Alle Ausgaben der HRRS, Aufsätze und Anmerkungen ab dem Jahr 2000.
HRRS
Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht
Dezember 2020
21. Jahrgang
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1312. BVerfG 1 BvR 1024/19 (2. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 16. Oktober 2020 (BayObLG / LG Landshut)
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (ehrbeeinträchtigende Äußerung über einen Familienrichter in einer Dienstaufsichtsbeschwerde; grundsätzliches Erfordernis einer Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht; kein genereller Vorrang der Meinungsfreiheit; Absehen von einer Abwägung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen; Formalbeleidigung als Verwendung einer absolut tabuisierten Begrifflichkeit; Schmähung nur bei grundlosem Verächtlichmachen ohne Sachbezug; besonderes Schutzbedürfnis der Machtkritik; Schutz von Amtsträgern vor Verächtlichmachung und Herabwürdigung; Berücksichtigung von Form, Begleitumständen, konkreter Verbreitung und Wirkung der Äußerung; „Kampf ums Recht“).
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; § 185 StGB; § 193 StGB
1313. BVerfG 1 BvR 1949/20 (2. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 22. Oktober 2020 (LG Braunschweig / AG Braunschweig)
Einstweilige Anordnung gegen die Beschlagnahme der Kamera eines nebenberuflichen Journalisten (Grundrecht auf Pressefreiheit; Dokumentation einer Demonstration; Verdacht einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes; wertsetzende Bedeutung der Pressefreiheit bei der Rechtsanwendung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Erfordernis einer Abwägung mit dem konkreten Strafverfolgungsinteresse).
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 201 StGB; § 94 StPO
1314. BVerfG 1 BvR 2249/19 (2. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 19. August 2020 (LG Marburg / AG Schwalmstadt)
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (ehrbeeinträchtigende Bezeichnung einer Sozialarbeiterin als „Trulla“ durch einen Sicherungsverwahrten; grundsätzliches Erfordernis einer Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht; kein genereller Vorrang der Meinungsfreiheit; Absehen von einer Abwägung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen; Schmähung nur bei grundlosem Verächtlichmachen ohne Sachbezug; Erfordernis einer einzelfallbezogenen Begründung).
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; § 185 StGB; § 193 StGB
1315. BVerfG 1 BvR 2805/19 (2. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 16. Oktober 2020 (LG Landshut / AG Erding)
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (ehrbeeinträchtigende Äußerung über einen Bundespolizeibeamten bei einer Einreisekotrolle; grundsätzliches Erfordernis einer kontextbezogenen Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht; Absehen von einer Abwägung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen; Schmähung nur bei grundlosem Verächtlichmachen ohne Sachbezug; besonderes Schutzbedürfnis der Machtkritik; Berücksichtigung von Form und Begleitumständen der Äußerung).
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; § 185 StGB; § 193 StGB
1316. BVerfG 2 BvQ 87/20 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 16. November 2020 (LG Bonn)
Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem Coronavirus (erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine Terminsladung in einem Wirtschaftsstrafverfahren im Zusammenhang mit Cum-/Ex-Aktiengeschäften; Rechtswegerschöpfung; Erfordernis einer Beschwerde vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde; ausnahmsweise Anfechtbarkeit gerichtlicher Zwischenentscheidungen bei selbständiger Beschwer; staatliche Schutzpflicht bei erheblichen Gesundheitsgefahren; Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege; Abwägung im Einzelfall; gerichtlicher Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum; Berücksichtigung von Möglichkeiten zur Verhinderung der befürchtenden Gesundheitsschädigung; Hygienekonzept; kein absoluter Schutz vor jeglicher Gesundheitsgefahr).
Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 216 StPO; § 305 Satz 1 StPO
1317. BVerfG 2 BvR 554/20 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 5. Oktober 2020 (LG Augsburg / AG Augsburg)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl (Recht auf effektiven Rechtsschutz; Zugang zum Gericht im summarischen Strafbefehlsverfahren; Anwendung prozessrechtlicher Fristvorschriften; Pflicht zur Prüfung einer wirksamen Zustellung des Strafbefehls; Unwirksamkeit der Zustellung bei Verhandlungsunfähigkeit aufgrund einer
akuten psychotischen Erkrankung; Recht auf ein faires Verfahren; Auswirkungen psychischer Beeinträchtigungen auf die Wahrnehmung von Verfahrensrechten; Bestellung eines Pflichtverteidigers).
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs.1 GG; § 140 StPO; § 410 Abs. 1 StPO
1318. BVerfG 2 BvR 1879/20 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 23. Oktober 2020 (LG Berlin)
Zwangsgeldfestsetzung gegenüber einer Justizvollzugsanstalt zur Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung auf ärztliche Untersuchung und schmerzlindernde Behandlung eines Strafgefangenen (Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Abwendung eines schweren Nachteils).
Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 120 Abs. 1 Satz 1 StVollzG; § 172 VwGO
1319. BVerfG 2 BvR 2473/17, 2 BvR 2696/18 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 21. Oktober 2020 (OLG Köln / LG Köln)
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; verfassungsrechtliches Gebot bestmöglicher Sachaufklärung; Pflicht zur Ausschöpfung von Beweismitteln; Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zur Frage des Wegfalls der Unterbringungsvoraussetzungen; eigenständige Prognoseentscheidung des Vollstreckungsgerichts; Begründungsanforderungen bei Abweichung von Sachverständigengutachten; Unschuldsvermutung; zulässige Verwertung möglicherweise strafbaren Verhaltens ohne rechtskräftige Verurteilung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Gefährlichkeitsprognose; Art und Grad der Wahrscheinlichkeit künftiger Taten; unzureichende Konkretisierung innerhalb des Straftatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Kindern; keine Erledigterklärung der Unterbringung bei „rechtlicher Fehleinweisung“).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 20 StGB; § 63 StGB; § 67d Abs. 1 StGB; § 67d Abs. 2 StGB; § 67d Abs. 6 StGB; § 176 StGB
1320. BGH 1 StR 124/20 – Beschluss vom 29. Oktober 2020 (LG Deggendorf)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1321. BGH 1 StR 140/20 – Beschluss vom 16. September 2020 (LG Bonn)
Steuerhinterziehung (zulässige Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: vorherige Erfüllung der Aufklärungsplicht; Beihilfe: steuerrechtliche Erklärungspflicht als besonderes persönliches Merkmal).
§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 27 StGB; § 28 Abs. 1 StGB
1322. BGH 1 StR 148/20 – Beschluss vom 27. Oktober 2020 (LG Frankfurt a. M.)
Umsatzsteuerhinterziehung (Tatvollendung bei Abgabe inhaltlich unzutreffender Steueranmeldungen, die zu einer Steuervergütung führen: Vollendung erst mit Zustimmung der Finanzbehörde, erforderliche Feststellungen).
§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 168 AO; § 150 Abs. 1 Satz 3 AO; § 18 Abs. 1, Abs. 3 UStG § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
1323. BGH 1 StR 197/20 – Beschluss vom 14. Oktober 2020 (LG Hof)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1324. BGH 1 StR 211/20 – Beschluss vom 14. Oktober 2020 (LG Ulm)
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln nur bei Betäubungsmittelmenge aus dem gleichen Verkaufsvorrat).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 27 Abs. 1 StGB
1325. BGH 1 StR 234/20 – Beschluss vom 14. Oktober 2020 (LG Tübingen)
Verbreiten kinderpornografischer Schriften (Begriff des Verbreitens).
§ 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB
1326. BGH 1 StR 265/20 – Beschluss vom 14. Oktober 2020 (LG Mannheim)
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerrechtliche Erklärungspflicht als besonderes persönliches Merkmal).
§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 28 Abs. 1 StGB
1327. BGH 1 StR 4/19 – Urteil vom 27. Oktober 2020 (LG Magdeburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1328. BGH 1 StR 291/20 – Beschluss vom 13. Oktober 2020 (LG Traunstein)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen).
§ 64 StGB
1329. BGH 1 StR 307/20 – Beschluss vom 14. Oktober 2020 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unzulässig
§ 349 Abs. 1 StPO
1330. BGH 1 StR 316/20 – Beschluss vom 30. September 2020 (LG München I)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1331. BGH 1 StR 331/20 – Beschluss vom 15. Oktober 2020 (LG Ellwangen)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Kuriertätigkeit).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 25 StGB; § 27 Abs. 1 StGB
1332. BGH 1 StR 332/20 – Beschluss vom 15. Oktober 2020 (LG Rottweil)
Adhäsionsausspruch.
§ 406 Abs. 1 StPO
1333. BGH 1 StR 336/20 – Beschluss vom 15. Oktober 2020 (LG München I)
Übereinstimmen von verkündeter und im schriftlichen Urteil niedergelegter Urteilsformel (entgegen der Ansicht des 5. Strafsenats Prüfung von Amts wegen).
§ 268 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
1334. BGH 1 StR 339/20 – Beschluss vom 14. Oktober 2020 (LG Ulm)
Versuchter Totschlag (Fehlschlag).
§ 212 Abs. 1 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
1335. BGH 1 StR 346/20 – Beschluss vom 29. Oktober 2020 (LG Memmingen)
Strafzumessung.
§ 46 StGB
1336. BGH 1 StR 373/19 – Urteil vom 1. September 2020 (LG Traunstein)
Unterlassene Hilfeleistung (Vorliegen eines Unglücksfalls oder einer gemeinen Notlage: objektivierte ex-ante-Betrachtung, Erforderlichkeit des Hilfeleistens, auch wenn Folge des Unglücksfalls ex post betrachtet unabwendbar war); Strafverteilung (Straflosigkeit der Selbstbegünstigung).
§ 323c Abs. 1 StGB; § 258 Abs. 1, Abs. 5 StGB
1337. BGH 1 StR 616/19 – Beschluss vom 14. Oktober 2020 (LG Kassel)
Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts (während der Hauptverhandlung schlafender Schöffe).
§ 338 Nr. 1 StPO
1338. BGH 3 StR 195/20 – Beschluss vom 29. September 2020 (LG Trier)
Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht; Verhältnis zur Zurückstellung der Strafe nach betäubungsmittelstrafrecht).
§ 64 StGB; § 35 BtMG
1339. BGH 3 StR 200/20 – Beschluss vom 21. Juli 2020 (LG Kleve)
Aufklärungspflicht.
§ 244 Abs. 2 StPO
1340. BGH 3 StR 238/20 – Beschluss vom 29. September 2020 (LG Mönchengladbach)
Konkurrenzverhältnis zwischen (versuchter) Nötigung und Bedrohung.
§ 240 StGB; § 241 StGB; § 52 StGB
Die Nötigung (§ 241 StGB) verdrängt als Erfolgsdelikt auch im Fall des Versuchs das abstrakte Gefährdungsdelikt der Bedrohung (§ 241 StGB).
1341. BGH 3 StR 271/20 – Beschluss vom 2. September 2020 (LG Koblenz)
Berichtigung eines Fassungsversehens.
§ 354 Abs. 1 StPO
1342. BGH 3 StR 280/20 – Beschluss vom 29. September 2020 (LG Düsseldorf)
Keine Gesetzeskonkurrenz zwischen Herstellung und Verbreitung jugendpornographischer Schriften; rechtliche Bezeichnung der Tat in der Urteilsformel (gesetzliche Überschrift; erhöhter Unrechtsgehalt der Qualifikation); Adhäsionsentscheidung (bezifferter Antrag als Voraussetzung des Grundurteils).
§ 184c Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 260 StPO; § 406 StPO
1343. BGH 3 StR 282/20 – Beschluss vom 15. September 2020 (LG Mönchengladbach)
Tateinheit zwischen Einfuhr von Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen reinen Besitz einer weiteren Betäubungsmittelmenge.
§ 29 BtMG; § 52 StGB
1344. BGH 3 StR 289/20 – Beschluss vom 13. Oktober 2020 (LG Düsseldorf)
Geringfügige Änderung der Einziehungsentscheidung.
§ 73 StGB
1345. BGH 3 StR 94/20 – Urteil vom 20. August 2020 (LG Koblenz)
Voraussetzungen des Computerbetrugs bei Bestellungen im Internet unter unbefugter Verwendung von Konto- bzw. Kreditkartendaten (Beeinflussung des Ergebnisses eines vermögensrelevanten Datenverarbeitungsvorgangs); Beschränkung der Revision; Gesamtstrafenbildung.
§ 263a StGB; § 55 StGB; § 318 StPO
1346. BGH 3 StR 322/20 – Beschluss vom 13. Oktober 2020 (LG Duisburg)
Eingeschränkte Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht.
§ 261 StPO
1347. BGH 3 StR 325/20 – Beschluss vom 1. Oktober 2020 (LG Koblenz)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht).
§ 64 StGB
Die Beurteilung der hinreichend konkreten Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB bedarf einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände. Zur Bejahung der Erfolgsaussicht ist es erforderlich, dass sich in Persönlichkeit und Lebensumstände des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte für einen erfolgreichen Verlauf der Therapie finden lassen. Der bloße Hinweis auf eine vom Sachverständigen bejahte Erfolgsaussicht genügt in der Regel jedenfalls dann nicht, wenn der Angeklagte in der Vergangenheit bereits mehrere erfolglose Therapieversuche unternommen hat.
1348. BGH 3 StR 338/20 – Beschluss vom 27. Oktober 2020 (LG Mönchengladbach)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Prüfung eines minder schweren Falles beim Totschlag (Berücksichtigung eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes).
§ 55 StGB; § 213 StGB
Über die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe ist nach § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB zu entscheiden, wenn ein rechtskräftig Verurteilter, bevor die gegen ihn erkannte Strafe vollstreckt, verjährt oder erlassen ist, wegen einer
anderen Straftat verurteilt wird, die er vor der früheren Verurteilung begangen hat. Als eine frühere Verurteilung gilt gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB das letzte tatgerichtliche Sachurteil oder ein ihm gleichstehendes Erkenntnis, das sich mit der Schuld und/oder zumindest noch einem Teil der Straffrage befasst.
1349. BGH 3 StR 344/20 – Beschluss vom 28. Oktober 2020 (LG Düsseldorf)
Berichtigung eines Fassungsversehens im Tenor.
§ 354 Abs. 1 StPO
1350. BGH 3 StR 349/20 – Beschluss vom 28. Oktober 2020 (LG Koblenz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1351. BGH 3 StR 498/19 – Beschluss vom 2. September 2020 (LG Stade)
Teileinstellung aus prozessökonomischen Gründen.
§ 154 Abs. 2 StPO
1352. BGH 3 StR 511/19 – Urteil vom 30. September 2020 (LG Düsseldorf)
Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver Tatbestand; zeitliches Verhältnis zur Vortat); Bandendiebstahl; Anforderungen an das freisprechende Urteil.
§ 27 StGB; § 259 StGB; § 242 StGB; § 244 StGB; § 267 StPO
1353. BGH 3 StR 574/19 – Beschluss vom 17. März 2020 (LG Krefeld)
BGHR; Raub mit Todesfolge (qualifikationsspezifischer Risikozusammenhang; Absehen von der Behandlung des Raubopfers aufgrund wirksamer Patientenverfügung; Opferverhalten; Dazwischentreten eines Dritten; Unterbrechung der Zurechnung; Vorhersehbarkeit und rechtliche Bewertung des Kausalverlaufs; Patientenautonomie).
