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HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 859

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 93/23, Beschluss v. 30.05.2023, HRRS 2023 Nr. 859


BGH 6 StR 93/23 - Beschluss vom 30. Mai 2023 (LG Hannover)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 29. November 2022 wird als unbegründet verworfen.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Der Senat bemerkt ergänzend:

Aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts gefährden die erheblichen Darstellungsmängel den Bestand des Urteils ausnahmsweise nicht.

HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 859

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede