Alle Ausgaben der HRRS, Aufsätze und Anmerkungen ab dem Jahr 2000.
HRRS
Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht
Juli 2023
24. Jahrgang
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743. BVerfG 2 BvR 166/16, 2 BvR 1683/17 (Zweiter Senat) – Urteil vom 20. Juni 2023 (OLG Nürnberg / LG Regensburg; OLG Hamm / LG Arnsberg)
Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen („Gefangenenvergütung II“; Resozialisierungsgebot; Verpflichtung des Gesetzgebers zur Schaffung eines umfassenden und schlüssigen Resozialisierungskonzepts; ausreichende Ausstattung des Strafvollzuges; Angemessenheit der Vergütungshöhe; Anerkennung für geleistete Arbeit; monetäre und nicht monetäre Vergütungskomponenten; gesetzliche Festlegung der Bemessungsgrundlage; Stellenwert der Arbeit im Gesamtkontext; Verhältnis der Arbeit zu anderen Behandlungsmaßnahmen; Leistung von Schadensersatz und Unterhalt; Beteiligung an Kosten im Vollzug; Haftkostenbeitrag; Erreichbarkeit der mit dem Resozialisierungskonzept verfolgten Zwecke; Kriterien für die angemessene Vergütungshöhe; Zweck der Beschäftigung; Qualifikationsniveau; Verhältnisse auf dem freien Arbeitsmarkt; Mindestlohn; geringere Produktivität von Gefangenenarbeit; sorgfältige Ermittlung der Tatsachengrundlage; wissenschaftliche Evaluation; weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers; verfassungsgerichtliche Vertretbarkeitskontrolle; Gesetzgebungskompetenz der Länder für den Strafvollzug).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 3 GG; Art. 70 Abs. 1 GG; Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG; § 43 StVollzG; § 195 StVollzG; § 200 StVollzG; § 18 SGB IV; Art. 3 Satz 3 BayStVollzG; Art. 43 BayStVollzG; Art. 46 BayStVollzG; Art. 63 BayStVollzG; Art. 189 BayStVollzG; § 3 StVollzG NRW; § 4 Abs. 3 StVollzG NRW; § 7 Abs. 2 Satz 3 StVollzG NRW; § 29 StVollzG NRW; § 32 StVollzG NRW; § 34 StVollzG NRW; § 45 Abs. 3 StVollzG NRW; § 110 StVollzG NRW
744. BVerfG 2 BvR 390/21 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 10. Mai 2023 (OLG Frankfurt am Main / LG Gießen)
Erledigung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft nach Aufhebung der Strafvorschrift (kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis; umfassende Rehabilitation der Betroffenen durch Aufhebung der Verurteilungen durch Gesetz).
§ 219a StGB a. F.; Art. 316n EGStGB; § 13 EBAO
745. BVerfG 2 BvR 637/23 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 19. Mai 2023 (LG Augsburg / AG Augsburg)
Einstweilige Anordnung gegen eine Unterbringung zur Begutachtung (allgemeines Persönlichkeitsrecht; Unverhältnismäßigkeit eines Eingriffs bei fehlender Bereitschaft zur Mitwirkung an der Untersuchung; Kernbereich privater Lebensgestaltung; Verbot der Totalbeobachtung).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 81 StPO; § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
746. BVerfG 2 BvR 852/20 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 11. Mai 2023 (OLG Hamm / LG Essen)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die im Exequaturverfahren für zulässig erklärte Vollstreckung einer in Italien verhängten Freiheitsstrafe (Menschenwürdegarantie; Schuldprinzip; Recht auf ein faires Verfahren; Recht auf rechtliches Gehör; verfassungsgerichtliche Überprüfung allein anhand der Unionsgrundrechte bei unionsrechtlich vollständig determinierter Materie; unzureichende Substantiierung einer Grundrechtsverletzung; weitgehende Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung; fehlende Übersetzung verfahrensrelevanter Dokumente; Zulässigkeit der Überprüfung des ausländischen Erkenntnisses; Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens im unionsrechtlichen Rechtshilfeverkehr; Erschütterung im Einzelfall).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; Art. 6 Abs. 3 EMRK; § 84 IRG; § 84b IRG; § 222 StGB; § 306d StGB
747. BGH 1 StR 101/23 – Beschluss vom 20. April 2023 (LG Bochum)
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schaden: erforderliche Darstellung der Berechnungsgrundlagen im Urteil; erforderlicher Vorsatz hinsichtlich der Arbeitgeberstellung: Darstellungsanforderungen).
§ 266a Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 15 StGB
748. BGH 1 StR 127/23 – Beschluss vom 14. Juni 2023 (LG Karlsruhe)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
749. BGH 1 StR 13/23 – Beschluss vom 31. Mai 2023 (LG Traunstein)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
750. BGH 1 StR 345/22 – Urteil vom 16. Mai 2023 (LG Karlsruhe)
Einziehung (Umfang des erlangten Etwas: Abzugsverbot für Aufwendungen, die für die Begehung der Tat aufgewendet wurden
§ 73d Abs. 1 Satz 2 StGB; § 817 Satz 2 BGB
751. BGH 1 StR 53/23 – Beschluss vom 13. Juni 2023 (LG München I)
Steuerhinterziehung durch Abgabe einer unrichtigen Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (Konkurrenzverhältnis zu nachträglicher unrichtiger Einkommenssteuererklärung, Vollendung durch Erlass des Feststellungsbescheids als einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil); Inbegriffsrüge (Vorhalt einer Urkunde).
§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 171 Abs. 10 AO, § 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) AO, § 182 Abs. 1 Satz 1 AO; § 261 StPO; § 249 Abs. 1 Satz 1 StPO
752. BGH 1 StR 77/23 – Beschluss vom 2. Mai 2023 (LG Frankfurt am Main)
Einziehung (keine erlangten ersparten Aufwendung bei Steuerhinterziehung durch unberechtigten Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 Satz UStG).
§ 370 Abs. 1 AO; § 73 Abs. 1 StGB; § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG
753. BGH 1 StR 78/23 – Beschluss vom 19. April 2023 (LG Traunstein)
Einziehung von Wertersatz (maßgeblich Wert des erlangten Gegenstands zum Zeitpunkt des Erlangens).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB
754. BGH 1 StR 83/20 – Beschluss vom 15. Juni 2023
Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
755. BGH 1 StR 359/22 – Urteil vom 19. April 2023 (LG Traunstein)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht bei drohender Abschiebung).
§ 64 StGB
756. BGH 1 StR 379/22 – Beschluss vom 5. April 2023 (LG München II)
Einziehung (Umfang der Einziehung: erforderliche Berücksichtigung der im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgten Schadensbeitreibungen durch Geschädigte bei einem Mitbeschuldigten).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB
757. BGH 1 StR 394/22 – Urteil vom 16. Mai 2023 (LG Essen)
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil).
§ 267 Abs. 5 Satz 1 StPO
758. BGH 1 StR 436/22 – Beschluss vom 24. Mai 2023 (LG Rostock)
Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
759. BGH 1 StR 436/22 – Beschluss vom 14. Juni 2023 (LG Rostock)
Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
760. BGH 1 StR 476/22 – Urteil vom 17. Mai 2023 (LG Heilbronn)
Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung des Versuchs bei der Strafzumessung im engeren Sinne; strafmildernde Berücksichtigung des Verzichts auf Gegenstände, die sonst eingezogen worden wären).
§ 46 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 2 StGB; § 74 Abs. 1 StGB
761. BGH 1 StR 488/22 – Urteil vom 4. April 2023 (LG Memmingen)
Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer schweren Beleidigung durch das Opfer; Strafzumessung: strafschärfende Berücksichtigung von Leid bei den Opferangehörigen, strafschärfende Berücksichtigung von Tötungsabsicht).
§ 212 Abs. 1 StGB; § 216 StGB; § 46 StGB
762. BGH 2 StR 101/23 – Beschluss vom 13. April 2023 (LG Köln)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer Zusammenhang).
§ 64 StGB
763. BGH 2 StR 148/22 – Beschluss vom 14. März 2023 (LG Köln)
Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer Verurteilung).
§ 54 StGB; § 55 StGB
764. BGH 2 StR 162/22 – Beschluss vom 7. Februar 2023 (LG Aachen)
Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revisionseinlegung: elektronisches Anwaltspostfach, Versand „per EGVP“, elektronische Übermittlung, Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung, elektronische Signatur, Signatur, Einreichen auf sicherem Übermittlungsweg, elektronische Poststelle einer Behörde oder eines Gerichts, Versender, Bote, Authentizität des elektronischen Dokuments); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
§ 32d StPO; § 45 StPO; § 31a BRAO
765. BGH 2 StR 168/22 – Beschluss vom 2. März 2023 (LG Frankfurt am Main)
Teileinstellung des Verfahrens (Prozessökonomie).
§ 154 Abs. 2 StPO
766. BGH 2 StR 320/22 – Urteil vom 24. Mai 2023 (LG Köln)
Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Hinderung des Opfers sich zu verteidigen oder zu fliehen, maßgeblicher Zeit-
punkt, kein heimliches Vorgehen notwendig, Vorkehrungen des Täters, Schaffung einer günstigen Gelegenheit zur Tötung; niedrige Beweggründe).
§ 211 StGB
767. BGH 2 StR 371/22 – Beschluss vom 28. Februar 2023 (LG Köln)
BGHR; Erbringen von Zahlungsdiensten ohne Erlaubnis (Zahlungsdienste: Finanztransfergeschäfte, Legaldefinition, kein Führen eines Zahlungskonto für den Zahler oder den Empfänger, Giralgeld, Unionsrecht, Begriffsbestimmung, Form des Geldbetrages, Entgegenahme, zweckentsprechende Weiterleitung, Auslegung; Gewerbsmäßigkeit: aufsichtsrechtliche Bestimmung; zweckwidrige Weiterleitung der eingegangenen Geldbeträge: Tatbestandsmäßigkeit, Auslegung, Wortlaut, Umsetzung der PSD II, Telos).
§ 63 Abs. 1 Nr. 4 Alt. 1 ZAG; § 10 Abs. 1 Satz 1 ZAG; § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG
768. BGH 2 StR 52/23 – Beschluss vom 10. Mai 2023 (LG Köln)
Zurückweisung einer Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
769. BGH 2 StR 92/23 – Beschluss vom 20. April 2023 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
770. BGH 2 StR 442/22 – Beschluss vom 20. Juni 2023 (LG Marburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
771. BGH 2 StR 459/21 – Beschluss vom 17. Januar 2023 (LG Darmstadt)
BGHSt; gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Begehung: Unterlassen, eine passive weitere Person neben dem aktiv handelnden Täter, zwei Garanten, Auslegung, Wortlaut, Gesetzgebungsmaterialien, Telos, Konfrontation mit einer Übermacht, Gefahr der Verursachung erheblicher Verletzungen; mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung: Konkurrenzen, Tateinheit, Misshandlung von Schutzbefohlenen, konkrete Gefahr des Todes); Körperverletzung (Konkurrenzen: Misshandlung von Schutzbefohlenen).
§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 13 StGB; § 225 StGB; § 52 StGB; § 223 StGB
772. BGH 2 StR 478/22 – Beschluss vom 23. Mai 2023 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
773. BGH 2 StR 559/21 – Beschluss vom 26. April 2023 (LG Köln)
Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge (Menge: Amphetaminsulfat, Amphetaminbase, Umrechnung).
§ 29a BtMG
774. BGH 2 ARs 139/23 (2 AR 75/23) – Beschluss vom 24. Mai 2023
Örtliche Zuständigkeit in Jugendsachen (Verfahrensabgabe).
§ 42 Abs. 3 Satz 1 JGG
775. BGH 2 ARs 159/23 2 AR 45/23 – Beschluss vom 25. April 2023
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Zuständigkeit eines der streitenden Gerichte); Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Zuständigkeit).
§ 14 StPO; § 462a StPO; § 463 StPO
776. BGH 2 ARs 173/23 (2 AR 63/23) – Beschluss vom 6. Juni 2023
Beschwerde (Auslegung; Zulässigkeit).
§ 304 StPO
777. BGH 2 ARs 257/23 (2 AR 84/23) – Beschluss vom 6. Juni 2023
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer Gesamtfreiheitsstrafe: Halbstrafenzeitpunkt).
§ 462a StPO
778. BGH 4 StR 17/23 – Beschluss vom 10. Mai 2023 (LG Bochum)
Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten; Kostenentscheidung).
§ 206a StPO; § 467 StPO
779. BGH 4 StR 22/23 – Beschluss vom 9. Mai 2023 (LG Bielefeld)
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: Vergewaltigung, Art der Tatausführung, anerkannter Strafschärfungsgrund).
§ 46 Abs. 3 StGB; § 177 StGB
780. BGH 4 StR 3/23 – Beschluss vom 9. Mai 2023 (LG Essen)
Sachbeschädigung (Verjährung: Tateinheit mit Wohnungseinbruchdiebstahl).
§ 303 StGB; § 244 Abs. 3 StGB; § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB
781. BGH 4 StR 38/23 – Beschluss vom 25. April 2023 (LG Bielefeld)
Beweiswürdigung (Chatnachrichten: Einführung in der Hauptverhandlung im Wege der Verlesung).
§ 261 StPO; § 249 StPO
782. BGH 4 StR 47/23 – Beschluss vom 11. April 2023 (LG Münster (Westf.))
Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (Dauer der Sperre); Entziehung der Fahrerlaubnis (charakterliche Ungeeignetheit; Einziehung des Führerscheins).
§ 69a StGB; § 69 StGB
783. BGH 4 StR 47/23 – Beschluss vom 11. April 2023 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
784. BGH 4 StR 58/23 – Beschluss vom 25. April 2023 (LG Bochum)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Gesamtwürdigung, Darstellung in den Urteilsgründen, erhebliche rechtswidrige Taten: versuchte schwere Brandstiftung, teilweise zerstört, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, genügende Wahrscheinlichkeit weiterer rechtswidriger Taten).
§ 63 StGB; § 306a StGB, § 224 StGB; § 303 StGB
785. BGH 4 StR 9/23 – Beschluss vom 27. April 2023 (LG Meiningen)
Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit: Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit, kein Nachweis durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund, weitere Beweisanzeichen); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: von einem Gutachten abweichende Beurteilung des Tatgerichts, gesetzlich vorgeschriebene Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe, Darlegung, polyvalenter Betäubungsmittelmissbrauch).
§ 315c StGB; § 64 StGB; § 246a StPO
Zwar ist das Tatgericht an einer vom Gutachten abweichenden Beurteilung des hinreichend konkreten Therapieerfolges nicht grundsätzlich gehindert, weil die gutachterlichen Ausführungen stets lediglich eine Grundlage der eigenen richterlichen Überzeugungsbildung sind. Will es allerdings eine Frage, für deren Beantwortung wie durch § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO die Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe gesetzlich vorgeschrieben ist, im Widerspruch zu dem Gutachten beantworten, so muss es die Gründe hierfür in einer Weise darlegen, die dem Revisionsgericht die Nachprüfung erlaubt, ob es die Darlegungen des Sachverständigen zutreffend gewürdigt und aus ihnen rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat.
786. BGH 4 StR 106/23 – Beschluss vom 9. Mai 2023 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
787. BGH 4 StR 113/23 – Beschluss vom 9. Mai 2023 (LG Hagen)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; fehlende Erörterung).
§ 64 StGB
788. BGH 4 StR 60/23 – Beschluss vom 26. April 2023 (LG Bielefeld)
Sexueller Missbrauch von Kindern (Strafrahmen: alte Fassung, neue Fassung, zeitliche Geltung, Strafzumessung).
§ 176 StGB; § 2 Abs. 3 StGB; § 46 StGB
789. BGH 4 StR 65/23 – Beschluss vom 9. Mai 2023 (LG Bochum)
Gesamtstrafenbildung (maßgeblicher Zeitpunkt: Aufhebung einer Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht, Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung).
§ 54 StGB
790. BGH 4 StR 66/23 – Beschluss vom 24. Mai 2023 (LG Essen)
Revision (Versäumung der Revisionsbegründungsfrist: Aufhebung des Verwerfungsbeschlusses); Adhäsionsausspruch (Grundurteil: Geltendmachung eines bezifferten Anspruches, immaterielle Schäden, Spätfolgen, Feststellungsinteresse).
§ 346 Abs. 2 StPO; § 406 StPO
791. BGH 4 StR 80/23 – Beschluss vom 11. April 2023 (LG Hannover)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldfähigkeit: Anschluss an die Beurteilung des Sachverständigen, Beurteilung der Auswirkung der festgestellten Störung auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit, Beurteilung in Bezug auf eine bestimmte Tat, konkretes Tatgeschehen; negative Gefährlichkeitsprognose: Nicht-Erreichen des erforderlichen Schweregrad der Anlasstat, verschärfte Darlegungsanforderungen, umfassende Darstellung in den Urteilsgründen, Nachvollziehbarkeit, latente Gefahr zukünftiger Straftaten, Wahrscheinlichkeit höheren Grades); Trunkenheit im Verkehr (Fahruntüchtigkeit: Drogenkonsum, weitere aussagekräftige Beweisanzeichen, Gesamtwürdigung).
§ 63 StGB; § 20 StGB; § 316 StGB
792. BGH 4 StR 91/22 – Urteil vom 10. November 2022 (LG Berlin)
Nötigung (Versuch: vorsatzgleiche Vorstellung, umfassende Würdigung aller objektiven und subjektiven Umstände; Notwehr; Gewalt); Körperverletzung.
§ 240 StGB; § 23 StGB; § 32 StGB; § 223 StGB
793. BGH 4 StR 96/23 – Beschluss vom 26. April 2023 (LG Münster bei dem Amtsgericht Bocholt)
Betrug (sukzessive Mittäterschaft; Beendigung: endgültiges Eintreten des Vermögensvorteils beim Täter, Erlangung des letzten vom Tatplan umfassten Vermögensvorteils).
§ 263 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
Ein Betrug ist beendet, wenn der Vermögensvorteil beim Täter endgültig eingetreten ist, wobei maßgeblich die Erlangung des (letzten) vom Tatplan umfassten Vermögensvorteils ist.
794. BGH 4 StR 114/23 – Beschluss vom 9. Mai 2023 (LG Hagen)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Prognose, bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung, durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs, prognoseungünstige Faktoren, Abwägung); verminderte Schuldfähigkeit.
§ 64 StGB; § 21 StGB
795. BGH 4 StR 119/22 – Beschluss vom 9. Mai 2023 (LG Münster (Westf.))
Revisionsbegründung (Unzulässigkeit: Angriffsrichtung nicht eindeutig erkennbar); Teileinstellung bei mehreren Taten.
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 154 Abs. 2 StPO
796. BGH 4 StR 124/23 – Beschluss vom 22. Mai 2023 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
797. BGH 4 StR 133/23 – Beschluss vom 6. Juni 2023 (LG Münster)
Strafzumessung (minder schwerer Fall: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, alte Fassung, Haftempfindlichkeit als Erstverbüßerin, Unbestraftheit).
§ 46 StGB; § 176a Abs. 4 StGB a.F.
798. BGH 4 StR 144/23 – Beschluss vom 6. Juni 2023 (LG Dortmund)
Strafzumessung (Strafrahmenwahl: Gesamtabwägung, unzulässige Mathematisierung, Tatbild, Täterpersönlichkeit, Hinweis auf eine Mindeststrafhöhe; straferschwerende Wertung des Fehlens eines Strafmilderungsgrundes: Drogen, mittlerer Gefährlichkeitsbereich, mindere Gefährlichkeit einer „weichen“ Droge); Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; Darlegung in den Urteilsgründen: Gesamtstrafe nahe der oberen oder unteren Grenze des Zulässigen, Orientierung an der Summe der Einzelstrafen); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Prognose, prognosegünstigen Faktoren, prognoseungünstigen Faktoren, Abwägung, polyvalente Betäubungsmittelabhängigkeit).
§ 46 StGB; § 54 StGB; § 64 StGB
799. BGH 4 StR 149/22 – Beschluss vom 29. November 2022 (LG Hagen)
Rechtsbeugung (elementare Rechtsverstöße: Rechtsbrüche, bewusst von Recht und Gesetz entfernt, unrichtige Rechtsanwendung, wertende Gesamtbetrachtung, Verstoß gegen Verfahrensrecht, Folgen des Verstoßes, materiell rechtskonforme Entscheidung, Motive, konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung; Tateinheit: mehrfache Rechtsbeugungshandlungen in demselben Verfahren, identische Zielrichtung; Taterfolg; fristgerechtes Zu-den-Akten-Bringen des Strafurteils: Verschleierung von Fristverstößen, Verschlechterung der Rechtsmittelposition der Angeklagten; Unterlassen: Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit, verzögerte Sachbehandlung, Beschleunigungsgrundsatz, zögerliche Bearbeitung; kategorisch verweigerte Verfahrensbearbeitung: Totalverweigerung, Gebot des effektiven Rechtsschutzes, Willkür; Konkurrenzen); Urkundenfälschung (Manipulation eines Hauptverhandlungsprotokolls; besonders schwerer Fall); Verbot der Mehrfachverfolgung; Aktenwahrheit; Absetzungsfrist und Form des Urteils (Pflicht zum unverzüglichen Zu-den-Akten-Bringen: kein Spielraum, verbindliche Konkretisierung des Beschleunigungsgebots); Verwahrungsbruch (Entziehen der dienstlichen Verfügung: Verfügungsmöglichkeit); Urkundenunterdrückung (Nachteilszufügungsabsicht: Vereitelung des staatlichen Strafanspruchs); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Schutzziel der Strafdrohung).
Art. 103 Abs. 3 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 339 StGB; § 52 StGB; § 267 StGB; § 133 StGB; § 274 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 271 StPO; § 275 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
800. BGH 4 StR 225/22 – Urteil vom 1. Juni 2023 (LG Hagen)
Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Eingehungsbetrug, maßgeblicher Zeitpunkt, Anfechtbarkeit, Arztvorbehalt für die Feststellung von COVID-19-Erkrankungen, Probenentnahme, Abrechnungsbetrug, formale Betrachtungsweise, Minderqualifikation); Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: mehraktiges Geschehen, selbständige Taten, Tatmehrheit, Klammerwirkung, Trennbarkeit, Betrug, Urkundenfälschung, Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen).
§ 263 StGB; § 267 StGB; § 132a StGB; § 53 StGB; § 344 StPO
Ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB tritt ein, wenn die irrtumsbedingte Vermögensverfügung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Verfügenden führt (sogenanntes „Prinzip der Gesamtsaldierung“). Wurde der Getäuschte zum Abschluss eines Vertrages verleitet (Eingehungsbetrug), sind bei der für die Schadensfeststellung erforderlichen Gesamtsaldierung der Geldwert des erworbenen Anspruchs gegen den Vertragspartner und der Geldwert der eingegangenen Verpflichtung miteinander zu vergleichen. Der Getäuschte ist geschädigt, wenn sich dabei ein Negativsaldo zu seinem Nachteil ergibt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also der Vergleich des Vermögenswerts unmittelbar vor und nach der Verfügung.
801. BGH 4 StR 234/22 – Urteil vom 30. März 2023 (LG Ansbach)
Mord (Beweiswürdigung: Tötungsabsicht, geplante Ausnutzung eingeschränkter Abwehrmöglichkeiten, Darlegung in den Urteilsgründen, rational nachvollziehbare Überlegungen; Nachvollziehbarkeit, Eigengefährdung, Straßenverkehr; Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, maßgeblicher Zeitpunkt, Versuchsstadium, von langer Hand geplante Tat, Hinterhalt); gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: Kraftfahrzeug, körperliche Misshandlung unmittelbar durch den Anstoß des vom Täter verwendeten Fahrzeugs).
§ 211 StGB; § 224 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO
802. BGH 4 StR 346/22 – Beschluss vom 26. April 2023 (LG Arnsberg)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern.
§ 55 StGB; § 74 StGB
803. BGH 4 StR 346/22 – Beschluss vom 26. April 2023 (LG Arnsberg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
804. BGH 4 StR 368/22 – Beschluss vom 26. April 2023 (LG Dortmund)
Beweiswürdigung (Selbstleseverfahren: Chatprotokolle, Protokoll der Hauptverhandlung).
§ 261 StPO; § 249 StPO
805. BGH 4 StR 385/22 – Beschluss vom 14. Februar 2023 (LG Limburg)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (abzuurteilende Tat zwischen zwei Vorverurteilungen: Zäsurwirkung der ersten Vorverurteilung, Erledigung der zugrundeliegenden Strafe bereits vor der zweiten Vorverurteilung,
eigenständige Bedeutung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Prognose, Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung, Gesamtschau, prognoseungünstigen Faktoren, polyvalente Suchterkrankung).
§ 55 StGB; § 64 StGB
Ist die neu abzuurteilende Tat zwischen zwei Vorverurteilungen begangen worden, die untereinander nach der Regelung des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB gesamtstrafenfähig sind, darf aus der Strafe für die neu abzuurteilende Tat und der Strafe aus der letzten Vorverurteilung keine Gesamtstrafe gebildet werden. Einer nachträgli1chen Gesamtstrafenbildung steht in diesem Fall die von der ersten Vorverurteilung ausgehende Zäsurwirkung entgegen. Diese entfällt nur, wenn die der ersten Vorverurteilung zugrundeliegende Strafe bereits vor der zweiten Vorverurteilung – etwa infolge vollständiger Vollstreckung – erledigt ist. Andernfalls kommt der zweiten Vorverurteilung, wenn die Taten aus beiden Vorverurteilungen bereits in dem früheren Erkenntnis hätten geahndet werden können, gesamtstrafenrechtlich keine eigenständige Bedeutung zu.
806. BGH 4 StR 387/22 – Beschluss vom 20. Dezember 2022 (LG Arnsberg)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schulfähigkeit: psychische Störung, Sich-Anschließen an die Beurteilung eines Sachverständigen, Wiedergabe der wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil, schwere andere seelische Störung, Pädophilie, Sexualpraktiken, eingeschliffene Verhaltensschablone, Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und seiner Taten, Bekämpfung seiner Triebe, erforderliche Hemmungen, Intelligenzminderung, umfassende Würdigung der Persönlichkeit des Täters, Gesamt-IQ von 63).
§ 63 StGB; § 20 StGB
807. BGH 4 StR 400/22 – Beschluss vom 25. April 2023 (LG Detmold)
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Aussage gegen Aussage: Urteilsgründe, entscheidenden Angaben des einzigen Belastungszeugen, vorangegangene Aussagen des Zeugen, Konstanzanalyse); Teileinstellung bei mehreren Taten (Gründe für die Teileinstellung: Bedeutung für die Beweiswürdigung zu den verbleibenden Vorwürfen, Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Belastungszeugen, Mitteilung der Gründe in den Urteilsgründe).
§ 261 StPO; § 154 Abs. 2 StPO
808. BGH 4 StR 413/22 – Beschluss vom 13. April 2023 (LG Münster – große Strafkammer bei dem Amtsgericht Bocholt)
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Zeuge vom Hörensagen: überwiegende Überführung des Angeklagten, erhöhte Anforderungen an die Sorgfalt und Vollständigkeit der Gesamtwürdigung der Beweisergebnisse, Glaubwürdigkeit der unmittelbaren Beweisperson, Bestätigung durch andere wichtige und im unmittelbaren Bezug zum Tatgeschehen stehenden Gesichtspunkte); gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: erhebliche Verletzung, „Pieksen“ in den Rücken, Einsatz eines abstrakt gefährlichen Werkzeugs in konkret ungefährlicher Weise).
§ 261 StPO; § 224 StGB
809. BGH 4 StR 421/22 – Urteil vom 11. Mai 2023 (LG Augsburg)
Mord (Beweiswürdigung; Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein, Spontanität des Tatentschlusses; Tötungsabsicht: straferschwerender Umstand); schwere Körperverletzung (Siechtum: Dauer, Unheilbarkeit, Behebung nicht abzusehen; Handeln in der Absicht oder mit dem Wissen einer schweren Körperverletzung).
§ 211 StGB; § 226 StGB
810. BGH 4 StR 429/22 – Urteil vom 13. April 2023 (LG Koblenz)
Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Körperverletzungsvorsatz); Mord (Versuch: Tatentschluss, Kausalzusammenhang, Möglichkeit der Erfolgsvermeidung; mit gemeingefährlichen Mitteln: subjektive Voraussetzungen; Verdeckungsabsicht: bedingter Tötungsvorsatz); Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung des Fehlens eines Strafschärfungsgrundes; Strafmilderungsgründe); Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung; Widerspruch zwischen Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründungsschrift: Ermittlung des Angriffsziels durch Auslegung); Kognitionspflicht.
§ 211 StGB; § 23 StGB; § 46 StGB; § 344 StPO; § 264 StPO; § 261 StPO
811. BGH 4 StR 462/22 – Beschluss vom 25. April 2023 (LG Hagen)
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung: Aussage gegen Aussage, Angaben eines Zeugen von Hörensagen).
§ 261 StPO
812. BGH 4 StR 473/22 – Beschluss vom 27. April 2023 (LG Münster)
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (alte Fassung; von dem Kind Vornehmenlassen des Eindringens: kein echtes Unterlassungsdelikt, passives Dulden, vorheriges aktives Einwirken auf das Kind, Ausgehen der Initiative zum Sexualkontakt vom Kind, Gewähren-Lassen, Bestärkung der vom Kind ausgehenden Initiative; Tateinheit: mehrere Taten, natürliche Handlungseinheit).
§ 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB aF; § 52 StGB
813. BGH 4 StR 479/22 – Urteil vom 25. Mai 2023 (LG Frankenthal (Pfalz))
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Gesamtschau); Gegenstand des Urteils (Kognitionspflicht: angeklagte Tat im prozessualen Sinne, Eröffnungsbeschluss, Strafantrag); versuchter Totschlag; gefährliche Körperverletzung; Körperverletzung; Nötigung.
§ 261 StPO; § 264 StPO; § 212 StGB; § 224 StGB; §223 StGB; § 240 StGB
Die sich aus § 264 StPO ergebende Kognitionspflicht erfordert, dass der – durch die zugelassene Anklage abgegrenzte – Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird. Zur angeklagten Tat im prozessualen Sinne gehört das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt. Der Unrechtsgehalt dieser Tat muss ohne Rücksicht auf die dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte Bewertung ausge-
schöpft werden, soweit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen. Fehlt es daran, so stellt dies einen sachlich-rechtlichen Mangel dar.
814. BGH 4 StR 497/22 – Beschluss vom 11. April 2023 (LG Dortmund)
Urteilsgründe (Beweisergebnis: strukturierte und verständnismäßig einsichtige Darstellung, keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme, Vorauswahl zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem; Aussage einer Belastungszeugin bei schwieriger Beweislage: sorgfältige Würdigung, Falschangaben, Inhaltsanalyse, Realkennzeichen); Beweiswürdigung (Vergewaltigung: DANN-Analyse, Darstellung); Körperverletzung (Konkurrenzen: Tateinheit, gefährliche Körperverletzung).
§ 267 StPO; § 261 StPO; § 177 StGB; § 223 StGB; § 224 StGB; § 52 StGB
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist in den Urteilsgründen das Beweisergebnis im Rahmen einer strukturierten, verstandesmäßig einsichtigen Darstellung soweit zu erörtern, wie es für die Entscheidung von Bedeutung ist. Die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung enthalten. Die Abfassung des Urteils setzt eine wertende Vorauswahl zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem durch das Tatgericht voraus.
815. BGH 4 StR 515/22 – Beschluss vom 10. Mai 2023 (LG Essen)
Erpresserischer Menschenraub (Zwei-Personen-Verhältnis; stabile Bemächtigungslage: eigenständige Bedeutung, Drucksituation für das Tatopfer, Hinausgehen über die in jeder mit Gewalt oder Drohung verbundenen Nötigungshandlung liegende Beherrschungssituation, funktionaler Zusammenhang, Zusammenfallen von Bemächtigungs- und Nötigungsmittel); Freiheitsberaubung.
§ 239a StGB; § 239 StGB
816. BGH 3 StR 65/23 – Beschluss vom 2. Mai 2023 (LG Wuppertal)
Schwere Körperverletzung (Tenorierung im Urteil; Absicht; Konkurrenzen).
§ 224 StGB; § 226 StGB
817. BGH 3 StR 67/23 – Beschluss vom 16. Mai 2023 (LG Düsseldorf)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
818. BGH 3 StR 68/22 – Beschluss vom 4. April 2023 (OLG München)
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Verlesung der Erklärungen von Behörden (Erkennbarkeit des Urhebers; mittelbare Erkenntnisse des Urhebers); tatgerichtliche Beweiswürdigung (erforderliche Darlegungen zur Eignung von Lichtbildern zur Identifizierung der Abgebildeten in Bezug auf die Bildqualität oder Identifizierungsmerkmale).
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO; § 261 StPO
819. BGH 3 StR 73/23 – Beschluss vom 4. April 2023 (LG Duisburg)
Strafzumessung (Absicht als strafschärfender Umstand bei Körperverletzungsdelikten: gebotene Einzelfallbetrachtung, kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot).
§ 223 StGB; § 224 StGB; § 226 StGB; § 15 StGB; § 46 StGB
820. BGH 3 StR 79/23 – Beschluss vom 2. Mai 2023 (LG Trier)
Entbehrlichkeit eines Teilfreispruchs (Verurteilung wegen eine Tat bei vorheriger Anklage von mehreren materiellrechtlich selbständige Taten).
§ 260 StGB
821. BGH 3 StR 81/23 – Beschluss vom 3. Mai 2023 (LG Bad Kreuznach)
Geldwäsche (Einziehung des Wertes von Geldwäscheobjekten).
§ 261 StGB a.F.; § 74c StGB
Die Einziehung des Wertes von Geldwäscheobjekten richtete sich nach der bis zum 17. März 2021 geltenden Fassung von § 261 StGB ausschließlich nach § 74c StGB, der voraussetzt, dass der ursprünglich einziehungsbetroffene Gegenstand dem Täter zur Zeit der Tat gehörte oder zustand.
822. BGH 3 StR 85/23 – Beschluss vom 16. Mai 2023 (LG Duisburg)
Letztmöglicher Zeitpunkt für Zurücknahme der Revision.
§ 302 StPO
Die Zurücknahme eines Rechtsmittels ist nur bis zur Entscheidung über dieses möglich. Diese ist getroffen, wenn sie für das Gericht, das sie gefasst hat – außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen – unabänderlich ist. Bei Beschlüssen nach § 349 Abs. 2 StPO, die unmittelbar die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung herbeiführen, tritt dieser Zeitpunkt ein, wenn sie mit den Unterschriften der Richter versehen in den Geschäftsgang gegeben werden.
823. BGH 3 StR 94/23 – Beschluss vom 2. Mai 2023 (LG Koblenz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
824. BGH 3 StR 100/23 – Beschluss vom 13. Juni 2023 (LG Kleve)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
825. BGH 3 StR 106/23 – Beschluss vom 16. Mai 2023 (LG Kleve)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
826. BGH 3 StR 109/23 – Beschluss vom 16. Mai 2023 (LG Saarbrücken)
Sog. Inbegriffsrüge (Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung; erforderliche Erörterungen im Urteil bei unterschiedlichen Übersetzungen derselben Kommunikation).
§ 261 StPO
827. BGH 3 StR 119/23 – Beschluss vom 31. Mai 2023 (LG Düsseldorf)
Notwehr (Erforderlichkeit; Gebrauch eines Messers gegenüber unbewaffnetem Angreifer).
§ 32 StGB; § 859 Abs. 2 BGB
828. BGH 3 StR 380/22 – Urteil vom 20. April 2023 (LG Düsseldorf)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegungserfordernisse im Urteil zur verminderten Schuldfähigkeit und Gefährlichkeitsprognose).
§ 63 StGB
829. BGH 3 StR 434/22 – Beschluss vom 8. März 2023 (OLG Düsseldorf)
Revision gegen erstinstanzliches Urteil des Oberlandesgerichts (kein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung, mit der die Ablehnung eines Richters als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wurde).
§ 28 Abs. 2 StPO; § 304 Abs. 4 StPO; § 338 Nr. 3 StPO
830. BGH AK 20/23 – Beschluss vom 17. Mai 2023
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); geheimdienstliche Agententätigkeit.
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB
831. BGH StB 2/23 – Beschluss vom 17. Mai 2023
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs; Durchsuchung bei Beschuldigten (erforderlicher Verdachtsgrad); Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
§ 102 StPO; § 304 Abs. 5 StPO; § 129a StGB
832. BGH StB 18-19/23 – Beschluss vom 1. Juni 2023
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (keine Beschwerdemöglichkeit gegen Entscheidungen bezüglich eines Antrags auf Erteilung einer Besuchserlaubnis an einen Rechtsanwalt zum Zwecke eines Anbahnungsgesprächs sowie zu Modalitäten der Besuchserlaubnis).
§ 304 Abs. 5 StPO
833. BGH StB 18-19/23 – Beschluss vom 1. Juni 2023
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (keine Beschwerdemöglichkeit gegen Entscheidungen bezüglich eines Antrags auf Erteilung einer Besuchserlaubnis an einen Rechtsanwalt zum Zwecke eines Anbahnungsgesprächs sowie zu Modalitäten der Besuchserlaubnis).
§ 304 Abs. 5 StPO
834. BGH StB 20/23 – Beschluss vom 16. Mai 2023
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs; Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (besondere Bedeutung der Tat); Durchsuchung bei Beschuldigten (erforderlicher Verdachtsgrad); Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.
§ 102 StPO; § 304 Abs. 5 StPO; § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GVG; § 142a Abs. 1 GVG; § 129 StGB
835. BGH StB 21/23 – Beschluss vom 3. Mai 2023
Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers (keine Anfechtbarkeit der Bestellung mangels Beschwer).
§ 140 StPO; § 144 Abs. 1 StPO; § 304 StPO
836. BGH StB 8/23 – Beschluss vom 17. Mai 2023
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs; Durchsuchung bei Beschuldigten (erforderlicher Verdachtsgrad); Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
§ 102 StPO; § 304 Abs. 5 StPO; § 129a StGB
837. BGH 5 StR 136/23 – Beschluss vom 6. Juni 2023 (LG Berlin)
Verfahrenshindernis aufgrund eines unwirksamen Eröffnungsbeschlusses (große Strafkammer; Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung; fehlende Unterschrift; Umlaufverfahren).
§ 203 StPO
838. BGH 5 StR 149/23 – Beschluss vom 9. Mai 2023 (LG Hamburg)
Wegfall der Indizwirkung des besonders schweren Falles bei Hinzutreten eines vertypten Milderungsgrundes.
§ 243 StGB; § 21 StGB; § 49 StGB
839. BGH 5 StR 38/23 – Beschluss vom 4. Mai 2023 (LG Flensburg)
Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei Ermittlung wegen mehrerer Taten; Bestimmung des Verfolgungswillens); Verfälschen einer echten Urkunde (nachträgliche Änderung des Erklärungs- und Beweisgehalts; fehlende Beweiseignung und -bestimmung bei als solcher erkennbarer Collage).
§ 78c StGB; § 267 StGB
840. BGH 5 StR 52/23 – Beschluss vom 27. April 2023 (LG Berlin)
Schweigerecht (Verbot nachteiliger Schlüsse aus dem Zeitpunkt der erstmaligen Einlassung).
§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG
841. BGH 5 StR 6/23 – Beschluss vom 24. Mai 2023 (LG Berlin)
Strafklageverbrauch als Verfahrenshindernis.
§ 206a Abs. 1 StPO
842. BGH 5 StR 82/23 – Urteil vom 24. Mai 2023 (LG Leipzig)
Kognitionspflicht (Erschöpfen des durch die Anklage abgegrenzten Prozessstoffs; keine Berücksichtigung der im Eröffnungsbeschluss zu Grunde gelegten Bewertung).
§ 264 Abs. 1 StPO
843. BGH 5 StR 89/23 – Beschluss vom 6. Juni 2023
Verwerfung der Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
844. BGH 5 StR 98/23 – Beschluss vom 9. Mai 2023 (LG Kiel)
Strafrahmenwahl bei minder schwerem Fall.
§ 49 StGB
845. BGH 5 StR 164/23 – Beschluss vom 6. Juni 2023 (LG Itzehoe)
Übermittlung von Revision und Begründung als elektronisches Dokument (Übermittlung der einfach signierten Schrift über besonderes elektronisches Anwaltspostfach eines anderen Anwalts).
§ 32d S. 2 StPO; § 341 Abs. 1 StPO
846. BGH 5 StR 246/23 – Beschluss vom 7. Juni 2023 (LG Dresden)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
§ 33a StPO
847. BGH 5 StR 318/22 – Beschluss vom 8. November 2022 (LG Itzehoe)
Betrug beim Selbstbedienungstanken; Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung; unterschiedliche Konkurrenzverhältnisse bei gleichem Schuldumfang kein Kriterium für Strafbemessung.
§ 249 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 263 StGB; § 52 StGB
848. BGH 5 StR 458/22 – Beschluss vom 11. April 2023 (LG Bremen)
Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (Vermögensverlust großen Ausmaßes; mittelbarer Zusammenhang; kein Unmittelbarkeitserfordernis); Telekommunikationsüberwachung beim Nichtbeschuldigten (Begriff des „Nachrichtenmittlers“; Austausch oder Entgegennahme von Informationen); Rügepräklusion in der Revision bei fehlendem Widerspruch in der Hauptverhandlung.
§ 267 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StGB; § 100a Abs. 1, Abs. 3 StPO; § 337 StPO
849. BGH 5 StR 481/22 – Beschluss vom 28. Februar 2023 (LG Lübeck)
Tateinheit bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Überschneiden der tatbestandlichen Ausführungshandlungen; gleichzeitiger Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte).
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 StGB
Mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln stehen – unabhängig vom Vorliegen einer Bewertungseinheit – zueinander dann in Tateinheit im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB, wenn ihre tatbestandlichen Ausführungshandlungen sich (ggf. teilweise) überschneiden. Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit in diesem Sinne zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass – etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs – die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt.
850. BGH 5 StR 483/22 – Beschluss vom 25. Mai 2023 (LG Dresden)
Beweiswürdigung (auf dem Wiedererkennen des Angeklagten beruhender Tatnachweis; Zeuge; Anforderungen an die Darlegung durch das Tatgericht; revisionsgerichtliche Kontrolle).
§ 261 StPO
851. BGH 5 StR 535/22 (alt: 5 StR 161/21) – Beschluss vom 6. Juni 2023
Verwerfung der Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
852. BGH 5 StR 537/22 – Beschluss vom 11. April 2023 (LG Bremen)
Keine Einziehung von Tatobjekten bei Betäubungsmitteln.
§ 73 StGB; § 74c StGB; § 33 BtMG
853. BGH 6 StR 124/23 – Beschluss vom 18. April 2023 (LG Lüneburg)
Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Verfahrensrüge: Angabe der den Mangel enthaltenden Tatsachen, konkret behauptetes vollständiges Verfahrensgeschehen: keine bloße Wiedergabe vage erinnerter und nur möglicher Verfahrensabläufe); unverbindliche Erörterungen ohne Verständigungsbezug; Strafzumessung (Stufenverhältnis von sogenannten harten Drogen, Amphetamin: mittlere Gefährlichkeit).
§ 243 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 46 StGB
854. BGH 6 StR 131/23 – Beschluss vom 15. Mai 2023 (LG Hannover)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
855. BGH 6 StR 39/23 – Beschluss vom 4. Mai 2023 (LG Hildesheim)
Tateinheit (Tatbeiträge eines Teilnehmers im Vorfeld oder während des Laufs einer Deliktsserie).
§ 52 Abs. 1 StGB
Erbringt ein Teilnehmer im Vorfeld oder während des Laufs einer Deliktsserie Tatbeiträge, durch die alle oder mehrere Einzeldelikte der Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, so sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich begangen zuzurechnen, weil sie in seiner Person durch den jeweiligen einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft werden. Ob die anderen Beteiligten die einzelnen Delikte nach obigen Grundsätzen gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.).
856. BGH 6 StR 57/23 – Beschluss vom 31. Mai 2023 (LG Bayreuth)
Einziehung von Taterträgen bei anderen (Erbe; Erbschaft).
§ 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Alt. 1 StGB
857. BGH 6 StR 62/23 – Beschluss vom 15. Mai 2023 (LG Hannover)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
858. BGH 6 StR 69/23 – Beschluss vom 17. Mai 2023 (LG Neubrandenburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
859. BGH 6 StR 93/23 – Beschluss vom 30. Mai 2023 (LG Hannover)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
860. BGH 6 StR 98/23 (alt: 6 StR 128/22) – Beschluss vom 22. März 2023 (LG Stralsund)
Strafaussetzung (revisionsgerichtliche Kontrolle, Mitteilung der maßgebenden Gründe; Legalprognose, Kriminalprognose; Berücksichtigung nicht angeklagten und nicht abgeurteilten Verhaltens: Eigene prozessordnungsgemäße Feststellungen, Unschuldsvermutung); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Aussetzung zugleich mit der Anordnung (Kriminalprognose).
§ 56 Abs. 1, Abs. 2 StGB; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 2 EMRK; § 64 StGB; § 67b Abs. 1 StGB
861. BGH 6 StR 137/23 – Beschluss vom 3. Mai 2023 (LG Rostock)
Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB
1. Beim Betäubungsmittelhandel gelten für die Abgrenzung von (Mit-)Täterschaft und Beihilfe die allgemeinen Grundsätze über die Abgrenzung zwischen diesen Beteiligungsformen. Ob ein Beteiligter eine Tat als Täter oder Gehilfe begeht, ist danach in wertender Betrachtung nach den gesamten Umständen, die von seiner Vorstellung umfasst sind, zu beurteilen. Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zu ihr sein.
2. Beschränkt sich – wie regelmäßig bei einem Kurier – die Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt. Erschöpft sich die Tätigkeit im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, ist regelmäßig von einer untergeordneten Bedeutung auszugehen.
862. BGH 6 StR 172/23 – Beschluss vom 15. Mai 2023 (LG Dessau-Roßlau)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Erwerb von Betäubungsmitteln (Erwerb einer Teilmenge zum Handeltreiben und einer Teilmenge zum Eigenverbrauch; Bezahlung des Kaufpreises der vorangegangenen Lieferung bei nachfolgender Lieferung: konkurrenzrechtliche Bewertung, Tateinheit).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 StGB
863. BGH 6 StR 173/23 – Beschluss vom 30. Mai 2023 (LG Frankfurt [Oder])
Besonders schwere Vergewaltigung; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Allgemeingefährlichkeit).
§ 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB; § 63 StGB
864. BGH 6 StR 180/23 – Beschluss vom 31. Mai 2023 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
865. BGH 6 StR 193/23 – Beschluss vom 30. Mai 2023 (LG Neuruppin)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (wirksame Verzichtserklärung des Angeklagten, Erlöschen des Zahlungsanspruchs gegen den Angeklagten).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73c Abs. 1 StGB
866. BGH 6 StR 212/23 – Beschluss vom 30. Mai 2023 (LG Rostock)
Urteilsgründe (Tatsachen, gesetzliche Merkmale der Straftat; kurz, klar, bestimmt, Fortlassen von Unwesentlichem; gebotene Trennung zwischen Feststellungen zur Tat und Beweiswürdigung).
§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
867. BGH 6 StR 218/23 (alt: 6 StR 251/20) – Beschluss vom 14. Juni 2023 (LG Hof)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
868. BGH 6 StR 275/22 – Beschluss vom 17. Mai 2023 (LG Verden)
BGHSt; gefährliche Körperverletzung (Begehung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich: Begehen durch Unterlassen, Garanten, Verabredung zu einem Nichtstun, zeitweilige Präsenz mindestens zweier handlungspflichtiger Garanten am Tatort; Sinn und Zweck der Vorschrift, effektiver Rechtsgüterschutz); Zwangsprostitution (Deliktstypus: Erfolgsdelikt; Vollendung: jedenfalls Aufnahme der Prostitutionsausübung; gewerbsmäßiges Handeln: Absicht durch wiederholte Tatbegehung fortlaufend Einnahmen zu erzielen, kein Erfordernis mehrerer Taten); Tateinheit und Tatmehrheit (Zahl der geförderten Haupttaten und Beihilfehandlungen); Abgabe von Betäubungsmitteln (Gewahrsamsübertragung).
§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 13 StGB; § 232a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 232a Abs. 4 StGB; § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
869. BGH 6 StR 310/22 – Beschluss vom 5. Oktober 2022 (LG Verden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
870. BGH 6 StR 368/22 – Beschluss vom 4. Oktober 2022 (LG Rostock)
Teileinstellung bei mehreren Taten; Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 154 Abs. 2 StPO; § 349 Abs. 2 StPO