Alle Ausgaben der HRRS, Aufsätze und Anmerkungen ab dem Jahr 2000.
HRRS
Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht
Oktober 2020
21. Jahrgang
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1023. BVerfG 1 BvR 1918/20 (2. Kammer des Ersten Senats) - Beschluss vom 18. August 2020 (OLG Koblenz)
Einstweilige Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche Verfügung (Recht von Medienvertretern auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb; gleichberechtigte reelle Teilhabe an den Berichterstattungsmöglichkeiten über gerichtliche Verfahren; Strafverfahren wegen Taten im Syrien-Konflikt; Berichterstattung durch akkreditierte syrische Journalisten ohne Deutschkenntnisse; pandemiebedingte Untersagung der Heranziehung von Flüsterdolmetschern; Verwehrung des Zugangs zu gerichtlich bereitgestellter Simultanübersetzung in die arabische Sprache; Prozessleitungsbefugnis des Vorsitzenden; Überwiegen des Interesses an einer unmittelbaren Berichterstattung).
Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 176 Abs. 1 GVG
1024. BVerfG 1 BvR 1919/20 (2. Kammer des Ersten Senats) - Beschluss vom 18. August 2020 (OLG Koblenz)
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche Verfügung (Grundrecht auf Informationsfreiheit; Zugang der Allgemeinheit zu Gerichtsverfahren; Strafverfahren wegen Taten im Syrien-Konflikt; pandemiebedingte Untersagung der Heranziehung von Flüsterdolmetschern; Folgenabwägung zum Nachteil von Privatpersonen oder Vertretern von Nichtregierungsorganisationen).
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 169 Abs. 1 Satz 1 GVG; § 176 Abs. 1 GVG
1025. BVerfG 2 BvR 276/20 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 11. August 2020 (OLG Karlsruhe / LG Offenburg)
Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Sonderausgang zu Gerichtsterminen; Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch erheblich verzögerte Entscheidung erst gemeinsam mit der Hauptsacheentscheidung).
Art. 19 Abs. 4 GG; § 114 Abs. 2 StVollzG
1026. BVerfG 2 BvR 385/20 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 11. August 2020 (OLG Karlsruhe / LG Offenburg)
Strafvollzug (Eilanträge eines Strafgefangenen; Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch massiv verzögerte Entscheidung erst nach Entlassung des Gefangenen und gemeinsam mit der Hauptsacheentscheidung).
Art. 19 Abs. 4 GG; § 114 Abs. 2 StVollzG
1027. BVerfG 2 BvR 437/20 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 11. August 2020 (LG Offenburg)
Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Fortschreibung des Vollzugsplans; Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch massiv verzögerte Entscheidung erst nach Erledigung des Begehrens, nach Entlassung des Gefangenen und gemeinsam mit der Hauptsacheentscheidung; Rechtsschutzgleichheit; Prozesskostenhilfe; Abstellen auf Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung; widersprüchliche Bewertung der Erfolgschancen bei Entscheidung über Prozesskostenhilfe und Verfahrenskosten).
Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 114 Abs. 2 StVollzG; § 120 Abs. 2 StVollzG; § 121 Abs. 2 Satz 2 StVollzG; § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO
1028. BVerfG 2 BvR 1188/18 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 29. Juli 2020 (LG Hamburg)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung (Ermittlungsverfahren wegen Flaschenwürfen auf Polizeibeamte; Wohnungsgrundrecht; Anfangsverdacht; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Unverhältnismäßigkeit der Durchsuchung bei nur vagem Tatverdacht; Feststellung optischer Ähnlichkeit anhand von Videomaterial und Lichtbildern; Eignung eines anthropologischen Identitätsgutachtens; Auffindeverdacht).
Art. 13 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 224 Abs. 1 StGB
1029. BVerfG 2 BvR 1242/20 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 30. Juli 2020 (OLG Frankfurt am Main)
Fortdauer der Auslieferungshaft (Gebot größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; verfahrensrechtliche Bedeutung des Freiheitsgrundrechts; erhöhte Begründungsanforderungen an Haftentscheidungen; Eigenkontrolle durch das Fachgericht; zeitnahe Durchführbarkeit der Auslieferungen trotz Quarantänebestimmungen aufgrund der Corona-Pandemie); Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung; konkreter Verfahrensbezug der Vollmacht).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 GG; § 15 Abs. 1 IRG; § 22 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
1030. BVerfG 2 BvR 1324/15 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 29. Juli 2020 (LG Mannheim / AG Mannheim)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Ermittlungsverfahren wegen betrügerischer Inkassoforderungen; Wohnungsgrundrecht; Richtervorbehalt; Begrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses; unzureichende Beschreibung von Tatvorwurf und zu suchender Beweismittel).
Art. 13 Abs. 2 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 263 StGB
1031. BVerfG 2 BvR 1985/19, 2 BvR 1986/19 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 5. August 2020 (BayObLG / AG Fürstenfeldbruck)
Strafbarkeit des „Containerns“ als Diebstahl (Entwenden von Lebensmitteln aus Abfallbehältern; verfassungsrechtlich unbedenkliche fachgerichtliche Feststellung fehlender Aufgabe des Eigentums; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; keine Einschränkung der Strafbarkeit durch das Ultima-Ratio-Prinzip; strafrechtlicher Schutz des Eigentums unabhängig von wirtschaftlichem Wert; Zivilrechtsakzessorietät; legitimes Verfügungs- und Ausschlussinteresse am betroffenen Privateigentum; Ausschluss von Haftungsrisiken; Abgrenzung zur „Cannabis“-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; Absehen von Strafe bei geringer Schuld).
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 14 Abs. 1 GG; § 242 Abs. 1 StGB; § 903 BGB; § 959 BGB
1032. BVerfG 2 BvR 2132/19 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 27. Juli 2020 (LG Braunschweig / AG Braunschweig)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung (Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung durch Graffiti; Wohnungsgrundrecht; willkürliche Annahme eines Anfangsverdachts; Täterbeschreibung ohne hinreichende individuelle Merkmale; Einstellung eines früheren Strafverfahrens wegen eines vergleichbaren Vorwurfs; Unschuldsvermutung).
Art. 13 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 153 Abs. 2 StPO; § 303 Abs. 2 StGB
1033. BVerfG 2 BvR 2214/19 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 20. Juli 2020 (BayObLG / LG Regensburg)
Recht auf effektiven Rechtsschutz im Vollzug der Sicherungsverwahrung (Rechtsschutzgarantie; Versagung einer Auskunft über personenbezogene Daten des Betroffenen als anfechtbare Maßnahme; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung).
Art. 19 Abs. 4 GG; § 109 StVollzG; § 185 StVollzG; Art. 96 BaySvVollzG; Art. 204 Abs. 1 BayStVollzG
1034. BGH 2 StR 121/20 - Beschluss vom 7. Juli 2020 (LG Gera)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
(Gefährlichkeitsprognose; Verhältnismäßigkeitsprüfung).
§ 62 StGB; § 63 StGB
1035. BGH 2 StR 125/20 - Beschluss vom 9. September 2020 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1036. BGH 2 StR 57/20 - Beschluss vom 17. Juni 2020 (LG Bonn)
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Selbstbestimmungsfähigkeit).
§ 182 Abs. 2 StGB
1037. BGH 2 StR 62/20 - Beschluss vom 20. Mai 2020 (LG Kassel)
Grundsätze der Strafzumessung (keine Anlastung des gebrauchten Schweigerechts; Bewertung mittäterschaftlichen Handelns); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (suchtbedingte Abhängigkeit unterhalb der Schwelle einer seelischen Störung).
Art. 6 EMRK; § 20 StGB; § 21 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 64 StGB
1038. BGH 2 StR 62/20 - Beschluss vom 20. Mai 2020 (LG Kassel)
Grundsätze der Strafzumessung (Bewertung mittäterschaftlichen Handelns); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (suchtbedingte Abhängigkeit unterhalb der Schwelle einer seelischen Störung).
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 64 StGB
1039. BGH 2 StR 64/20 - Beschluss vom 28. Juli 2020 (LG Aachen)
Beihilfe (Hilfeleisten: Begriffsbestimmung; psychische Beihilfe; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln).
§ 27 Abs. 1 StGB; § 29 BtMG
1040. BGH 2 StR 7/20 - Beschluss vom 19. Mai 2020 (LG Gera)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen in Fällen von „Aussage-gegen-Aussage“; Abweichen des Tatrichters vom Sachverständigengutachten).
§ 261 StPO
1041. BGH 2 StR 91/20 - Beschluss vom 1. Juli 2020 (LG Kassel)
Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (Zusammenhang zwischen abgeurteilten Anlasstaten und Katalogtat).
§ 46b Abs. 1 StGB; § 46b Abs. 2 StGB; § 100a Abs. 2 StPO
1042. BGH 2 StR 175/20 - Beschluss vom 15. Juli 2020 (LG Erfurt)
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Abartigkeit: Naheliegen einer eine erheblichen Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens).
§ 20 StGB; § 21 StGB
Wird eine schwere andere seelische Abartigkeit als Eingangsmerkmal im Sinne von § 20 StGB bejaht, so liegt wegen der Schwere der Abartigkeit auch eine erhebliche Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens nahe. Dies gilt auch dann, wenn der Angeklagte planvoll und zielgerichtet gehandelt hat. Denn aus dem planvollen und gezielten Tatverhalten eines Angeklagten sind keine hinreichenden Anzeichen für eine bloß unerhebliche Beeinträchtigung seines Hemmungsvermögens bei Tatplanung und -begehung zu ersehen.
1043. BGH 2 StR 187/20 - Beschluss vom 21. Juli 2020 (LG Köln)
Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung und Bestimmung der nicht geringen Menge: Erheblichkeit der anvisierten Wirkstoffmenge bei Aufbau und Betrieb einer Cannabis-Plantage); Urteilsgründe (Darstellung der Anknüpfungstatsachen und Ausführungen eines Sachverständigengutachtens).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 267 StPO
1044. BGH 2 StR 210/20 - Beschluss vom 28. Juli 2020 (LG Aachen)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Intervalle der Abstinenz).
§ 64 StGB
1045. BGH 2 StR 251/20 - Beschluss vom 19. August 2020 (LG Kassel)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1046. BGH 2 StR 257/20 - Beschluss vom 19. August 2020 (LG Frankfurt am Main)
Urteilsgründe; Grundsätze der Strafzumessung (Sicherstellung der zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmittel; Ausschluss einer tatsächlichen Gefährdung durch das Rauschgift auf Grund polizeilicher Observation).
§ 46 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO
1047. BGH 2 StR 258/19 - Beschluss vom 20. Mai 2020 (LG Stralsund)
Aufhebung des Urteils mit den Feststellungen.
§ 349 Abs. 4 StPO
1048. BGH 2 StR 288/19 - Urteil vom 15. Juli 2020 (LG Neubrandenburg)
Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen, ausnahmsweises Entfallen der Bindung des Revisionsgerichts an die Rechtsmittelbeschränkung); Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung nachteiliger Folgen der Tat zugunsten des Täters; Berücksichtigung von Vorverurteilungen).
§ 344 Abs. 1 StPO; § 46 StGB; § 60 StGB
1049. BGH 2 StR 428/19 - Beschluss vom 3. Juni 2020 (LG Kassel)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Risiko eines ausbleibenden Behandlungserfolgs).
§ 64 Satz 2 StGB
1. Nicht jedes Risiko, dass in einer Entziehungsanstalt ein nachhaltiger Behandlungserfolg nicht erzielt wird, bedeutet zugleich, dass es an einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht fehlt.
2. Es kann aber, insbesondere im Hinblick auf in der Vergangenheit gescheiterte Therapien, der eingehenden Darlegung der für eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte unter Mitteilung der diesbezüglichen Ausführungen des von der Strafkammer hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen bedürfen.
1050. BGH 2 StR 428/19 - Beschluss vom 3. Juni 2020 (LG Kassel)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Risiko eines ausbleibenden Behandlungserfolgs).
§ 64 Satz 2 StGB
1. Nicht jedes Risiko, dass in einer Entziehungsanstalt ein nachhaltiger Behandlungserfolg nicht erzielt wird, bedeutet zugleich, dass es an einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht fehlt.
2. Es kann aber, insbesondere im Hinblick auf in der Vergangenheit gescheiterte Therapien, der eingehenden Darlegung der für eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte unter Mitteilung der diesbezüglichen Ausführungen des von der Strafkammer hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen bedürfen.
1051. BGH 2 StR 514/19 - Beschluss vom 1. Juli 2020 (LG Bonn)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Härteausgleich); eigene Entscheidung in der Sache (Nachholung eines unterbliebenen Härtefallausgleichs).
§ 55 StGB; § 354 Abs. 1 StPO
1. Das Tatgericht hat einen Härteausgleich zu erörtern und gegebenenfalls im Rahmen des für die Strafzumessung geltenden tatrichterlichen Ermessens vorzunehmen, wenn die Einbeziehung einer grundsätzlich nach § 55 Abs. 1 StGB gesamtstrafenfähigen Strafe nicht mehr möglich ist, weil diese schon vollständig vollstreckt wurde; dies gilt insbesondere im Fall der Vollstreckung einer Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe.
2. Der Härteausgleich ist in die Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe einzustellen. Das Revisionsgericht kann in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO den unterbliebenen Härteausgleich ausnahmsweise selbst vornehmen.
1052. BGH 2 StR 538/19 - Beschluss vom 8. Juli 2020 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1053. BGH 2 StR 552/19 - Beschluss vom 27. Mai 2020 (LG Aachen)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit: erschöpfende Beweiswürdigung; Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Mittäters bei vorformuliertem Formalgeständnis); Erpressung (kein Rückschluss auf Bereicherungsabsicht allein aus konspirativem Verhalten; Rechtswidrigkeit der Bereicherung: Anknüpfung an materielle Rechtslage, Vorsatz); Tatentschluss des Versuchs.
§ 261 StPO; § 253 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 22 StGB
1054. BGH 2 StR 568/19 - Beschluss vom 16. Juni 2020 (LG Limburg)
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (schwere andere seelische Abartigkeit); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (allgemeine Anordnungsvoraussetzungen).
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
1055. BGH 2 StR 581/19 - Beschluss vom 7. Juli 2020 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1056. BGH 2 StR 594/19 - Beschluss vom 28. Juli 2020 (LG Darmstadt)
Beihilfe (Konkurrenzen: Förderung mehrerer rechtlich selbständiger Taten des Haupttäters); schwere Brandstiftung (Dienen zur Wohnung: Entwidmung durch den besitzberechtigten Fremdbesitzer).
§ 27 StGB; § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB
1057. BGH 2 StR 609/19 - Beschluss vom 27. Juli 2020 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1058. BGH 2 ARs 147/20 2 AR 72/20 - Beschluss vom 12. August 2020
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichtes im Verfahren zur Feststellung der Vereinbarkeit von Maßnahmen im Strafvollzug mit dem Gesetz.
§ 14 StPO; § 119a StVollzG; 120 StVollzG
1059. BGH 4 StR 117/20 - Beschluss vom 9. September 2020 (LG Oldenburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1060. BGH 4 StR 185/20 - Beschluss vom 25. August 2020 (LG Dortmund)
Konkurrenzen (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln); Zweifelssatz (Anwendung im Betäubungsmittelstrafrecht).
§ 29 BtMG; § 29a BtMG
1061. BGH 4 StR 189/20 - Beschluss vom 12. August 2020 (LG Magdeburg)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung von Härten, die sich aus der Einbeziehung bereits erlassener Strafen ergeben); Widerruf der Strafaussetzung (Anrechnung bereits erbrachter Geldleistungen, Orientierung an Strafzumessungsgrundsätzen); Gesamtstrafe und Strafaussetzung.
Art. 6 Abs. 1 MRK; § 55 StGB; § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB; § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB
1. Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass etwaige Härten, die sich aus der Einbeziehung bereits erlassener Strafen in eine nachträgliche Gesamtstrafe ergeben, im Rahmen der Strafzumessung mildernd zu berücksichtigen sind; denn der Angeklagte wird, ohne dass ein Widerrufsgrund im Sinne des § 56f StGB gegeben wäre, dadurch nach Ablauf der Bewährungszeit so gestellt, als wäre die Strafaussetzung widerrufen worden.
2. Entfällt die Strafaussetzung zur Bewährung wegen nachträglicher Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, so sind Geldleistungen, die der Verurteilte zur Erfüllung von Bewährungsauflagen erbracht hat, gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB in aller Regel auf die Strafe anzurechnen. Dies hat in der Weise zu geschehen, dass die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe ohne Rücksicht auf die Bewährungsleistungen festzusetzen und sodann als Ausgleich für die Nichterstattung von Geldleistungen eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung dieser Leistungen auf die Gesamtstrafe vorzunehmen ist.
3. Die Entscheidung, in welcher Höhe vom Angeklagten erbrachte Geldleistungen auf die Gesamtstrafe anzurechnen sind, ist an Strafzumessungsgrundsätzen zu orientieren. Sie ist Teil der Straffrage, knüpft an die Höhe der (nachträglichen) Gesamtstrafe an und kann nicht losgelöst von ihr beantwortet werden. Dies unterscheidet sie von der Kompensationsentscheidung gemäß Art. 6 Abs. 1 MRK, die eine rein am Entschädigungsgedanken orientierte eigene Rechtsfolge neben der Strafzumessung darstellt und daher von der Aufhebung des tatgerichtlichen Urteils durch das Revisionsgericht allein im Strafausspruch grundsätzlich nicht erfasst wird.
1062. BGH 4 StR 48/20 - Beschluss vom 7. April 2020 (LG Würzburg)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegungsanforderungen an die Schuldfähigkeitsprüfung: Feststellung einer psychischen Störung, Ausprägungsgrad der Störung und deren Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Täters, Auswirkungen in der konkreten Tatsituation).
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
1063. BGH 4 StR 72/20 - Beschluss vom 8. Juli 2020 (LG Erfurt)
Urkundenfälschung (Konkurrenzen: einheitliches Gebrauchmachen bei mehrfacher Nutzung eines mit einem falschen amtlichen Kennzeichen versehenen Fahrzeugs); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (noch nicht erledigte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis).
§ 55 Abs. 2 StGB; § 69a StGB; § 267 Abs. 1 Var. 3 StGB
Die mehrfache Nutzung eines mit einem falschen amtlichen Kennzeichen versehenen Fahrzeugs stellt nur ein einheitliches Gebrauchmachen von einer unechten zusammengesetzten Urkunde gemäß § 267 Abs. 1 Var. 3 StGB dar, sofern diese Art der Nutzung dem schon bei der Fälschung bestehenden Gesamtvorsatz des Täters entspricht.
1064. BGH 4 StR 75/20 - Beschluss vom 8. September 2020 (LG Detmold)
Verjährungsfrist (Verjährungsbeginn beim Betrug); Unterbrechung der Verjährung (Umfang der Unterbrechungswirkung eines Durchsuchungsbeschlusses); Betrug (Verjährungsbeginn).
§ 78 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 StGB; § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB; § 263 StGB
1065. BGH 4 StR 89/20 - Beschluss vom 15. Juli 2020 (LG Paderborn)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Rauschtat: Symptomcharakter der Tat, hangbedingte Gefährlichkeit).
§ 64 StGB
1. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt setzt nach § 64 Satz 1 StGB voraus, dass die Anlasstat im Rausch begangen wurde oder zumindest mitursächlich auf den Hang zurückgeht, wobei die erste auf die Intoxikationswirkung des Rauschmittels abstellende Alternative einen Unterfall der zweiten Alternative darstellt. Erforderlich ist, dass die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet, sie also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln hat, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert.
2. Im Rausch begangen bedeutet dabei, dass die Tat während des für das jeweilige Rauschmittel typischen, die geistig-psychischen Fähigkeiten beeinträchtigenden Intoxikationszustands begangen sein muss. Handelt es sich bei der Anlasstat um eine Konflikttat oder um eine Tat nach einer vorausgegangenen Provokation durch das Tatopfer, liegt ein symptomatischer Zusammenhang wenig nahe. Da die Unterbringung nach § 64 StGB eine den Angeklagten beschwerende Maßregel darstellt, muss der Zusammenhang bei einer Anordnung sicher feststehen.
1066. BGH 4 StR 197/20 - Beschluss vom 26. August 2020 (LG Essen)
Beihilfe (Konkurrenzen: Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit).
§ 27 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
1067. BGH 4 StR 222/20 - Beschluss vom 27. August 2020 (LG Bielefeld)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Sinn und Zweck; Zäsurwirkung).
§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB
Nach § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB sind die §§ 53 und 54 StGB auch dann anzuwenden, wenn ein rechtskräftig Verurteilter, bevor die gegen ihn erkannte Strafe vollstreckt, verjährt oder erlassen ist, wegen einer anderen Straftat verurteilt wird, die er vor der früheren Verurteilung begangen hat. Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, dessen mehrere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären. Durch dieses Urteil wird eine Zäsur gebildet,
sodass alle vor diesem Zeitpunkt begangenen Taten in die Gesamtstrafe einzubeziehen, für danach begangene Taten dagegen Einzelstrafen oder eine weitere Gesamtstrafe festzusetzen sind.
1068. BGH 4 StR 273/20 - Beschluss vom 9. September 2020 (LG Essen)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Sperrwirkung lediglich hinsichtlich der Mindeststrafe).
§ 29a Abs. 1 BtMG
§ 29a Abs. 1 BtMG entfaltet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich hinsichtlich der Mindeststrafe eine Sperrwirkung; für die Obergrenze des Strafrahmens gilt demgegenüber die für den Schuldspruch maßgebliche Bestimmung.
1069. BGH 4 StR 275/20 - Beschluss vom 9. September 2020 (LG Essen)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Sperrwirkung lediglich hinsichtlich der Mindeststrafe).
§ 29a Abs. 1 BtMG
§ 29a Abs. 1 BtMG entfaltet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich hinsichtlich der Mindeststrafe eine Sperrwirkung; für die Obergrenze des Strafrahmens gilt demgegenüber die für den Schuldspruch maßgebliche Bestimmung.
1070. BGH 4 StR 419/19 - Urteil vom 30. Juli 2020 (LG Bochum)
Vorsatz (Abgrenzung und Feststellung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit); Anrechnung erlittener Untersuchungshaft (nur ausnahmsweise Berücksichtigung bei der Strafzumessung); Recht auf ein faires Verfahren (Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung: Anforderungen an die Feststellungen); Unerlaubter Umgang mit Abfällen (Nebenprodukte im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: keine Aussagekraft über die strafrechtliche Umweltgefährlichkeit des Stoffes oder Gegenstands).
Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 15 StGB; § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB; 326 Abs. 1 Nr. 4a StGB; § 4 KrWG; § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 KrWG
1071. BGH 4 StR 486/19 - Urteil vom 30. Juli 2020 (LG Hagen)
Vorbehalt der Anordnung der Sicherungsverwahrung (Verfahrenshindernis bei verspätet gestelltem Antrag auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung: Anwendbarkeit im Jugendstrafrecht).
§ 275a StPO aF; § 66b StGB aF
1072. BGH 4 StR 518/19 - Beschluss vom 30. Juli 2020 (LG Essen)
Tatmehrheit (ausnahmsweise zwingende Erörterung der Nichtanwendung einer Gesamtgeldstrafe).
§ 53 Abs. 2 Satz 2 StGB
Die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf trotz ihres Charakters als Ausnahmevorschrift der ausdrücklichen Erörterung, wenn bei einer gesonderten Festsetzung einer Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe noch zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können.
1073. BGH 4 StR 518/19 - Beschluss vom 30. Juli 2020 (LG Essen)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Ausschluss des Nachtragsverfahrens).
§ 460 StPO
1074. BGH 4 StR 535/19 - Beschluss vom 11. August 2020 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1075. BGH 4 StR 575/19 - Beschluss vom 10. September 2020 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1076. BGH 4 StR 588/19 - Beschluss vom 12. August 2020 (LG Hagen)
Grundsätze der Strafzumessung; Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Begründung eines Hangs zu gefährlichen Straftaten: keine Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens zum Nachteil des Angeklagten).
Art. 6 EMRK; § 46 Abs. 2 StGB; § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB
1077. BGH 4 StR 603/19 - Urteil vom 30. Juli 2020 (LG Bochum)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit: freisprechendes Urteil; Gesamtwürdigung einzelner Belastungsindizien; Berücksichtigung lediglich denkbarer, für den Angeklagten günstiger Annahmen).
§ 261 StPO; § 337 StPO
1078. BGH 4 StR 678/19 - Beschluss vom 2. Juli 2020 (LG Halle)
BGHSt; sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: objektive Bestimmung; Ausnutzen der schutzlosen Lage: Begriffsbestimmung).
§ 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB
1079. BGH 3 StR 132/20 - Beschluss vom 4. August 2020 (LG Wuppertal)
BGHR; Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution; qualitativ intensivere oder quantitativ wesentlich umfangreichere Form der Ausübung; List; Irreführung in Bezug auf die Tatsache der Prostitutionsausübung; „Loverboy-Methode“).
§ 232a StGB
1080. BGH 3 StR 141/20 - Beschluss vom 21. Juli 2020 (LG Duisburg)
Aufklärungshilfe (Zusammenhang zwischen aufgeklärter und abgeurteilter Tat).
§ 46b StGB
1081. BGH 3 StR 154/20 - Beschluss vom 8. Juli 2020 (LG Trier)
Schuldfähigkeit (Auswirkung einer festgestellten Störung auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit; Darstellung
in den Urteilsgründen); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (dauerhafte Grunderkrankung; Aktualisierung der die Schuldfähigkeit betreffenden Störung).
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
1. Die Anordnung nach § 63 StGB setzt nicht voraus, dass der auf einer festgestellten Störung beruhende Zustand eingeschränkter Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit durchgängig und dauerhaft bestehen muss. Es reicht vielmehr aus, dass der Zustand der Grunderkrankung dauerhaft besteht und dazu führt, dass schon alltägliche Ereignisse oder ein Suchtmittelkonsum zu einer Aktualisierung und Aufwallung der die Schuldfähigkeit aufhebenden oder erheblich vermindernden Störung führen können.
2. Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten bedarf es einer konkretisierenden Darstellung in den Urteilsgründen, in welcher Weise sich eine festgestellte Beeinträchtigung bei Begehung der Tat auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit des Angeklagten ausgewirkt hat.
1082. BGH 3 StR 194/20 - Beschluss vom 5. August 2020 (LG Mainz)
Entscheidung über die Eröffnung bei verbundenen Strafsachen (Entscheidung über jede einzelne Anklage; Eröffnungsbeschluss; andere Urkunden oder Aktenbestandteile; Haftbefehl).
§ 203 StPO
1083. BGH 3 StR 40/20 - Urteil vom 20. August 2020 (LG Koblenz)
Absehen von Strafe (Ausnahmecharakter; strenge Anforderungen; Wegfall des Strafbedürfnisses; keine sinnvolle Funktion der Strafe; Gesamtabwägung; offensichtliches Verfehltsein; mittelbare Beeinträchtigungen).
§ 60 StGB
1084. BGH 3 StR 66/20 - Urteil vom 6. August 2020 (LG Mainz)
Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten; eingeschliffener innerer Zustand; fest eingewurzelte Neigung; Gesamtwürdigung; Darlegungspflicht des Tatgerichts; symptomatischer Zusammenhang zwischen Anlass- und Symptomtat; kriminogene Persönlichkeitsstruktur); Beschränkung der Revision auf den Maßregelausspruch.
§ 66 StGB; § 318 StPO
1. Das Merkmal „Hang“ im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB verlangt einen eingeschliffenen inneren Zustand des Täters, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt. Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag. Das (wahrscheinliche) Vorliegen eines solchen Hangs hat das Tatgericht - nach sachverständiger Beratung - in eigener Verantwortung unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen.
2. Unter dem symptomatischen Zusammenhang zwischen den Anlass- und Symptomtaten i.S.d § 66 StGB ist zu verstehen, dass sämtliche Taten Symptomcharakter zeigen, also kennzeichnend für den Hang im beschriebenen Sinne (und die Gefährlichkeit des Täters) sind. Zwischen diesen Taten und der Persönlichkeit des Täters ist mithin eine innere Beziehung dergestalt erforderlich, dass sie als Ausfluss des insoweit wirksam gewordenen Hangs erscheinen. Somit müssen sowohl die Anlasstat als auch die Symptomtaten in einem gleichartigen Verhältnis zur kriminogenen Persönlichkeitsstruktur des Täters stehen.
1085. BGH 3 StR 71/20 - Beschluss vom 5. August 2020 (LG Dresden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1086. BGH 3 StR 95/20 - Beschluss vom 23. Juni 2020 (LG Krefeld)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen an die Darlegung der Anordnungsvoraussetzungen durch das Tatgericht).
§ 63 StGB
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Das Tatgericht hat in diesem Zusammenhang im Einzelnen darzulegen, wie sich die festgestellte, einem Merkmal der §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden Zustand zurückzuführen sind. Es ist insbesondere gehalten zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen eine übliche Ursache für strafbares Verhalten und somit normalpsychologisch zu erklären ist.
1087. BGH 3 StR 206/20 - Beschluss vom 18. August 2020 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1088. BGH 3 StR 219/20 - Beschluss vom 19. August 2020 (LG Aurich)
Einziehung von Taterträgen (erweiterte Einziehung).
§ 73 StGB; § 73a StGB
1089. BGH 3 StR 220/20 - Beschluss vom 18. August 2020 (OLG Stuttgart)
Beschränkung des Verfahrens.
§ 154 StPO
1090. BGH 3 StR 231/20 - Beschluss vom 5. August 2020 (OLG München)
Anrechnung von im Ausland erlittener Abschiebehaft (Grundsatz der Verfahrenseinheit; Veranlassung durch deutsche Behörden).
§ 51 StGB
1091. BGH 3 StR 234/20 - Beschluss vom 4. August 2020 (LG Verden)
Nachträgliche Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung bei der Einziehung.
§ 354 Abs. 1 StPO
1092. BGH 3 StR 469/19 - Beschluss vom 1. September 2020 (LG Hannover)
BGHR; Strafrahmen beim minder schweren Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Sperrwirkung; Strafrahmenobergrenze; Strafrahmenuntergrenze; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats).
§ 30a Abs. 3 BtMG
1093. BGH 3 StR 608/19 - Beschluss vom 5. August 2020 (LG Dresden)
Erpressung (Dreieckserpressung; Näheverhältnis).
§ 253 StGB
1094. BGH 5 StR 145/20 (alt: 5 StR 268/17) - Beschluss vom 2. September 2020 (LG Chemnitz)
Fehlende Angaben zu möglicher Handlungseinheit in den Urteilsfeststellungen.
§ 52 StGB
1095. BGH 5 StR 175/20 - Beschluss vom 18. August 2020 (LG Leipzig)
Richterliche Überzeugungsbildung (Gegenstand der Hauptverhandlung; Verwertung von Erscheinung, Mimik, Gestik, Auftreten und Sprachverhalten von Angeklagten oder Zeugen bei berechtigter Aussageverweigerung; Selbstbelastungsfreiheit).
Art. 6 EMRK; Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG; § 261 StPO
1096. BGH 5 StR 219/20 - Urteil vom 19. August 2020 (LG Hamburg)
Möglichkeit einer ausnahmsweisen Strafmilderung beim Heimtückemord (Rechtsfolgenlösung; außergewöhnliche entlastende Umstände; Drucksituation; schuldhaftes strafbares Vorverhalten).
§ 211 StGB; § 213 StGB; § 49 StGB; § 32 StGB; § 33 StGB
1097. BGH 5 StR 318/20 - Beschluss vom 18. August 2020 (LG Berlin)
Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schlüsse aus früher anhängigen Verfahren; nachprüfbare Darlegung der zu Grunde liegenden Taten); Raub (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben; Ankündigung unwesentlicher Beeinträchtigungen).
§ 63 StGB; § 249 StGB
1. Die für die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB erforderliche Wahrscheinlichkeit höheren Grades, der Täter werde infolge seines fortdauernden psychischen Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln. Dabei darf das Gericht im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose Schlüsse aus anhängig gewesenen Verfahren nur dann ziehen, wenn es die diesen Verfahren zugrundeliegenden Taten für erwiesen hält; dies muss nachprüfbar dargelegt werden.
2. Lediglich die Ankündigung einer nur ganz unwesentlichen Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit reicht für eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben im Sinne des § 249 Abs. 1 StGB nicht aus.
1098. BGH 5 StR 616/19 - Urteil vom 19. August 2020 (LG Berlin)
Anordnung der Sicherungsverwahrung (ausnahmsweise Berücksichtigung der zu erwartenden Wirkungen eines langjährigen Strafvollzuges bei der Ermessensausübung; konkrete Anhaltspunkte).
§ 66 StGB
1099. BGH 5 StR 630/19 - Urteil vom 2. September 2020 (LG Berlin)
Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung zum Strafrahmen nach gescheiterter Verständigung (transparente und kommunikative Verhandlungsführung; kein „Handel mit Gerechtigkeit“); keine Bindungswirkung bei gescheiterter Verständigung; kein Rechtsfehler bei Entsprechung von Urteil und gescheitertem Verständigungsvorschlag; Befangenheitsgesuch (Verspätung; Anfordern einer dienstlichen Erklärung).
§ 257c StPO; § 24 StPO; § 25 StPO
1100. BGH AK 20/20 - Beschluss vom 31. August 2020 (BGH (ErmRi))
BGHR; Zuwiderhandlung gegen ein Ausfuhr- und Verkaufsverbot für den Geheimdienst einer fremden Macht (kein Erfordernis der funktionellen Eingliederung in die Ausforschungsbemühungen des Geheimdienstes; Einbindung in die geheimdienstliche Beschaffungsstruktur); Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr).
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, Abs. 7 Nr. 1 AWG; § 112 StPO
1101. BGH AK 22/20 - Beschluss vom 3. September 2020
Dringender Tatverdacht wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als Mitglied.
§ 129a StGB
1102. BGH AK 23/20 - Beschluss vom 3. September 2020
Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
§ 129a StGB
1103. BGH AK 27/20 - Beschluss vom 3. September 2020
Dringender Tatverdacht wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung (Gründer; Mitglied; Rädelsführer; Konkurrenzen).
§ 129a StGB
1104. BGH AK 30/20 - Beschluss vom 3. September 2020
Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
§ 129a StGB
1105. BGH StB 23/20 - Beschluss vom 31. August 2020 (OLG Dresden)
BGHSt; Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers (Statthaftigkeit; Zulässigkeit; Beurteilungs- und Ermessensspielraum des Vorsitzenden; Vertretbarkeit; Notwendigkeit zur Sicherung der zügigen Durchführung des Verfahrens; unabweisbares Bedürfnis).
§ 142 Abs. 7 S. 1 StPO; § 144 Abs. 1 StPO; § 304 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 Nr. 1 StPO
1106. BGH StB 25/20 - Beschluss vom 18. August 2020 (OLG Frankfurt)
BGHSt; keine Beschwerderecht des Pflichtverteidigers gegen die Aufhebung seiner Bestellung (öffentliches Interesse; Gewährleistung rechtskundigen Beistands; Sicherung des ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs; staatliche Indienstnahme).
§ 143a Abs. 4 StPO; § 304 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 Nr. 1 StPO; Art. 12 Abs. 1 GG
1107. BGH StB 26/20 - Beschluss vom 3. September 2020 (Hanseatisches OLG in Hamburg)
Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung (Leugnen der Tat als prognoserelevanter Faktor).
§ 57 StGB
1108. BGH StB 27/20 - Beschluss vom 25. August 2020 (OLG Stuttgart)
Aufrechterhaltung des Haftbefehls; Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
§ 112 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB
1109. BGH 1 StR 110/20 - Beschluss vom 17. Juni 2020 (LG Tübingen)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens: Verkaufsverhandlungen, Anbau zum Zweck der gewinnbringenden Veräußerung; Konkurrenzen bei mehreren Anbauvorgängen).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 Abs. 1 StGB
1110. BGH 1 StR 5/20 - Beschluss vom 1. April 2020 (LG Würzburg)
Hinterziehung von Tabaksteuer (Begriff der steuerbaren Tabakware: Rauchtabak; erforderlicher Vorsatz hinsichtlich des Steueranspruchs).
§ 370 Abs. 1 AO; § 1 Abs. 2 TabStG
1111. BGH 1 StR 58/20 - Beschluss vom 23. Juli 2020 (LG Kleve)
Steuerhinterziehung.
§ 370 Abs. 1 AO
1112. BGH 1 StR 6/20 - Beschluss vom 14. Mai 2020 (LG Lübeck)
Einkommensteuerhinterziehung (Begriff des (Mit-)Unternehmers; Schätzung der verkürzten Steuerbeträge).
§ 370 Abs. 1 AO; § 15 EStG
1113. BGH 1 StR 78/20 - Beschluss vom 23. Juli 2020 (LG Potsdam)
Steuerhinterziehung (Steuererklärungspflicht als besonderes persönliches Merkmal; Einziehung: erlangtes Etwas bei Hinterziehung von Tabaksteuer).
§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 28 Abs. 1 StGB; § 73 StGB
1114. BGH 1 StR 86/20 - Beschluss vom 18. Juni 2020 (LG Offenburg)
Ausschluss der Öffentlichkeit (zwingender Ausschluss während der Schlussanträge bei zeitweisem Ausschluss der Öffentlichkeit während der Beweisaufnahme: Ausschluss auch während des letzten Worts des Angeklagten, keine Disposition der Verfahrensbeteiligten über den Ausschluss).
§ 171b Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 GVG
1115. BGH 1 StR 93/20 - Beschluss vom 6. August 2020 (LG Landshut)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose).
§ 63 StGB
1116. BGH 1 StR 98/20 - Beschluss vom 27. Mai 2020 (LG Baden-Baden)
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation).
§ 261 StPO
1117. BGH 1 StR 115/20 - Beschluss vom 22. Juli 2020 (LG Potsdam)
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung.
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
1118. BGH 1 StR 118/20 - Beschluss vom 27. Mai 2020 (LG Heilbronn)
BGHSt; besonders schwere Brandstiftung (tätige Reue bei Beseitigung der konkreten Lebensgefahr für das Opfer; Konkurrenzverhältnis zur gefährlichen Körperverletzung mittels einer lebensgefährlichen Behandlung: Tateinheit zwischen besonders schwerer Brandstiftung und einfacher Körperverletzung).
§ 306 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 306e Abs. 1 StGB; § 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 52 StGB
1119. BGH 1 StR 132/20 - Beschluss vom 22. Juli 2020 (LG Potsdam)
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung.
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
1120. BGH 1 StR 155/20 - Beschluss vom 16. Juni 2020 (LG Mannheim)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen).
§ 64 StGB
1121. BGH 1 StR 166/20 - Beschluss vom 22. Juli 2020 (LG Traunstein)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: erforderliche Darstellung im Urteil).
§ 63 StGB
1122. BGH 1 StR 169/20 - Beschluss vom 8. Juli 2020 (LG München I)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (erforderliche Erfolgsaussichten der Behandlung: Gesamtbetrachtung).
§ 64 Satz 2 StGB
1123. BGH 1 StR 178/20 - Beschluss vom 6. August 2020 (LG Augsburg)
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation).
§ 261 StPO
1124. BGH 1 StR 192/20 - Urteil vom 21. Juli 2020 (LG Traunstein)
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten).
§ 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB
1125. BGH 1 StR 196/20 - Beschluss vom 8. Juli 2020 (LG Ulm)
Strafzumessung (Begründung bei Verhängung einer gleich hohen Strafe wie im früheren, durch das Revisionsgericht aufgehobenen Urteil); Anordnung der Unterbringung in der Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang, berauschende Mittel im Überfluss zu sich zu nehmen, und Anlasstat).
§ 46 StGB; § 267 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 64 StGB
1126. BGH 1 StR 208/20 - Beschluss vom 6. August 2020 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1127. BGH 1 StR 216/20 - Beschluss vom 19. August 2020 (LG Augsburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1128. BGH 1 StR 220/20 - Beschluss vom 22. Juli 2020 (LG Karlsruhe)
Strafzumessung.
§ 46 StGB
1129. BGH 1 StR 221/20 - Beschluss vom 10. Juli 2020 (LG Heidelberg)
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen durch eine Person über 21 Jahren (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung: erforderliche konkrete Feststellungen zur fehlenden Fähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung, Machtgefälle zwischen Täter und Opfer, Indizwirkung eines erheblichen Altersunterschieds).
§ 182 Abs. 3 Nr. 1 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
1130. BGH 1 StR 238/20 - Beschluss vom 22. Juli 2020 (LG Heilbronn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1131. BGH 1 StR 239/20 - Beschluss vom 20. August 2020 (LG Halle)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung.
§ 55 StGB
1132. BGH 1 StR 242/19 - Urteil vom 7. Juli 2020 (LG München I)
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger unerlaubter Waffenbesitz: Tatmehrheit; Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz mehrerer Betäubungsmittelmengen); unerlaubter Waffenbesitz (keine Sperrwirkung des Verstoßes gegen die Anzeigepflicht nach § 37 Abs. 1 WaffG).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 WaffG; § 52 StGB; § 53 StGB; § 37 Abs. 1 WaffG; § 53 Abs. 1 Nr. 5 WaffG
1133. BGH 1 StR 247/20 - Beschluss vom 18. August 2020 (LG München II)
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (freie Zugänglichkeit des Rauschgifts nicht ausreichend).
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG
1134. BGH 1 StR 248/20 - Beschluss vom 19. August 2020 (LG Stuttgart)
Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei vorangegangener Provokation durch den Täter).
§ 32 Abs. 1 StGB
1135. BGH 1 StR 249/20 - Beschluss vom 4. August 2020 (LG Frankfurt (Oder))
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1136. BGH 1 StR 279/20 - Beschluss vom 1. September 2020 (LG Karlsruhe)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1137. BGH 1 StR 300/17 - Beschluss vom 23. Juli 2020 (LG Heilbronn)
Festsetzung einer Pauschgebühr.
§ 42 Abs. 1 Satz 1 RVG
1138. BGH 1 StR 351/19 - Beschluss vom 23. Juli 2020 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1139. BGH 1 StR 368/19 - Urteil vom 12. Mai 2020 (LG Passau)
Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei Eskalationsgefahr: Anwesenheit von Unterstützern bei einem Zweikampf; Körperverletzung mittels einer lebensgefährlichen Behandlung; Einwilligungsfähigkeit bei Jugendlichen); Körperverletzung mit Todesfolge (gefahrspezifischer Zurechnungszusammenhang: Unterbrechung durch vorsätzliches Handeln Dritter; mittäterschaftliche Zurechnung des Handelns Dritter; objektive Zurechnung und Kausalität); gefährliche Körperverletzung (generelle Lebensgefährlichkeit der Körperverletzungshandlung); Beteiligung an einer Schlägerei (Begriff der Schlägerei: aufeinanderfolgende Körperverletzungshandlungen von jeweils nur zwei Personen); Revision des Nebenklägers (Revisionsbegründung: Darlegung eines zulässigen Ziels der Revision).
§ 223 Abs. 1 StGB; § 228 StGB; § 227 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 231 Abs. 1 StGB; § 400 Abs. 1 StPO; § 344 StPO
1140. BGH 1 StR 406/19 - Beschluss vom 23. April 2020 (LG München II)
BGHSt; Berücksichtigung gesamtstrafenfähiger EU-ausländischer Strafen bei Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schuld (ggf. Berücksichtigung bei der Verlängerung der Mindestverbüßungsdauer).
Art. 3 Abs. 1 EU-RaBes 2008/675; § 54 StGB; § 55 Abs. 1 StGB; § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 46 Abs. 2 StGB.
1141. BGH 1 StR 555/19 - Beschluss vom 14. Mai 2020 (LG Lübeck)
Einziehung (kein erlangter Vermögensvorteil durch Steuerhinterziehung durch Unterlassen in Folge des Ausstellens von Scheinrechnungen).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG
1142. BGH 1 StR 559/19 - Beschluss vom 23. April 2020 (LG Potsdam)
Subventionsbetrug (abschließende Sonderregelung gegenüber dem Betrug); Umsatzsteuerhinterziehung mittels Scheinrechnungen.
§ 264 StGB; § 263 StGB; § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 15 UStG
1143. BGH 1 StR 639/19 - Beschluss vom 31. März 2020 (LG Ravensburg)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen; hinreichende Erfolgsaussicht der Unterbringung bei fehlender Therapiebereitschaft).
§ 64 StGB
1144. BGH 1 StR 648/18 - Urteil vom 13. August 2020 (LG München II)
Grundsatz der Spezialität (keine Durchbrechung durch endgültige Freilassung bei Außervollzugsetzung eines Haftbefehls); bandenmäßiger Betrug (Begriff der Bande: Angestellter eines betrügerischen Unternehmens als Bandenmitglied); Konkurrenzen (Tateinheit bei einheitlichem Tatbeitrag im Vorbereitungsstadium zu mehreren Taten).
§ 83h IRG Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 IRG; § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 52 StGB.
1145. BGH 6 StR 100/20 - Urteil vom 26. August 2020 (LG Stralsund)
Vergewaltigung (Vorsatz hinsichtlich des entgegenstehenden Willens des Opfers).
§ 177 Abs. 1. Abs. 6 Nr. 1 StGB
1146. BGH 6 StR 115/20 - Urteil vom 26. August 2020 (LG Magdeburg)
Begriff der prozessualen Tat (Bedeutung des materiellrechtlichen Konkurrenzverhältnis); Einstellung des Verfahrens wegen Strafanklageverbrauchs (erforderliche Feststellung im Urteil); Betrug (Konkurrenzverhältnis bei mehrfachen Betrug über eine Onlineverkaufsplattform).
§ 264 StPO; § 52 StGB; § 53 StGB; § 260 Abs. 3 StPO; § 263 Abs. 1 StGB
1147. BGH 6 StR 7/20 - Urteil vom 15. Juli 2020 (LG Bückeburg)
Sexuelle Nötigung (Begriff der sexuellen Handlung; keine Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung).
§ 177 Abs. 1, Abs. 6 Nr. 1 StGB
1148. BGH 6 StR 95/20 - Beschluss vom 8. September 2020
Streitwertfestsetzungsbeschluss im Adhäsionsverfahren.
§ 63 Abs. 2 Satz 1 GKG
1149. BGH 6 StR 148/20 - Beschluss vom 26. August 2020 (LG Schwerin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1150. BGH 6 StR 163/20 - Beschluss vom 29. Juli 2020 (LG Potsdam)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1151. BGH 6 StR 163/20 - Beschluss vom 29. Juli 2020
Bestellung eines Beistandes für den Nebenkläger; Gewährung von Prozesskostenhilfe.
§ 397a Abs. 1, Abs. 2 StPO
1152. BGH 6 StR 164/20 - Beschluss vom 25. August 2020 (LG Lüneburg)
Einstellung des Verfahrens wegen Tod des Angeklagten.
§ 206a StPO
1153. BGH 6 StR 177/20 - Beschluss vom 28. Juli 2020 (LG Stendal)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1154. BGH 6 StR 187/20 - Beschluss vom 26. August 2020 (LG Potsdam)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit mit Straftaten zur Beitreibung des Kaufpreises).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 StGB
1155. BGH 6 StR 189/20 - Beschluss vom 8. September 2020 (LG Göttingen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1156. BGH 6 StR 194/20 - Beschluss vom 25. August 2020 (LG Magdeburg)
Einziehung (Ausschluss der Einziehung wegen Erlöschen des Rückgewähranspruchs).
§ 73 StGB; § 73e Abs. 1 StGB
1157. BGH 6 StR 197/20 - Beschluss vom 11. August 2020 (LG Würzburg)
Urteilsbegründung (erforderliche Feststellungen zu den Einzelakten beim uneigentliches Organisationsdelikt).
§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
1158. BGH 6 StR 222/20 - Beschluss vom 8. September 2020 (LG Cottbus)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1159. BGH 6 StR 223/20 - Beschluss vom 25. August 2020 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1160. BGH 6 StR 225/20 - Beschluss vom 26. August 2020 (LG Rostock)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1161. BGH 6 StR 239/20 - Beschluss vom 27. August 2020 (LG Schwerin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1162. BGH 6 StR 246/20 - Beschluss vom 26. August 2020 (LG Magdeburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO