Alle Ausgaben der HRRS, Aufsätze und Anmerkungen ab dem Jahr 2000.
HRRS
Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht
Mai 2021
22. Jahrgang
PDF-Download
400. BVerfG 2 BvR 408/21 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 19. März 2021 (Brandenburgisches OLG)
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung (russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Herkunft; Recht auf effektiven Rechtsschutz; gerichtliche Sachaufklärungspflicht; Einhaltung der unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze auch im Falle der Durchführung des Strafverfahrens in Tschetschenien; Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens; völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen; Nachprüfung der Belastbarkeit im Einzelfall; fehlende Anhaltspunkte für eine politische Verfolgung).
Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 25 GG; Art. 79 Abs. 3 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 33 IRG; § 73 IRG
401. BVerfG 2 BvR 866/20 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 3. März 2021 (KG / LG Berlin)
Gewährung von begleiteten Ausgängen und Ausführungen im Strafvollzug (Resozialisierungsanspruch des Strafgefangenen; Vollzugslockerungen; Reichweite lockerungsbezogener Festlegungen im Vollzugsplan; gesonderte Prüfung einer Rechtsverletzung durch die konkrete Lockerungsentscheidung; Versagungsgründe der Flucht- oder Missbrauchsgefahr; gesteigerte Begründungsanforderungen bei Versagung von Ausführungen; Schutz von Familienbeziehungen des Gefangenen; Beurteilungsspielraum der Justizvollzugsanstalt; Nachprüfung durch die Vollstreckungsgerichte).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 GG; § 7 StVollzG; § 11 StVollzG; § 10 StVollzG Bln; § 42 StVollzG Bln; § 45 Abs. 1 StVollzG Bln
402. BVerfG 2 BvR 1304/17 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 23. Februar 2021 (OLG Düsseldorf)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (formelle Anforderungen an einen Ermittlungserzwingungsantrag wie bei der Klageerzwingung; Ermittlungserzwingung nur in engen Ausnahmefällen bei Absehen von Ermittlungen aus Rechtsgründen; keine Verletzung des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung bei umfassender Aufklärung eines Todesfalls nach einem Polizeieinsatz).
Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; § 152 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 3 StPO
403. BVerfG 2 BvR 1746/18 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 3. März 2021 (LG Darmstadt)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche (Wohnungsgrundrecht; Erfordernis eines „doppelten Anfangsverdachts“; Herrühren des Vermögensgegenstands aus einer Katalogvortat im Sinne des Geldwäschetatbestandes; keine Übertragbarkeit der geringeren Voraussetzungen einer Verdachtsmitteilung nach dem Geldwäschegesetz auf den strafprozessualen Anfangsverdacht der Geldwäsche; verfassungsrechtliches Verbot der Begründung eines Anfangsverdachts erst durch die Durchsuchung); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Beschwerdebefugnis; Schutz des Wohnungsgrundrechts bei Geschäftsräumen regelmäßig nur für den Geschäftsinhaber; Beschwerdebefugnis anderer Personen nur bei Zuordnung der durchsuchten Räume zu ihrer persönlichen Privatsphäre).
Art. 13 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 1 BVerfGG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 152 Abs. 2 StPO; § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 43 GwG
404. BVerfG 2 BvR 194/20 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 17. März 2021 (BayObLG / LG Augsburg)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anhaltung des Briefs eines Strafgefangenen (allgemeines Persönlichkeitsrecht; Schutz der Privatsphäre und der vertraulichen Kommunikation; Kreis möglicher Vertrauenspersonen; Angehörige und rein freundschaftliche Vertrauensverhältnisse; beleidigungsfreie Sphäre; Briefkontrolle im Strafvollzug; Zuordnung zur Vertrauenssphäre trotz staatlicher Überwachung; weitgehender Schutz vor Sanktionen oder sonstigen Eingriffen; Einschränkung des Ehrschutzes); Meinungsfreiheit und Schmähkritik (Erfordernis einer Einordnung anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls); Recht auf effektiven Rechtsschutz (Zugrundelegung der Einschätzung der Justizvollzugsanstalt bei streitigem Sachverhalt nur mit einzelfallbezogener Begründung).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 31 Abs. 1 Nr. 4 StVollzG; § 109 Abs. 2 StVollzG; Art. 34 Abs. 1 Nr. 1 BayStVollzG
405. BGH 6 StR 108/21 – Beschluss vom 25. März 2021 (LG Saarbrücken)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
406. BGH 6 StR 22/21 – Beschluss vom 23. März 2021 (LG Weiden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
407. BGH 6 StR 46/21 – Beschluss vom 24. März 2021 (LG Braunschweig)
Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung: Einbruch in Betriebsräume; gemischt genutztes Anwesen).
§ 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB
408. BGH 6 StR 62/21 – Beschluss vom 23. März 2021 (LG Magdeburg)
Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht; Therapiewilligkeit).
§ 64 Satz 1, Satz 2 StGB
409. BGH 6 StR 77/21 – Beschluss vom 23. März 2021 (LG Frankfurt)
Urteilsgründe (Erfordernis eines sachlichen Stils).
§ 276 Abs. 1 Satz 1 StPO
Die Urteilsgründe sind in sachlichem Stil abzufassen. Rhetorische Fragen sowie unangemessene Formulierungen sind daher zu vermeiden.
410. BGH 6 StR 90/21 – Beschluss vom 23. März 2021 (LG Potsdam)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Betäubungsmittelabhängigkeit; keine Entzugserscheinungen in der Untersuchungshaft; soziale Gefährlichkeit).
§ 64 Satz 1 StGB
1. Bei Betäubungsmittelabhängigkeit des Angeklagten liegt in der Regel auch ein Hang im Sinne von § 64 Satz 1 StGB vor; dass in der Untersuchungshaft keine Entzugserscheinungen aufgetreten sind, steht dem nicht entgegen.
2. Die Annahme sozialer Gefährlichkeit kommt auch dann in Betracht, wenn der Angeklagte – ohne erhebliche Beeinträchtigung seiner Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit – Taten der Beschaffungskriminalität begeht (st. Rspr.).
411. BGH 6 StR 92/21 – Beschluss vom 7. April 2021 (LG Dessau-Roßlau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
412. BGH 6 StR 94/21 – Beschluss vom 24. März 2021 (LG Nürnberg-Fürth)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
413. BGH 6 StR 216/20 – Beschluss vom 25. August 2020 (LG Rostock)
Einziehung (genaue Bezeichnung; Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat).
§ 33 BtMG
414. BGH 6 StR 240/20 – Beschluss vom 24. März 2021 (LG Braunschweig)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabispflanzenteile als Hanfblütentee; Betäubungsmitteleigenschaft; Prinzip der Positivliste); Nutzhanf privilegierter Herkunft (gewerblicher Zweck; Missbrauch zu Rauschzwecken); Verbotsirrtum (Vermeidbarkeit); Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen (Mitverfügungsgewalt von Beteiligten).
§ 1 Abs. 1 BtMG; Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG; § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 17 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB
415. BGH 6 StR 257/20 – Beschluss vom 20. Oktober 2020 (LG Lüneburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
416. BGH 6 StR 307/20 – Beschluss vom 8. Oktober 2020 (LG Rostock)
Zweifelssatz (uneingeschränkte Geltung für strafzumessungsrelevante Tatsachen; Feststellungen über Folgen der Tat).
Art. 103 Absatz 2 GG; Art. 6 Absatz 2 EMRK; § 261 StPO; § 46 StGB
Der Zweifelssatz gilt uneingeschränkt auch für strafzumessungsrelevante Tatsachen. Kann das Gericht keine sicheren Feststellungen über die Folgen der Tat treffen, darf sich dies nicht zulasten des Angeklagten auswirken.
417. BGH 6 StR 452/20 – Beschluss vom 23. März 2021 (LG Neuruppin)
BGHSt; Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Geldbuße gegen den Rechtsnachfolger; Überleitungsnorm mit haftungsrechtlichem Charakter; Rückwirkungsverbot (unechte Rückwirkung; Vertrauensschutz).
Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 299 StGB; § 3 OWiG; § 4 Abs. 1 OWiG; § 30 Abs. 1 OWiG; § 30 Abs. 2a OWiG
418. BGH 1 StR 120/20 – Beschluss vom 22. März 2021
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
419. BGH 1 StR 127/20 – Beschluss vom 24. Februar 2021 (LG Leipzig)
Einziehung von Taterträgen (Zufluss aus der Verwirklichung des Tatbestandes: keine Einziehung von für die Tatdurchführung erhaltene Gegenstände); Einziehung von Tatmitteln (Einziehung nicht-körperlicher Gegenstände).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 74 Abs. 1 StGB
420. BGH 1 StR 22/21 – Beschluss vom 9. März 2021 (LG Stuttgart)
Fälschung beweiserheblicher Daten (Tateinheit bei Speichern und anschließendem planmäßigen Gebrauchen von Daten).
§ 269 Abs. 1 StGB; § 52 StGB
421. BGH 1 StR 24/21 – Beschluss vom 23. Februar 2021 (LG Memmingen)
Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung (Voraussetzungen).
§ 63 StGB; § 67b StGB
Mit der Anordnung der Unterbringung ist nach § 67b Abs. 1 StGB deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Zweck der Maßregel auch so erreicht werden kann. Als besondere Umstände kommt dabei neben der Therapiebereitschaft etwa auch das Greifen von außerstrafrechtlichen Sicherungssystemen mit den Möglichkeiten der Betreuung nach Bürgerlichem Gesetzbuch, der Unterbringung in einem betreuten Wohnen oder der Depotabgabe von Psychopharmaka in Betracht. Insbesondere ist auch zu prüfen, ob die im Fall einer Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung nach § 67b Abs. 2 StGB kraft Gesetzes eintretende Führungsaufsicht und damit verbundene Überwachungsmöglichkeiten und die Aussicht eines im Fall eines Weisungsverstoßes drohenden Widerrufs der Vollstreckungsaussetzung nicht bereits eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass sich ein Betroffener der beabsichtigten, die Gefahr weiterer Taten ausschließender Behandlungen unterzieht. Dies erfordert eine umfassende Gesamtwürdigung.
422. BGH 1 StR 310/20 – Beschluss vom 23. Dezember 2020 (LG Kiel)
Betrug.
§ 263 Abs. 1 StGB
423. BGH 1 StR 310/20 – Beschluss vom 23. Dezember 2020 (LG Kiel)
Einziehung von Wertersatz (ersparte Aufwendungen als erlangtes Etwas).
§ 73 Abs. 1 StGB, § 73c StGB
424. BGH 1 StR 33/21 – Beschluss vom 24. Februar 2021 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
425. BGH 1 StR 434/20 – Beschluss vom 25. Februar 2021 (LG Ravensburg)
Strafzumessung.
§ 46 StGB
426. BGH 1 StR 458/20 – Beschluss vom 11. März 2021 (LG Darmstadt)
Hemmung der Unterbrechungsfristen von Gesetzes wegen wegen Infektionsschutzmaßnahmen.
§ 10 Abs. 1 Satz 1 EGStPO; § 229 Abs. 2, Abs. 3 StPO
427. BGH 1 StR 463/20 – Beschluss vom 26. Januar 2021 (LG Traunstein)
Rechtfertigende Einwilligung in eine Körperverletzung bei einer Auseinandersetzung in einer JVA (Unwirksamkeit der Einwilligung wegen Verstoßes gegen die guten Sitten: ex-ante-Betrachtung der Art und Schwere des Rechtsgutsangriffs); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zwischen Tat und Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen).
§ 223 Abs. 1 StGB; § 228 StGB; § 64 StGB
428. BGH 1 StR 463/20 – Beschluss vom 26. Januar 2021 (LG Traunstein)
Revisionsbegründung des Nebenklägers (Darlegung, dass das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs wegen einer Gesetzesverletzung angefochten wird, die zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt).
§ 400 Abs. 1 StPO
429. BGH 1 StR 465/20 – Beschluss vom 11. März 2021
Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
430. BGH 1 StR 467/20 – Beschluss vom 14. Januar 2021 (LG Heidelberg)
Beihilfe (keine psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort; Beihilfevorsatz: erforderliche Beweiswürdigung).
§ 27 Abs. 1 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
431. BGH 1 StR 478/20 – Beschluss vom 10. Februar 2021 (LG Landshut)
Gefährliche Körperverletzung (Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs: erforderliche Feststellungen zur Art des verwendeten Tatmittels; lebensgefährliche Behandlung: abstrakte Gefährlichkeit im Einzelfall).
§ 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2, Nr. 5 StGB.
432. BGH 1 StR 489/20 – Beschluss vom 24. Februar 2021 (LG Ravensburg)
Beweiswürdigung von Zeugenaussagen (Zeuge vom Hörensagen, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen).
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
433. BGH 1 StR 517/20 – Beschluss vom 10. März 2021 (LG Augsburg)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit).
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG
434. BGH 1 StR 525/20 – Beschluss vom 10. Februar 2021 (LG Frankfurt a. M.)
Umsatzsteuerhinterziehung (vorsteuerabzugsberechtigter Leistungsempfänger; Vorsatz: Steueranspruchstheorie, notwendige zusammenhängende Darstellung der Einlassung im Rahmen der Beweiswürdigung).
§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG; § 15 StGB; § 261 StPO
435. BGH 3 StR 197/20 – Beschluss vom 9. März 2021 (OLG Stuttgart)
Sicherungseinziehung von in fremdem Eigentum stehenden Tatmitteln.
§ 74 StGB; § 74b StGB
436. BGH 3 StR 22/21 – Beschluss vom 24. März 2021 (LG Osnabrück)
Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet („Positivstaater“; Absicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Unerheblichkeit des individuell verfolgten Aufenthaltszwecks).
§ 95 AufenthG
437. BGH 3 StR 306/20 – Beschluss vom 27. Januar 2021 (Kammergericht Berlin)
Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (hinreichend bestimmte und konkretisierte Tat; Tateinheit mit Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat).
§ 310 StGB; § 89a StGB; § 52 StGB
438. BGH 3 StR 333/18 – Beschluss vom 11. Dezember 2019 (LG Duisburg)
Kostentragung bei zurückgenommener Revision.
§ 473 Abs. 1 StPO
439. BGH 3 StR 37/21 – Beschluss vom 9. März 2021 (LG Oldenburg)
Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich; keine Einbeziehung einer im Ausland verhängten, im inländischen Recht nicht vorgesehenen Sanktion).
§ 55 StGB; Art. 3 Abs. 1 EURaBes 2008/675
440. BGH 3 StR 420/20 – Beschluss vom 26. Januar 2021 (LG Kleve)
Sexueller Übergriff; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Vergewaltigung.
§ 174 StGB; § 177 StGB
441. BGH 3 StR 504/20 – Beschluss vom 9. März 2021 (LG Oldenburg)
Einziehung (Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung durch das Revisionsgericht).
§ 73 StGB; § 354 StPO; § 421 BGB
442. BGH 3 StR 628/19 – Urteil vom 27. Januar 2021 (LG Duisburg)
Untreue durch Kreditvergabe (Vermögensbetreuungspflicht; Bankvorstand; Pflichtverletzung; Beurteilungs- und Ermessensspielraum; Unvertretbarkeit; Kompetenzregeln; Informations- und Prüfpflichten; schwerwiegender Sorgfaltsverstoß).
§ 266 StGB
443. BGH 5 StR 14/21 – Beschluss vom 13. April 2021 (LG Chemnitz)
Verjährung beim Totschlag (Unterbrechung; Verfahrenshindernis; Freispruch); Entschädigung für strafrechtliche Urteilsfolgen (Ausschluss der Entschädigung bei Verursachung der Strafverfolgungsmaßnahmen durch den Beschuldigten).
§ 78 StGB; § 2 Abs. 1 StrEG; § 5 Abs. 2 StrEG; § 8 StrEG
444. BGH 5 StR 148/20 – Urteil vom 17. März 2021 (LG Hamburg)
Beweiswürdigung und Strafzumessung als Aufgaben des Tatgerichts (eigeschränkte Überprüfung durch das Revisionsgericht; Vertretbarkeit)
§ 261 StPO; § 46 StGB
1. Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts, dem es obliegt, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. Dessen Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind. Es kommt nicht darauf an, ob das Revisionsgericht angefallene Erkenntnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte. Vielmehr hat es die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre.
2. Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich mithin allein darauf, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind. Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen. Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.
3. Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden. Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung schließlich dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt worden sind. Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt ist nicht eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende Gewissheit, sondern ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt.
4. Auch die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts, dessen Aufgabe es ist, aufgrund der Hauptverhandlung die wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt. Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen. In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen.
445. BGH 5 StR 222/20 – Beschluss vom 18. März 2021 (LG Görlitz)
Keine Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger nach Abschluss des Verfahrens.
§ 404 Abs. 5 StPO; § 114 Abs. 1 ZPO
446. BGH 5 StR 35/21 – Beschluss vom 16. März 2021 (LG Leipzig)
Ablehnung eines „aufs Geratewohl“ oder „ins Blaue hinein“ gestellten Beweisantrags (Beweisbehauptung ohne tatsächlichen Anhaltspunkt; kein Beweisantrag im Rechtssinne; Beweisermittlungsantrag; strenge Anforderungen an die Ablehnung; Mangel an Ernsthaftigkeit des Antrags).
§ 244 Abs. 3 StPO
447. BGH 5 StR 41/20 – Beschluss vom 17. März 2021 (LG Dresden)
Unterlassen einer etwaigen nachträglichen Gesamtstrafenbildung.
§ 55 StGB
448. BGH 5 StR 52/21 – Beschluss vom 17. März 2021 (LG Hamburg)
Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
§ 45 StPO
449. BGH 5 StR 70/21 – Beschluss vom 13. April 2021 (LG Dresden)
Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 64 StGB
450. BGH 5 StR 81/21 – Beschluss vom 12. April 2021 (LG Görlitz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
451. BGH 5 StR 273/20 – Urteil vom 17. März 2021 (LG Kiel)
Kognitionspflicht (zugelassene Anklage; Prozessstoff; vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs; prozessualer Tatbegriff; verschiedene Lebenssachverhalte; aus der Anklageschrift erkennbarer Wille der Staatsanwaltschaft); Anforderungen an das freisprechende Urteil.
§ 264 StPO; § 267 StPO
452. BGH 5 StR 423/20 – Beschluss vom 19. Januar 2021 (LG Hamburg)
Anforderungen an einen rechtlichen Hinweis gegenüber dem verteidigten Angeklagten.
§ 265 StPO
453. BGH 5 StR 521/20 – Beschluss vom 3. März 2021 (LG Chemnitz)
Einheitliche Einziehungsentscheidung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung.
§ 55 StGB
Enthält eine nach § 55 StGB beachtliche Vorverurteilung eine Einziehung des Wertes von Taterträgen und liegen auch bei dem neu abzuurteilenden Sachverhalt die Voraussetzungen für eine solche Einziehung vor, so muss im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung eine einheitliche Entscheidung hierüber ergehen, die in die Urteilsformel aufzunehmen ist.
454. BGH 5 StR 523/20 – Beschluss vom 14. April 2021 (LG Berlin)
Absehen von der Einziehung.
§ 421 StPO
455. BGH 5 StR 581/20 – Beschluss vom 4. März 2021 (LG Lübeck)
Statthaftigkeit von Erörterungen und Beweiserhebungen zu Privat- und insbesondere auch Intimleben eines Zeugen.
§ 68a StPO
456. BGH 5 StR 627/19 – Urteil vom 15. März 2021 (LG Dresden)
Einschleusen von Ausländern (das Leben gefährdende Behandlung; Tatort am Ort Erfolgseintritts; Verbot der Einreise; Gewerbsmäßigkeit).
§ 96 Abs. 1, Abs. 2 AufenthG
457. BGH 2 StR 10/21 – Beschluss vom 17. Februar 2021 (LG Mühlhausen)
Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Vortrag eines zulässigen Ziels im Revisionsvortrag des Nebenklägers).
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
458. BGH 2 StR 136/20 – Beschluss vom 20. Januar 2021 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
459. BGH 2 StR 137/20 – Beschluss vom 3. Februar 2021 (LG Marburg)
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (Forderung von Vorteilen für die Vornahme der Diensthandlungen).
§ 335 Abs. 2 Nr. 2 StGB
460. BGH 2 StR 170/20 – Urteil vom 3. März 2021 (LG Kassel)
Raub; schwerer Raub (qualifiziertes Nötigungsmittel: Motivwechsel bei fortdauernder Wirkung des Nötigungsmittels; besonders schwerer Fall: Tatbestandsmerkmal „bei der Tat“).
§ 249 Abs. 1 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 3a StGB
461. BGH 2 StR 37/21 – Beschluss vom 16. März 2021 (LG Aachen)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafenbildung nach Zurückverweisung einer Strafsache; Einbeziehung einer nach Erlass des ersten Urteils erledigten Strafe).
§ 55 StGB
462. BGH 2 StR 7/21 – Beschluss vom 18. Februar 2021 (LG Frankfurt am Main)
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Tatfolgen einer Serie von Sexualdelikten bei Einzelstrafbemessung bzw. Gesamtstrafenbildung); Bildung der Gesamtstrafe (regelmäßig erforderliche besondere Begründung einer starken Erhöhung der Einsatzstrafe).
§ 46 StGB; § 54 Abs. 1 StGB
463. BGH 2 StR 94/21 – Beschluss vom 14. April 2021 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
464. BGH 2 StR 98/21 – Beschluss vom 14. April 2021 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
465. BGH 2 StR 203/20 – Beschluss vom 2. Dezember 2020 (LG Meiningen)
Urteilsgründe (Verweisung auf Abbildungen bei den Akten: keine wirksame Bezugnahme bei Verweisung auf Inhalt eines elektronischen Speichermediums).
§ 267 Abs. 1 Satz 3 StPO
466. BGH 2 StR 203/20 – Beschluss vom 2. Dezember 2020 (LG Meiningen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
467. BGH 2 StR 203/20 – Beschluss vom 2. Dezember 2020 (LG Meiningen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
468. BGH 2 StR 246/20 – Urteil vom 18. November 2020 (LG Erfurt)
Bestechung und Vorteilsgewährung gegenüber Schulen (Schulfördervereine; Verwaltungssponsoring); Verbotsirrtum (Vermeidbarkeit: Erkundigungspflichten; Anforderungen an geschäftlich Tätige; „Pflicht zur Aktualisierung“; Berücksichtigung behördlicher Duldungen; tatsächliche Kenntnis bei Berufung auf eine günstige Rechtsprechung).
§ 334 StGB; § 333 StGB; § 17 Satz 1 StGB; Vor § 32 StGB; § 11 OWiG; § 56 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Schulgesetz
469. BGH 2 StR 267/20 – Beschluss vom 2. März 2021 (LG Köln)
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung (kein Anspruch auf Mitteilung der Gründe, aus denen Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden; nur ausnahmsweise Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensbeanstandungen); Zustellung des Urteils (Fristverlängerung bei Zustellung an mehrere Verteidiger in Fällen der Mehrfachverteidigung).
Art. 103 Abs. 1 GG; § 356a StPO; Nr. 154 Abs. 1 Satz 2 RiStBV
470. BGH 2 StR 272/20 – Beschluss vom 2. Februar 2021 (LG Gera)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
471. BGH 2 StR 272/20 – Beschluss vom 2. Februar 2021 (LG Gera)
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anforderungen an die Zurechnung aus einer Bande heraus begangener Straftaten zu einem einzelnen Bandenmitglied).
§ 30 Abs. Nr. 1 BtMG; § 27 StGB
Aus einer Bande heraus begangene Straftaten können dem einzelnen Bandenmitglied nicht allein aufgrund der
von ihm getroffenen Bandenabrede als eigene zugerechnet werden. Vielmehr ist hinsichtlich jeder Tat nach den allgemeinen Kriterien zu prüfen, inwieweit sich das betreffende Mitglied daran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe beteiligte oder ob es insoweit keinen strafbaren Tatbeitrag leistete.
472. BGH 2 StR 272/20 – Beschluss vom 2. Februar 2021 (LG Gera)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
473. BGH 2 StR 278/20 – Beschluss vom 17. Februar 2021
Einstellung des Verfahrens.
§ 206a StPO
474. BGH 2 StR 300/20 – Beschluss vom 17. Februar 2021
Verwerfung des Antrages des Angeklagten auf Vorführung in der Revisionshauptverhandlung (Waffengleichheit; Anwesenheitsrecht).
§ 350 StPO; Art. 6 EMRK
475. BGH 2 StR 335/20 – Beschluss vom 4. Februar 2021 (LG Mühlhausen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
476. BGH 2 StR 343/20 – Beschluss vom 13. Januar 2021 (LG Hanau)
Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts bei Relevanz nicht nur für die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit).
§ 4 Abs. 2 Satz 2 StPO
477. BGH 2 StR 345/20 – Beschluss vom 4. März 2021 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
478. BGH 2 StR 351/20 – Beschluss vom 17. März 2021
Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im Adhäsionsverfahren.
§ 33 Abs. 1 RVG
479. BGH 2 StR 365/20 – Beschluss vom 18. Februar 2021 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
480. BGH 2 StR 375/20 – Beschluss vom 18. Februar 2021 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
481. BGH 2 StR 388/20 – Beschluss vom 2. März 2021 (LG Kassel)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
482. BGH 2 StR 391/20 – Beschluss vom 16. Februar 2021 (LG Kassel)
Mord (Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage im Hinblick auf die alternative Verwirklichung verschiedener Mordmerkmale; Nebeneinander von Verdeckungsabsicht und bedingtem Tötungsvorsatz; Ermöglichungsabsicht bei noch nicht beendetem Diebstahl; Habgier bei Tötungshandlung zur Beutesicherung); schwere Brandstiftung (Entwidmung durch Tod des einzigen Bewohners eines zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes).
§ 211 Abs. 2 Var. 3, 8 und 9 StGB; § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB ; § 15 StGB
483. BGH 2 StR 392/20 – Beschluss vom 2. Februar 2021 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
484. BGH 2 StR 392/20 – Beschluss vom 2. Februar 2021 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
485. BGH 2 StR 403/20 – Beschluss vom 3. März 2021 (LG Fulda)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
486. BGH 2 StR 423/20 – Beschluss vom 4. März 2021 (LG Gera)
Gegenstand des Urteils (prozessualer Tatbegriff: Veränderung oder Erweiterung des Tatzeitraums bei einer Vielzahl sexueller Übergriffe gegenüber Kindern über einen längeren Zeitraum).
§ 264 Abs. 1 StPO
487. BGH 2 StR 432/20 – Beschluss vom 2. Februar 2021 (LG Bonn)
Räuberische Erpressung (Finalität: konkludente Drohung und bloßes Ausnutzen bestehender Angst des Opfers); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (keine Anwendung bei früherem Urteil, das auf eine Gesamtstrafe erkannt hat, aber keine Einzelstrafen enthält).
§ 249 StGB; § 253 StGB; 255 StGB
488. BGH 2 StR 440/20 – Beschluss vom 4. März 2021 (LG Frankfurt am Main)
Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Anforderungen an die tatgerichtliche Überzeugungsbildung).
§ 73a Abs. 1 StGB
489. BGH 2 StR 442/20 – Beschluss vom 3. Februar 2021 (LG Frankfurt am Main)
Urteilsgründe (Einziehung: genaue Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände, insbesondere bei Betäubungsmitteln).
§ 74 StGB; § 267 StPO
Die einzuziehenden Gegenstände sind so genau anzugeben, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorgangen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht;
im Falle von Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss.
490. BGH 2 StR 458/20 – Beschluss vom 19. Januar 2021 (LG Kassel)
Prozessualer Tatbegriff; Strafklageverbrauch.
Art. 103 Abs. 3 GG, § 264 Abs. 1 StPO
Der Begriff der Tat im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG, § 264 Abs. 1 StPO bestimmt sich nach dem von der zugelassenen Anklage umschriebenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll. Sie erstreckt sich auf das gesamte Verhalten des Täters, das nach natürlicher Auffassung ein mit diesem geschichtlichen Vorgang einheitliches Geschehen bildet.
491. BGH 2 StR 462/20 – Beschluss vom 16. Februar 2021 (LG Hanau)
Grundsätze der Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung einer nach der verfahrensgegenständlichen Tat ergangenen Verurteilung); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (maßgebliche Perspektive bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung).
§ 46 StGB; § 55 Abs. 1 StGB
492. BGH 2 StR 476/19 – Beschluss vom 15. Dezember 2020 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
493. BGH 2 StR 479/20 – Beschluss vom 2. März 2021 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
494. BGH 2 StR 480/19 – Beschluss vom 3. März 2021
Zurückweisung der Anhörungsrüge.
§ 356a Satz 2 StPO
495. BGH 2 StR 497/20 – Beschluss vom 30. März 2021 (LG Frankfurt am Main)
Anrechnung erlittener Auslieferungshaft (notwendige Tenorierung).
§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
496. BGH 2 StR 574/19 – Urteil vom 12. August 2020 (LG Köln)
Totschlag; Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab der vorzunehmenden Gesamtschau).
§ 212 StGB; § 15 StGB
497. BGH 2 ARs 341/20 2 AR 235/20 – Beschluss vom 18. Februar 2021
Entscheidung über die Übertragung durch das gemeinschaftliche obere Gericht.
§ 12 Abs. 2 StPO
498. BGH 2 ARs 358/20 2 AR 238/20 – Beschluss vom 3. Februar 2021
Entscheidung des Zuständigkeitsstreits durch das gemeinsame obere Gericht.
§ 42 Abs. 3 Satz 2 JGG; § 58 Abs. 3 Satz 3 JGG
499. BGH 4 StR 126/20 – Beschluss vom 2. März 2021 (LG Hagen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
500. BGH 4 StR 133/20 – Beschluss vom 4. Februar 2021 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
501. BGH 4 StR 20/21 – Beschluss vom 24. März 2021 (LG Detmold)
Grundsätze der Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: strafschärfende Wertung von Wissentlichkeit bei Körperverletzung mit Todesfolge).
§ 46 Abs. 3 StGB; § 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 StGB; § 227 StGB
502. BGH 4 StR 22/21 – Beschluss vom 16. März 2021 (LG Landau)
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine Hinderung der Einziehung bei Verzicht des Angeklagten auf die Rückgabe der unmittelbar aus Betäubungsmittelgeschäften stammenden Gelder).
§ 73 Abs. 1 StGB
503. BGH 4 StR 24/21 – Beschluss vom 31. März 2021 (LG Hagen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
504. BGH 4 StR 44/21 – Beschluss vom 16. März 2021 (LG Landau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
505. BGH 4 StR 133/20 – Beschluss vom 4. Februar 2021 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
506. BGH 4 StR 187/20 – Beschluss vom 16. Februar 2021 (LG Kleve)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
507. BGH 4 StR 280/20 – Beschluss vom 12. Januar 2021 (LG Bochum)
BGHSt; Maßregeln der Besserung und Sicherung im Jugendstrafrecht (vorbehaltene Sicherungsverwahrung: formelle und materielle Voraussetzungen; Unerheblichkeit der gleichzeitigen Ahndung von Katalog- und Nichtkatalogtaten; Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose).
§ 7 Abs. 2 Satz 1 JGG
508. BGH 4 StR 324/20 – Beschluss vom 3. März 2021 (LG Detmold)
Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen (einer Vernehmungsbegriff: keine Erhebung eines anderweitigen Sachbeweises; Beruhen); Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Strafurteil
(nur teilweises Stattgeben eines Adhäsionsantrags: Absehen von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Übrigen).
§ 247 StPO; § 337 StPO; § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO
509. BGH 4 StR 338/20 – Beschluss vom 3. März 2021 (LG Dortmund)
BGHSt; Diebstahl (Gewahrsam des Bankkunden am Bargeld im Ausgabefach eines Geldautomaten).
§ 242 StGB
510. BGH 4 StR 346/20 – Beschluss vom 16. März 2021 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
511. BGH 4 StR 366/20 – Beschluss vom 2. März 2021 (LG Hechingen)
Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die Übertragung der Rechtsprechung zu dem Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern auf Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen; relative Fahruntüchtigkeit: Maßstab); fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs; Sicherungseinziehung (einziehungsfähige Gegenstände: keine Erstreckung auf weitere gefährliche Gegenstände, die im Zuge der Ermittlungen wegen der Anlasstat entdeckt werden).
§ 4 Abs. 1 Satz 1 FeV; § 4 Abs. 1 Satz 2 FeV; § 315c Abs. 1 Nr. 1 a), Abs. 3 Nr. 2 StGB; § 316 Abs. 1 StGB; § 316 Abs. 2 StGB; § 74b Abs. 1 Alt. 3 Nr. 2 StGB
512. BGH 4 StR 416/20 – Beschluss vom 24. März 2021 (LG Aachen)
BGHSt; besondere persönliche Merkmale (Garantenstellung aus Ingerenz; Unerheblichkeit der Anzahl der beim Teilnehmer fehlenden besonderen persönlichen Merkmale für die Strafrahmenverschiebung).
§ 13 Abs. 1 StGB; § 13 Abs. 2 StGB; § 28 Abs. 1 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 69 Abs. 2 StGB
513. BGH 4 StR 433/20 – Beschluss vom 30. März 2021 (LG Essen)
Adhäsionsverfahren (Bindung an die Parteianträge im strafprozessualen Revisionsverfahren).
§ 308 Abs. 1 ZPO
Das Verbot, einer Partei etwas zuzusprechen, das nicht beantragt ist, ist auch im strafprozessualen Revisionsverfahren zu beachten.
514. BGH 4 StR 444/20 – Beschluss vom 31. März 2021 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
515. BGH 4 StR 499/20 – Beschluss vom 30. März 2021 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
516. BGH 4 StR 514/20 – Beschluss vom 3. März 2021 (LG Dortmund)
Rücktritt (Unerlässlichkeit von tatgerichtlichen Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten).
§ 24 Abs. 2 StGB
517. BGH 4 StR 528/20 – Beschluss vom 17. Februar 2021 (LG Bonn)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Risikoprognose: Berücksichtigung von Taten, wegen derer der Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurde); Bundeszentralregistergesetz (Verwertungsverbot; Entfernung von Eintragungen); Gefährdung des Straßenverkehrs (Begriff des „Beinahe-Unfalls“; Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert).
§ 315c Abs. 1 StGB; § 63 StGB; § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BZRG; § 24 Abs. 3 Satz 1 BZRG; § 51 Abs. 1 BZRG; § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG
518. BGH 4 StR 540/20 – Beschluss vom 17. März 2021 (LG Essen)
Beweisanträge (Abgrenzung zu Beweisermittlungsanträgen; Anforderungen an den Revisionsvortrag bei vorsorglicher Stellung von Beweisanträgen).
§ 244 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 244 Abs. 6 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
519. BGH 4 StR 543/20 – Beschluss vom 2. März 2021 (LG Landau)
Nachstellung (Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit); verminderte Schuldfähigkeit (Bewertung einer nicht pathologisch begründeten Persönlichkeitsstörung; Bewertung sog. „narzisstischer Persönlichkeitsstörung“; Gefährlichkeitsprognose).
§ 238 Abs. 1 StGB; § 21 StGB