Alle Ausgaben der HRRS, Aufsätze und Anmerkungen ab dem Jahr 2000.
HRRS
Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht
Januar 2023
24. Jahrgang
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1. BVerfG 2 BvR 1404/20 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 7. Dezember 2022 (BGH / LG Berlin)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen Mordes im „Ku’damm-Raser-Fall“ (Bestimmtheitsgebot; Analogieverbot; Wortlautgrenze; Präzisierungsgebot; Verschleifungsverbot; gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit bei Tötungsdelikten; Wissens- und Willenselement der inneren Tatseite; Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls; bloße Indizwirkung der objektiven Gefährlichkeit der Fahrt; Schuldgrundsatz; Gebot schuldangemessenen Strafens).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 211 StGB; § 212 StGB; § 315c StGB; § 315d StGB
2. BVerfG 2 BvR 2316/21 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 24. November 2022 (LG Berlin)
Anordnung der Fesselung bei Ausführung eines Strafgefangenen (fehlendes Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung mangels Darlegung eines besonders belastenden Grundrechtseingriffs; Begründungslast für das Fortbestehen der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde bei Änderung der Sach- und Rechtslage).
Art. 19 Abs. 4 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 86 StVollzG Bln
3. BGH 1 StR 101/22 – Beschluss vom 22. September 2022 (LG Essen)
Steuerhinterziehung (erforderliche Darlegung der Besteuerungsgrundlagen und der Steuerberechnung im Urteil).
§ 370 Abs. 1 AO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
4. BGH 1 StR 196/22 – Beschluss vom 15. November 2022 (LG Augsburg)
Unzulässige Gegenvorstellung gegen den revisionsverwerfenden Beschluss.
§ 349 Abs. 2 StPO; § 304 Abs. 4 Satz 1 StPO
5. BGH 1 StR 228/22 – Urteil vom 15. November 2022 (LG Tübingen)
Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung).
§ 32 StGB
6. BGH 1 StR 271/22 – Beschluss vom 22. September 2022 (LG Stade)
Steuerhinterziehung (Steuerverkürzung: Schätzung).
§ 370 Abs. 1 AO; § 261 StPO
7. BGH 1 StR 271/22 – Beschluss vom 22. September 2022 (LG Stade)
Steuerhinterziehung (Steuerverkürzung: Schätzung).
§ 370 Abs. 1 AO; § 261 StPO
8. BGH 1 StR 272/22 – Beschluss vom 30. November 2022 (LG Heidelberg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
9. BGH 1 StR 51/22 – Beschluss vom 26. Juli 2022 (LG Kiel)
Mittelbare Täterschaft (Konkurrenzen).
§ 25 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
10. BGH 1 StR 70/22 – Beschluss vom 20. Oktober 2022 (LG Frankfurt am Main)
Beihilfe (Konkurrenzen).
§ 27 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
11. BGH 1 StR 284/22 – Beschluss vom 13. Dezember 2022 (LG München I)
Ablehnung der Vorführung des Angeklagten zur Revisionshauptverhandlung (Recht des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung; Recht auf ein faires Strafverfahren).
§ 250 Abs. 2 Satz 2 StPO; Art. 6 EMRK; Art. 8 der Richtlinie (EU) 2016/343 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren
12. BGH 1 StR 300/22 – Beschluss vom 18. Oktober 2022 (LG Duisburg)
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag: Tateinheit); Einziehung (keine Einziehung beim Täter, wenn Vermögensvorteil durch juristische Person erlangt wurde).
§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 52 StGB; § 1 SolZG; § 3 Abs. 1 Nr. 4 lit. a) SolZG; § 73 Abs. 1 StGB
13. BGH 1 StR 323/22 – Beschluss vom 17. November 2022 (LG Göttingen)
Hinterziehung von Tabaksteuer (Einziehungsbetroffener: konkludenter Zusammenschluss mehrerer Täter zu einer Personengesellschaft, keine Vervielfältigung der ersparten Aufwendungen, keine Weiterleitung ersparter Aufwendungen).
§ 370 Abs. 1 AO; § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Abs. 5 TabStG; § 73 Abs. 1 StGB, § 73b Abs. 2 StGB, § 73c StGB, § 40 AO
14. BGH 1 StR 330/22 – Beschluss vom 16. November 2022 (LG Ulm)
Rücktritt vom Versuch (erforderliche Feststellungen zum Rücktrittshorizont des Täters).
§ 24 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
15. BGH 1 StR 346/22 – Beschluss vom 18. Oktober 2022 (LG Traunstein)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Kurieren).
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 25 StGB
16. BGH 1 StR 347/22 – Beschluss vom 18. Oktober 2022 (LG Stuttgart)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen).
§ 64 StGB
17. BGH 1 StR 352/22 – Beschluss vom 20. Oktober 2022 (LG Stuttgart)
Verhängung einer Jugendstrafe (Erforderlichkeit; Bemessung: erforderliche Darlegung des Erziehungsbedarfs).
§ 17 Abs. 2 JGG; § 18 Abs. 2 JGG
18. BGH 1 StR 367/22 – Beschluss vom 16. November 2022 (LG Konstanz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
19. BGH 3 StR 111/22 – Beschluss vom 29. November 2022 (LG Koblenz)
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör bei Verwerfung der Revision durch Beschluss ohne Begründung; Antragsschrift der Staatsanwaltschaft; Gegenerklärung).
§ 34 StPO; § 349 Abs. 2 StPO; § 356a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
20. BGH 3 StR 12/22 – Beschluss vom 2. November 2022 (LG Koblenz)
Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Täterschaft und Teilnahme: relevanter Tatbeitrag; Versuch und Vollendung; Beendigung); Urteil (Berichtigung der Urteilsformel nach abgeschlossener Urteilsverkündung: Beschränkung auf offensichtliche Fehler).
§ 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 129 StGB; § 263 Abs. 5 StGB; 260 StPO
21. BGH 3 StR 291/22 – Beschluss vom 15. November 2022 (LG Düsseldorf)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 44 StPO; § 349 Abs. 2 StPO
22. BGH 3 StR 297/22 – Beschluss vom 15. November 2022 (LG Duisburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
23. BGH 3 StR 310/21 – Beschluss vom 19. Oktober 2022 (LG Dresden)
Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Feststel-
lung konkreter Förderungshandlung; Konkurrenzen).
§ 129 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB; § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB
24. BGH 3 StR 310/21 – Beschluss vom 19. Oktober 2022 (LG Dresden)
Verständigung (Verbot verfahrensübergreifender „Gesamtlösungen“; Rechtsmittelrücknahme in anderem Verfahren als Inhalt der Verständigung; „bedingte Verständigung“).
§ 154 StPO; § 257c StPO; § 302 StPO; § 55 StGB
25. BGH 3 StR 318/22 – Beschluss vom 15. November 2022 (LG Kleve)
Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revision); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden: verteidigter Angeklagter; psychische Erkrankung).
§ 32b Abs. 3 StPO; § 32d Satz 2 StPO; § 44 StPO; § 45 StPO; § 341 StPO
26. BGH 3 StR 321/21 – Urteil vom 3. November 2022 (LG Düsseldorf)
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Absehen von einem Vollstreckungsabschlag); Strafzumessung (Berücksichtigung der Einziehung von Tatmitteln).
§ 46 StGB; 51 StGB; 74 StGB; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
27. BGH 3 StR 324/22 – Beschluss vom 16. November 2022 (LG Kleve)
Sexueller Übergriff (Konkurrenzverhältnis des vollendeten sexuellen Übergriffs zur versuchten Vergewaltigung).
§ 177 StGB
28. BGH 3 StR 340/22 – Beschluss vom 15. November 2022 (LG Koblenz)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; mittlere Gefährlichkeit von Amphetamin und Ecstasy; Überschreiten der nicht geringen Menge bei Amphetaminbase und Ecstasy; Feststellungen zum Wirkstoffgehalt; keine Erfahrungssätze zur Mindestkonzentration pro Tablette bei Ecstasy; strafschärfende Berücksichtigung der Überschreitung des Grenzwerts); Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen mehrerer Milderungsgründe (minder schwerer Fall; gesetzlich vertypter Milderungsgrund).
§ 29 BtMG; § 29a BtMG; § 30 BtMG; § 27 StGB; § 49 StGB
29. BGH 3 StR 351/22 – Beschluss vom 16. November 2022 (LG Kleve)
Änderung der Urteilsformel (offensichtlicher Schreibfehler).
§ 260 StPO; 354 StPO
30. BGH 3 StR 364/22 – Beschluss vom 16. November 2022 (LG Aurich)
Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender Strafzumessungsgrund.
§ 29 BtMG; § 46 StGB
31. BGH 3 StR 371/22 – Beschluss vom 16. November 2022 (LG Osnabrück)
Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen mehrerer Milderungsgründe (minder schwerer Fall; gesetzlich vertypter Milderungsgrund); Anschlusserklärung bei Nebenklage durch Rechtsanwalt (Einreichung als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder auf sicherem Übermittlungsweg).
§ 22 StGB; § 23 StGB; § 49 StGB; § 212 StGB; § 213 StGB; § 32a Abs. 3 StPO; § 32d Satz 2 StPO; § 396 Abs. 1 Satz 1 StPO
32. BGH 3 StR 384/22 – Beschluss vom 29. November 2022 (LG Koblenz)
Einziehung des Wertes von Taterträgen.
§ 73 StGB; § 73c StGB
33. BGH AK 44/22 – Beschluss vom 15. November 2022 (OLG Koblenz)
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB
34. BGH AK 48/22 – Beschluss vom 14. Dezember 2022 (OLG Frankfurt am Main)
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB
35. BGH StB 47/22 – Beschluss vom 2. November 2022 (OLG München)
Akteneinsicht des Verletzten (schutzwürdige Interessen des Beschuldigten; Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Ablehnung der Akteneinsicht).
§ 304 StPO; § 305 StPO; § 406e StPO
36. BGH StB 48/22 – Beschluss vom 2. November 2022 (OLG München)
Akteneinsicht des Verletzten (schutzwürdige Interessen des Beschuldigten; Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Ablehnung der Akteneinsicht).
§ 304 StPO; § 305 StPO; § 406e StPO
37. BGH StB 50/22 – Beschluss vom 15. November 2022 (Hanseatisches OLG in Hamburg)
Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe (Legalprognose; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen).
§ 57 Abs. 1 StGB; § 454 Abs. 2 StPO
38. BGH StB 51/22 – Beschluss vom 15. November 2022
Notwendige Verteidigung (Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Bestellung eines Pflichtverteidigers).
§ 140 StPO, § 142 StPO; § 304 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK
39. BGH 5 StR 122/22 – Beschluss vom 7. Dezember 2022 (LG Bremen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
40. BGH 5 StR 184/22 – Beschluss vom 23. November 2022 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision durch Beschluss (Mitteilung der Gründe für die Revision in der Revisionsbegründung; kein Nachschieben von Gründen; rechtliches Gehör).
§ 349 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK
41. BGH 5 StR 239/22 – Beschluss vom 6. Dezember 2022 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
42. BGH 5 StR 271/22 – Beschluss vom 7. Dezember 2022 (LG Hamburg)
Keine Bewertung der Gründe für das Aussageverhalten des Zeugen (Zeugnisverweigerungsrecht); strafschärfende Berücksichtigung des Prozessverhaltens des Angeklagten.
§ 52 StPO; § 46 StGB
43. BGH 5 StR 276/22 – Beschluss vom 25. Oktober 2022 (LG Bremen)
BGHR; Notwehr durch lebensgefährliche Schüsse auf den Oberkörper (Geeignetheit; Erforderlichkeit; konkrete Kampflage; ex ante-Perspektive; Erkenntnishorizont des Angegriffenen; dynamisches Geschehen; Androhung; Warnschuss; nicht lebensgefährliche Verteidigung; keine übersteigerten Anforderungen; subjektives Notwehrelement).
§ 32 StGB
44. BGH 5 StR 287/22 – Beschluss vom 8. November 2022 (LG Leipzig)
Änderung des Schuldspruchs.
§ 354 Abs. 1 StPO
45. BGH 5 StR 306/22 – Beschluss vom 24. Oktober 2022 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
46. BGH 5 StR 309/22 – Urteil vom 24. November 2022 (LG Dresden)
Beweiswürdigung (Tatgericht; Urteilsgründe; Rechtsfehler; lückenhaft; Zweifelssatz; Indizien; Gesamtwürdigung; Einlassung des Angeklagten; unwiderlegt).
§ 261 StPO
47. BGH 5 StR 311/22 – Beschluss vom 7. Dezember 2022 (LG Hamburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
48. BGH 5 StR 319/22 – Beschluss vom 6. Dezember 2022 (LG Kiel)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
49. BGH 5 StR 357/22 – Beschluss vom 22. November 2022 (LG Berlin)
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
50. BGH 5 StR 372/21 – Urteil vom 8. August 2022 (LG Bremen)
BGHSt; Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität; Gesamtvergleich; abgestufte Prüfungsfolge; Bedeutung von Nebenfolgen; Einziehung; Rückwirkungsverbot); Geldwäsche (Begehung als Verpflichteter nach dem GWG; Grundtatbestand; Qualifikation).
§ 2 StGB; § 261 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 2 GWG
51. BGH 5 StR 377/22 – Beschluss vom 22. November 2022 (LG Görlitz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
52. BGH 5 StR 380/22 – Beschluss vom 22. November 2022 (LG Berlin)
Nebenstrafen und Nebenfolgen (hier: Einziehung) bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung.
§ 55 StGB
Liegen die Voraussetzungen des § 55 StGB vor, sind Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen gleicher Art grundsätzlich durch das spätere Urteil einheitlich anzuordnen, sodass über sie durch das Gericht zu entscheiden ist, das auch über die nachträgliche Gesamtstrafe befindet. Dieses ist dabei an die Rechtskraft der ursprünglichen Entscheidung gebunden. Sofern die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die (weitere) Vollstreckung vorliegen, ist die frühere Einziehungsentscheidung im neuen Urteil aufrechtzuerhalten. Wird die Einziehungsanordnung in dem früheren Urteil gegenstandslos, bedarf es hingegen keiner Aufrechterhaltung; die Anordnung muss dann entfallen.
53. BGH 5 StR 402/22 – Beschluss vom 22. November 2022 (LG Leipzig)
Zusammentreffen von Milderungsgründen bei der Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafrahmenwahl; minder schwerer Fall; Sperrwirkung; in Gesetzeskonkurrenz verdrängte Tatbestände).
§ 30a Abs. 3 BtMG; § 30 Abs. 2 BtMG; § 50 StGB
Die Vorschrift des § 50 StGB erfasst nicht die Strafrahmenwahl im Verhältnis zwischen im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängenden und verdrängten Straftatbeständen. Für die zu vergleichenden Mindeststrafen gilt, da es um die Ermittlung der gerechten Strafe geht, eine konkrete Betrachtung, so dass auch jeweils vorliegende vertypte und allgemeine Strafmilderungsgründe zu berücksichtigen sind.
54. BGH 5 StR 429/22 – Beschluss vom 5. Dezember 2022
Ablehnung des Antrags auf Pflichtverteidigerwechsel (endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses; offenkundige Untätigkeit).
§ 143a StPO
55. BGH 5 StR 450/22 – Beschluss vom 8. Dezember 2022 (LG Hamburg)
Teileinstellung.
§ 154 Abs. 2 StPO
56. BGH 5 StR 464/22 – Beschluss vom 22. November 2022 (LG Berlin)
Tätlicher Angriff auf Polizisten als erhebliche Anlasstat bei der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
§ 63 StGB
57. BGH 5 StR 466/22 – Beschluss vom 6. Dezember 2022 (LG Itzehoe)
Verwerfung der Revision als unzulässig wegen Fristversäumnis.
§ 341 Abs. 1 StPO
58. BGH 5 StR 479/22 – Beschluss vom 6. Dezember 2022 (LG Kiel)
Niedrige Beweggründe bei Tötung des Partners (Trennung; übersteigertes Besitzdenken; tatbestimmende Verzweiflung; Trennung auf Betreiben des getöteten Partners; Menschenbild des Grundgesetzes).
§ 211 StGB
59. BGH 5 ARs 33/22 5 AR (VS) 29/22 – Beschluss vom 24. Oktober 2022
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig.
§ 29 EGGVG
60. BGH 5 ARs 42/22 5 AR (VS) 32/22 – Beschluss vom 9. November 2022
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig.
§ 33 StPO
61. BGH 5 ARs 51/22 5 AR (VS) 34/22 – Beschluss vom 9. November 2022
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig.
§ 29 EGGVG
62. BGH 5 ARs 57/22 5 AR (VS) 27/22 – Beschluss vom 22. November 2022
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig.
§ 29 EGGVG
63. BGH 2 StR 112/22 – Beschluss vom 27. September 2022 (LG Kassel)
Zurückweisung einer Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
64. BGH 2 StR 12/22 – Beschluss vom 2. Juni 2022 (LG Frankfurt am Main)
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Handeltreiben: Vorliegen, Bereitstellen einer ausschließlich dem Zweck des Handelns mit Betäubungsmitteln dienenden virtuellen Verkaufs- und Kommunikationsplattform, Aufrechterhaltung der technischen und inhaltlichen Forenstruktur; Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe: Maßstab, Errichten und Betreiben einer internetgestützten Handelsplattform; Konkurrenzen: Deliktsserie, Tatbeitrag zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer auf die Begehung von Straftaten ausgerichteten Infrastruktur, uneigentliches Organisationsdelikt, Tateinheit, kein der Annahme bandenmäßigen Handeltreibens Entgegenstehen); Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangter Vermögensvorteil: Kryptowährungen, faktische Verfügungsgewalt; Bestimmung des Wertes: Kryptowährung, Wert zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktionen, höhere Handelsmenge; gesamtschuldnerische Haftung; Verzicht der Anrechnung).
§ 30a BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 52 StGB; § 73c StGB
65. BGH 2 StR 142/21 – Urteil vom 23. November 2022 (LG Frankfurt am Main)
Gegenstand des Urteils (prozessualer Tatbegriff: Maßstab, Kognitionspflicht des Tatgerichts, Nämlichkeit der Tat, Divergenz der Angaben zu Tatzeit und Tatort im Anklagesatz und im Urteil); Zurückweisung eines Beweisantrags (audiovisuelle Vernehmung von Zeugen: nicht-Durchführbarkeit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, einzelfallbezogene Prüfung des Beweiswerts der zu erwartenden Aussage, Eignung der Person, verfügbaren technischen Möglichkeiten, hinreichende Gewähr für seine aussagekräftige Einvernahme, Überzeugung des Gerichts von völliger Untauglichkeit einer Aussage, Beitragen zur Sachaufklärung, besonders wichtiges Beweismittel, strenge Maßstäbe, Zurücktreten des Beweiswertes, bisherige Beweisaufnahme, zeitlich und organisatorischer Aufwand, Nachteile durch Verzögerung des Verfahrens, Vernehmung durch den kommissarischen Richter im Wege der Rechtshilfe, Vernehmung eines Zeugen unmittelbar vor dem erkennenden Gericht, Beitragen zur Wahrheitsfindung, pflichtgemäßes Ermessen, eingeschränkte Revisibilität, Unerreichbarkeit eines im Ausland lebenden Zeugen bei Weigerung, kein Erzwingen des Erscheinens möglich); Beweiswürdigung (Inhalt eines Schriftstücks: Erörterung in der Hauptverhandlung, Inhalt unstreitig, kein Beruhen des Urteils auf dem nicht-Verlesen).
§ 264 StPO; § 247a StPO; § 251 StPO; § 244 StPO; § 261 StPO
66. BGH 2 StR 17/22 – Beschluss vom 28. April 2022 (LG Aachen)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose: umfassende Würdigung).
§ 63 StGB
67. BGH 2 StR 55/22 – Beschluss vom 24. November 2022 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
68. BGH 2 StR 80/22 – Beschluss vom 25. Oktober 2022 (LG Kassel)
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: Betäubungsmitteldelikte, Gewinnstreben; mittlere Gefährlichkeit von Betäubungsmitteln: kein Strafschärfungs- oder Strafmilderungsgrund).
§ 46 Abs. 3 StGB; § 29a BtMG; § 30a BtMG
69. BGH 2 StR 80/22 – Beschluss vom 25. Oktober 2022 (LG Kassel)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
70. BGH 2 StR 92/21 – Beschluss vom 10. November 2022 (LG Köln)
Urteilsgründe (zur Anwendung gebrachtes Strafgesetz; weitere Rechtausführungen: Gebotenheit, sachlich-rechtliche Gesichtspunkte, keine Zweifel, Erkennen und Beurteilen der durch die getroffenen Feststellungen ergebenden rechtlichen Fragen durch das Tatgericht, Widerspruch zwischen Urteilsformel und -gründen, offensichtliches Verkündungsversehen, nachträgliche Berichtigung, Sachrüge, Urteilsaufhebung); Inverkehrbringen von qualitäts-
geminderten und gefälschten Arzneimitteln (taugliches Tatobjekt: Qualitätsminderung, gefälschtes Arzneimittel oder Wirkstoff, bloße unrichtige Angabe, Täuschungseignung).
§ 267 StPO; § 95 Abs 1 Nr. 3a AMG
71. BGH 2 StR 160/22 – Beschluss vom 7. Dezember 2022 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
72. BGH 2 StR 190/22 – Beschluss vom 6. Dezember 2022 (LG Wiesbaden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
73. BGH 2 StR 190/22 – Beschluss vom 6. Dezember 2022 (LG Wiesbaden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
74. BGH 2 StR 226/21 – Beschluss vom 12. Oktober 2022 (LG Köln)
Zurückweisung einer Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
75. BGH 2 StR 229/21 – Beschluss vom 28. Juni 2022 (LG Aachen)
Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Revision: Beschwer, auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen freizusprechen); Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage (Vorliegen einer zugelassenen Anklageschrift zu allen Varianten; in exklusiver Alternativität mögliche Sachverhaltsvarianten, Strafbarkeit des Angeklagten); Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Versuch: Beihilfe, unmittelbares Ansetzen); Versuch der Beteiligung (Verabredung zu einem Verbrechen: Beteiligung nur als Gehilfe, prospektive Täter); Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen (Vollzug der Untersuchungshaft); Ausschluss der Entschädigung (Verursachen der Strafverfolgungsmaßnahmen: strenger Maßstab, wesentlicher Ursachenbeitrag).
§ 206 StPO; § 29a BtMG; § 23 StGB; 27 StGB; § 30 StGB; § 2 StrEG; § 5 StrEG
76. BGH 2 StR 283/22 – Beschluss vom 22. November 2022 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
77. BGH 2 StR 311/22 – Beschluss vom 22. November 2022 (LG Gera)
Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Urteilsgründe: Darstellung, wesentlicher Inhalt einer Zeugenaussage); Einziehung von Tatmitteln (Besitz jugendpornographischer Schriften: Speichermedium, verwendeter Computer); sexueller Missbrauch von Kindern.
§ 261 StPO; § 267 StPO; § 176 StGB; § 184b StGB; § 184c StGB; § 74 StGB
§ 261 und § 267 StPO verpflichten das Tatgericht die wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen so darzulegen, dass seine Überzeugungsbildung für das Revisionsgericht nachzuvollziehen und auf Rechtsfehler zu überprüfen ist. Der wesentliche Inhalt einer Zeugenaussage ist danach in den Urteilsgründen auch außerhalb einer Aussage-gegen-Aussage Konstellation darzustellen, wenn dies erforderlich ist, um die tatgerichtliche Beweiswürdigung auf Rechtsfehler zu überprüfen.
78. BGH 2 StR 327/22 – Beschluss vom 13. Oktober 2022 (LG Frankfurt am Main)
Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab, gefährliche Gewalthandlungen, umfassende Prüfung, Beeinflussung durch Alkohol und Benzodiazepine, Spontantat).
§ 212 StGB; § 15 StGB
79. BGH 2 StR 352/22 – Beschluss vom 22. November 2022 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
80. BGH 2 StR 375/22 – Beschluss vom 24. November 2022 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
81. BGH 2 StR 550/21 – Beschluss vom 28. September 2022 (LG Gera)
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung psychischer Tatfolgen: unmittelbare Folge gerade dieser Tat, Folge aller Taten, Anlastung bei der Bildung der Gesamtstrafe).
§ 46 StGB
82. BGH 2 StR 567/21 – Beschluss vom 24. November 2022
Zurückweisung einer Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
83. BGH 4 StR 102/22 – Urteil vom 13. Oktober 2022 (LG Münster)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Darstellung in den Urteilsgründen: Tatsachengrundlage, nicht tatsachengestützte Feststellung, revisionsgerichtliche Überprüfung möglich; Erlös aus Betäubungsmittelgeschäften: Höhe, Wert von Kryptowährungen in Abzug zu bringen, unmittelbar aus der Tat erlangtes Etwas; faktische Verfügungsgewalt: Abgrenzung zum lediglich transitorischen Besitz); Strafzumessung.
§ 73c StGB; § 73 StGB; § 46 StGB
84. BGH 4 StR 112/22 – Beschluss vom 22. November 2022 (LG Aachen)
Gefährdung des Straßenverkehrs (Beinahe-Unfall; Gefahrverwirklichungszusammenhang; Missachtung der Vorfahrt); verbotene Kraftfahrzeugrennen; Entziehung der Fahrerlaubnis; Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis; Strafzumessung (Strafrahmenwahl: Betäubungsmittelstrafbarkeit, Sperrwirkung der Strafrahmenuntergrenze verdrängter Straftatbestände).
§ 315c StGB; § 315d StGB; § 69 StGB; § 69a StGB; § 46 StGB; § 30 BtMG; § 29a BtMG
85. BGH 4 StR 175/22 – Urteil vom 24. November 2022 (LG Dortmund)
Revisionsbegründung (Widerspruch Revisionsantrag und Revisionsbegründungsschrift: Angriffsziel durch
Auslegung zu ermitteln, Teilanfechtung); Strafzumessung (Ermittlung des Strafrahmens: tateinheitliche Begehung, kein abstrakter Strafrahmenvergleich, Vergleich der konkret in Betracht kommenden Strafrahmen unter Berücksichtigung von Ausnahmestrafrahmen, Sperrwirkung des zurücktretenden Delikts; strafmildernde Berücksichtigung); Betäubungsmittelstrafbarkeit.
§ 344 StPO; § 46 StGB; § 52 StGB; § 27 StGB; § 30 BtMG, § 29a BtMG
Nach § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB wird die Strafe bei tateinheitlicher Begehung nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Für die Ermittlung des sonach maßgeblichen Strafrahmens ist kein abstrakter Strafrahmenvergleich, sondern ein Vergleich der konkret in Betracht kommenden Strafrahmen unter Berücksichtigung von Ausnahmestrafrahmen, etwa dem Vorliegen eines minder schweren oder eines besonders schweren Falls bei dem jeweiligen Delikt geboten.
86. BGH 4 StR 242/22 – Beschluss vom 22. November 2022 (LG Bielefeld)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Maßstab, Indizien, kein strafrechtliches in-Erscheinung-Treten über einen längeren Zeitraum trotz bestehender Grunderkrankung).
§ 63 StGB
87. BGH 4 StR 245/22 – Beschluss vom 11. Oktober 2022 (LG Kaiserslautern)
Strafzumessung (Einzelstrafen: Betäubungsmitteldelikte, Überschreitung der Grenzwerte der nicht geringen Menge, Gesamtmenge aus mehreren Einzeltaten, Gesamtstrafenbildung).
§ 46 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
88. BGH 4 StR 272/22 – Beschluss vom 9. November 2022 (LG Dortmund)
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandshandlung: Vorliegen, Begriff der Gewalt, Zufahren mit einem Kraftfahrzeug auf einen Polizeibeamten, bloße Flucht vor der Polizei, Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer); Strafzumessung (Strafrahmenwahl: schwerer räuberischer Diebstahl, Gesamtabwägung, mehrere Strafrahmen, Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Maßstab, Gesamtwürdigung, Fehlen ernsthafter Versuche der Änderung des eigenen Konsumverhaltens).
§ 113 StGB; § 46 StGB; § 64 StGB; § 252 StGB; § 250 StGB
89. BGH 4 StR 328/22 – Beschluss vom 24. November 2022 (LG Hagen)
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: strafschärfende Berücksichtigung der mittäterschaftlichen Tatbeteiligung).
§ 46 Abs. 3 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
90. BGH 4 StR 344/22 – Beschluss vom 9. November 2022 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
91. BGH 4 StR 347/22 – Beschluss vom 22. November 2022 (LG Bochum)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht: Maßstab, prognoseungünstigen Umstände, langjähriger polyvalenter Drogenmissbrauch).
§ 64 StGB
92. BGH 4 StR 357/22 – Beschluss vom 23. November 2022 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
93. BGH 4 StR 388/22 – Beschluss vom 22. November 2022 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unzulässig.
§ 349 Abs. 1 StPO
94. BGH 4 StR 416/21 – Beschluss vom 27. Oktober 2022 (LG Frankenthal)
Aufhebung des Urteils (horizontale Teilrechtskraft: Einziehung).
§ 353 StPO; § 74 Abs. 1 StGB
95. BGH 4 StR 426/22 – Beschluss vom 23. November 2022 (LG Bielefeld)
Verminderte Schuldfähigkeit (Anschließen des Tatgerichts an die Beurteilung eines Sachverständigen: Darstellung in den Urteilsgründen, eindeutige Bewertung des psychischen Zustands durch das Tatgericht erkennbar; festgestellte Sexualdevianz: im Einzelfall eine schwere andere seelische Störung, erheblich beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit, Alkoholisierung, Zusammenwirken mehrerer schuldrelevanter Faktoren, Gesamtbetrachtung; Prüfungsmaßstab: mehrstufige Prüfung; Steuerungsunfähigkeit: motivationale Steuerungsfähigkeit, zweckrationales Handeln, geplantes und geordnetes Vorgehen).
§ 21 StGB; § 267 StPO
96. BGH 4 ARs 13/21 – Beschluss vom 18. August 2022
Anrufung des Bundesgerichtshofs im Auslieferungsverfahren (Vorlegungsvoraussetzungen: Rechtsfrage, Feststellungsinteresse, fallübergreifende Geltung, Verpflichtung des Oberlandesgerichts zu einer Entscheidung über die Unzulässigkeit der Auslieferung auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, ungelöstes kompetenzrechtliches Problem, Weisungsabhängigkeit der Generalstaatsanwaltschaft, Verfahrensrelevanz, über die rechtliche Bedeutung für den Einzelfall hinausgehende Fragen); Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung (Anwendung auf einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft wegen der angenommenen Unzulässigkeit einer Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehl: Auslegung, Zweck der Norm, , präventiver Rechtsschutz, Rechtssicherheit, Gesetzessystematik, kein Einverständnis mit einer vereinfachten Auslieferung, Feststellungsinteresse, Weisungsgebundenheit der Generalstaatsanwaltschaft, Schwebezustand des Auslieferungsverfahrens auf unabsehbare Zeit ohne gerichtliche Entscheidung, keine unzulässige Rechtsfortbildung, Entscheidungspflicht).
§ 42 IRG; § 29 IRG; § 78 IRG
1. Fragen nach dem Vorliegen eines für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung erforderlichen Feststellungsinteresses sind, wie etwa der Fall der
prozessualen Überholung zeigt, regelmäßig von den Umständen des konkreten Einzelfalls abhängig.
2. Die Bewertung, ob ein Feststellungsinteresse besteht, kann sich auch nach Grundsätzen beurteilen, die allgemeine bzw. fallübergreifende Geltung beanspruchen und daher eine Rechtsfrage zum Gegenstand haben.
3. Die erforderliche Verfahrensrelevanz ist schon dann zu bejahen, wenn die Rechtsfrage die Frage der Zulässigkeit einer gerichtlichen Entscheidung betrifft.
4. Fragen, die über die rechtliche Bedeutung für den Einzelfall hinausgehen, ohne dass dieser hierfür eine ausreichende tatsächliche Grundlage bietet, genügen den Vorlegungsvoraussetzungen indes nicht.
5. Weder der Gesetzeswortlaut noch der Zweck des § 29 Abs. 1 IRG stehen einer Auslegung entgegen, dass das Oberlandesgericht über einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auch dann zu entscheiden hat, wenn eine Generalstaatsanwaltschaft die Auslieferung des Verfolgten aufgrund des Europäischen Haftbefehls für unzulässig hält und die Bewilligung daher ablehnen will.
6. Ein Feststellungsinteresse für eine Entscheidung des Oberlandesgerichts ist zu bejahen. Ohne gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung verbliebe das Auslieferungsverfahren auf unabsehbare Zeit in einem „Schwebezustand“, da sich die Generalstaatsanwaltschaft durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union an einer eigenständigen Entscheidung über die Ablehnung der Auslieferung gehindert sieht. Würde die Generalstaatsanwaltschaft ungeachtet dessen die Bewilligung der Auslieferung ablehnen, verbliebe gleichwohl auch innerstaatlich eine Rechtsunsicherheit.
97. BGH 6 StR 124/22 – Beschluss vom 7. November 2022
Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit des Verteidigers im Adhäsionsverfahren in der Revisionsinstanz.
§ 33 Abs. 1 RVG
98. BGH 6 StR 160/22 – Beschluss vom 21. September 2022 (LG Verden)
Ausschöpfungsrüge (Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge); Rekonstruktionsverbot; Bild-Ton-Aufzeichnung der ermittlungsrichterlichen Vernehmung; Transkription der Vernehmung.
§ 261 StPO; § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
99. BGH 6 StR 162/20 – Beschluss vom 30. Juni 2020 (LG Nürnberg-Fürth)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche Beurteilung: Bewertungseinheit, Tateinheit).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 Abs. 1 StGB
1. Mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln stehen auch dann zueinander in Tateinheit, wenn ihre tatbestandlichen Ausführungshandlungen sich teilweise überschneiden.
2. Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte dann Tateinheit zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt.
100. BGH 6 StR 198/22 – Beschluss vom 1. November 2022 (LG Neuruppin)
Ablehnung des Antrages der Nebenklägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Revisionsinstanz; grundsätzlich keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss.
§ 404 Abs. 5 Satz 1 StPO; § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO
101. BGH 6 StR 237/21 – Urteil vom 15. November 2022 (LG Schwerin)
Hotelkomplex „Hohe Düne“; Subventionsbetrug (Gestaltungsmissbrauch; wirtschaftliche Unteilbarkeit); Untreue; Verjährung.
§ § 264 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 8 Nr. 1 StGB aF; § 42 AO; § 2 SubvG; § 4 Abs. 1 Satz 3 SubvG; § 78 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 78c Abs. 1 StGB
102. BGH 6 StR 239/22 – Urteil vom 2. November 2022 (LG Würzburg)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche Beurteilung: Bewertungseinheit, Tateinheit; Aufzucht von Marihuanapflanzen; Erwerb von Setzlingen zum Zweck des anschließenden Anbaus); Strafzumessung (Covid-19-Virus; Kontakt- und Besuchsbeschränkungen, Untersuchungshaft).
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 46 StGB
103. BGH 6 StR 68/22 – Beschluss vom 15. November 2022 (LG Potsdam)
Schwerer Bandendiebstahl (Bandenbezug der Einzeltat: konkrete Tat als Ausfluss der Bandenabrede; Tat aus eigennützigen Motiven).
§ 244a Abs. 1 StGB
Voraussetzung für die Annahme einer bandenmäßigen Begehungsweise ist neben der Mitwirkung eines weiteren Bandenmitglieds, dass die Einzeltat Ausfluss der Bandenabrede ist und nicht losgelöst davon ausschließlich im eigenen Interesse der jeweils unmittelbar Beteiligten ausgeführt wird.
104. BGH 6 StR 70/22 – Urteil vom 5. Oktober 2022 (LG Stendal)
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mitglied einer Bande, Bandenabrede: Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände); Erweiterte Einziehung von Taterträgen.
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 30a Abs. 1 BtMG; § 73a Abs. 1 StGB; § 73c StGB
Ob jemand Mitglied einer Bande ist, bestimmt sich nach der deliktischen Vereinbarung, der sogenannten Bandenabrede, deren Vorliegen aufgrund einer Gesamtwürdigung
zu beurteilen ist, bei der alle maßgeblichen Umstände in den Blick zu nehmen und gegeneinander abzuwägen sind. Dem genügt es nicht, wenn wesentliche Indizien unberücksichtigt bleiben, einzelnen Umständen zu Unrecht eine entsprechende Indizwirkung zu- oder aberkannt wird oder einzelne Indizien nur isoliert bewertet werden (st. Rspr.).
105. BGH 6 StR 287/22 – Beschluss vom 5. Oktober 2022 (LG Amberg)
Doppelte Wertung von Taten; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; gewerbsmäßige Hehlerei.
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB
106. BGH 6 StR 296/21 – Beschluss vom 3. November 2022 (LG Stendal)
BGHSt; „Verfüllung der Tongrube Möckern“; Erkrankung des Ergänzungsschöffens, Höchstdauer einer Unterbrechung der Hauptverhandlung, Hemmung des Fristenlaufs; Beweiserhebungsverbot, Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Verwendung einer nicht geeichten Waage durch einen Sachverständigen, Kontrollwiegungen); Strafzumessung (straffreie Lebensführung des Angeklagten).
§ 228 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StPO; § 229 Abs. 3 aF StPO; § 192 Abs. 2 GVG; § 261 StPO
107. BGH 6 StR 309/22 – Beschluss vom 1. November 2022 (LG Frankfurt (Oder))
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
108. BGH 6 StR 319/22 – Beschluss vom 29. November 2022
Verwerfung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
§ 44 StPO
109. BGH 6 StR 360/22 – Beschluss vom 4. Oktober 2022 (LG Nürnberg-Fürth)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
110. BGH 6 StR 384/22 – Beschluss vom 15. November 2022 (LG Braunschweig)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
111. BGH 6 StR 388/22 – Beschluss vom 15. November 2022 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
112. BGH 6 StR 392/22 – Beschluss vom 14. November 2022 (LG Göttingen)
Verwerfung der Revision als unzulässig, im Übrigen als unbegründet.
§ 349 Abs. 1, Abs. 2 StPO
113. BGH 6 StR 406/22 – Beschluss vom 15. November 2022 (LG Halle)
In den Verkehr gelangte Betäubungsmittel (keine strafschärfende Berücksichtigung).
§ 46 StGB
114. BGH 6 StR 412/22 – Beschluss vom 14. November 2022 (LG Frankfurt (Oder))
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Art der Tatausführung nur bei Vorwerfbarkeit).
§ 46 StGB; § 21 StGB
1. Die Art der Tatausführung darf einem Angeklagten nur dann strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie vorwerfbar ist, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht zu vertretenen geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt.
2. Auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähige Täter ist für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so dass für eine strafschärfende Berücksichtigung durchaus Raum bleibt, jedoch nur nach dem Maß der geminderten Schuld (st. Rspr.). In einem solchen Fall muss das Urteil erkennen lassen, dass sich das Tatgericht dieser Problematik bewusst war und ihr Rechnung getragen hat.
115. BGH 6 StR 422/22 – Beschluss vom 30. November 2022 (LG Verden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
116. BGH 6 StR 426/22 – Beschluss vom 14. November 2022 (LG Schweinfurt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
117. BGH 6 StR 454/22 – Beschluss vom 29. November 2022 (LG Dessau-Roßlau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
118. BGH 6 StR 464/22 – Beschluss vom 29. November 2022 (LG Magdeburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO