juli 2018 (LG Osnabrück)
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (Beseitigung anderer verfassungsrechtlicher Mängel bei Entscheidung über die Anhörungsrüge; keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör bei Verwerfung der Revision durch unbegründeten Beschluss; Antragsschrift der Staatsanwaltschaft; Gegenerklärung; faires Verfahren).
§ 349 StPO; § 356a StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 1 GG
1. Das Revisionsgericht muss bei seiner Entscheidung nach § 356a StPO zugleich andere verfassungsrechtliche Mängel beseitigen, die mit dem geltend gemachten Gehörsverstoß nicht notwendig in Zusammenhang stehen müssten Voraussetzung einer solchen neuen Revisionsentscheidung ist aber, dass überhaupt ein Fall des § 356a StPO gegeben und die Anhörungsrüge begründet ist. Dies setzt voraus, dass das Gericht bei der Revisionsentscheidung den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.
2. Dem Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist im Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO durch die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Übermittlung der mit Gründen versehenen Antragsschrift der Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht (§ 349 Abs. 3 Satz 1 StPO) sowie durch die Möglichkeit einer Gegenerklärung (§ 349 Abs. 3 Satz 2 StPO) Genüge getan. Um bei diesem Verfahrensstand nach § 349 Abs. 2 StPO entscheiden zu können, muss sich das Revisionsgericht nur im Ergebnis, nicht aber auch in allen Teilen der Begründung dem Antrag der Staatsanwaltschaft anschließen.
770. BGH 3 StR 179/18 - Beschluss vom 31. Juli 2018 (LG Trier)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
771. BGH 3 StR 180/18 - Beschluss vom 14. Juni 2018 (LG Lüneburg)
Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer Darstellungen; „Pornofilm“); Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Anforderungen an die Urteilsfeststellungen zum Inhalt von Video- und Bildaufnahmen; exemplarische Zahl; Zugänglichmachen; Verhältnis von Verbreiten und Besitz; Konkurrenzen; Klammerwirkung).
§ 176 Abs. 4 StGB; § 184b StGB; § 52 StGB
772. BGH 3 StR 189/18 - Urteil vom 26. Juli 2018 (LG Oldenburg)
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (einheitliche Rechtsfolge; ausnahmsweise Unterbleiben der Einbeziehung; gewichtige erzieherische Gründe; Zweckmäßigkeit; Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung; fehlende Mitteilung des Vollstreckungsstandes einer Vorverurteilung; schulderhöhende Berücksichtigung des Vollendungsvorsatzes trotz Rücktritt vom Versuch).
§ 31 JGG; § 105 JGG; § 17 Abs. 2 JGG; § 27 JGG
773. BGH 3 StR 236/15 - Beschluss vom 24. Juli 2018 (LG Stade)
Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (mehrere Umsatzgeschäfte als einheitliche Tat im materiellrechtlichen Sinne; natürliche Handlungseinheit;
Tateinheit; Aufsuchen des Lieferanten; Bezahlung einer zuvor „auf Kommission“ erhaltenen Betäubungsmittelmenge; Transport des Kaufgeldes; Bewertungseinheit).
§ 29 BtMG; § 52 StGB
774. BGH 3 StR 245/18 - Beschluss vom 24. Juli 2018 (LG Osnabrück)
Darstellungsmangel in den Urteilsgründen zum Gesamtstrafenbeschluss (fehlende Mitteilung der Rechtskraftdaten von Vorverurteilungen; frühere Verurteilung; letztmalige Prüfung der tatsächlichen Feststellungen; Berufung).
§ 55 Abs. 1 StGB
775. BGH 3 StR 249/18 - Beschluss vom 10. Juli 2018 (LG Oldenburg)
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln; kein Erfordernis einer Abhängigkeit).
§ 64 StGB
776. BGH 3 StR 264/18 - Beschluss vom 24. Juli 2018 (LG Stade)
Tätige Reue bei der Geiselnahme (Verzicht auf den erstrebten Nötigungserfolg; Rückgewähr einer erlangten Leistung; Wahlmöglichkeit; Fehlschlag der Nötigungsbemühungen).
§ 239a Abs. 4 StGB; § 239b StGB
777. BGH 3 StR 585/17 - Urteil vom 14. Juni 2018 (LG München)
BGHSt; Bildung und Befehlen von bewaffneten Gruppen (Anzahl notwendiger Mitglieder; Drei-Personen-Gruppe; Organisationsstruktur; Fortbestand über längere Zeit; Spontanzusammenschluss; Adhoc-Gruppe; Verfügen über Waffen oder gefährliche Werkzeuge; Verfügen durch die Gruppe; kein quantitatives Mindestquorum von bewaffneten Mitgliedern; gefährliches Werkzeug; Art und Weise der nach dem Gruppenzweck bestimmten Verwendung; Befehligen; tatsächliche Kommandogewalt; Konkurrenzverhältnis zu durch Gruppenmitglieder begangenen Taten); Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs; gemeinschaftliche Körperverletzung.
§ 127 StGB; § 224 StGB; § 52 StGB
778. BGH 3 StR 622/17 - Urteil vom 17. Mai 2018 (LG Wuppertal)
Ehre als notwehrfähiges Rechtsgut (Bagatellgrenze; massive wiederholte Beleidigungen; Einbeziehung der Familie; Gebotenheit); rechtsfehlerhaft unterlassene Prüfung der Voraussetzungen eines Notwehrexzesses.
§ 32 StGB; § 33 StGB
779. BGH 3 StR 638/17 - Beschluss vom 19. April 2018 (LG Wuppertal)
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (Tatherrschaft; Mitwirkung am Kerngeschehen; Anwesenheit am Tatort; fördernder Beitrag; Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung; Verhältnis zur tatbestandsverwirklichenden Ausführungshandlung; revisionsgerichtliche Kontrolle).
§ 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
780. BGH 5 StR 46/18 - Urteil vom 4. Juli 2018 (LG Zwickau)
Verhandlungsfähigkeit (Inanspruchnahme verfahrensrechtlicher Hilfen; selbstverantwortliche Entscheidung über grundlegende Fragen der Verteidigung); Beweiswürdigung (DNA-Spuren; Besonderheiten bei 30 Jahre zurückliegender Tat); Anwendbarkeit des Meistbegünstigungsprinzips für in der DDR begangene Taten; Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (systematische Zugehörigkeit zum Vollstreckungsverfahren); Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung.
§ 205 StPO; § 261 StPO; § 2 Abs. 3 StGB; § 55 StGB; § 57a StGB; 315 Abs. 3 EGStGB
781. BGH 5 AR (Vs) 112/17 - Beschluss vom 20. Juni 2018 (OLG Schleswig)
BGHSt; Übermittlung anonymisierter Entscheidungsabschriften an private Dritte (Auskünfte aus Akten an nichtverfahrensbeteiligte Privatpersonen; Akteneinsicht; berechtigtes Interesse; pflichtgemäßes Ermessen; schutzwürdiges Interesse des Betroffenen; Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Entscheidungen; Rechtsstaatsgebot; Demokratieprinzip; Gewaltenteilung; presserechtliche Auskunftsansprüche); Rechtsweg gegen Justizverwaltungsakte (Subsidiarität).
§ 475 StPO; § 478 Abs. 3 StPO; Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 23 EGGVG
782. BGH 5 StR 167/18 - Beschluss vom 18. Juli 2018 (LG Bremen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
783. BGH 5 StR 176/18 - Beschluss vom 5. Juli 2018 (LG Hamburg)
Tenorierung bei Verwirklichung mehrerer Diebstahlsqualifikationen; konkrete Bezeichnung des Einziehungsgegenstands; Herkunft einzuziehender Taterträge aus „illegalen Geschäften“.
§ 73 StGB; § 74 StGB; § 244 StGB; § 267 StPO
784. BGH 5 StR 180/18 - Beschluss vom 5. Juli 2018 (LG Berlin)
Mitteilungs- und Informationspflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen außerhalb der Hauptverhandlung (keine Beschränkung auf Mitteilung des Ergebnisses der Gespräche; ursprünglicher Vorschlag und vertretene Standpunkte; Beteiligung lediglich des Vorsitzenden der Strafkammer).
§ 202a StPO; § 212 StPO; § 243 Abs. 4 StPO; § 257c Abs. 1, Abs. 2 StPO
785. BGH 5 StR 209/18 - Beschluss vom 19. Juli 2018 (LG Görlitz)
Zurückweisung der Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
786. BGH 5 StR 213/18 - Beschluss vom 19. Juli 2018 (LG Lübeck)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
787. BGH 5 StR 250/18 - Beschluss vom 17. Juli 2018 (LG Dresden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
788. BGH 5 StR 72/18 - Urteil vom 18. Juli 2018 (LG Bremen)
Gewichtung der Anlasstat bei der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erheblichkeitsschwelle; Verbrechen; äußeres Erscheinungsbild; Wahrnehmung als lediglich harmlos oder belästigend; geringfügige Beeinträchtigung des Tatopfers); Gefährlichkeitsprognose; Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung wegen Zusammenhang zwischen Aussetzungsentscheidung und angestrebtem Maßregelausspruch.
§ 63 StGB; § 344 StPO
789. BGH 5 StR 259/18 - Beschluss vom 19. Juli 2018 (LG Potsdam)
Klarstellende Änderung der Adhäsionsentscheidung.
§ 406 StPO
790. BGH 5 StR 277/18 - Beschluss vom 19. Juli 2018 (LG Kiel)
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe (Unfähigkeit zur oder Unzumutbarkeit der eigenen Interessenwahrnehmung).
§ 404 Abs. 5 StPO
791. BGH 5 StR 280/18 - Beschluss vom 31. Juli 2018 (LG Neuruppin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
792. BGH 5 StR 284/18 - Beschluss vom 3. Juli 2018 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
793. BGH 5 StR 287/18 - Beschluss vom 18. Juli 2018 (LG Leipzig)
Eingeschränkte Schuldfähigkeit (kein hinreichender Beleg für die Auswirkungen einer festgestellten Psychose in der konkreten Tatsituation; kein Erfahrungssatz über generelle Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei schizophrener Psychose).
§ 20 StGB; § 21 StGB
794. BGH 5 StR 301/18 - Beschluss vom 19. Juli 2018 (LG Hamburg)
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung bei Verurteilung wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs (Doppelverwertungsverbot); Gegenstandslosigkeit der Einziehungsanordnung bei Verzicht auf Rückgabe sichergestellter Gegenstände.
§ 46 StGB; § 74 StGB; § 184b StGB
795. BGH 5 StR 315/18 - Beschluss vom 17. Juli 2018 (LG Chemnitz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
796. BGH 5 StR 317/18 - Beschluss vom 1. August 2018 (LG Chemnitz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
797. BGH 5 StR 319/18 - Beschluss vom 31. Juli 2018 (LG Zwickau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
798. BGH 5 StR 328/18 - Beschluss vom 31. Juli 2018 (LG Hamburg)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
§ 44 StPO
799. BGH 5 StR 330/18 - Beschluss vom 1. August 2018 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
800. BGH 5 StR 340/18 - Beschluss vom 19. Juli 2018 (LG Bremen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
801. BGH 5 StR 547/17 - Urteil vom 18. Juli 2018 (LG Saarbrücken)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei Gebrauchsgegenständen; Bewusstsein des gebrauchsbereiten Mitführens; keine Verwendungsabsicht für konkrete Straftat; Anforderungen an die Beweiswürdigung); Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in einem Akt erworbene Gesamtmenge); Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung der Beweiswürdigung.
§ 29 BtMG; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB; § 261 StPO
802. BGH 5 StR 580/17 - Urteil vom 4. Juli 2018 (LG Berlin)
Ausnutzungsbewusstsein beim Heimtückemord (bedeutungsmäßige Erfassung der die Heimtücke begründenden Umstände; objektives Bild des Tatgeschehens); niedrige Beweggründe; verminderte Schuldfähigkeit bei wahnhaften Störungen (direkte Beziehung von Tatmotiv und Tathandlung zum Wahnthema).
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 211 StGB
803. BGH 5 StR 645/17 - Urteil vom 18. Juli 2018 (LG Hamburg)
Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; tatsächliches Herrschaftsverhältnis; ungehinderter Zugriff; Mitverfügungsgewalt; Mittäterschaft; Abrede über die Beuteteilung); Einziehung von im Eigentum Dritter stehender Gegenstände (Gefahr der Verwendung bei der Begehung von Straftaten).
§ 73 StGB; § 73c StGB; § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB a. F.
804. BGH 5 StR 650/17 - Urteil vom 4. Juli 2018 (LG Hamburg)
Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrenshindernisses bei rechtsstaatswidriger Tatprovokation (Verleitung einer bis dahin nicht verdächtigten Person zu einer Straftat in dem Staat zurechenbarer Weise; Anfangsverdacht; unvertretbar übergewichtige Einwirkung versus Scheingeschäft; Abwägung; Grundlage und Ausmaß des Verdachts; besonders hohe Eingriffsintensität; Rechtsstaatsprinzip; Interesse an einer der materiellen Gerechtigkeit dienenden Strafverfolgung; Prüfung des Revisionsgerichts; Zurückverweisung).
Art. 6 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 110a StPO; § 161 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
805. BGH AK 26 und 27/18 - Beschluss vom 28. Juni 2018 (OLG Celle)
Unterstützen einer terroristischen Vereinigung (Stärkung des Gefährdungspotenzials der Organisation; Abgrenzung zum Werben; Einschränkung; Werben für Ideologie und Ziele; „Sympathiewerbung“); dringender Tatverdacht; Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate.
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO; § 121 Abs. 1 StPO
806. BGH AK 28/18 - Beschluss vom 12. Juli 2018
Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (objektive Nützlichkeit für die Organisation; Nachweis anhand belegter Fakten); Sichbereiterklären zur mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate.
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 30 Abs. 2 StGB; § 112 StPO; § 121 Abs. 1 StPO
807. BGH AK 30/18 - Beschluss vom 26. Juli 2018 (OLG Dresden)
Haftprüfungsfrist bei auf bereits bekannte Tatvorwürfe gestütztem neuem Haftbefehl (Weiterlaufen der ursprünglichen Frist; Tatbegriff; weite Auslegung; Verbot der „Reservehaltung“ von Tatvorwürfen); Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
§ 121 Abs. 1 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB
808. BGH AK 32/18 - Beschluss vom 26. Juli 2018
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate.
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO; § 121 Abs. 1 StPO
809. BGH 2 StE 21/16-5 StB 2/18 - Beschluss vom 5. April 2018 (OLG Stuttgart)
Beschwerde gegen die Anordnung körperlicher Untersuchungen (Unzulässigkeit; keine Analogie; Annexmaßnahmen); Beschwerde gegen im Verfahren der internationalen Rechtshilfe angeordnete Durchsuchung (Zulässigkeit; Trennung von innerstaatlicher Anordnung und ersuchter Maßnahme; Begriff der Durchsuchung; Zweck des Ergreifens; Auffinden von Beweismitteln; Richtervorbehalt).
§ 304 Abs. 4 StPO; § 81a StPO; § 102 StPO; § 105 StPO; § 77 Abs. 1 IRG
810. BGH StB 4/18 - Beschluss vom 31. Juli 2018
Anordnung von Durchsuchung und vorläufiger Sicherstellung im internationalen Rechtshilfeverkehr (innerstaatliche Anordnung; Rechtsweg; Beschwerde; Voraussetzungen der Durchsuchung im frühen Stadium der Ermittlungen; auf tatsächliche Anhaltspunkte gestützter konkreter Verdacht; Beweiseignung; Durchsicht).
§ 94 StPO; § 98 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO; § 304 Abs. 4 StPO; § 77 Abs. 1 IRG
811. BGH 1 StR 108/18 - Beschluss vom 17. Mai 2018 (LG Stuttgart)
Beihilfe (Fördern der Haupttat durch bloße Anwesenheit am Tatort).
§ 27 Abs. 1 StGB
812. BGH 1 StR 111/18 - Beschluss vom 5. Juli 2018 (LG Stuttgart)
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (erforderliche Angabe der Berechnungsgrundlagen und der Berechnung der vorenthaltenen Beiträge im Urteil: Beruhen des Urteils auf fehlerhafter Angabe der Berechnungsgrundlagen); Steuerhinterziehung (erforderliche Angabe der Besteuerungsgrundlagen).
§ 266a Abs. 1 StGB; § 370 Abs. 1 AO; § 267 Abs. 2 StPO; § 337 StPO
813. BGH 1 StR 123/18 - Beschluss vom 16. Mai 2018 (LG Ravensburg)
Heimtückemord (Ausnutzungsbewusstsein: Voraussetzungen, Feststellung aufgrund objektiver Tatumstände).
§ 211 Abs. 2 StGB; § 261 StPO
814. BGH 1 StR 132/18 - Beschluss vom 13. Juni 2018 (LG Würzburg)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen des Tatrichters: Absehen von der Anordnung bei fehlenden Sprachkenntnissen; symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Tat auch bei bereits früher begangenen Taten zum Bestreiten der Lebensbedürfnisse bei kriminalitätsfördernder Wirkung der Sucht).
§ 64 StGB
815. BGH 1 StR 34/18 - Beschluss vom 13. Juli 2018 (LG Augsburg)
Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme einer anderen Teilnahmeform: Annahme eines uneigentlichen Organisationsdelikts statt Mittäterschaft; ausreichendes Einräumen der Gelegenheit zur Verteidigung); Aussetzung der Verhandlung wegen veränderter Sachlage (Begriff der veränderten Sachlage: erforderliche weite Auslegung, Annahme veränderter rechtlicher Schlussfolgerungen aus dem Angeklagten bereits bekannten Tatsachen; absoluter Revisionsgrund).
§ 265 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 StPO; § 338 Nr. 8 StPO
816. BGH 1 StR 42/18 - Beschluss vom 5. Juli 2018 (LG Weiden)
Selbstbelastungsfreiheit (keine nachteilige Wertung des Schweigens des Angeklagten); Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln).
§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 243 Abs. 5 Satz 1 StPO; § 261 StPO; § 27 Abs. 1 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
817. BGH 1 StR 56/18 - Beschluss vom 17. Juli 2018 (LG Landshut)
Urteilsgründe (Beweiswürdigung: keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme).
§ 267 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 261 StPO
Die Beweiswürdigung in den Urteilsgründen soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind (st. Rspr.). Das Einrücken von Akteninhalt in die Urteilsgründe ersetzt diese wertende Auswahl zwischen Wesentlichem und Unwesentlichen nicht.
818. BGH 1 StR 71/18 - Beschluss vom 26. Juni 2018 (LG Augsburg)
Unterbrechung der Verjährung durch eine richterlicher Beschlagnahme- oder Untersuchungsanordnung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei mehreren prozessualen Taten: Verfolgungswille der Ermittlungsbehörden).
§ 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB; § 264 StPO
819. BGH 1 StR 156/18 - Beschluss vom 17. Juli 2018 (LG Coburg)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen).
§ 64 StGB
820. BGH 1 StR 160/18 - Beschluss vom 24. April 2018 (LG München I)
Verdeckungsmord (Verdeckung einer anderen Tat: Bildung des Tötungsvorsatzes als Zäsur eines sonst einheitlichen Geschehens; Verdeckungsabsicht bei bedingtem Tötungsvorsatz); Tatbegehung durch Unterlassen (erforderliche Feststellung zum Vorstellungsbild des Täters).
§ 211 Abs. 2 StGB; § 15 StGB; § 13 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 StPO
821. BGH 1 StR 169/18 - Beschluss vom 28. Mai 2018 (LG Karlsruhe)
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch: Voraussetzungen).
§ 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
822. BGH 1 StR 171/18 - Beschluss vom 28. Juni 2018 (LG München I)
Gefährliche Körperverletzung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs); Vergewaltigung (Strafzumessung: Doppelverwertungsverbot); Bedrohung (Subsidiarität zur tateinheitlich verwirklichten Nötigung).
§ 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 176 Abs. 6 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 241 StGB; § 240 StGB; § 52 StGB
823. BGH 1 StR 188/18 - Beschluss vom 27. Juni 2018 (LG München II)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Gefährlichkeitsprognose: keine Berücksichtigung zukünftig möglicher Entwicklungen).
§ 64 Satz 1 StPO
Für die Gefährlichkeitsprognose nach § 64 StGB ist bei der zu treffenden Gesamtwürdigung allein auf die im Zeitpunkt der Verurteilung vorliegenden prognostisch relevanten Umstände abzustellen. Maßgebend für die Prognose ist, ob die Gefahr, dass der Angeklagte infolge seines Hangs erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, im Zeitpunkt der tatgerichtlichen Hauptverhandlung besteht (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 203). Möglichkeiten, Chancen, Maßnahmen einer therapeutischen Behandlung oder auch zukünftig erst Erhofftes haben dabei im Rahmen der Gesamtwürdigung außer Betracht zu bleiben. Die Gefahr künftiger suchtbedingter Straftaten darf nicht deshalb verneint werden, weil der Angeklagte unter den strafrechtlichen Konsequenzen seiner Taten leidet und künftige berufliche Zukunftspläne im außerstrafrechtlichen Bereich wahrscheinlich wird umsetzen können.
824. BGH 1 StR 201/18 - Beschluss vom 5. Juli 2018 (LG Stuttgart)
Rücktritt vom beendeten Versuch (erforderliche Erfolgsverhinderungshandlung des Täters; hier: Feuerwehrmann als Täter, Dienst in der Funkzentrale); Rücktritt vom Versuch bei Verhinderung des Taterfolgs durch Dritte (Vornahme der optimalen Rettungshandlung).
§ 22 StGB, § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, Satz 2 StGB
825. BGH 1 StR 233/18 - Beschluss vom 26. Juni 2018 (LG München I)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bestimmung der nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
826. BGH 1 StR 244/18 - Beschluss vom 4. Juli 2018 (LG Halle)
Einziehung (aus der Tat Erlangtes: kein Erlangen der hinterzogenen Einfuhrsteuern durch den Steuerhehler).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 374 Abs. 1 AO
827. BGH 1 StR 280/18 - Beschluss vom 2. August 2018 (LG München I)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
828. BGH 1 StR 287/18 - Beschluss vom 17. Juli 2018 (LG Kempten)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Voraussetzungen, Darstellung im Urteil).
§ 63 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
829. BGH 1 StR 308/18 - Beschluss vom 18. Juli 2018 (LG München I)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Berücksichtigung von Verhaltensweisen im Strafvollzug); fehlende Schuldfähigkeit (ausnahmsweise gleichzeitiges Fehlen der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit).
§ 63 StGB; § 20 StGB
830. BGH 1 StR 605/16 - Beschluss vom 10. Juli 2018 (LG Hof)
Bankrott (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Überzeugungsbildung des Tatgerichts, Abgrenzung zur Zahlungsstockung, Berücksichtigung rechtskräftig festgestellter, aber bestrittener Forderungen).
§ 283 Abs. 1 StGB; § 17 Abs. 2 InsO; § 261 StPO
831. BGH 1 StR 628/17 - Beschluss vom 10. Juli 2018 (LG München I)
Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit eines Nebenbeteiligten (kein absoluter Revisionsgrund; gegebenenfalls erforderliche Wiederholung der Beweisaufnahme: Grundsatz rechtlichen Gehörs).
Art. 103 Abs. 1 GG; § 436 Abs. 1 StPO aF; § 435 Abs. 1 StPO aF; § 437 StPO aF; § 431 Abs. 7 StPO aF; § 338 Nr. 5 StPO
832. BGH 2 StR 112/18 - Beschluss vom 27. Juni 2018 (LG Mühlhausen)
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Darlegungsanforderungen bezüglich der Auswirkung einer festgestellten Störung; schwere Persönlichkeitsstörung allein ermöglicht keine Aussage über Schuldfähigkeit).
§ 20 StGB
Die gesicherte Diagnose einer schweren Persönlichkeitsstörung lässt für sich genommen eine Aussage über die Frage der Schuldfähigkeit der Angeklagten nicht zu und ist nicht gleichbedeutend mit der Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB. Die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit durch die festgestellten pathologischen Verhaltensmuster ist im Vergleich mit jenen einer krankhaften seelischen Störung zu untersuchen.
833. BGH 2 StR 117/18 - Beschluss vom 3. Juli 2018 (LG Bonn)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (keine Einziehung des Wertes eines Veräußerungssurrogates, das nicht mehr vorhanden ist).
§ 73c StGB
834. BGH 2 StR 121/18 - Beschluss vom 23. Mai 2018 (LG Köln)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung des Defektzustandes; Gefährlichkeitsprognose: Straftat von erheblicher Bedeutung, Einzelfallbetrachtung).
§ 63 Satz 1 StGB
835. BGH 2 StR 163/17 - Beschluss vom 3. Juli 2018 (BGH)
Zurückweisung der Gegenvorstellung.
Vor § 1 StPO
836. BGH 2 StR 174/18 - Beschluss vom 6. Juni 2018 (LG Wiesbaden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
837. BGH 2 StR 224/18 - Beschluss vom 10. Juli 2018 (LG Darmstadt)
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Begehung weiterer Straftaten trotz anhängigen Ermittlungsverfahrens).
§ 46 StGB
838. BGH 2 StR 42/18 - Urteil vom 1. August 2018 (LG Neubrandenburg)
Urteilsgründe (Strafzumessung: revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; Behandlung eines Geständnisses eines Angeklagten).
§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
1. Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts. Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den es in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und hierbei gegeneinander abzuwägen. Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein. Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist dagegen ausgeschlossen. Dem Revisionsgericht ist es verwehrt, seine eigene Wertung an die Stelle des Tatgerichts zu setzen; vielmehr muss es die von ihm vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen.
2. Der Tatrichter muss nicht sämtliche Strafzumessungsgründe, sondern nur die für die Strafe bestimmenden Umstände angeben (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO). Eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich. Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden.
3. Dem Geständnis eines Angeklagten kann eine strafmildernde Bedeutung nur abgesprochen werden, wenn es ersichtlich nicht aus einem echten Reue- und Schuldgefühl heraus abgegeben worden ist, sondern auf 'erdrückenden Beweisen' beruht.
839. BGH 2 StR 69/18 - Beschluss vom 3. Mai 2018 (LG Köln)
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Vorliegen einer Wahnerkrankung).
§ 20 StGB
840. BGH 2 StR 245/18 - Beschluss vom 18. Juli 2018 (LG Bonn)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Tenorierung).
§ 73c Satz 1 StGB
1. Dass die Angeklagten nur als Gesamtschuldner mit ihren teils bekannten, teils unbekannten Mittätern haften, bedarf auch nach neuem Recht der Kennzeichnung im Tenor. Damit wird ermöglicht, dass den Beteiligten das aus der Tat Erlangte entzogen wird, aber zugleich verhindert, dass dies mehrfach erfolgt.
2. Der Senat hat den Ausspruch über die gesamtschuldnerische Haftung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nachgeholt; hierfür ist die Angabe eines Namens des jeweiligen weiteren Gesamtschuldners nicht erforderlich.
841. BGH 2 StR 481/17 - Beschluss vom 6. März 2018 (BGH)
Konkurrenzen (Tateinheit zwischen Sachbeschädigung und schwerem Bandendiebstahl bzw. Wohnungseinbruchsdiebstahl: Aufgabe der sog. Konsumtionslösung).
§ 132 Abs. 3 Satz 1 GVG; § 52 Abs. 1 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Var. 1 StGB; (§ 244a Abs. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 3, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Var. 1 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB
842. BGH 2 StR 495/17 - Beschluss vom 5. Juni 2018 (LG Marburg)
Sexuelle Nötigung (Voraussetzungen einer Gewaltanwendung).
§ 177 Abs. 1 StGB a.F.
843. BGH 2 ARs 197/18 2 AR 133/18 - Beschluss vom 1. August 2018
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts (Zuständigkeit mit Aufnahme in den Vollzug).
§ 462a Abs. 4 Satz 1 und 3 StPO
1. Mit Aufnahme in den Vollzug wird die Zuständigkeit eines Gerichts für nachträgliche Entscheidungen in allen Verfahren begründet, auch wenn die Zuständigkeit in dem Einzelverfahren, in dem die Entscheidungen zu treffen sind, an sich nicht gegeben wäre. Eine Entscheidungszersplitterung soll so vermieden werden. Deshalb sind alle nachträglichen Entscheidungen bei einem Gericht oder einer Strafvollstreckungskammer konzentriert, wobei die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges verdrängt.
2. Die Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer endet erst, wenn die Vollstreckung aller Strafen, hinsichtlich derer ihre Zuständigkeit aufgrund des Konzentrationsprinzips entstanden ist, vollständig erledigt ist oder der Verurteilte in eine Justizvollzugsanstalt im Bezirk einer anderen Strafvollstreckungskammer aufgenommen ist.
844. BGH 2 ARs 203/18 (2 AR 135/18) - Beschluss vom 31. Juli 2018 (LG Aachen)
Entscheidung des negativen Zuständigkeitsstreits.
§ 19 StPO
845. BGH 4 StR 25/18 - Beschluss vom 19. Juni 2018 (LG Münster)
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Gefährdung des Maßregelzweckes durch Weisungsverstoß; Rechtsfehlerfreiheit der Weisung).
§ 145a Satz 1 StGB
1. § 145a Satz 1 StGB setzt voraus, dass durch den Weisungsverstoß eine Gefährdung des Maßregelzwecks eingetreten ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich dadurch die Gefahr weiterer Straftaten erhöht oder die Aussicht ihrer Abwendung verschlechtert hat. Dazu bedarf es eines am Einzelfall orientierten Wahrscheinlichkeitsurteils, das neben dem sonstigen Verhalten des Angeklagten auch die konkrete spezialpräventive Zielsetzung der verletzten Weisung in den Blick nimmt.
2. Ein Weisungsverstoß unterfällt nur dann dem objektiven Tatbestand des § 145a Satz 1 StGB, wenn die fragliche Weisung rechtsfehlerfrei ist. Dabei wird hinsichtlich der Weisung, ein Drogenscreening vorzulegen, näher als bisher darauf einzugehen sein, ob die sich aus dem Bestimmtheitsgrundsatz ergebenden Anforderungen erfüllt.
846. BGH 4 StR 59/18 - Beschluss vom 18. Juli 2018 (LG Siegen)
Anfechtung von Entscheidungen (Beschränkung der Rechtsmittelbefugnis).
§ 55 Abs. 1 JGG
Die mit Blick auf die Beschränkung der Rechtsmittelbefugnis in § 55 Abs. 1 JGG erforderliche Klarstellung des Angriffsziels der Revision kann sich auch aus Umständen außerhalb der Rechtsmittelerklärung ergeben.
847. BGH 4 StR 68/18 - Beschluss vom 30. Juli 2018 (LG Baden-Baden)
Ausschließung der Öffentlichkeit (öffentliche Verkündung des Beschlusses).
§ 174 Abs. 1 Satz 2 GVG
848. BGH 4 StR 121/18 - Urteil vom 19. Juli 2018 (LG Berlin)
Revisionsgründe (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung).
§ 337 Abs. 1 StPO
849. BGH 4 StR 129/18 - Beschluss vom 18. Juli 2018 (LG Stendal)
Antrag des Verletzten (unbezifferter Adhäsionsantrag).
§ 404 Abs. 1 Satz 2 StPO
850. BGH 4 StR 137/18 - Beschluss vom 3. Juli 2018 (LG Konstanz)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Konkurrenzen: Zurückstellung der Strafvollstreckung).
§ 64 StGB; § 35 BtMG
Eine Unterbringung nach § 64 StGB geht einer etwaigen Maßnahme nach § 35 BtMG vor. Hieran hat sich auch durch die Neufassung des § 64 StGB durch das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (BGBl. I, S. 1327) nichts geändert. Zwar ist § 64 StGB dadurch von einer Muss- in eine Sollvorschrift geändert worden. Dies macht die Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen durch den Tatrichter jedoch nicht entbehrlich. Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar in den Urteilsgründen darlegen.
851. BGH 4 StR 145/18 - Beschluss vom 17. Juli 2018 (LG Paderborn)
Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Entscheidung durch das gemeinschaftliche obere Gericht); verminderte Schuldfähigkeit (konkretisierende Darlegung der Auswirkungen bei Tatbegehung); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen der Anordnung).
§ 4 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 21 StGB; § 63 StGB
852. BGH 4 StR 155/18 - Beschluss vom 4. Juli 2018 (LG Konstanz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
853. BGH 4 StR 89/18 - Beschluss vom 7. August 2018 (LG Bochum)
Misshandlung von Schutzbefohlenen (Begriff des rohen Misshandelns).
§ 225 Abs. 1 StGB
854. BGH 4 StR 98/18 - Beschluss vom 5. Juni 2018 (LG Magdeburg)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Konkurrenzen: Zurückstellung der Strafvollstreckung).
§ 64 StGB; § 35 BtMG
Die Unterbringung nach § 64 StGB geht einer etwaigen Maßnahme nach § 35 BtMG vor. Hieran hat sich auch durch die Neufassung des § 64 StGB durch das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (BGBl. I, S. 1327) nichts geändert. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
855. BGH 4 StR 169/18 - Beschluss vom 16. August 2018 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
856. BGH 4 StR 173/18 - Beschluss vom 17. Juli 2018 (LG Bielefeld)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Fehlen eines symptomatischen Zusammenhangs bei „Sich-Mut-Antrinken“; Möglichkeit des Absehens von der Anordnung der Unterbringung).
§ 64 StGB
1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlt es an dem für eine Unterbringung nach § 64 StGB erforderlichen symptomatischen Zusammenhang zwischen dem Hang des Täters und der Anlasstat, wenn der Täter sich nüchtern zur Tat entschließt und sich sodann lediglich zur Erleichterung der Tatausführung Mut antrinkt.
2. Bei Vorliegen besonderer Umstände in der Person des Betroffenen – etwa bei weit gehender Sprachunkundigkeit eines ausreisepflichtigen Ausländers – ist dem Tatgericht die Möglichkeit eingeräumt, auch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 64 StGB von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt abzusehen. Geben die Feststellungen Anlass zu einer solchen Prüfung, hat das Tatgericht die für seine Entscheidung maßgeblichen Umstände für das Revisionsgericht nachprüfbar im Urteil darzulegen.
857. BGH 4 StR 186/18 - Beschluss vom 19. Juli 2018 (LG Freiburg im Breisgau)
Recht auf den gesetzlichen Richter (Auslegung und Anwendung von Bestimmungen des Geschäftsverteilungsplanes).
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
858. BGH 4 StR 227/18 - Beschluss vom 3. Juli 2018 (LG Dortmund)
Zurücknahme und Verzicht (Rechtsmittelverzicht: Voraussetzungen, Auslegung von Erklärungen, Wirkungen).
§ 297 StPO; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
859. BGH 4 StR 259/18 - Beschluss vom 18. Juli 2018 (LG Baden-Baden)
Verwerfung der Revision als unzulässig.
§ 349 Abs. 1 StPO
860. BGH 4 StR 271/18 - Beschluss vom 30. Juli 2018 (LG Detmold)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
861. BGH 4 StR 282/18 - Beschluss vom 31. Juli 2018 (LG Münster)
Rücktritt (Darstellung des Rücktrittshorizontes in den Urteilsfeststellungen).
§ 24 Abs. 1 StGB
862. BGH 4 StR 569/17 - Beschluss vom 6. Juni 2018 (LG Landau in der Pfalz)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Voraussetzung: Beendigung der Tat im materiellrechtlichen Sinne beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln);; Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Bitcoins als erlangte Vermögensvorteile; faktische Verfügungsmöglichkeit durch Kenntnis des privaten Schlüssels keine Verfallsvoraussetzung); Verfall des Wertersatzes (Behandlung von Wertveränderungen); Bestimmung des Wertes des Erlangten (alte Fassung: Subsidiarität).
§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 73 aF StGB; § 73a Satz 1 aF StGB; § 73d StGB aF; §§ 29 ff. BtMG
863. BGH 4 StR 584/17 - Beschluss vom 23. Mai 2018 (LG Hagen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
864. BGH 4 StR 603/17 - Urteil vom 19. Juli 2018 (LG Paderborn)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit).
§ 261 StPO
1. Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters. Ihm obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen.
2. Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind. Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich allein darauf, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind. Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt. Insbesondere sind die Beweise erschöpfend zu würdigen. Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat. Aus den
Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden.
865. BGH 4 StR 621/17 - Beschluss vom 3. Juli 2018 (LG Dortmund)
Ablehnung von Beweisanträgen (Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens).
§ 244 Abs. 4 Satz 1 StPO
866. BGH 4 StR 621/17 - Beschluss vom 3. Juli 2018 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
867. BGH 4 StR 626/17 - Beschluss vom 31. Juli 2018 (LG Neuruppin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
868. BGH 4 StR 637/17 - Beschluss vom 14. August 2018 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
869. BGH 4 StR 646/17 - Beschluss vom 19. Juni 2018 (LG Münster)
Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Garantenpflicht aus Sozialrecht).
§ 13 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB; § 60 Abs. 1 Satz 2 SGB I
870. BGH 2 StR 20/18 - Beschluss vom 1. August 2018 (LG Erfurt)
Unbegründete Anhörungsrüge; Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (keine Begründungspflicht bei einem die Revision verwerfenden Beschluss).
§ 356a StPO; § 349 Abs. 2 StPO
871. BGH 2 StR 123/18 - Beschluss vom 17. Juli 2018 (LG Marburg)
Versuch (Begriff des unmittelbaren Ansetzens); sexueller Missbrauch von Kindern; sexuelle Nötigung.
§ 22 StGB; § 176a StGB; § 177 StGB
872. BGH 2 StR 150/18 - Urteil vom 18. Juli 2018 (LG Aachen)
Jugendstrafe (Maßstab zur Bestimmung der Schwere der Schuld).
§ 17 Abs. 2 Var. 2 JGG
873. BGH 2 StR 152/18 - Urteil vom 15. August 2018 (LG Aachen)
Urteilsgründe (formelle Anforderungen an einen Teilfreispruch); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); Einwilligung (Maßstab der Sittenwidrigkeit).
§ 261 StPO; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO; § 228 StGB
874. BGH 2 StR 242/18 - Beschluss vom 21. August 2018 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
875. BGH 2 StR 242/18 - Beschluss vom 21. August 2018 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
876. BGH 2 StR 270/18 - Beschluss vom 28. August 2018 (LG Erfurt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
877. BGH 2 StR 302/18 - Beschluss vom 19. September 2018 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
878. BGH 2 StR 311/18 - Beschluss vom 21. August 2018 (LG Darmstadt)
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erstreckung nur auf das unmittelbar erlangte Etwas); Einziehung des Wertes von Taterträgen (Anknüpfungspunkt des durch oder für eine rechtswidrige Tat erlangten Vermögenswertes; Zurechnung des Erlangten bei Mittäterschaft; Voraussetzungen: keine Änderung durch neues Recht).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB
1. Die Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73c Satz 1 StGB knüpft an § 73 Abs. 1 StGB an und setzt voraus, dass der Täter durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt hat. Ein Vermögenswert ist aus der Tat erlangt, wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann. Die Annahme mittäterschaftlichen Handelns vermag die fehlende Darlegung der Erlangung tatsächlicher (Mit-)Verfügungsgewalt nicht zu ersetzen. Einem Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll und er diese auch tatsächlich hatte. Dabei genügt es, dass der Tatbeteiligte zumindest faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über den Vermögensgegenstand erlangte. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen konnte. Eine spätere Aufgabe der Mitverfügungsgewalt ist unerheblich.
2. Nach § 73c Satz 1 StGB ist die Wertersatzeinziehung anzuordnen, wenn aufgrund der Beschaffenheit des Erlangten die Anordnung der Einziehung eines bestimmten Gegenstandes undurchführbar ist. Der Gesetzgeber hat in § 73c StGB den Regelungsgehalt des bis zum 30. Juni 2017 geltenden § 73a StGB („Verfall von Wertersatz“) ohne inhaltliche Änderung übernommen. Die Wertersatzeinziehung erfolgt danach, wenn sich das Erlangte im Entscheidungszeitpunkt nicht mehr im Vermögen des Empfängers befindet, weil er die erlangte Sache verarbeitet, verbraucht, verloren, zerstört oder unauffindbar beiseite geschafft hat. Nach § 73c Satz 2 StGB tritt die Wertersatzeinziehung neben die Einziehung des Erlang-
ten nach § 73 Abs. 1 StGB, wenn der Wert des Gegenstandes im Entscheidungszeitpunkt hinter dem Wert des zunächst Erlangten zurückbleibt. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der erlangte Gegenstand beschädigt worden ist. In diesem Fall ist die Wertersatzeinziehung in der Höhe der Differenz zwischen dem Wert des zunächst unbeschädigt erlangten Gegenstandes und dem durch die Beschädigung reduzierten Zeitwert im Entscheidungszeitpunkt anzuordnen.
3. Die Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB nF erstreckt sich, wie der frühere Verfall, grundsätzlich nur auf das unmittelbare erlangte Etwas. Wenngleich der Gesetzgeber durch die Ersetzung des Wortes „aus“ durch das Wort „durch“ den Anwendungsbereich der Vorschrift erweitert und das Bruttoprinzip gestärkt hat, soll sich die Abschöpfung der Gesamtheit der Vermögenswerte auf dasjenige beschränken, das dem Tatbeteiligten oder Drittbegünstigten unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen ist. Mittelbar – durch die Verwertung der unmittelbaren Tatbeute – erlangte Vermögenszuwächse können daher auch weiterhin nur als Surrogat aufgrund einer Anordnung nach § 73 Abs. 3 Nr. 1 StGB nF eingezogen werden. Die vom Gesetzgeber getroffene Unterscheidung zwischen der Einziehung des Erlangten nach § 73 Abs. 1 StGB nF und der Einziehung des Surrogats nach § 73 Abs. 3 Nr. 1 StGB nF stellt klar, dass sich die Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB nF nicht auf die Surrogate erstreckt.
879. BGH 2 StR 319/18 - Beschluss vom 5. September 2018 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
880. BGH 2 StR 343/18 - Beschluss vom 28. August 2018 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
881. BGH 2 StR 355/18 - Beschluss vom 11. September 2018 (LG Wiesbaden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
882. BGH 2 StR 389/13 - Beschluss vom 25. Juli 2018
Bewilligung einer erhöhten Pauschvergütung.
§ 51 RVG
883. BGH 2 StR 485/17 - Beschluss vom 4. Juli 2018
Zuständigkeit für die sofortige Beschwerde.
§ 464 Abs. 3 Satz 3 StPO
884. BGH 2 StR 485/17 - Urteil vom 4. Juli 2018 (LG Stralsund)
Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger (vertrauliches Gespräch des Beschuldigten mit seinem Strafverteidiger: Äußerungen im Beisein von Strafverfolgungsorganen); Ablehnung eines Dolmetschers (Maßstab revisionsgerichtlicher Überprüfbarkeit; Besorgnis der Befangenheit).
§ 148 Abs. 2 StPO; § 191 GVG; § 74 Abs. 1 StPO; § 24 Abs. 1 StPO; Art 6 Abs. 3 lit. c und e EMRK
885. BGH 2 StR 553/17 - Beschluss vom 18. Juli 2018 (LG Schwerin)
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangung eines Vermögenswertes; Anforderungen bei mehreren Tatbeteiligten).
§ 73 Abs. 1 StGB
886. BGH 2 ARs 121/18 (2 AR 69/18) – Beschluss vom 8. August 2018 (OLG Oldenburg)
BGHSt; Beschlagnahmeverbot (keine Erstreckung auf „verfängliche Geschäftsunterlagen“; Ausschließung des Verteidigers; Strafvereitelung (Vereitelung der Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen, für die kein Beschlagnahmeverbot besteht, durch einen Strafverteidiger).
§ 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 138a StPO; § 258 StGB
887. BGH 2 ARs 151/18 2 AR 107/18 - Beschluss vom 4. September 2018
Bestimmung der Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag gem. § 109 StVollzG.
§ 109 StVollzG
888. BGH 2 ARs 247/18 (2 AR 170/18) - Beschluss vom 4. September 2018
Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Strafsachen, die sich nicht im gleichen Prozessstadium befinden).
§ 4 StPO
889. BGH 2 ARs 542/17 (2 AR 306/17) - Beschluss vom 18. April 2018
Ausschließung des Verteidigers (Anforderungen: hinreichender Verdacht der Beteiligung an einer Tat, die Gegenstand der Untersuchung bildet; Erstreckung auf „Nebentäterschaft“).
§ 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO
890. BGH 4 StR 56/18 - Beschluss vom 29. August 2018 (LG Paderborn)
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (Bestimmtheit der Angabe einzuziehender Gegenstände).
§ 74 StGB
891. BGH 4 StR 87/18 - Beschluss vom 30. August 2018 (LG Dessau-Roßlau)
Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung (Prüfung der Erkennung auf eine lebenslange Freiheitsstrafe).
§ 211 Abs. 1 StGB; § 106 Abs. 1 JGG
892. BGH 4 StR 87/18 - Urteil vom 6. September 2018 (LG Dessau-Roßlau)
Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (Begründung mit Schwere der Schuld); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Maßstab revisionsgerichtlicher Überprüfbarkeit).
§ 17 Abs. 2 JGG; § 261 StPO
1. Auch bei einer allein mit der Schwere der Schuld begründeten Verhängung von Jugendstrafe sind erzieheri-
sche Gesichtspunkte bei der Strafbemessung maßgebend, wenngleich nicht allein ausschlaggebend. Beide Gesichtspunkte stehen dabei in der Regel miteinander im Einklang, da die charakterliche Haltung und das in der Tat zum Ausdruck kommende Persönlichkeitsbild nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind.
2. Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters (§ 261 StPO). Ihm obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind. Es kommt nicht darauf an, ob das Revisionsgericht angefallene Erkenntnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte. Vielmehr hat es die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre. Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich allein darauf, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind. Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt. Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat. Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden.
893. BGH 4 StR 107/18 - Beschluss vom 28. August 2018 (LG Paderborn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
894. BGH 4 StR 126/18 - Beschluss vom 29. August 2018 (LG Frankenthal)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
895. BGH 4 StR 136/18 - Beschluss vom 14. August 2018 (LG Magdeburg)
Grundsätze der Strafzumessung (Versuch, sich durch Spurenbeseitigung der Strafverfolgung zu entziehen).
§ 46 StGB
896. BGH 4 StR 138/18 - Beschluss vom 29. August 2018 (LG Essen)
Besorgnis der Befangenheit (Spannungen zwischen Richter und Verteidiger regelmäßig unbeachtlich).
§ 24 Abs. 2 StPO
897. BGH 4 StR 144/18 - Beschluss vom 6. Juni 2018 (LG Passau)
BGHSt; Täter-Opfer-Ausgleich (Hinterbliebene sind nicht „Verletzte“).
§ 46a Nr. 1 StGB
898. BGH 4 StR 152/18 - Beschluss vom 31. Juli 2018 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
899. BGH 4 StR 162/18 - Urteil vom 16. August 2018 (LG Magdeburg)
Mord (Heimtücke: Maßstab, kein Ausschluss durch feindselige Atmosphäre im Vorfeld); Besonders schwere Brandstiftung (konkrete Gefahr des Todes eines anderen Menschen: Maßstab).
§ 211 Abs. 2 Uabs. 2 Var. 1 StGB; § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB
900. BGH 4 StR 170/18 - Beschluss vom 18. Juli 2018 (LG Neuruppin)
Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte); Antrag des Verletzten; Prozesskostenhilfe (Erfordernis gesonderter Antragsstellung nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe; Bestimmtheit des Adhäsionsantrages; grundsätzlich keine Zurückweisung allein zur Entscheidung über Adhäsionsantrag).
§ 211 Abs. 2 Var. 7 StGB; § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 404 Abs. 1 StPO
901. BGH 4 StR 200/18 - Beschluss vom 16. August 2018 (LG Detmold)
Inhalt der Anklageschrift (hinreichende Abgrenzung der zur Last gelegten Tat); Gegenstand des Urteils (Kriterium der „Nämlichkeit“ der Tat); Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (kein Ersetzen des angeklagten Geschehens durch ein anderes).
§ 200 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 264 Abs. 1 StPO; § 265 StPO
902. BGH 4 StR 202/18 - Beschluss vom 11. September 2018 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
903. BGH 4 StR 210/18 - Beschluss vom 12. September 2018 (LG Magdeburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
904. BGH 4 StR 211/18 - Beschluss vom 29. August 2018 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
905. BGH 4 StR 225/18 - Beschluss vom 15. August 2018 (LG Münster)
Zurückstellung der Strafvollstreckung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 35 BtMG; § 64 StGB
Lässt der Tatrichter durch den Hinweis auf § 35 BtMG in den Urteilsgründen erkennen, dass er den betäubungsmittelabhängigen Täter für therapiebedürftig hält, begegnet die gleichzeitige Verneinung der Gefahr, dieser werde infolge seines Hanges künftig erhebliche rechtswidrige Taten – insbesondere Beschaffungstaten – begehen, jedenfalls dann rechtlichen Bedenken, wenn er insoweit allein auf den Umstand abstellt, der Täter sei in der Vergangenheit noch nicht (einschlägig) strafrechtlich in Erscheinung getreten.
906. BGH 4 StR 242/18 - Beschluss vom 15. August 2018 (LG Kaiserslautern)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
907. BGH 4 StR 248/18 - Beschluss vom 29. August 2018 (LG Arnsberg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
908. BGH 4 StR 250/18 - Beschluss vom 15. August 2018 (LG Zweibrücken)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
909. BGH 4 StR 251/18 - Beschluss vom 14. August 2018 (LG Essen)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (ausdrückliche Erörterung von hochgradiger Alkoholisierung und affektiver Erregung in den Urteilsgründen).
§ 261 StPO
910. BGH 4 StR 257/18 - Beschluss vom 28. August 2018 (LG Baden-Baden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
911. BGH 4 StR 320/18 - Beschluss vom 28. August 2018 (LG Essen)
Grundsätze der Strafzumessung (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung zulässigen Prozessverhaltens); sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzweck); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Zweifelssatz: Geltung für die Strafzumessung).
§ 46 StGB; § 176 StGB; § 261 StPO
1. Der Strafzweck des § 176 StGB liegt in dem Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung des Kindes.
2. Der Zweifelssatz gilt uneingeschränkt auch für die Strafzumessung. Kann das Gericht keine sicheren Feststellungen über Folgen der Tat treffen, darf sich dies nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken. Eine zum Nachteil des Angeklagten auf bloße Vermutungen hinsichtlich möglicherweise auftretender Spätfolgen der Tat gestützte Strafzumessung ist unzulässig.
3. Ein zulässiges Prozessverhalten des Angeklagten darf nicht zu seinen Lasten bewertet werden, da hierin eine Beeinträchtigung seines Rechts auf Verteidigung läge.
912. BGH 4 StR 323/18 - Beschluss vom 29. August 2018 (LG Hagen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
913. BGH 4 StR 328/18 - Beschluss vom 11. September 2018 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
914. BGH 4 StR 328/18 - Beschluss vom 11. September 2018 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
915. BGH 4 StR 647/17 - Beschluss vom 21. Juni 2018 (LG Essen)
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Offenlassen der Frage, ob mehrere Taten durch eine einheitliche, jeweils teilidentische Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Tat verbunden werden); Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Verbindung aufeinander folgender Teilakte); bandenmäßige unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Tateinheit zu einer Beihilfe zum Bandenhandel möglich).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30a Abs. 1 BtMG
916. BGH 1 StR 103/18 - Urteil vom 28. August 2018 (LG Kempten)
Einziehung des aus der Tat Erlangten (Ausschluss des Erlangten, wenn der Anspruch des Verletzten erloschen ist: kein Erlöschen bei Leistung eines Versicherers).
§ 73 StGB; § 73e Abs. 1 StGB; § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG
Die Vorschrift des § 73e Abs. 1 StGB nF soll dem Umstand Rechnung tragen, dass der Täter, der durch die Tat etwas erlangt hat, sich neben der Einziehung auch weiterhin den Ansprüchen des Geschädigten ausgesetzt sieht. Zur Vermeidung einer Doppelbelastung soll die Einziehung dann entfallen, wenn der Anspruch des Geschädigten bis zum Abschluss des Erkenntnisverfahrens, etwa durch Sicherstellung und Rückgabe des entwendeten Gegenstandes, erlischt. Bei erbrachten teilweisen Ersatzleistungen eines Versicherers an den Geschädigten sind die Rückgewähransprüche der Verletzten aber nicht erloschen, sondern nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG auf die Versicherer übergegangen. Diese Ansprüche bestehen daher fort. Als Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB nF gilt nunmehr der Versicherer.
917. BGH 1 StR 171/17 - Beschluss vom 5. Juli 2018 (LG Paderborn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
918. BGH 1 StR 198/18 - Beschluss vom 13. September 2018 (LG Stuttgart)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
919. BGH 1 StR 208/18 - Beschluss vom 26. Juni 2018 (LG Traunstein)
Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei Provokation des Angriffs: Voraussetzungen; rechtswidriger Angriff bei wechselseitigen Angriffen der Beteiligten: gebotene Gesamtbetrachtung).
§ 32 StGB
920. BGH 1 StR 311/18 - Beschluss vom 2. August 2018 (LG Mannheim)
Einziehung (Zulässigkeit eines teilweisen Absehens von der Einziehung).
§ 423 Abs. 1 StPO
921. BGH 1 StR 518/17 - Beschluss vom 17. Juli 2018 (LG Mannheim)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
922. BGH 1 StR 518/17 - Beschluss vom 17. Juli 2018 (LG Mannheim)
Urteilsbegründung (Anforderungen an die Darstellung eines Sachverständigengutachtens: DNA-Vergleichsuntersuchung).
§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 81g StPO
1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Tatgericht in den Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind.
2. Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist nach bisheriger Rechtsprechung in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (vgl. BGH NStZ 2017, 723).
923. BGH 1 StR 599/17 - Beschluss vom 4. Juli 2018 (LG Mannheim)
Härtefallausgleich bei ansonsten gesamtstrafenfähigen ausländischen Verurteilungen.
§ 55 StGB
924. BGH 3 StR 18/18 - Beschluss vom 15. Mai 2018 (LG Osnabrück)
Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen (Erforderlichkeit besonderer Sachkunde zur Beurteilung der Erkrankung eines Zeugen).
§ 244 Abs. 4 StPO
925. BGH 3 StR 23/18 - Urteil vom 28. Juni 2018 (LG Krefeld)
Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (Gesamtschau aller maßgeblichen objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalles; äußerst gefährliche Gewalthandlungen; Wissenselement; Willenselement; billigend in Kauf nehmen; revisionsgerichtliche Prüfung; lückenhafte, widersprüchliche oder Unklare Erwägungen; Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze; nachvollziehbare Begründung; Beruhen auf möglichen Schlüssen; naheliegende gegenläufige Erwägungen); unverzügliche Vorführung zum Richter bei vorläufiger Festnahme (Richtervorbehalt; zeitlicher Spielraum; weitere Ermittlungsmaßnahmen).
§ 15 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO; § 112 StPO; § 128 Abs. 1 StPO; Art. 104 GG; Art. 5 Abs. 3 MRK
926. BGH 3 StR 38/18 - Urteil vom 3. Mai 2018 (LG Koblenz)
Widersprüchliche und lückenhafte Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz (revisionsgerichtliche Prüfung; sachlich-rechtliche Fehler; mehraktiges Kampfgeschehen; unterschiedliche Zeitpunkte für die Prüfung der Vorsatzvoraussetzungen).
§ 15 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO
927. BGH 3 StR 47/18 - Beschluss vom 7. August 2018 (LG Mönchengladbach)
Voraussetzungen der Annahme eines besonders schweren Totschlags (besonders großes in der Tat zum Ausdruck kommendes Verschulden; Nähe zu Mordmerkmalen; besonders gewichtige schulderhöhende Gesichtspunkte; Umfang der Überprüfung durch das Revisionsgericht).
§ 212 Abs. 2 StGB; § 211 StGB
928. BGH 3 StR 59/18 - Beschluss vom 22. August 2018 (KG Berlin)
Voraussetzungen einer ausnahmsweise anzunehmenden natürlichen Handlungseinheit bei gegen höchstpersönliche Rechtgüter verschiedener Personen gerichteten Angriffshandlungen (Angriff gegen nicht individualisierte Personenmehrheit; gekünstelte Aufspaltung eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs); Zusammentreffen von minder schwerem Fall und gesetzlich vertyptem Milderungsgrund.
§ 49 StGB; § 52 StGB; § 212 StGB; § 213 StGB; § 23 StGB
929. BGH 3 StR 74/18 - Beschluss vom 7. August 2018 (LG Dresden)
Abgrenzung der Tatbeiträge bei gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung (einverständliches Zusammenwirken; Eignung zur Verschlechterung der Lage des Geschädigten; Zusammenwirken von Täter und Gehilfe; Abgrenzung nach allgemeinen Regeln); Voraussetzungen der Mittäterschaft bei Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion; mitgliedschaftliche Beteiligung an krimineller Vereinigung (konkurrenzrechtliches Verhältnis zu durch die Betätigungsakte verwirklichten anderen Straftaten; Tateinheit; Tatmehrheit).
§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 25 Abs. StGB; § 27 StGB; § 308 Abs. 1 StGB; § 129 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
930. BGH 3 StR 82/18 - Beschluss vom 24. Juli 2018 (LG Stralsund)
Tateinheit zwischen erpresserischem Menschenraub und schwerer räuberischer Erpressung (Überschneidung der Tathandlungen; innerer Zusammenhang); Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe.
§ 239a StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 52 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
931. BGH 3 StR 88/18 - Beschluss vom 28. Mai 2018 (LG Duisburg)
Voraussetzungen einer konkurrenzrechtlichen Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (tatbestandliche Handlungseinheit; ein und derselbe Güterumsatz; dieselbe Rauschgiftmenge; einheitlicher Erwerbsvorgang; gleichzeitiger Besitz; teilweises Überschneiden der tatbestandlichen Ausführungshandlungen; Tateinheit unabhängig von einer Bewertungseinheit; über bloße Gleichzeitigkeit hinausgehende Besitzausübung).
§ 29 BtMG; § 52 StGB
932. BGH 3 StR 95/18 - Beschluss vom 28. Mai 2018 (LG Koblenz)
Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Bewertungseinheit; teilweises Überschneiden der tatbestandlichen Ausführungshandlungen; Vertrieb einer einheitlichen Rauschgiftmenge; ein und derselbe Güterumsatz; gleichzeitige Ausübung des Besitzes; tatsächliche Verfügungsgewalt; Zusammenführung zu einheitlichem Verkaufsvorrat).
§ 29 BtMG; § 52 StGB
1. Mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln stehen regelmäßig zueinander in Tateinheit im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB, wenn ihre tatbestandlichen Ausführungshandlungen sich - teilweise - überschneiden. Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit in diesem Sinne zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die tatsächliche Verfügungsgewalt über die andere darstellt (vgl. zum Ganzen zuletzt BGH [Großer Strafsenat] HRRS 2018 Nr. 679).
2. Der gleichzeitige Besitz zweier aus unterschiedlichen Anbauvorgängen stammender Handelsmengen begründet keine Bewertungseinheit, sofern die beiden Handelsmengen nicht - sei es auch nur teilweise - zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat zusammengeführt werden. Eine solche Bewertungseinheit, bei der eine Mehrzahl auf den Vertrieb von Betäubungsmitteln gerichteter Tätigkeiten tatbestandlich zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden, liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn die verschiedenen Betätigungen, die jeweils von dem pauschalierenden, verschiedene Tätigkeiten umfassenden Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln umfasst werden, sich im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes auf den Vertrieb einer einheitlichen Rauschgiftmenge beziehen.
933. BGH 3 StR 104/18 - Beschluss vom 7. August 2018 (LG Osnabrück)
Regelmäßig keine parallele Anordnung von Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung (Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Festsetzung einer isolierten Sperrfrist; Erstreckung des Verbots auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Herausnahme von bestimmten Arten von Kraftfahrzeugen).
§ 44 StGB; § 69 StGB; § 69a StGB;
934. BGH 3 StR 125/18 - Beschluss vom 28. Mai 2018 (LG Mönchengladbach)
Wegnahme eines tatsächlich leeren Behältnisses als fehlgeschlagener Versuch des Diebstahls/Raubes; Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs (Eignung zur Hervorrufung erheblicher Verletzungen nach der konkreten Art der Verwendung).
§ 242 StGB; § 249 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
935. BGH 3 StR 132/18 - Beschluss vom 24. Juli 2018 (LG Hannover)
Untreue durch den gesetzlichen Betreuer (kein Vermögensschaden durch Veranlassung einer testierunfähigen Person zur testamentarischen Begünstigung des Betreuers; keine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Erben zu Lebzeiten des Erblassers; Fortwirkung des gesetzlichen Betreuungsverhältnisses über den Tod der betreuten Person hinaus); Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosigkeit.
§ 266 StGB; § 1890 BGB; § 1896 BGB; § 1908i BGB; § 1922 BGB; § 244 Abs. 3 StPO
936. BGH 3 StR 144/18 - Beschluss vom 12. Juli 2018 (LG Koblenz)
Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen (Aufklärungspflicht; Besonderheiten des Einzelfalles; nicht zu erwartende Bestätigung der Beweisbehauptung durch den Zeugen; ausgeschlossener Einfluss auf die richterliche Überzeugungsbildung; indiziell relevante Beweisthemen; gesichertes Beweisergebnis auf breiter Beweisgrundlage; zentrale Bedeutung der Vorgänge für den Schuldvorwurf).
§ 244 Abs 2, Abs. 5 S. 2 StPO
937. BGH 3 StR 144/18 - Urteil vom 12. Juli 2018 (LG Koblenz)
Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas; kein Abzug nach Beuteaufteilung unter Mittätern; uneingeschränkte alleinige Verfügungsmacht; kurzfristiger transitorischer Besitz; gesamtschuldnerische Haftung; Regress im Innenverhältnis; unbeschränkte Haftung nach außen).
§ 73 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 426 BGB; § 830 BGB; § 840 BGB
1. Nach § 73 Abs. 1 StGB ist jeder Vermögenswert abzuschöpfen, den der Tatbeteiligte „durch“ die rechtswidrige Tat erlangt hat, also alles, was in irgendeiner Phase des Tatablaufs in seine Verfügungsgewalt übergegangen und ihm so aus der Tat unmittelbar messbar zugutekommen ist. Bei dieser Bestimmung des „erlangten Etwas“ ist nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige Verfügungsmacht über die erlangte Tatbeute hat, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen weitergibt. Etwas anderes kann gelten, wenn die Besitzerlangung sehr kurzfristig ist und insoweit lediglich transitorischen Charakter hat.
2. Die Möglichkeit des Täters, nach erfolgter Einziehung im Innenverhältnis bei etwaigen Mittätern Regress zu nehmen, wird ihm nicht dadurch verwehrt, dass die gesamtschuldnerische Haftung in den gegen die Mittäter ergangenen Urteilen nicht zum Ausdruck gekommen ist. Die Kennzeichnung der Haftung als gesamtschuldnerisch soll verhindern, dass das aus der Tat Erlangte mehrfach entzogen wird; dies ändert aber nichts an der vollen Haftung des Angeklagten im Außenverhältnis.
938. BGH 3 StR 174/18 - Urteil vom 26. Juli 2018 (LG Düsseldorf)
Erheblichkeit der zu erwartenden Straftaten als Voraussetzung der Anordnung der Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus (gesetzliche Neuregelung; mittlere Kriminalität; Eignung zur Störung von Rechtsfrieden und Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung; Vermögensdelikte; Körperverletzungen; mehr als unwesentliche Überschreitung der tatbestandlichen Erheblichkeitsschwelle).
§ 63 StGB
939. BGH 3 StR 204/18 - Beschluss vom 10. Juli 2018 (LG Lüneburg)
Heimtücke (Arglosigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt; erste mit Tötungsvorsatz geführte Angriffshandlung; offen feindseliges Entgegentreten; kurze Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und Angriff; Abwehrversuche im letzten Moment).
§ 211 StGB
Das Opfer kann auch dann arglos i.S.d. Heimtücke (§ 211 StGB) sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen. Mithin stehen Abwehrversuche, die der überraschte und in seinen Verteidigungsmöglichkeiten eingeschränkte Geschädigte im letzten Moment unternimmt, in solchen Konstellationen der Annahme von Heimtücke nicht entgegen.
940. BGH 3 StR 205/18 - Beschluss vom 21. August 2018 (LG Verden)
Keine mittelbare Falschbeurkundung durch Veranlassung eines Notars zur Eintragung einer nicht existierenden Person im Grundbuch (öffentliches Buch; Reichweite des öffentlichen Glaubens; Beweiskraft für und gegen Jedermann; keine eigene Rechtsbehauptung des Grundbuchs bei übernommener Erklärung); Rücktritt vom versuchten Betrug (Fehlschlag; Rücktrittshorizont; beendeter und unbeendeter Versuch).
§ 271 StGB; § 263 StGB; § 22 StGB; § 24 StGB
941. BGH 3 StR 205/18 - Beschluss vom 21. August 2018 (LG Verden)
Prüfung der möglichen Verneinung eines besonders schweren Falles des Betruges trotz eines verwirklichten Regelbeispiels (Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes der Beihilfe).
§ 263 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 27 StGB
942. BGH 3 StR 206/18 - Beschluss vom 14. Juni 2018 (LG Lüneburg)
Hinweispflicht bei Veränderung der Tatsachengrundlage zur Ausfüllung eines bereits in der Anklageschrift angenommenen Mordmerkmals (Neuregelung; Kodifizierung der Rechtsprechungsgrundsätze; vergleichbares Gewicht wie Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunktes; Erkennbarkeit aufgrund des Ganges der Hauptverhandlung; Anforderungen an den Revisionsvortrag).
§ 265 StPO; § 344 Abs. 2 StPO
943. BGH 3 StR 218/18 - Beschluss vom 9. August 2018 (LG Duisburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
944. BGH 3 StR 246/18 - Beschluss vom 7. August 2018 (LG Osnabrück)
Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers.
§ 400 Abs. 1 StPO
945. BGH 3 StR 275/18 - Beschluss vom 21. August 2018 (LG Mainz)
Verhältnis von bandenmäßiger Einfuhr und bandenmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
§ 30a Abs. 1 BtMG
946. BGH 3 StR 275/18 - Beschluss vom 21. August 2018 (LG Mainz)
Schuldspruchänderung durch das Revisionsgericht.
§ 354 Abs. 1 StPO
947. BGH 3 StR 278/18 - Beschluss vom 24. Juli 2018 (LG Stade)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
948. BGH 3 StR 291/18 - Beschluss vom 9. August 2018 (LG Hannover)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Vollstreckungsverfahren.
§ 55 StGB; § 460 StPO; § 462 StPO
949. BGH 3 StR 297/18 - Beschluss vom 9. August 2018 (LG Oldenburg)
Teileinstellung.
§ 154 StPO
950. BGH 3 StR 298/18 - Beschluss vom 21. August 2018 (LG Düsseldorf)
Berichtigung des Schuldspruchs durch das Revisionsgericht.
§ 354 Abs. 1 StPO
951. BGH 3 StR 301/18 - Beschluss vom 7. August 2018 (LG Kleve)
Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von Handeltreiben und Einfuhr; Zusammenfassung mehrerer Einfuhrvorgänge zur Tateinheit nur bei Bandenhandel; Bewertungseinheit; keine Ausurteilung der Einfuhrvorgänge; Tateinheit zwischen mehreren Delikten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln wegen teilidentischer Ausführungshandlungen).
§ 29 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 30a Abs. 1 BtMG; § 52 StGB
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG vermag wegen seiner gegenüber § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG geringeren Strafandrohung nicht die Einfuhrdelikte zu Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) zusammenzufassen. Anderes gilt für die Fälle des Bandenhandels (§ 30a Abs. 1 BtMG). Dieser verbindet die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte, insbesondere den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit. Insoweit kommt der Einfuhr neben dem Bandenhandel keine selbständige rechtliche Bedeutung zu und die Einfuhrvorgänge werden daher nicht (als je tateinheitlich begangen) ausgeurteilt.
952. BGH 3 StR 302/18 - Beschluss vom 9. August 2018 (LG Kleve)
Keine Einziehungsanordnung bei fehlender wirtschaftlicher Verfügungsgewalt über Bargeld.
§ 73 StGB
953. BGH 3 StR 325/18 - Beschluss vom 9. August 2018 (LG Koblenz)
Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltserfordernisse hinsichtlich der Fristwahrung.
§ 44 StPO; § 45 StPO
954. BGH 3 StR 407/17 - Beschluss vom 7. August 2018 (LG Heilbronn)
Unbegründete Anhörungsrüge gegen die Verwerfung der Revision durch Beschluss (Beratungs- und Entscheidungspraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs; keine Verletzung des rechtlichen Gehörs).
§ 349 Abs. 2 StPO; § 356a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
955. BGH 3 StR 430/17 - Beschluss vom 22. März 2018 (LG Düsseldorf)
Untreue bei der treuhänderischen Verwaltung von Forderungen aus Inhaberschuldverschreibungen (Nachteil durch Verzicht auf Sicherheiten; Bezifferung; Gefährdungsschaden; Schadensrelevanz einer Pflichtverletzung).
§ 266 StGB
956. BGH 3 StR 569/17 - Beschluss vom 14. Juni 2018 (LG Oldenburg)
Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung beim Betrug (keine über das Anstoßen der von anderen Beteiligten begangenen Betrugstat hinausgehende Beteiligung; keine fortdauernde Tatherrschaft); Urkundenfälschung.
§ 263 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 26 StGB; § 267 StGB
957. BGH 3 StR 595/17 - Beschluss vom 12. Juli 2018 (LG Krefeld)
Konkurrenzen bei (versuchtem) Prozessbetrug, Anstiftung zur Falschaussage und Vortäuschen einer Straftat (Tateinheit; Handlungseinheit; Idealkonkurrenz; Überschneidung der Tathandlungen; einheitliches Ziel).
§ 52 StGB; § 145d StGB; § 153 StGB; § 26 StGB; § 263 StGB; § 23 StGB
958. BGH 3 StR 618/17 - Beschluss vom 6. September 2018
Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Revisionsinstanz im Adhäsionsverfahren.
§ 404 Abs. 5 StPO; § 119 Abs. 1 ZPO
959. BGH 3 StR 620/17 - Beschluss vom 31. Juli 2018 (LG Düsseldorf)
Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen Verwaltung; Daseinsvorsorge; Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen; Verkehrsflächenwerbung; rein erwerbswirtschaftliche Betätigung; Beschaffungs- und Bedarfsverwaltung; fiskalische Hilfsgeschäfte; sonstige Stelle; „verlängerter Arm des Staates; Gesamtbetrachtung; Vorsatz bezüglich eigener Amtsträgerstellung; Kenntnis der Tatumstände; Bedeutungskenntnis; Parallelwertung in der Laiensphäre); Vorteilsannahme (Vorteilsbegriff; Abschluss von Verträgen); Einziehung von Taterträgen (Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit als Drittbegünstigte; Anordnung gegen den persönlich Handelnden bei fehlender Vermögenstrennung); Tateinheit bei uneigentlichem Organisationsdelikt.
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 52 StGB; § 73 Abs. 1 StGB; § 73b StGB; § 331 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
960. BGH 5 StR 30/18 - Urteil vom 1. August 2018 (LG Berlin)
Unzureichende Berücksichtigung der Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Aufklärungsgrundsatz; Kognitionspflicht mit Blick auf Mängel der Anklage; Aufzeigen individueller Anklagevorwürfe bei mehreren Angeklagten; geschlossene Darstellung der als erwiesen angesehenen Tatsachen; Ermöglichung der Nachprüfung durch das Revisionsgericht; Feststellungen zu Werdegang, Vorleben und Persönlichkeit des Angeklagten); Erpressung (konkludente Drohung beim Verlangen von „Standgeldern“ im Rotlichtgewerbe).
§ 267 Abs. 5 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 253 StGB
961. BGH 5 StR 50/17 - Beschluss vom 28. August 2018 (LG Potsdam)
BGHSt; Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in Bezug auf DNA-Einzelspuren (Beweiswürdigung; Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht; allgemein anerkanntes und standardisiertes Verfahren; Mitteilung des Gutachtenergebnisses in numerischer Form); Schreckschusspistole als Waffe beim schweren Raub (Feststellungen zur Beschaffenheit).
§ 261 StPO; § 249 StGB; 250 StGB
962. BGH 5 StR 100/18 - Urteil vom 15. August 2018 (LG Hamburg)
Geldwäsche (Feststellungen zur Vortat; taugliche Tatobjekte; Buchgeld; Surrogate; Kette von Verwertungshandlungen; Tathandlungen; Verwahren; Verwenden; Verschleiern der Herkunft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Gewerbsmäßigkeit); Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit.
§ 261 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 244 Abs. 3 StPO
963. BGH 5 StR 147/18 - Urteil vom 29. August 2018 (LG Berlin)
Voraussetzungen einer sexuellen Handlung en einem Kind (ambivalente Handlungen; Körperkontakt; Sexualbezogenheit aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes; Zielrichtung und Absichten des Täters): Herstellung einer kinderpornographischen Schrift zum Eigenbedarf; rechtsgutsspezifische Bestimmung der Erheblichkeit sexueller Handlungen.
§ 184b StGB; § 184h Nr. 1 StGB
964. BGH 5 StR 154/18 - Beschluss vom 31. Juli 2018 (LG Görlitz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
965. BGH 5 StR 160/18 - Urteil vom 15. August 2018 (LG Lübeck)
Inbegriffsrüge bei Annahme eines schweigenden Angeklagten in den Urteilsgründen trotz erfolgter Einlassung (Zulässigkeit; keine Notwendigkeit der Mitteilung des Inhalts der Einlassung; Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung; Form der Einlassung; Spontanäußerung).
§ 243 StPO; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 StPO
966. BGH 5 StR 183/18 - Beschluss vom 30. August 2018 (LG Chemnitz)
Ausnahmsweise Maßgeblichkeit des Wortlauts einer verschrifteten Einlassung als Maßstab zur Überprüfung der Beweiswürdigung in der Revisionsinstanz (Anordnung der förmlichen Verlesung; Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung).
§ 243 StPO; § 261 StPO
967. BGH 5 StR 192/18 - Beschluss vom 14. August 2018 (LG Berlin)
Sexueller Missbrauch von Kindern in der Variante des Einwirkens durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte und zur Begehung einer Tat des Herstellens kinderpornographischer Bilder; Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Telemedien bei Verwendung von WhatsApp.
§ 176 StGB; § 184b StGB
968. BGH 5 StR 219/18 - Beschluss vom 16. August 2018 (LG Leipzig)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
969. BGH 5 StR 246/18 - Beschluss vom 15. August 2018 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
970. BGH 5 StR 265/18 - Beschluss vom 15. August 2018 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
971. BGH 5 StR 329/18 - Beschluss vom 15. August 2018 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
972. BGH 5 StR 286/18 - Beschluss vom 15. August 2018 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
973. BGH 5 StR 296/18 - Beschluss vom 31. Juli 2018 (LG Berlin)
Heimtücke (ausnahmsweise Absehen vom Erfordernis der Arglosigkeit im Zeitpunkt der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffshandlung bei geplanter und vorbereiteter Tat; Vorkehrungen zur Schaffung einer günstigen Gelegenheit zur Tötung; Fortwirkung im Moment der Tatausführung; in kurzer Zeit ablaufendes Geschehen).
§ 211 StGB
974. BGH 5 StR 303/18 - Beschluss vom 31. Juli 2018 (LG Görlitz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
975. BGH 5 StR 305/18 - Beschluss vom 1. August 2018 (LG Kiel)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
976. BGH 5 StR 308/18 - Beschluss vom 15. August 2018 (LG Kiel)
Zusammenfassung mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz zu einer Handlungseinheit aufgrund von gleichzeitiger Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen (Klammerwirkung).
§ 52 WaffG; § 52 StGB
977. BGH 5 StR 320/18 - Beschluss vom 1. August 2018 (LG Bremen)
Ersatzloser Wegfall der nicht hinreichend bestimmten Einziehungsentscheidung; Kompensationsentscheidung durch das Revisionsgericht.
§ 74 StGB; Art. 6 Abs. 1 EMRK
978. BGH 5 StR 326/18 - Beschluss vom 28. August 2018 (LG Lübeck)
Rücknahme des Antrags auf Wiedereinsetzung.
§ 44 StPO
979. BGH 5 StR 273/18 - Beschluss vom 31. Juli 2018 (LG Chemnitz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
980. BGH 5 StR 336/18 - Beschluss vom 1. August 2018 (LG Berlin)
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung der wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen; fehlende Darlegung zu den Auswirkungen einer festgestellten Krankheit auf die Tatbegehung; krankheitsbedingte Persönlichkeitseinschränkungen).
§ 63 StGB
Auch bei der Diagnose einer schweren psychischen Erkrankung (hier: einer paranoid-halluzinatorischen Psychose) bedarf es für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) einer konkretisierenden Darlegung in den Urteilsgründen, in welcher Weise sich das festgestellte Krankheitsbild bei Begehung der Taten auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in den jeweiligen konkreten Tatsituationen ausgewirkt haben soll.
981. BGH 5 StR 348/18 - Beschluss vom 16. August 2018 (LG Göttingen)
Irrtumsfeststellung beim Betrug (normativ geprägtes Vorstellungsbild; Verzicht auf Zeugenaussagen; äußere Umstände und allgemeine Erfahrungssätze; Kaufpreisvorauszahlung; „Schneeballsystem“); rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (fehlende Mitteilung des Vollstreckungsstandes; Zäsurwirkung).
982. BGH 5 StR 350/18 - Beschluss vom 28. August 2018 (LG Potsdam)
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 64 StGB
983. BGH 5 StR 368/18 - Beschluss vom 15. August 2018 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
984. BGH 5 StR 381/18 - Beschluss vom 15. August 2018 (LG Leipzig)
Verhältnis von Bankrotthandlung und Zahlungseinstellung (kein Verhältnis von Ursache und Wirkung erforderlich; Zusammenhang; Betroffenheit derselben Gläubiger).
§ 283 StGB
985. BGH 5 StR 384/18 - Beschluss vom 28. August 2018 (LG Berlin)
Festsetzung der Dauer des Vorwegvollzuges durch das Revisionsgericht.
§ 67 StGB
986. BGH 5 StR 411/18 - Beschluss vom 30. August 2018 (LG Leipzig)
Niedrige Beweggründe (besonderer Tötungsbeweggrund; bloße Eigenmächtigkeit der vorsätzlichen Tötung; keine niedrigen Beweggründe bei lediglich unbewusster Beeinflussung); Störung der Totenruhe (beschimpfender Charakter der Tathandlung).
§ 211 StGB; § 168 StGB
987. BGH 5 StR 638/17 - Urteil vom 15. August 2018 (LG Frankfurt [Oder])
Gesamtstrafenbildung (Mindeststrafe; Härteausgleich; fiktive Gesamtstrafe); Strafaussetzung zur Bewährung.
§ 54 StGB; § 56 StGB