§ 251 StGB; § 1901a Abs. 1 BGB
1354. BGH 3 ARs 14/20 – Beschluss vom 17. November 2020
Ladung und Vorführung eines Zeugen vor einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Corona-Pandemie; Gesundheitsschutz; Beweiserhebungsrecht; Abwägung; Verhältnismäßigkeit; audiovisuelle Vernehmung; Zuständigkeit zur gerichtlichen Überprüfung).
§ 20 PUAG; Art. 44 Abs. 2 GG; § 36 PUAG; Art. 2 Abs. 2 GG
1355. BGH 5 StR 117/20 – Beschluss vom 27. April 2020 (LG Hamburg)
Wirksamkeit der Anklage trotz fehlender Unterschrift (Verfolgungswille; willentliche Entäußerung aus dem Bereich der Anklagebehörde).
§ 200 StPO
1356. BGH 5 StR 123/20 – Beschluss vom 29. September 2020 (LG Dresden)
Revision (Zulässigkeit der Verfahrensrüge; Tatsachenvortrag; Behauptung eines Beweisverwertungsverbots; Mitteilung der Verdachts- und Beweislage).
§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO
1. Nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO muss jeder Beschwerdeführer im Rahmen einer Verfahrensrüge die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau darlegen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Revisionsbegründung in die Lage versetzt wird, über den geltend gemachten Mangel endgültig zu entscheiden.
2. Wird in der Revision ein Beweisverwertungsverbot darauf gestützt, dass Beweismittel mangels Anordnungsvoraussetzung oder Anordnungskompetenz erlangt worden seien, wird also die Rechtmäßigkeit der Beweisgewinnung konkret in Zweifel gezogen, sind nicht nur die in der Hauptverhandlung hierzu gestellten Anträge und Beschlüsse vollständig und zutreffend mitzuteilen. Vielmehr ist regelmäßig auch die Verdachts- und Beweislage, die im Zeitpunkt der beanstandeten Beweisgewinnung gegeben war, anhand der Aktenlage zu rekonstruieren und mitzuteilen. Denn erst auf dieser Grundlage kann das Revisionsgericht das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots umfassend beurteilen.
1357. BGH 5 StR 165/20 – Urteil vom 14. Oktober 2020 (LG Hamburg)
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Erlangung aus rechtswidrigen Taten; Überzeugungsbildung; entlastende Angaben; bloßer Verdacht der illegalen Herkunft; Einkommensverhältnisse des Täters).
§ 73a StGB
1358. BGH 5 StR 222/20 – Beschluss vom 1. September 2020 (LG Görlitz)
Änderung der Adhäsionsentscheidung.
§ 406 StPO
1359. BGH 5 StR 230/20 – Beschluss vom 29. September 2020 (LG Hamburg)
Vorrangige und abschließende Regelung des Erbschaftsrechts gegenüber der Einziehung von Taterträgen bei Tötung des Erblassers durch den Erben.
§ 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB; § 73 StGB
1360. BGH 5 StR 48/20 – Beschluss vom 16. September 2020 (LG Frankfurt)
Zurückweisung der Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
1361. BGH 5 StR 58/20 – Beschluss vom 31. März 2020 (LG Saarbrücken)
Konkurrenzrechtliche Bewertung der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
§ 27 StGB; § 52 StGB; § 29 BtMG
Konkurrenzrechtlich betrachtet ist es ohne Belang, ob der Gehilfe mehrere Handlungen vornimmt, die ein aus mehreren selbständigen Taten bestehenden Betäubungsmittelhandel nur insgesamt fördern, oder sich sein Tatbeitrag in einer solchen Konstellation auf eine einzige Handlung beschränkt; es liegt in jedem Fall nur eine Beihilfetat vor.
1362. BGH 5 StR 254/20 – Beschluss vom 15. September 2020 (LG Hamburg)
Beihilfe durch Unterstützung bei einer vorbereitenden Handlung.
§ 27 StGB
Als Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolgs durch den Täter in irgendeiner Weise objektiv gefördert hat. Die Hilfeleistung muss nicht zur Ausführung der Tat selbst geleistet werden, es genügt bereits die Unterstützung bei einer vorbereitenden Handlung.
1363. BGH 5 StR 279/20 – Urteil vom 14. Oktober 2020 (LG Dresden)
Unzulässigkeit der alternativen Benennung mehrerer Beweismittel im Beweisantrag; Anforderungen an die Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil.
§ 244 StPO; § 261 StPO; § 267 StPO
1364. BGH 5 StR 304/20 – Beschluss vom 29. September 2020 (LG Bremen)
Zurücktreten der Bedrohung hinter die (versuchte) Nötigung.
§ 240 StGB; § 241 StGB
1365. BGH 5 StR 312/20 – Beschluss vom 16. September 2020 (LG Hamburg)
Rechtsfehlerhaftes Unterbleiben der Entscheidung über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 64 StGB
1366. BGH 5 StR 315/20 – Beschluss vom 13. Oktober 2020 (LG Bremen)
Kein Abzug der wegen Verfahrensverzögerung zugesprochenen Kompensation bei der Berechnung des Vorwegvollzugs der Strafe.
§ 67 Abs. 2 StGB; § 51 Abs. 1 StGB
Bei der Festsetzung der Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe nach § 67 Abs. 2 StGB hat nicht nur die erlittene Untersuchungshaft außer Betracht zu bleiben, sondern auch die dem Angeklagten wegen Verfahrensverzögerungen zugesprochene Kompensation. Denn auch diese hat die Wirkung einer bereits vollzogenen und damit einer erlittenen Freiheitsentziehung im Sinne von § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB.
1367. BGH 5 StR 322/20 – Beschluss vom 29. September 2020 (LG Hamburg)
Versuchter oder vollendeter Diebstahl bei sog. Diebesfalle (Gewahrsamsaufhebung; Einverständnis; Bruch).
§ 242 StGB
1368. BGH 5 StR 373/20 – Beschluss vom 30. September 2020 (LG Hamburg)
Verfahrenshindernis aufgrund der fehlenden Mitwirkung eines zur Entscheidung berufenen Richters am Eröffnungsbeschluss; Freiwilligkeit des Rücktritts.
§ 206a StPO; § 24 StGB
1369. BGH 5 StR 634/19 – Beschluss vom 22. Januar 2020 (LG Chemnitz)
Umfang der Überprüfung des Urteils bei unwirksamer Revisionsbeschränkung.
§ 344 StPO
Das Urteil muss im Falle einer unwirksamen Revisionsbeschränkung nicht in vollem Umfang, sondern nur wegen der dem angefochtenen Teil in der logischen Reihenfolge vorausgehenden Teile bis zu dem Teil geprüft werden, der eine selbstständige Kontrolle zulässt. Der Gesetzgeber hat den Rechtsmittelberechtigten eine prozessuale Gestaltungsmacht eingeräumt, deren Ausübung im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren ist. Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird, wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbstständig geprüft und beurteilt werden kann.
1370. BGH 5 StR 652/19 – Beschluss vom 5. Februar 2020 (LG Saarbrücken)
Änderung des Schuldspruchs
§ 354 Abs. 1 StPO
1371. BGH 5 StR 663/19 – Beschluss vom 6. Februar 2020 (LG Chemnitz)
Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung.
§ 55 StGB
1372. BGH AK 32/20 – Beschluss vom 29. Oktober 2020
Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus.
§ 129a StGB; § 121 StPO; § 112 StPO
1373. BGH StB 31/20 – Beschluss vom 15. Oktober 2020
Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Anordnung der Durchsuchung.
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO; § 102 StPO
1374. BGH StB 37/20 – Beschluss vom 29. Oktober 2020 (OLG Dresden)
Verwerfung der Beschwerde gegen den Haftfortdauerbeschluss.
§ 304 StPO; § 112 StPO
1375. BGH StB 38/20 – Beschluss vom 29. Oktober 2020 (OLG Frankfurt)
Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls (Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das erkennende Gericht; vorläufige Würdigung der Beweislage; Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts).
§ 304 StPO; § 112 StPO
1376. BGH StB 39/20 – Beschluss vom 12. November 2020
Erfolglose sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers/eines Verteidigerwechsels.
§ 143 StPO; § 143a StPO; § 304 StPO
1377. BGH 2 StR 116/20 – Beschluss vom 9. September 2020 (LG Bonn)
Mord (Heimtücke: Maßstab; bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit; Beweisanzeichen für und wider ein Ausnutzungsbewusstsein).
§ 211 Abs. 2 Var. 5 StGB; § 20 StGB
1378. BGH 2 StR 261/20 – Beschluss vom 9. September 2020 (LG Wiesbaden)
Gegenstand des Urteils (verfahrensrechtlicher Tatbegriff: allgemeiner Maßstab, Differenzierung bei materiellrechtlicher Tateinheit und Tatmehrheit); Inhalt der Anklageschrift (Auslegung der Anklageschrift hinsichtlich des Verfolgungswillens).
§ 52 Abs. 1 StGB; § 53 Abs. 1 StGB; § 200 Abs. 1 StPO; § 200 Abs. 2 StPO; § 264 Abs. 1 StPO
1379. BGH 2 StR 262/20 – Beschluss vom 6. Oktober 2020 (LG Marburg)
Gang der Hauptverhandlung (Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten: Informationspflicht); Beruhen.
§ 243 Abs. 4 StPO; § 337 StPO
1380. BGH 2 StR 263/20 – Beschluss vom 25. August 2020 (LG Gera)
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Darlegung der Auswirkungen einer diagnostizierten schizophrenen Psychose auf die Tat; normalpsychologische Erklärung der Tat).
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 62 StGB; § 63 StGB
1381. BGH 2 StR 264/20 – Beschluss vom 1. September 2020 (LG Frankfurt am Main)
Tateinheit (materiellrechtliche Tateinheit bei natürlicher Handlungseinheit); schwerer Bandendiebstahl (Handeln gerade als Mitglied der Bande); Revisionserstreckung auf Mitverurteilte (bloße Gleichartigkeit abgeurteilter Taten nicht hinreichend).
§ 52 Abs. 1 StGB; § 244a StGB; § 357 StPO
1382. BGH 2 StR 281/20 – Beschluss vom 9. September 2020 (LG Wiesbaden)
Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); Urteilsgründe (revisionsgerichtliche Anforderungen an die Darstellung der Strafzumessungserwägung im Urteil); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines Hangs).
§ 46 StGB; § 64 Satz 1 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
1383. BGH 2 StR 310/20 – Beschluss vom 14. Oktober 2020 (LG Bonn)
Adhäsionsverfahren (Antrag des Verletzten: Anspruch auf Prozesszinsen).
§ 291 Satz 1 BGB; § 404 Abs. 2 StPO
Die Adhäsionsklägerin hat Anspruch auf Prozesszinsen aus dem ihr zuerkannten Schmerzensgeld gemäß § 404 Abs. 2 StPO in Verbindung mit § 291 Satz 1 BGB erst ab dem auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Zahlungsausspruchs folgenden Tag.
1384. BGH 2 StR 32/20 – Beschluss vom 4. November 2020 (LG Frankfurt am Main)
Marktmanipulation (Erfassung vollständig oder teilweise manipulierter Börsenpreise bei der Preisfindung in elektronischen Handelssystemen); Tateinheit (materiellrechtlicher Tatbegriff: natürliche Handlungseinheit); Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern, Einziehung des Wertes von Taterträgen (Abzugsverbot beim Erwerb von Aktien zum Zwecke der Marktmanipulation; zweischrittige Bestimmung des erlangten Etwas).
§ 38 Abs. 2 WpHG aF; § 39 Abs. 1, 2 Nr. 1 WpHG aF; § 20a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 WpHG aF; § 24 Abs. 1 Satz 1 BörsG; § 52 Abs. 1 StGB; § § 73 StGB; § 73c StGB; § 73d Abs. 1 Satz 2 StGB
1385. BGH 2 StR 321/20 – Beschluss vom 11. November 2020 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1386. BGH 2 StR 330/20 – Beschluss vom 10. November 2020 (LG Erfurt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1387. BGH 2 StR 334/20 – Beschluss vom 28. Oktober 2020 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1388. BGH 2 StR 398/19 – Beschluss vom 19. Mai 2020 (LG Wiesbaden)
Tateinheit, Tatmehrheit (Abgrenzung und Feststellung bei Beteiligung mehrerer Personen); Urkundenfälschung (Erfordernis der Signierung eines Kunstwerk); Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, notwendige Bewertung der Gegenleistung – hier: eines Kunstwerks).
§ 52 Abs. 1 StGB: § 53 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB; § 267 StGB
1389. BGH 2 StR 434/19 – Beschluss vom 26. Mai 2020 (LG Darmstadt)
Körperverletzung (ärztlicher Heileingriff; Grundsätze der Rechtfertigung von Maßnahmen zur Ermöglichung eines schmerzfreien Todes: Übertragung auf Nichtarzt; indirekte Sterbehilfe); mutmaßliche Einwilligung (Bestimmung des Patientenwillens aus Indizien; ausnahmsweise Missachtung ärztlicher Anordnungen bei der Schmerzbekämpfung; subjektives Rechtfertigungselement: Motivbündel).
§ 223 Abs. 1 StGB; § 34 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b) BtMG
1390. BGH 2 ARs 203/20 2 AR 135/20 – Beschluss vom 7. Oktober 2020
Anhörungsrüge (Recht auf gesetzlichen Richter kein Rügegegenstand).
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 356a StPO
1391. BGH 2 ARs 236/20 2 AR 145/20 – Beschluss vom 13. Oktober 2020
Akteneinsichtsrecht (Zuständigkeit; Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels).
§ 147 Abs. 5 StPO
1392. BGH 4 StR 100/20 – Beschluss vom 10. September 2020 (LG Essen)
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangen eines Vermögenswertes).
§ 73 StGB; § 73c StGB
1393. BGH 4 StR 108/20 – Beschluss vom 28. Juli 2020 (LG Zweibrücken)
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Begriff des Hangs; Erwägung hangbegründender und hangkritischer Deutungsmöglichkeiten).
§ 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB; § 66 Abs. 2 StGB
1. Der Rechtsbegriff des Hangs im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB bezeichnet einen eingeschliffenen inneren Zustand, der den Täter immer wieder neue Straftaten begehen lässt. Ein Hang liegt bei demjenigen vor, der dauerhaft zur Begehung von Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet. Hangtäter ist auch derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag.
2. Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung wertend festzustellen. Dabei hat es alle für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und der Anlasstaten maßgeblichen Umstände festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen. Gesichtspunkte die sowohl hangbegründende, als auch hangkritische Deutungsmöglichkeiten zulassen, müssen dabei unter beiden Aspekten in den Blick genommen werden.
1394. BGH 4 StR 110/20 – Beschluss vom 16. Juli 2020 (LG Hagen)
Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (zur Verfügung stehender gefährlicher Gegenstand); Tateinheit (Teilidentität tatbestandlicher Ausführungshandlungen).
§ 52 Abs. 1 StGB; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
1395. BGH 4 StR 110/20 – Beschluss vom 16. Juli 2020 (LG Hagen)
Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (zur Verfügung stehender gefährlicher Gegenstand); Tateinheit (Teilidentität tatbestandlicher Ausführungshandlungen).
§ 52 Abs. 1 StGB; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
1. Der Tatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ist verwirklicht, wenn der zur Verletzung von Personen geeignete und bestimmte gefährliche Gegenstand in einem Stadium des Tathergangs zur Verfügung steht.
2. Die Teilidentität von tatbestandlichen Ausführungshandlungen führt zur Annahme von Tateinheit.
1396. BGH 4 StR 147/20 – Beschluss vom 22. September 2020 (LG Frankenthal)
Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: allgemeiner Maßstab, äußerst gefährliche Gewalthandlungen, Berücksichtigung hochgradiger Alkoholisierung und psychischer Beeinträchtigungen); Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen; verminderte Schuldfähigkeit (notwendige Entscheidung für eine Alternative); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Einzelfallbewertung einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis; grundsätzlicher Ausschluss bei aktuell hinzutretendem Genuss berauschender Mittel, Zusammenspiel zwischen krankhafter geistig-seelischer Störung und Alkoholgenuss).
§ 15 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB; § 212 Abs. 1 StGB
1397. BGH 4 StR 153/20 – Beschluss vom 8. Oktober 2020 (LG Frankenthal)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1398. BGH 4 StR 168/20 – Beschluss vom 6. Oktober 2020 (LG Bielefeld)
Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (Vollstreckungshandlung: Ingewahrsamnahme nach polizeirechtlichen Vorschriften); Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Strafantrag (Schriftformerfordernis: Unterschrift des Antragstellers); Adhäsionsverfahren (Feststellungsinteresse hinsichtlich des Ersatzes künftiger immaterieller Schäden).
§ 113 Abs. 3 StGB; § 114 Abs. 3 StGB; § 158 Abs. 2 StPO; § 403 StPO
1399. BGH 4 StR 169/20 – Beschluss vom 9. November 2020 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1400. BGH 4 StR 201/20 – Beschluss vom 5. November 2020 (LG Bielefeld)
Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung (Ablehnung eines minder schweren Falles).
§ 177 Abs. 9 StGB
1401. BGH 4 StR 211/20 – Beschluss vom 20. Oktober 2020 (LG Dortmund)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Prognose eines Therapieerfolgs).
§ 64 Satz 2 StGB; § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB
1402. BGH 4 StR 245/20 – Beschluss vom 4. November 2020 (LG Ulm)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1403. BGH 4 StR 251/20 – Beschluss vom 6. Oktober 2020 (LG Dortmund)
Beihilfe (Konkurrenzen bei Deliktserie, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln).
§ 27 Abs. 1 StGB; 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
1404. BGH 4 StR 256/20 – Urteil vom 8. Oktober 2020 (LG Essen)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
(Gefährlichkeitsprognose: Erheblichkeitsschwelle, Bereich der niedrigschwelligen Kriminalität, tatrichterliche Darlegung der Gefahrenprognose); Revisionsgründe (Beruhen der Gefährlichkeitsprognose auf der fehlerhaften Bewertung des Schweregrades der Tat).
§ 63 Satz 1 StGB; § 63 Satz 2 StGB; § 123 Abs. 1 StGB; § 223 Abs. 1 StGB; § 241 Abs. 1 StGB; § 337 StPO
1405. BGH 4 StR 290/20 – Beschluss vom 21. Oktober 2020 (LG Münster)
Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (formelle Voraussetzungen für die Übernahme des Verfahrens); Verweisung an das zuständige Gericht (Folge mangelnder sachlicher Zuständigkeit).
§ 207 Abs. 1 StPO; § 225a StPO; § 355 StPO
1406. BGH 4 StR 325/20 – Beschluss vom 4. November 2020 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1407. BGH 4 StR 340/20 – Beschluss vom 20. Oktober 2020 (LG Dortmund)
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (fehlende Einsichtsfähigkeit).
§ 20 StGB
Wegen fehlender Einsichtsfähigkeit ist nur schuldunfähig, wer infolge der bei ihm festgestellten Störung im konkreten Fall die äußeren Umstände seines Tuns oder deren ihre Strafwürdigkeit begründenden Bedeutungsgehalt nicht erkannt hat.
1408. BGH 4 StR 357/20 – Beschluss vom 20. Oktober 2020 (LG Bochum)
Urteilsgründe (Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis: Darlegung der Prognose hinsichtlich der Ungeeignetheit des Täters).
§ 69a Abs. 1 Satz 3 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
Die Länge der Sperrfrist ist an der voraussichtlichen Dauer der Ungeeignetheit des Täters auszurichten. Der Umfang der erforderlichen Darlegungen dieser Prognoseentscheidung in den Urteilsgründen ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig.
1409. BGH 4 StR 364/20 – Beschluss vom 7. Oktober 2020 (LG Gießen)
Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der Tat); Urkundenfälschung (Anbringung eines für ein anderes Fahrzeug ausgegebenen amtlichen Kennzeichens).
§ 46 Abs. 3 StGB; § 267 Abs. 1 Var. 1 StGB; § 267 Abs. 1 Var. 3 StGB
1410. BGH 4 StR 395/20 – Beschluss vom 22. Oktober 2020 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1411. BGH 4 StR 408/20 – Beschluss vom 3. November 2020 (LG Dortmund)
Urteilsgründe (Darstellung der Ergebnisse einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung).
§ 267 StPO
1412. BGH 4 StR 602/19 – Beschluss vom 7. Oktober 2020 (LG Münster)
Raub mit Todesfolge (qualifikationsspezifischer Zusammenhang).
§ 251
1413. BGH 4 StR 626/19 – Beschluss vom 9. November 2020 (LG Münster)
Schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören durch Brandlegung bei einem gemischt genutzten Gebäude); Herbeiführung des Versicherungsfalles (Repräsentant im versicherungsrechtlichen Sinne).
§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 28 VVG; § 81 Abs. 1 VVG
1414. BGH 4 StR 636/19 – Beschluss vom 8. Oktober 2020 (LG Münster)
Grundsätze der Strafzumessung (keine Berücksichtigung der Art der Tatausführung bei eingeschränkter Schuldfähigkeit); Urteilsgründe (Anknüpfungstatsachen aus dem Gutachten eines Sachverständigen); Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (tatrichterliche Beurteilung der Schuldfähigkeit; Bewertung der Schuldfähigkeit allein anhand der Alkoholisierung).
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 46 StGB; § 267 StPO
1415. BGH 4 StR 654/19 – Beschluss vom 21. Oktober 2020
Verwerfung des Ablehnungsantrags als unzulässig.
§ 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO
1416. BGH 4 StR 654/19 vom 9. November 2020
Verwerfung des Befangenheitsantrages als unzulässig.
§ 26a Abs. 1 Nr. 3
1417. BGH 4 StR 654/19 – Beschluss vom 11. November 2020
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1418. BGH 4 StR 668/19 – Beschluss vom 23. September 2020 (LG Bochum)
Betrug (Konkurrenzen: Erstellung nur einer falschen Abrechnung bei anschließender Versendung an zwei Geschädigte durch einen Mittäter).
§ 52 Abs. 1 StGB; § 53 Abs. 1 StGB; § 263 StGB
1419. BGH 6 StR 102/20 – Beschluss vom 4. November 2020 (LG Lüneburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1420. BGH 6 StR 114/20 – Beschluss vom 4. November 2020 (LG Hannover)
Verwerfung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
§ 44 StPO
1421. BGH 6 StR 171/20 – Urteil vom 21. Oktober 2020 (LG Hannover)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1422. BGH 6 StR 227/20 – Beschluss vom 21. Oktober 2020 (LG Dessau-Roßlau)
Begehen durch Unterlassen (keine Garantenstellung eines Wohnungsinhabers zur Verhinderung von Straftaten in seiner Wohnung); Beihilfe (Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus der Wohnung eines Dritten).
§ 13 Abs. 1 StGB; § 27 Abs. 1 StGB
1423. BGH 6 StR 41/20 – Beschluss vom 4. November 2020 (LG Braunschweig)
Grundsatz der Spezialität (Anwendbarkeit auf Fälle aufeinanderfolgender Übergaben durch verschiedene Mitgliedstaaten, zwischen denen der Angeklagte freiwillig das Bundesgebiet verlassen hat; „Fall Madeleine McCann“).
§ 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG
1424. BGH 6 StR 60/20 – Urteil vom 21. Oktober 2020 (LG Neubrandenburg)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Darlegung der Schätzungsgrundlagen); Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (Ermessensentscheidung; Charakter einer Nebenstrafe: Berücksichtigung bei der Strafzumessung).
§ 73c Abs. 2 StGB; § 74 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StGB
1425. BGH 6 StR 250/20 – Beschluss vom 20. Oktober 2020 (LG Dessau-Roßlau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1426. BGH 6 StR 271/20 – Beschluss vom 20. Oktober 2020 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1427. BGH 6 StR 279/20 – Beschluss vom 3. November 2020 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1428. BGH 6 StR 298/20 – Beschluss vom 21. Oktober 2020 (LG Neubrandenburg)
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Verhältnis von Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit).
§ 20 StGB
Die Frage der Steuerungsfähigkeit ist grundsätzlich erst dann zu prüfen, wenn der Täter in der konkreten Tatsituation einsichtsfähig war.
1429. BGH 6 StR 308/20 – Beschluss vom 20. Oktober 2020 (LG Lüneburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1430. BGH 6 StR 315/20 – Beschluss vom 20. Oktober 2020 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1431. BGH 6 StR 318/20 – Beschluss vom 20. Oktober 2020 (LG Braunschweig)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1432. BGH 6 StR 342/20 – Beschluss vom 3. November 2020 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
1433. BGH 6 StR 348/20 – Beschluss vom 3. November 2020 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO