HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 859
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 93/23, Beschluss v. 30.05.2023, HRRS 2023 Nr. 859
Die Revision der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 29. November 2022 wird als unbegründet verworfen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts gefährden die erheblichen Darstellungsmängel den Bestand des Urteils ausnahmsweise nicht.
HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 859
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede