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Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Aug./Sept. 2019
20. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

731. BGH 4 StR 196/19 – Beschluss vom 8. Mai 2019 (LG Mühlhausen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

732. BGH 4 StR 340/18 – Beschluss vom 14. Februar 2019 (LG Düsseldorf)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

733. BGH 4 StR 39/19 – Beschluss vom 10. April 2019 (LG Hagen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

734. BGH 4 StR 437/18 – Beschluss vom 23. April 2019 (LG Magdeburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

735. BGH 4 StR 60/19 – Beschluss vom 11. April 2019 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

736. BGH 4 StR 89/19 – Beschluss vom 11. April 2019 (LG Halle)
Aufhebung des Urteils mit den Feststellungen.
§ 353 StPO


Entscheidung

737. BGH 4 StR 91/19 – Beschluss vom 9. April 2019 (LG Kaiserslautern)
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Art der Lebensführung des Angeklagten).
§ 46 Abs. 2 StGB


Entscheidung

738. BGH 4 StR 457/18 – Beschluss vom 12. Februar 2019 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.


§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

739. BGH 4 StR 478/18 – Beschluss vom 25. April 2019 LG Bielefeld)
Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Adhäsionsverfahren.
§ 404 Abs. 5 Satz 3 StPO


Entscheidung

740. BGH 4 StR 482/18 – Beschluss vom 30. April 2019 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

741. BGH 4 StR 541/18 – Beschluss vom 27. März 2019 (LG Dessau-Roßlau)
Auskunftsverweigerungsrecht (Anwendung bei im Ausland begangenen Taten; Selbstbelastungsfreiheit).
§ 55 Abs. 1 StPO; Art. 6 EMRK


Entscheidung

742. BGH 4 StR 541/18 – Beschluss vom 27. März 2019 (LG Dessau-Roßlau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

743. BGH 4 StR 541/18 – Beschluss vom 27. März 2019 (LG Dessau-Roßlau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

744. BGH 4 StR 541/18 – Beschluss vom 27. März 2019 (LG Dessau-Roßlau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

745. BVerfG 1 BvR 2433/17 (2. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 14. Juni 2019 (Hanseatisches OLG in Bremen / LG Bremen / AG Bremen)
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (zulässige Kritik an der Verhandlungsführung in einem Zivilprozess; keine Schmähkritik bei Vergleich mit „nationalsozialistischen Sondergerichten“ oder „mittelalterlichem Hexenprozess“; Zulässigkeit polemisch zugespitzter Kritik an Maßnahmen der öffentlichen Gewalt; keine Beschränkung auf das zur Kritik am Rechtsstaat Erforderliche; grundsätzliches Erfordernis einer Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht; Werturteile; Wahrnehmung berechtigter Interessen; Entbehrlichkeit einer Abwägung bei Schmähungen und Formalbeleidigungen; enge Auslegung der Schmähkritik; fehlender sachlicher Bezug).
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; § 185 StGB; § 193 StGB


Entscheidung

746. BVerfG 2 BvQ 55/19 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 8. Juli 2019 (LG Berlin / AG Tiergarten)
Erfolgloser Eilantrag gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (keine Vorwegnahme der Hauptsache durch eine einstweilige Anordnung); Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (kein Offenhalten der Verfassungsbeschwerdefrist durch Einlegen einer offensichtlich aussichtslosen Anhörungsrüge).
Art. 103 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 93 Abs. 1 BVerfGG; § 111a Abs. 1 StPO


Entscheidung

747. BVerfG 2 BvR 167/18 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 5. Juli 2019 (BGH / LG Meiningen)
Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung (gesetzesalternative Verurteilung wegen gewerbsmäßig begangenen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei); Bestimmtheitsgebot (Verbot der Tatbestandsausweitung durch die Rechtsprechung; Vorhersehbarkeit der Strafbarkeit; Institut der Wahlfeststellung als strafprozessuale Entscheidungsregel; keine Anwendung einer richterrechtlichen „dritten Norm“ mit gemeinsamem Unrechtskern; keine Verletzung des Grundsatzes „nulla poena sine lege“); Unschuldsvermutung (Rechtsstaatsprinzip; keine Strafe ohne Schuld; Grundsatz „in dubio pro reo“; kein Verdachtsurteil wegen Überzeugung des Gerichts von der Verwirklichung eines von mehreren in Betracht kommenden Straftatbeständen; Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs; Erfordernis der Vergleichbarkeit der Straftatbestände; einheitlicher Unrechts- und Schuldvorwurf); verfassungsrechtliche Schranken richterlicher Rechtsfortbildung (kein Eingriff in die Kompetenzen des Gesetzgebers; konkludente Billigung der Rechtsprechung zur Wahlfeststellung durch den Gesetzgeber); Zulässigkeit der Wahlfeststellung nur in Ausnahmefällen (Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen; Darstellungsanforderungen im Urteil).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 242 Abs. 1 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB; § 259 Abs. 1 StGB; § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 2b RStGB; § 267b RStPO


Entscheidung

748. BVerfG 2 BvR 217/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 29. Mai 2019 (OLG Rostock)
Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens (Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen fristgerechten Sachvortrags; Entscheidung vor Ablauf einer Stellungnahmefrist); Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Notwendigkeit der Einlegung einer nicht offensichtlich aussichtslosen Anhörungsrüge).
Art. 103 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 33a StPO; § 170 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO


Entscheidung

749. BVerfG 2 BvR 382/17 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 5. Juli 2019 (OLG Köln / LG Bonn)
Widerruf einer Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung (Freiheitsgrundrecht; verfassungsrechtliches Gebot bestmöglicher Sachaufklärung; Pflicht zur Heranziehung eines Sachverständigen; ergänzende Begutachtung bei offenen Beweisfragen und neuen Umständen; fehlerhafte Gefahrprognose mangels aktueller Begutachtung; Zusammenhang zwischen Drogenkonsum und Anlassdelinquenz; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Überweisung in eine Entziehungsanstalt als milderes Mittel; Erfolgsaussichten für eine Therapie; Nachreifung der Persönlichkeit); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtsschutzbedürfnis; Feststellungsinteresse nach prozessualer Überholung

einer Fortdauerentscheidung; tiefgreifender Grundrechtseingriff).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 64 StGB; § 66 StGB; § 67a Abs. 2 StGB; § 67g Abs. 1 Satz 1 StGB


Entscheidung

750. BVerfG 2 BvR 453/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 8. Juli 2019 (OLG Karlsruhe)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags (mangelnde Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt; Gehörsverstoß durch vollständiges Übergehen eines Prozesskostenhilfeantrags; geringere Darlegungsanforderungen an einen PKH-Antrag als an einen Klageerzwingungsantrag; Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erfordernis der Erhebung einer Anhörungsrüge).
Art. 103 Abs. 1 GG; § 33a Satz 1 StPO; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 152 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 114 ZPO


Entscheidung

751. BVerfG 2 BvR 818/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 5. Juli 2019 (AG Dillingen a.d. Donau)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die formal fehlerhafte „Abweisung“ eines Adhäsionsantrages anstelle des gebotenen Absehens von einer Entscheidung (keine Beeinträchtigung in einer verfassungsrechtlich geschützten Rechtsposition).
§ 406 Absatz 1 Satz 3 StPO


Entscheidung

752. BVerfG 2 BvR 841/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 3. Juni 2019 (OLG Frankfurt am Main)
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung nach Weißrussland zum Zwecke der Strafverfolgung (Recht auf effektiven Rechtsschutz; hinreichende Sachverhaltsaufklärung; Zweifel an einer allgemeinen Zusicherung konventionskonformer Haftbedingungen bei lediglich 2,5 m2 persönlichem Raum; Folgenabwägung zugunsten des Verfolgten).
Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 25 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 73 IRG; Art. 3 EMRK


Entscheidung

753. BVerfG 2 BvR 894/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 24. Juni 2019 (Schleswig-Holsteinisches OLG)
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung (russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Herkunft; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Auslieferungshindernis der politischen Verfolgung; Auswirkungen der Anerkennung als Flüchtling in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union auf das Auslieferungsverfahren; Recht auf den gesetzlichen Richter und Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof; Folgenabwägung zugunsten des Verfolgten).
Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; Art. 267 Abs. 3 AEUV


Entscheidung

754. BVerfG 2 BvR 916/19 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 11. Juni 2019 (LG Rostock)
Strafvollzugsrecht (unzulässige Beschränkung des Rechtsschutzes bei Forderung einer Fahrtkostenpauschale zur Einlegung der Rechtsbeschwerde).
Art. 20 Abs. 3 GG; § 118 Abs. 3 StVollzG; § 41 Abs. 1 Satz 3 StVollzG MV


Entscheidung

755. BVerfG 2 BvR 1092/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 18. Juni 2019 (Schleswig-Holsteinisches OLG)
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung (russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Volkszugehörigkeit; eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit der auslieferungsrechtlichen Bewilligungsentscheidung; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Anspruch auf Bekanntgabe der Entscheidung und von Akteninhalten im Bewilligungsverfahren); auslieferungsrechtliches Zulässigkeitsverfahren (Wahrung der unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze und des völkerrechtlichen Mindeststandards bei Strafverfahren im nordkaukasischen Föderalbezirk; Amtsaufklärungspflicht; eigene Gefahrprognose des Gerichts auch bei Zusicherungen; erneute Zulässigkeitsentscheidung auch nach Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur vollständigen Ermittlung des Sachverhalts; Willkürmaßstab für die verfassungsgerichtliche Prüfung; Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde; Offenhalten nur bei erneutem Eintreten in inhaltliche Prüfung).
Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 25 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 93 Abs. 1 BVerfGG; § 12 IRG; § 33 IRG


Entscheidung

756. BVerfG 2 BvR 2256/17 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 3. Juli 2019 (LG Potsdam / AG Brandenburg an der Havel)
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Erfordernis widerspruchsfreier Feststellungen zum Fortbestehen des Zustands der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit; Freiheitsgrundrecht; Sicherungsbelange der Allgemeinheit; Abwägung im Einzelfall; verfassungsgerichtliche Kontrolldichte; steigende Begründungsanforderungen mit zunehmender Unterbringungsdauer); Gefährlichkeitsprognose (Konkretisierung der zu erwartenden Taten; Grad der Wahrscheinlichkeit strafbaren Verhaltens); Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht als mildere Maßnahmen); Nichteinhaltung der gesetzlichen Überprüfungsfrist (Sicherstellung einer rechtzeitigen Entscheidung; Darlegung der Gründe einer Fristüberschreitung in der Fortdauerentscheidung; eigenständige Verletzung des Freiheitsgrundrechts bei erheblicher Fristüberschreitung); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Feststellungsinteresse nach prozessualer Überholung einer Fortdauerentscheidung; tiefgreifender Grundrechtseingriff).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG; § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB; § 67d Abs. 2 StGB; § 67d Abs. 6 StGB; § 67e Abs. 2 StGB; § 67e Abs. 3 Satz 1 StGB


Entscheidung

757. BVerfG 2 BvR 2630/18 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 29. Mai 2019 (OLG Bamberg)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung

eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt (Pflicht zu umfassender Aufklärung des Sachverhalts; grundrechtlicher Anspruch auf effektive Strafverfolgung; keine Verletzung bei lediglich fraglicher Rechtslage; Willkürverbot; polizeilich angeordnete Blutentnahme als tatbestandliche Körperverletzung; Rechtfertigung nach Wegfall des Richtervorbehalts; Anwendung des mildesten Gesetzes).
Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 2 Abs. 3 StGB; § 340 Abs. 1 StGB; § 81a Abs. 1 StPO; § 170 Abs. 2 StPO; § 46 Abs. 4 Satz 2 OWiG; § 24a Abs. 2 Satz 1 StVG


Entscheidung

758. BGH 1 StR 102/19 – Beschluss vom 4. Juni 2019 (LG Kempten)
Entscheidung des Revisionsgerichts über die verspätete oder formwidrige Einlegung der Revision.
§ 346 Abs. 2 Satz 1 StPO


Entscheidung

759. BGH 1 StR 114/19 – Beschluss vom 21. Mai 2019 (LG Stuttgart)
Strafschärfende Berücksichtigung mittäterschaftlichen Handelns (kein Ausschluss durch bereits vorliegende Strafschärfug wegen bandenmäßiger Begehung).
§ 46 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB


Entscheidung

760. BGH 1 StR 54/19 – Beschluss vom 25. April 2019 (LG Halle)
Einziehung (Einziehung nach Verfahrenseinstellung nur noch im Wege des selbstständigen Einziehungsverfahren; Mittäter nicht Dritter im Sinne des § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB; § 76a Abs. 3 StGB; § 435 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StPO


Entscheidung

761. BGH 1 StR 75/19 – Beschluss vom 6. Juni 2019 (LG Köln)
Einziehung von Taterträgen (Handeln des Täters für eine juristische Person: nur ausnahmsweises Erlangen der Taterträge durch den Täter selbst, Erforderlichkeit einer Dritteinziehung).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73b Abs. 1 Nr. 1 StGB


Entscheidung

762. BGH 1 StR 76/19 – Beschluss vom 8. Mai 2019 (LG Mannheim)
Versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen (Versuchsbeginn: Konkretisierung der Bestimmungshandlung auf ausreichend bestimmte Tat; Mord: Habgier).
§ 30 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 211 StGB


Entscheidung

763. BGH 1 StR 81/19 – Beschluss vom 4. Juni 2019 (LG Traunstein)
Aufrechterhalten einer Maßregel bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung.
§ 55 StGB; § 67f StGB


Entscheidung

764. BGH 1 StR 8/19 – Beschluss vom 7. Mai 2019 (LG Hof)
Einschleusen von Ausländern (Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung: Voraussetzungen, kein Entfallen der Qualifikation bei Einwilligung des Geschleusten; lebensgefährliche Behandlung: Voraussetzungen).
§ 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG


Entscheidung

765. BGH 1 StR 92/19 – Beschluss vom 21. Mai 2019 (LG Mannheim)
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerliche Erklärungspflicht als besonderes persönliches Merkmal).
§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 27 Abs. 1 StGB; § 28 Abs. 1 StGB; § 49 Abs. 1 StGB


Entscheidung

766. BGH 1 StR 127/19 – Beschluss vom 23. Mai 2019 (LG Neuruppin)
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Suspendierung von Erklärungspflichten nach dem nemo-tenetur-Grundsatz: grundsätzliches Fortbestehen von Erklärungspflichten im Steuerverfahren, insbesondere bei Möglichkeit der Selbstanzeige, Beschränkung der Erklärungspflicht bei deliktisch erlangten Einkünften, hier: Steuererklärungspflicht bei Erlangung von Tabakwaren durch Steuerhehlerei).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 393 Abs. 1 Satz 1 AO; § 374 Abs. 1 AO; § 23 Abs. 1 Satz 2, 3 TabStG


Entscheidung

767. BGH 1 StR 167/19 – Beschluss vom 9. Mai 2019 (LG Stade)
Urteilsbegründung (erforderliche Beifügung in Bezug genommener Anlagen).
§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

768. BGH 1 StR 178/19 – Beschluss vom 21. Mai 2019 (LG Landshut)
Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess: Akzeptanz durch das Tatopfer).
§ 46a Nr. 1 StGB


Entscheidung

769. BGH 1 StR 190/19 – Beschluss vom 6. Juni 2019 (LG München I)
Fehlende Vereidigung eines Dolmetschers (Beruhen).
§ 189 Abs. 1, Abs. 2 GVG; § 337 Abs. 1 StPO


Entscheidung

770. BGH 1 StR 192/19 – Beschluss vom 9. Juli 2019 (LG Stuttgart)
Anrechnung erfüllter Bewährungsauflagen bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung (kein tatgerichtliches Ermessen).
§ 58 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB

Die Anrechnung der erfüllten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (vgl. BGHSt 36, 378, 381).


Entscheidung

771. BGH 1 StR 242/18 – Beschluss vom 8. Mai 2019 (LG Frankfurt a. M.)
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen zur Höhe der Steuerverkürzung: Bestimmung und Vergleich von Soll- und Ist-Steuer).
§ 370 Abs. 1 AO

Zur Bestimmung des Umfangs der Steuerverkürzungen ist die bei wahrheitsgemäßen Angaben von Gesetzes wegen angefallene Steuer (Soll-Steuer) mit der tatsächlich – infolge der wahrheitswidrigen Angaben zu niedrig – festgesetzten (Ist-Steuer) zu vergleichen; die Differenz

aus diesen beiden Ergebnissen ergibt den Hinterziehungsbetrag.


Entscheidung

772. BGH 1 StR 454/17 – Beschluss vom 4. Juni 2019
Gewährung einer Pauschgebühr.
§ 51 Abs. 1 Satz 1 RVG


Entscheidung

773. BGH 1 StR 467/18 – Beschluss vom 11. Juli 2019
Anfrageerfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im Jugendstrafverfahren (Ermessen des Tatrichters).
§ 132 Abs. 3 Satz 1 GVG; § 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB; § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG


Entscheidung

774. BGH 1 StR 471/18 – Beschluss vom 22. Mai 2019
Festsetzung des Gegenstandswerts anwaltlicher Tätigkeit.
§ 33 Abs. 1 RVG


Entscheidung

775. BGH 1 StR 471/18 – Beschluss vom 26. April 2019 (LG Mannheim)
Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (wesentliche Aufklärungshilfe auch bei bereits erfolgter Tatentdeckung); Einziehung (erforderlicher Hinweis in der Hauptverhandlung: Antrag im Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend); rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation nach dem Vollstreckungsmodell: erforderliche Entkoppelung von Fragen der Schuld und des Tatunrechts).
Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB; § 73 Abs. 1 StGB; § 265 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB


Entscheidung

776. BGH 1 StR 476/18 – Urteil vom 26. Juni 2019 (LG Aschaffenburg)
Strafzumessung (erforderliche Darstellung im Urteil: nur bestimmende Zumessungsgründe, keine erschöpfende Aufzählung aller in Betraft kommenden Erwägungen erforderlich).
§ 46 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO


Entscheidung

777. BGH 1 StR 614/18 – Beschluss vom 26. Februar 2019 (LG Kempten)
Verminderte Schuldfähigkeit (Vermutung des verminderten Schuldgehalts: die Vermutung wiederlegende schulderhöhende Gesichtspunkte, actio libera in causa); Verhältnis von vertypten und unvertypten Strafmilderungsgründen bei Annahme eines minderschweren Falls.
§ 21 StGB; § 50 StGB


Entscheidung

778. BGH 1 StR 688/18 – Urteil vom 9. Mai 2019 (LG Heidelberg)
Hinweispflicht des Gerichts auf eine geänderte Sachlage (lediglich Kodifizierung vorheriger richterrechtlicher Grundsätze).
§ 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO


Entscheidung

779. BGH 3 StR 133/19 – Urteil vom 13. Juni 2019 (LG Berlin)
Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Erheblichkeit der Zuwiderhandlung; Abgrenzung von neutralen Handlungen; Bezug zu den Verbotsgründen; geringe Schuld; Zuwiderhandlung durch Außenstehenden; kein Erfordernis eines konkreten Nutzens für den Verein); Meinungsfreiheit (Auseinandersetzung mit straflosen Bedeutungen eines Liedes).
§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG; Art. 5 Abs. 1 GG


Entscheidung

780. BGH 3 StR 139/19 – Beschluss vom 2. Mai 2019 (LG Koblenz)
Fehlerhaft zu Grunde gelegter Grenzwert bei der Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Wirkstoffgehalt).
§ 29a BtMG


Entscheidung

781. BGH 3 StR 167/19 – Beschluss vom 3. Mai 2019 (LG Düsseldorf)
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Konsumverhalten; Tatbegehung unter Tathemmung durch Drogenkonsum).
§ 64 StGB


Entscheidung

782. BGH 3 StR 181/19 – Beschluss vom 5. Juni 2019 (LG Koblenz)
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Beeinträchtigung von Gesundheit; Arbeits- und Leistungsfähigkeit; Intervalle der Abstinenz); Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von Handeltreiben in nicht geringer Menge und Erwerb).
§ 64 StGB; § 29 BtMG; § 29a BtMG


Entscheidung

783. BGH 3 StR 47/19 – Beschluss vom 2. Mai 2019 (LG Bochum)
Anwendung des vereinsrechtlichen Kennzeichenverbots auf Motoradwesten sog. Outlaw Motorcycle Gangs (Gesamterscheinungsbild; abweichende Regionalbezeichnung; gesetzgeberischer Wille; restriktive Auslegung; Verwenden in im Wesentlichen gleicher Form; Reichweite der Verbotsnorm).
§ 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG; § 9 VereinsG


Entscheidung

784. BGH 3 StR 64/19 – Beschluss vom 4. April 2019 (LG Düsseldorf)
Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (Legalprognose; Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten; umfassende Würdigung; prognostische Unsicherheiten; Berücksichtigung der Handlungsmotive und Beweggründe; Verwertung von auf eine versuchte Tat bezogenen Umständen trotz Rücktritts).
§ 56 Abs. 1 StGB; § 24 StGB


Entscheidung

785. BGH 3 StR 67/19 – Beschluss vom 20. März 2019
Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz Verzichts des Angeklagten auf die Herausgabe (Anfrageverfahren; „formlose Einziehung“; Verhältnismäßigkeit; Rechtswirkungen der Einziehungsanordnung).
§ 73 StGB; § 132 Abs. 3 GVG


Entscheidung

786. BGH 3 StR 87/19 – Urteil vom 2. Mai 2019 (LG Hannover)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (umfassende Gesamtwürdigung von Täter

und Tat; Verhältnismäßigkeit; Erforderlichkeit; Angemessenheit; Grad der vom Täter ausgehenden Gefahr; Vorrang außerstrafrechtlicher Sicherungssysteme; keine Pflicht zur Prüfung einer möglichen Aussetzung der Vollstreckung).
§ 63 StGB; § 62 StGB


Entscheidung

787. BGH 3 StR 183/19 – Beschluss vom 4. Juni 2019 (LG Hildesheim)
Kein Anspruch des verteidigten Angeklagten auf Übersetzung der schriftlichen Urteilsbegründung; Entscheidung des Revisionsgerichts; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
§ 187 GVG; § 44 StPO; § 346 Abs. 2 StPO


Entscheidung

788. BGH 3 StR 184/19 – Beschluss vom 5. Juni 2019 (LG Osnabrück)
Rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigte Strafmilderung wegen Schadenswiedergutmachung (Täter-Opfer-Ausgleich); keine Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs des Verletzten durch Erfüllung.
§ 46a StGB; § 73e Abs. 1 StGB


Entscheidung

789. BGH 3 StR 199/19 – Beschluss vom 4. Juni 2019 (LG Kleve)
Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; Darlegung der bestimmenden Zumessungsgründe im Urreil; Bezugnahme; nähere Begründung; Annäherung an Strafrahmenobergrenze; Umfang der Prüfung des Revisionsgerichts).
§ 54 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 3 S. 1 StPO Die Gesamtstrafenbildung nach § 54 Abs. 1 StGB ist ein eigenständiger Zumessungsakt, im Zuge dessen der Tatrichter nach § 267 Abs. 3 S. 1 StPO zwar nur die bestimmenden Zumessungsgründe im Urteil darlegen muss und insbesondere in einfach gelagerten Fällen auf bei der Bildung der Einzelstrafen abgehandelte Gesichtspunkte Bezug nehmen kann; eine nähere Begründung der Zumessung ist jedoch insbesondere dann erforderlich, wenn sich die verhängte Gesamtstrafe der durch § 54 Abs. 2 S. 1 StGB bestimmten Obergrenze des Strafrahmens annähert und sich die Gründe hierfür nicht von selbst aus den Feststellungen ergeben. Fehlt es in einem solchen Fall an einer eingehenden Begründung, stellt dies – auch eingedenk des eingeschränkten Prüfungsumfangs des Revisionsgerichts – einen Rechtsfehler dar.


Entscheidung

790. BGH 3 StR 337/18 – Beschluss vom 5. Juni 2019 (OLG Stuttgart)
Prozessualer Tatbegriff (erschöpfende Aburteilung; keine Bindung an die Beurteilung in Anklage und Eröffnungsbeschluss; durch die Anklage bezeichneter geschichtlicher Sachverhalt; einheitlicher Vorgang); Verfahrenshindernis wegen fehlenden Eröffnungsbeschlusses.
§ 264 StPO; § 206a StPO Die angeklagte Tat im verfahrensrechtlichen Sinne ist erschöpfend abzuurteilen. Das Tatgericht ist dabei an die rechtliche Beurteilung, wie sie der Anklage und dem Eröffnungsbeschluss zugrunde liegt, nicht gebunden. Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfasst den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Sachverhalt, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll; zu dieser Tat gehört deshalb das gesamte Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt


Entscheidung

791. BGH 3 StR 400/18 – Beschluss vom 20. Februar 2019 (LG Oldenburg)
Keine Rechtfertigung von Erwerb und Besitz einer später zu Verteidigungszwecken eingesetzten Schusswaffe (unmittelbares Zusammenfallen des Waffendelikts mit einer durch Notwehr gerechtfertigten Verletzungshandlung; Notstand; gegenwärtige Gefahr); Konkurrenzen.
§ 32 StGB; § 34 StGB; § 35 StGB; § 52 StGB; § 52 WaffG


Entscheidung

792. BGH 3 StR 400/18 – Beschluss vom 20. Februar 2019 (LG Oldenburg)
Zulässigkeitsanforderungen bei der Revision des Nebenklägers.
§ 400 Abs. 1 StPO

Der Nebenkläger kann das Urteil nicht mit dem Ziel einer anderen Rechtsfolge der Tat oder einer Verurteilung wegen einer Gesetzesverletzung anfechten, die nicht zum Anschluss berechtigt (§ 400 Abs. 1 StPO). Er hat deshalb darzulegen, inwieweit er in seiner Stellung als Nebenkläger durch das Urteil beschwert und welches seine Anschlussbefugnis stützende Strafgesetz verletzt sei. Die nicht ausgeführte „Sach- und Rechtsrüge“ genügt diesen Anforderungen nicht.


Entscheidung

793. BGH 3 StR 448/18 – Urteil vom 10. Januar 2019 (LG Hannover)
Rechtsfehlerhafte Strafzumessungsentscheidung im Betäubungsmittelstrafrecht (Strafrahmenwahl; minder schwerer Fall; Gesetzeskonkurrenz; Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe).
§ 29a BtMG


Entscheidung

794. BGH 3 StR 448/18 – Beschluss vom 10. Januar 2019 (LG Hannover)
Tatbestandliche Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (auf Umsatz gerichtete Tätigkeit; Förderung desselben Güterumsatzes; konkrete Anhaltspunkte; Gleichzeitigkeit von Bezahlung einer vorausgegangenen und Abholung einer neuen Lieferung).
§ 29 BtMG; § 52 StGB


Entscheidung

795. BGH 3 StR 458/18 – Beschluss vom 21. März 2019 (LG Koblenz)
Einheitliche Tat aufgrund einer Bewertungseinheit beim (bewaffneten) Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (ein und derselbe Güterumsatz; Mitführen einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Gegenstands).
§ 30a BtMG; § 52 StGB


Entscheidung

796. BGH 3 StR 480/18 – Urteil vom 21. März 2019 (LG Kleve)
Negative Gefährlichkeitsprognose bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Tatbegehung aus einer besonderen Situation heraus; besondere Beziehung zum Opfer).
§ 63 StGB


Entscheidung

797. BGH 3 StR 520/18 – Beschluss vom 3. Mai 2019 (LG Osnabrück)
Keine vollendete Hehlerei bei Veräußerung eines entwendeten PKW an einen nicht öffentlich ermittelnden Polizeibeamten (untauglicher Versuch).
§ 259 StGB; § 260 StGB


Entscheidung

798. BGH 3 StR 530/18 – Beschluss vom 3. April 2019 (LG Kleve)
Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Behältnisses mit von den Vorstellungen des Täters abweichendem Inhalt.
§ 242 StGB

Enthält ein Behältnis, das der Täter in seinen Gewahrsam bringt, nicht die vorgestellte werthaltige Beute, auf die es ihm bei der Tat allein ankommt, und entledigt er sich – nachdem er dies festgestellt hat – deswegen des Behältnisses sowie des ggf. darin befindlichen, ihm nutzlos erscheinenden Inhalts, so kann er mangels Zueignungsabsicht bezüglich der erlangten Beute nicht wegen eines vollendeten, sondern nur wegen versuchten (fehlgeschlagenen) Diebstahls bestraft werden.


Entscheidung

799. BGH 3 StR 547/18 – Beschluss vom 12. Juni 2019 (LG Duisburg)
Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren (gesonderte Entscheidung für jeweilige Instanz; Bewilligung nach Abschluss des Revisionsverfahrens; grundsätzlich keine rückwirkende Bewilligung).
§ 404 StPO; § 119 Abs. 1 ZPO


Entscheidung

800. BGH 5 StR 18/19 – Beschluss vom 19. Juni 2019 (LG Flensburg)
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden des Verteidigers).
§ 44 StPO


Entscheidung

801. BGH 5 StR 2/19 – Urteil vom 18. Juni 2019 (LG Hamburg)
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge betreffend die unterlassene Belehrung des Jugendlichen über sein etwaiges „Elternkonsultationsrecht“.
§ 67 JGG; § 67a Abs. 4 S. 1 JGG; § 51 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 JGG; § 344 Abs. 2 S. 2 StPO


Entscheidung

802. BGH 5 StR 51/19 – Beschluss vom 18. Juni 2019 (LG Hamburg)
Keine Beteiligung durch bloße Kenntnis von der Tat und deren Billigung (Mittäterschaft; Beihilfe; Notwendigkeit eines objektiv fördernden Beitrags); Amtsanmaßung.
§ 25 StGB; § 27 StGB; § 132 StGB


Entscheidung

803. BGH 5 StR 107/19 – Beschluss vom 19. Juni 2019 (LG Berlin)
Anforderungen an die zulässig erhobene Sachrüge (keine ausdrückliche Bezeichnung erforderlich).
§ 344 StPO


Entscheidung

804. BGH 5 StR 123/19 – Urteil vom 19. Juni 2019 (LG Braunschweig)
Versehentliche Nichtberücksichtigung der Einziehungsentscheidung aus einem in die Gesamtstrafenbildung einbezogenen Urteil.
§ 55 StGB; § 73 StGB


Entscheidung

805. BGH 5 StR 127/19 – Beschluss vom 20. Juni 2019 (LG Dresden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

806. BGH 5 StR 128/19 – Urteil vom 19. Juni 2019 (LG Dresden)
BGHSt; Voraussetzungen des Heimtückemordes bei vermeintlicher Tötung zum Besten des Opfers (Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit; feindselige Willensrichtung; Mitleidsmotivation; Vermeidung schwerster Leiden, objektiv nachvollziehbare Wertung; erweiterter Suizid; Unfähigkeit zur Willensbildung; wohlverstandenes Interesse; absolute Erhaltungswürdigkeit des Lebens; einseitiges Absprechen des Lebensrechts; tatbestandliche Einschränkung; Rechtsfolgenlösung).
§ 211 StGB; § 212 StGB


Entscheidung

807. BGH 5 StR 167/19 – Beschluss vom 19. Juni 2019 (LG Berlin)
Recht auf Verteidigerkonsultation (Belehrung; fehlgeschlagener Kontaktversuch; Hinweis auf anwaltlichen Notdienst bei konkret benanntem Verteidiger; Subjektstellung des Beschuldigten); Beruhen.
§ 136 Abs. 1 StPO; § 337 StPO


Entscheidung

808. BGH 5 StR 181/19 – Beschluss vom 5. Juni 2019 (LG Berlin)
Beteiligung eines passiv bleibenden Angeklagten an der gefährlichen Körperverletzung (kein konkludenter Tatentschluss allein aufgrund von Beobachtung und innerlicher Billigung; sukzessive Mittäterschaft; psychische Beihilfe; objektive Förderung; Vorsatz; Unterlassen; Handlungsmöglichkeit).
§ 25 StGB; § 27 StGB; § 224 StGB; § 13 StGB


Entscheidung

809. BGH 5 StR 87/19 – Beschluss vom 19. Juni 2019
Auf den Zeitpunkt der Antragsstellung rückwirkende Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren.
§ 404 StPO; § 119 Abs. 1 ZPO


Entscheidung

810. BGH 5 StR 96/19 – Beschluss vom 4. Juni 2019 (LG Hamburg)
Europarechtliches Verbot der Doppelbestrafung (autonomer unionsrechtlicher Tatbegriff; Identität der materiellen Tat; Beurteilung durch die zuständigen nationalen Gerichte).
Art. 54 SDÜ; Art. 50 GRC


Entscheidung

811. BGH 5 StR 220/19 – Beschluss vom 5. Juni 2019 (LG Potsdam)
Fehlender Gehilfenvorsatz bei Verurteilung wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und Nötigung; rechtfehlerhafte Einziehungsentscheidung.
§ 27 StGB; § 224 StGB; § 240 StGB; 73 StGB


Entscheidung

812. BGH 5 StR 249/19 – Beschluss vom 19. Juni 2019 (LG Berlin)
Anforderungen an die Bestimmtheit des Adhäsionsantrags (Geldleistung im richterlichen Ermessen; Schmerzensgeld; Angabe einer Größenordnung).
§ 404 StPO; § 253 ZPO


Entscheidung

813. BGH AK 15/19 – Beschluss vom 26. Juni 2019 (OLG Stuttgart)
Zurückweisung des weiteren Rechtebehelfs im Haftbeschwerdeverfahren (Gegenvorstellung; Gehörsrüge).
§ 33a StPO


Entscheidung

814. BGH AK 27/19 2 StE 8/19-3 – Beschluss vom 13. Juni 2019 (OLG Düsseldorf)
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (formale Eingliederung in die Vereinigung); Fortdauer der Untersuchungshaft; Fluchtgefahr.
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO


Entscheidung

815. BGH AK 29/19 – Beschluss vom 5. Juni 2019 (OLG München)
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate.
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO; § 121 StPO


Entscheidung

816. BGH AK 32/19 – Beschluss vom 26. Juni 2019 (OLG Hamburg)
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (konkreter, nicht notwendig messbarer Nutzen für die Vereinigung; Bereitschaft zur Heirat eines Mitglieds; Schaffung von Kommunikationsmöglichkeiten); Fortdauer der Untersuchungshaft.
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO


Entscheidung

817. BGH AK 33/19 – Beschluss vom 4. Juli 2019 (OLG Celle)
Werben um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung; Fortdauer der Untersuchungshaft.
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO


Entscheidung

818. BGH StB 11/19 – Beschluss vom 6. Juni 2019 (OLG München)
Staathaftigkeit der Beschwerde bei Beschlüssen und Verfügungen die Akteneinsicht betreffend (Akteneinsichtsrecht dem Grunde nach; konkrete Form der Einsichtnahme; Modalitäten).
§ 304 Abs. 4 StPO

In Sachen, in denen das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug zuständig ist, ist nach § 304 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 Nr. 4 StPO das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft gegen „Beschlüsse und Verfügungen, welche ... die Akteneinsicht betreffen“. Diese eng auszulegende Ausnahmeregelung betrifft jedoch nur das Akteneinsichtsrecht dem Grunde nach, nicht die vom Beschwerdeführer begehrte konkrete Form der Einsichtnahme. Eine Entscheidung über bestimmte Modalitäten der Akteneinsicht unterfällt daher nicht § 304 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 Nr. 4 StPO.


Entscheidung

819. BGH StB 13/19 – Beschluss vom 13. Juni 2019 (OLG Celle)
Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland als Mitglied; Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; Ausreise aus der Bundesrepublik, um sich im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen und Spreng- und Brandvorrichtungen unterweisen zu lassen; Terrorismusfinanzierung; Fortdauer der Untersuchungshaft während laufender Hauptverhandlung (Beschleunigungsgebot; Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren).
§ 89a StGB; § 89b StGB; § 89c StGB; § 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO; § 304 StPO


Entscheidung

820. BGH StB 14/19 – Beschluss vom 6. Juni 2019
BGHSt; Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts (Beschuldigtenbegriff; subjektive und objektive Elemente; Verfolgungswille; Manifestation; Strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen; Vernehmung; Übergang von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung; Umgehung der Beschuldigtenrechte; Beurteilungsspielraum; objektiver Willkürmaßstab; maßgeblicher Verdachtsgrad); keine Anwendbarkeit der „Widerspruchslösung“ im Ermittlungsverfahren; Verbrechen gegen die Menschlichkeit (ausgedehnter und systematischer Angriff auf die Zivilbevölkerung; Konkurrenzen; Bewertungseinheit; Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auch auf konkurrierende Körperverletzungsdelikte; Weltrechtsprinzip); psychische Beihilfe durch Dienstausübung im Fall organisierter Massenverbrechen (Organisationsstruktur; „Tötungsmaschinerie“; Begrenzung der Zurechnung durch Beschränkung auf einen fest umgrenzten Komplex).
§ 136 Abs. 1 StPO; § 163a Abs. 4 StPO; § 1 Satz 1 VStGB; § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 StGB; § 223 StGB; § 224 StGB


Entscheidung

821. BGH StB 51/18 – Beschluss vom 20. Februar 2019
Keine Rechtsgrundlage für Auskunft über retrograde Postdaten (Vorbehalt des Gesetzes; Beschlagnahme; Postbeschlagnahme; Wortlaut; Voraussetzungen der Analogie; planwidrige Regelungslücke; bewusste gesetzgeberische Entscheidung; Verhältnismäßigkeit; Auskunft als Minus-Maßnahme; Aliud; verfassungsrechtliche Anforderungen bei Eingriff in Post- und Fernmeldegeheimnis; RiStBV; Rechtscharakter; innerdienstliche Weisungen; keine Grundlage für Grundrechtseingriffe).
§ 94 StPO; § 99 StPO; Nr. 84 S. 2 RiStBV; Art. 10 GG


Entscheidung

822. BGH 2 StR 101/19 – Beschluss vom 25. Juni 2019 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

823. BGH 2 StR 104/19 – Beschluss vom 26. Juni 2019 (LG Rostock)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (bereits vollstreckte andere Strafe; angemessener Härteausgleich).
§ 55 Abs. 1 StGB


Entscheidung

824. BGH 2 StR 110/19 – Beschluss vom 26. Juni 2019 (LG Bonn)
Rücktritt vom unbeendeten Versuch durch freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung (kein Ausschluss durch außertatbestandliche Zielerreichung).
§ 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB


Entscheidung

825. BGH 2 StR 31/19 – Beschluss vom 4. Juni 2019 (LG Marburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

826. BGH 2 StR 40/19 – Urteil vom 5. Juni 2019 (LG Kassel)
Grundsätze der Strafzumessung (Strafzumessung bei mehreren Tatbeteiligten: unzulässige Gleichbehandlung bei ungleicher Sachlage).
§ 46 StGB


Entscheidung

827. BGH 2 StR 57/19 – Beschluss vom 25. Juni 2019 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

828. BGH 2 StR 59/19 – Beschluss vom 10. Juli 2019 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

829. BGH 2 StR 96/19 – Beschluss vom 15. Mai 2019 (LG Aachen)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat auch bei mehreren Ursachen).
§ 64 StGB


Entscheidung

830. BGH 2 StR 129/19 – Beschluss vom 7. Mai 2019
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Idealkonkurrenz bei Überschneidungen der Ausführungshandlungen).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG


Entscheidung

831. BGH 2 StR 145/19 – Beschluss vom 12. Juni 2019 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

832. BGH 2 StR 149/19 – Beschluss vom 5. Juni 2019 (LG Stralsund)
Verwerfung des Antrages auf Entscheidung des Revisionsgerichts als unzulässig.
§ 346 Abs. 2 Satz 1 StPO


Entscheidung

833. BGH 2 StR 150/19 – Beschluss vom 11. Juni 2019 (LG Darmstadt)
Zurückweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
§ 44 Satz 1 StPO


Entscheidung

834. BGH 2 StR 190/19 – Beschluss vom 26. Juni 2019 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

835. BGH 2 StR 200/19 – Beschluss vom 2. Juli 2019 (LG Fulda)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

836. BGH 2 StR 210/19 – Beschluss vom 2. Juli 2019 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

837. BGH 2 StR 225/19 – Beschluss vom 16. Juli 2019 (LG Fulda)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

838. BGH 2 StR 287/18 – Beschluss vom 5. Juni 2019 (LG Meiningen)
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei Beschaffung eines Verkaufsvorrates; keine grundsätzliche Verklammerung durch wiederholtes Auffüllen des Betäubungsmittelvorrats; fehlende Feststellung des Wirkstoffgehaltes).
§ 29 BtMG; § 46 Abs. 3 StGB; 52 Abs. 1 StGB


Entscheidung

839. BGH 2 StR 323/18 – Beschluss vom 3. April 2019 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

840. BGH 2 StR 338/18 – Beschluss vom 10. April 2019 (LG Rostock)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; Auseinandersetzung mit Ausführungen eines Sachverständigen bei Abweichung).
§ 261 StPO


Entscheidung

841. BGH 2 StR 358/17 – Beschluss vom 26. Juni 2019 (LG Frankfurt am Main)
Zurückweisung der Anhörungsrüge.
§ 33a StPO


Entscheidung

842. BGH 2 StR 363/18 – Beschluss vom 17. April 2019 (LG Köln)
Notwehr (Erforderlichkeit: Androhung des Gebrauchs eines Messers).
§ 32 Abs. 2 StGB


Entscheidung

843. BGH 2 StR 415/18 – Beschluss vom 26. Juni 2019 (LG Frankfurt am Main)
Inbegriff der Hauptverhandlung.
§ 261 StPO


Entscheidung

844. BGH 2 StR 446/18 – Beschluss vom 21. Mai 2019 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

845. BGH 2 StR 469/18 – Beschluss vom 24. April 2019 (LG Köln)
Raub mit Todesfolge (deliktsspezifischer Gefahrzusammenhang: im konkreten Fall keine Abkehr von bisheriger Rechtsprechung veranlasst).
§ 251 StGB


Entscheidung

846. BGH 2 StR 545/18 – Beschluss vom 30. April 2019 (LG Frankfurt am Main)
Strafaussetzung (Legalprognose: maßgeblicher Zeitpunkt, Prognoseindizien; Vorliegen besonderer Umstände).
§ 56 Abs. 1 StGB; § 56 Abs. 2 StGB


Entscheidung

847. BGH 2 StR 570/18 – Beschluss vom 2. Juli 2019 (LG Aachen)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit des Antrages).
§ 44 Satz 1 StPO; § 45 Abs. 1 StPO

Jedenfalls in den Fällen, in denen die Wahrung der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis, dass der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre.


Entscheidung

848. BGH 2 StR 570/18 – Beschluss vom 2. Juli 2019 (LG Aachen)
Zurücknahme und Verzicht (Zurücknahme des Angeklagten nach Einlegung durch den Verteidiger).
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

849. BGH 2 StR 589/18 – Urteil vom 3. Juli 2019 (LG Köln)
Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (sonstige Gegenstände); Urteilsgründe (bestimmende Strafzumessungsgründe: Geständnis).
§ 46 StGB; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; 267 Abs. 3 Satz 1 StPO

1. Nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG wird unter anderem bestraft, wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind. Der Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfordert über eine objektive Geeignetheit zur Verletzung von Menschen hinaus, wenn es sich bei dem mitgeführten Gegenstand nicht um eine Schusswaffe handelt, auch eine subjektive Zweckbestimmung zur Verletzung von Personen. Dazu muss der Tatrichter, wenn es sich nicht um eine gekorene Waffe handelt und die Zweckbestimmung zur Verletzung von Menschen deshalb auf der Hand liegt, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls erörtern, inwieweit ein mitgeführter Gegenstand aus Sicht des Täters als Angriffs- oder Abwehrmittel dienlich sein soll.

2. Das Geständnis ist ein bestimmender Strafzumessungsgrund im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO. Maßgeblich für dessen Bedeutung im Einzelfall ist, inwieweit darin ein Bekenntnis des Angeklagten zu seiner Tat liegt, in ihm Schuldeinsicht und Reue zum Ausdruck kommen und durch seine Ablegung das Prozessziel der Erreichung von Rechtsfrieden gefördert wird. Ein Geständnis ist nur dann nicht als strafmildernd zu berücksichtigen, wenn es ersichtlich nicht auf einem echten Reue- und Schuldgefühl beruht.


Entscheidung

850. BGH 2 ARs 282/18 2 AR 219/18 – Beschluss vom 21. Mai 2019 (AG Kiel)
Zuständiges Gericht (Sitz der Verwaltungsbehörde; ordnungswidrigkeitenrechtlicher Verwaltungsbehördenbegriff; keine Entscheidung über sachliche und örtliche Zuständigkeit).
§ 68 Abs. 1 Satz 1 OWiG


Entscheidung

851. BGH 2 ARs 68/19 2 AR 52/19 – Beschluss vom 11. Juni 2019 (OLG Bamberg)
Zurückgabe der Sache.
§ 46 Abs. 1 StPO


Entscheidung

852. BGH 2 ARs 80/19 2 AR 67/19 – Beschluss vom 4. Juni 2019
Örtliche Zuständigkeit im Jugendgerichtsgesetz (Aufenthaltswechsel des Angeklagten: Änderung der Zuständigkeit durch Abgabe; Voraussetzungen einer Zuständigkeitsübertragung).
§ 42 Abs. 3 JGG; § 76 Abs. 1 JGG


Entscheidung

853. BGH 4 StR 25/19 – Beschluss vom 10. April 2019 (LG Offenburg)
Ablehnung von Beweisanträgen (Behauptung einer bestimmten Beweistatsache); Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung zweier Vorverurteilungen bei zwischen diesen begangener, weiterer Tat).
§ 244 Abs. 3 und 4 StPO; § 55 StGB


Entscheidung

854. BGH 4 StR 115/19 – Beschluss vom 17. Juni 2019 (LG Konstanz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

855. BGH 4 StR 116/19 – Beschluss vom 4. Juni 2019 (LG Traunstein)
Schwere räuberische Erpressung (Gewaltbegriff).
§ 249 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB; § 255 StGB


Entscheidung

856. BGH 4 StR 129/19 – Beschluss vom 19. Juni 2019 (LG Freiburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

857. BGH 4 StR 38/19 – Beschluss vom 9. April 2019 (LG Mannheim)
Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen).
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

858. BGH 4 StR 47/19 – Urteil vom 4. Juli 2019 (LG Essen)
Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); Strafaussetzung zur Bewährung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Reihenfolge der Vollstreckung: Erstreckung auf bereits angeordnete Unterbringung; mehrfache Anordnung der Maßregel).
§ 56 Abs. 1 und 2 StGB; § 64 StGB; § 67 Abs. 6 StGB; § 67f StGB


Entscheidung

859. BGH 4 StR 65/19 – Beschluss vom 4. Juni 2019 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

860. BGH 4 StR 80/19 – Urteil vom 18. Juli 2019 (LG Halle)


Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Maßregelanordnung) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen eines Hanges; Feststellung einer psychischen Betäubungsmittelabhängigkeit).
§ 344 StPO; § 64 Satz 1 StGB

1. Für einen Hang gemäß § 64 StGB ausreichend ist eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer psychischen Abhängigkeit erreicht haben muss. Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint. Letzteres ist der Fall bei der Begehung von zur Befriedigung des eigenen Drogenkonsums dienenden Beschaffungstaten. Dem Umstand, dass durch den Rauschmittelkonsum die Gesundheit sowie die Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betroffenen beeinträchtigt sind, kommt nur indizielle Bedeutung zu. Das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt die Bejahung eines Hangs nicht aus. Ebenso wenig ist für einen Hang erforderlich, dass beim Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist.

2. Die Feststellung einer zu Beschaffungsdelikten führenden psychischen Betäubungsmittelabhängigkeit trägt die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB, ohne dass es auf den Grad oder die Ausprägung der Abhängigkeit im Einzelnen näher ankommt.


Entscheidung

861. BGH 4 StR 98/19 – Beschluss vom 2. Juli 2019 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

862. BGH 4 StR 130/19 – Beschluss vom 5. Juni 2019 (LG Kempten)
Recht des letzten Wortes (Grundsätze zur nachträglichen Protokollberichtigung).
§ 258 Abs. 2, Abs. 3 StPO


Entscheidung

863. BGH 4 StR 169/19 – Beschluss vom 5. Juni 2019 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

864. BGH 4 StR 176/19 – Beschluss vom 2. Juli 2019 (LG Detmold)
Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fahrtunterbrechungen).
§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG


Entscheidung

865. BGH 4 StR 185/19 – Beschluss vom 19. Juni 2019 (LG Essen)
Rücktritt (Rücktritt vom beendeten Versuch).
§ 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StGB

Ein Versuch ist beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung die tatsächlichen Umstände, die einen Erfolgseintritt nahelegen, erkennt oder wenn er den Erfolgseintritt in Verkennung der tatsächlichen Ungeeignetheit der Handlung bereits für möglich hält. Hat er nach seiner Vorstellung noch nicht alles getan, was zur Tatbestandsverwirklichung erforderlich ist, liegt nur ein unbeendeter Versuch vor.


Entscheidung

866. BGH 4 StR 188/19 – Beschluss vom 3. Juli 2019 (LG Koblenz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

867. BGH 4 StR 202/19 – Beschluss vom 3. Juli 2019 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

868. BGH 4 StR 228/19 – Beschluss vom 2. Juli 2019 (LG Detmold)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

869. BGH 4 StR 256/19 – Beschluss vom 3. Juli 2019 (LG Baden-Baden)
Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger Verurteilungen in einem anderen Mitgliedstaat der EU).
§ 55 StGB


Entscheidung

870. BGH 4 StR 302/19 – Beschluss vom 4. Juli 2019 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

871. BGH 4 StR 310/19 – Beschluss vom 18. Juli 2019 (LG Frankenthal)
Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Entscheidung in bereits laufender Hauptverhandlung: Besetzung der Großen Straf- oder Jugendkammer).
§ 199 Abs. 1 StPO i.V.m. § 76 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 33b Abs. 1 und 7 JGG; § 33a Abs. 2 JGG

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage, auch wenn sie in bereits laufender Hauptverhandlung vorgenommen wird, von der Großen Straf- oder Jugendkammer stets in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung, mithin mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen) zu treffen. Ergeht die Entscheidung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung, ist sie unwirksam, was ein im selben Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis zur Folge hat und demgemäß zur Einstellung des Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO führt.


Entscheidung

872. BGH 4 StR 369/18 – Beschluss vom 12. März 2019 (LG Münster)
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Begehung).
§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB

Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB setzt voraus, dass mindestens zwei Beteiligte am Tatort bei der Begehung der Körperverletzung zusammenwirken.


Entscheidung

873. BGH 4 StR 383/18 – Beschluss vom 11. April 2019 (LG Duisburg)


Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (zweifelloses Bestehen eines symptomatischen Zusammenhangs).
§ 63 StGB


Entscheidung

874. BGH 4 StR 417/18 – Beschluss vom 23. Mai 2019 (LG Dortmund)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grundsätze der Bewertungseinheit); Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern („Erlangung“ eines Vermögensvorteils).
§ 29 BtMG; 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB


Entscheidung

875. BGH 4 StR 459/18 – Beschluss vom 3. Juli 2019 (LG Frankenthal)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Verbot der Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme).
§ 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

876. BGH 4 StR 511/18 – Urteil vom 9. Mai 2019 (LG Freiburg)
Grundsatz der Spezialität (keine Entscheidung über Fallkonstellation, in der eine von mehreren gleichzeitig zur Aburteilung anstehenden Taten von der Auslieferungsbewilligung nicht umfasst ist); Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung beruflicher Wirkungen einer Verurteilung); Einziehung von Tatmitteln (keine Einziehung wegen bloßen Tragens von Bekleidung); Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung: ausnahmsweiser innerer Zusammenhang zwischen Strafe und Maßregel); Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Prüfungsmaßstab: Hangtäterschaft und Gefährlichkeit).
§ 83h Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 IRG; § 46 StGB; § 66 StGB; § 74 Abs. 1 StGB; 344 StPO


Entscheidung

877. BGH 4 StR 541/18 – Urteil vom 6. Juni 2019 (LG Dessau-Roßlau)
Mord (Verdeckungsabsicht: subjektive Tätersicht als Prüfungsmaßstab; kein Ausschluss durch Fluchtmotivation; kein Ausschluss durch vorgestellte Überlebenschance).
§ 211 Abs. 2 StGB


Entscheidung

878. BGH 4 StR 567/18 – Beschluss vom 21. Mai 2019 (LG Detmold)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

879. BGH 4 StR 574/18 – Beschluss vom 21. Mai 2019 (LG Detmold)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

880. BGH 4 StR 590/18 – Beschluss vom 4. Juli 2019 (LG Coburg)
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen; Beförderung von Rauschgift zu Handelszwecken; Verbindung zu einer materiellrechtlichen Tat).
§ 52 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG


Entscheidung

881. BGH 4 StR 601/18 – Urteil vom 23. Mai 2019 (LG Stendal)
Einstellung des Verfahrens wegen des Verfahrenshindernisses anderweitiger Rechtshängigkeit (Anforderungen an tatrichterliche Feststellungen; Vorliegen „derselben Tat“).
Art. 103 Abs. 3 GG; § 52 Abs. 1 StGB; § 53 StGB; § 206a StPO; § 264 StPO; § 267 StPO


Entscheidung

882. BGH 2 StR 10/19 – Beschluss vom 12. März 2019 (LG Bonn)
Adhäsionsantrag (Bestimmtheit von Anspruchsgrund und Anspruchsgegenstand).
§ 404 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO


Entscheidung

883. BGH 2 StR 114/19 – Beschluss vom 17. April 2019 (LG Aachen)
Einziehung (Anforderungen an den Ausspruch über die Anordnung).
§ 33 Abs. 2 BtMG


Entscheidung

884. BGH 2 StR 120/19 – Beschluss vom 17. April 2019 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

885. BGH 2 StR 14/19 – Urteil vom 24. April 2019 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

886. BGH 2 StR 27/19 – Beschluss vom 9. April 2019 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

887. BGH 2 StR 50/19 – Beschluss vom 17. April 2019 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

888. BGH 2 StR 55/19 – Beschluss vom 26. März 2019 (LG Fulda)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

889. BGH 2 StR 58/19 – Beschluss vom 9. April 2019
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

890. BGH 2 StR 131/19 – Beschluss vom 15. Mai 2019 (LG Gießen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

891. BGH 2 StR 439/18 – Beschluss vom 27. Februar 2019
Verwerfung der Gegenvorstellung und Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

892. BGH 2 StR 453/18 – Beschluss vom 9. April 2019 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.


§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

893. BGH 2 StR 538/18 – Beschluss vom 7. Mai 2019 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

894. BGH 2 StR 577/17 – Beschluss vom 23. April 2019 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

895. BGH 2 StR 590/18 – Beschluss vom 27. März 2019
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

896. BGH 2 ARs 97/19 2 AR 78/19 – Beschluss vom 30. April 2019
Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsantrags.
§ 26a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 und 2 StPO


Entscheidung

897. BGH 4 StR 14/19 – Beschluss vom 15. Mai 2019 (LG Hannover)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

898. BGH 4 StR 155/19 – Beschluss vom 7. Mai 2019 (LG Bochum)
Vergewaltigung (Tateinheit bei durch dieselbe Nötigungshandlung erzwungen, verschiedene Verhaltensweisen).
§ 177 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 240 Abs. 1 StGB