HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Dezember 2022
23. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

1185. BVerfG 2 BvR 827/21 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 17. November 2022 (LG Neubrandenburg / AG Neubrandenburg)
Durchsicht von Unterlagen in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren (unzumutbar lange Dauer der vorläufigen Sicherstellung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Auswertung von Unterlagen vor Ergehen einer

Beschlagnahmeanordnung; Geltendmachung von Verfahrensverstößen durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde).
§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 94 Abs. 2 StPO; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 110 StPO


Entscheidung

1186. BVerfG 2 BvR 1139/22 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 15. November 2022 (OLG München / LG München I / AG München)
Überwachung von Telefonaten während der Untersuchungshaft (schwerwiegender Eingriff in den persönlichen Lebensbereich der Gesprächsteilnehmer; Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes; Vergleichbarkeit mit akustischer Besuchsüberwachung; Gefährdung eines Haftzwecks trotz der Inhaftierung; Verdunkelungsgefahr; konkrete Anhaltspunkte im Einzelfall; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; steigende Anforderungen mit längerer Dauer der Untersuchungshaft; Kommunikation mit engen Familienangehörigen; Zumutbarkeit und Unverzichtbarkeit der Einschränkung).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 GG; § 119 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO


Entscheidung

1187. BVerfG 2 BvR 1838/22 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 31. Oktober 2022 (OLG Naumburg)
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an die Türkei zum Zwecke der Strafvollstreckung (gerichtliche Aufklärungspflicht hinsichtlich der Wahrung prozessualer Mindestrechte; Abwesenheitsurteil; Gefahrenprognose; Belastbarkeit einer Zusicherung; Folgenabwägung zugunsten des Verfolgten).
Art. 19 Abs. 4 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG


Entscheidung

1188. BVerfG 2 BvR 2009/22 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 17. November 2022 (OLG Düsseldorf)
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung nach Belgien (unionsgrundrechtliches Recht auf effektiven Rechtsschutz; unzureichende Überprüfung der Einhaltung zwingender Mindestangaben im Europäischen Haftbefehl).
Art. 47 Abs. 1 GRCh; § 32 Abs. 1 BVerfGG


Entscheidung

1189. BGH 1 StR 11/22 - Beschluss vom 26. Juli 2022 (LG Darmstadt)
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Bestimmung des gezahlten Schwarzlohns: zulässige Schätzung, keine Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung als Unternehmerlohn, keine Rückwirkung von Allgemeinverbindlicherklärungen).
§ 266a Abs. 1 StGB; § 261 StPO; § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV


Entscheidung

1190. BGH 1 StR 14/22 - Urteil vom 20. September 2022 (LG Augsburg)
Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Tateinheit bei mehreren Vorteilsgewährungen aufgrund einer vorangegangenen Unrechtsabrede: Einräumung einer Gesellschafterstellung mit fortlaufenden Ausschüttungsansprüchen; Einziehung: Ausschluss der Einziehung bei Rückgewährung des Vorteils an den Bestechenden); Einziehung (Einziehung beim Täter, wenn Tatvorteile durch eine juristische Person erlangt wurden: Voraussetzungen, Gesamtschuld); Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil).
§ 299 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 73 Abs. 1 StGB; § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB § 73e Abs. 1 StGB; § 426 BGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO


Entscheidung

1191. BGH 1 StR 142/22 - Beschluss vom 25. August 2022 (LG Mannheim)
Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung im Urteil).
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

1192. BGH 1 StR 171/22 - Beschluss vom 22. September 2022 (LG München I)
Untreue (Untreue eines Rechtsanwalts durch Einzahlung von Fremdgeldern auf sein Geschäftskonto: kein Vermögensnachteil bei fehlender Geldempfangsvollmacht, nachträgliche Genehmigung der Einzahlung durch den Treugeber).
§ 266 Abs. 1 StGB; § 362 Abs. 2 BGB; § 185 Abs. 2 Satz 1 BGB


Entscheidung

1193. BGH 1 StR 221/22 - Beschluss vom 21. September 2022 (LG Schwerin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1194. BGH 1 StR 229/22 - Beschluss vom 7. September 2022 (LG Würzburg)
Steuerhinterziehung (erforderliche Darstellung der Berechnung der hinterzogenen Steuer im Urteil: Schätzung, ausnahmsweise Entbehrlichkeit bei Geständnis eines sachkundigen Angeklagten).
§ 370 Abs. 1 AO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

1195. BGH 1 StR 233/22 - Beschluss vom 22. September 2022 (LG Krefeld)
Steuerhehlerei (Begriff des Sichverschaffens: Versuchsbeginn; Verhältnis von Sich-Verschaffen und Absetzen bzw. Absatzhilfe).
§ 374 Abs. 1 AO; § 22 StGB


Entscheidung

1196. BGH 1 StR 259/22 - Beschluss vom 20. September 2022 (LG München I)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1197. BGH 1 StR 262/22 - Beschluss vom 19. Oktober 2022 (LG München II)
Einreichen von elektronischen Dokumenten bei Strafverfolgungsbehörden und Gerichten (Eignung des Dokuments für die Bearbeitung: kein Formverstoß bei Einreichung als „docx“-Datei).
§ 32a Abs. 2 StPO, § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV, § 14 ERVV


Entscheidung

1198. BGH 1 StR 267/22 - Beschluss vom 5. Oktober 2022 (LG Heilbronn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1199. BGH 1 StR 269/22 - Urteil vom 19. Oktober 2022 (LG Saarbrücken)
Steuerhinterziehung (Strafzumessung: erforderliche Darstellung besonders gewichtiger Milderungsgründe bei

Bewährungsstrafe für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe).
§ 370 Abs. 1 AO; § 46 StGB; § 56 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO


Entscheidung

1200. BGH 1 StR 279/22 - Beschluss vom 20. September 2022 (LG München I)
Einziehung (Gesamtschuldner: Wirkung des Verzichts eines Einziehungsschuldners auf die Rückgabe bei ihm sichergestellter Gegenstände auch für die anderen Gesamtschuldner).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 426 BGB


Entscheidung

1201. BGH 1 StR 326/22 - Beschluss vom 19. Oktober 2022 (LG Traunstein)
Inbegriffsrüge (Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung).
§ 261 StPO


Entscheidung

1202. BGH 1 StR 470/21 - Urteil vom 28. Juli 2022 (LG Kleve)
Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen (Hinterziehung von Tabaksteuer; taugliche Täter: Bestimmung nach den Vorschriften des TabStG, keine einschränkende Auslegung anhand der §§ 25 ff. StGB; kein Ausschluss der Strafbarkeit, weil für unerlaubt hergestellte Produkte keine Steuerzeichen erlangt werden können, omissio libera in causa; Konkurrenzverhältnis zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen); Steuerhehlerei (Begriff des Sich-Verschaffens).
§ 370 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 AO; § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 TabStG; §§ 25 ff. StGB; § 374 Abs. 1 StGB; § 13 StGB


Entscheidung

1203. BGH 1 StR 479/21 - Beschluss vom 21. September 2022 (LG Kleve)
Steuerhinterziehung durch Nichtverwenden von Steuerzeichen; Steuerhehlerei.
§ 370 Abs. 1 Nr. 3 AO; § 374 Abs. 1 AO


Entscheidung

1204. BGH 1 StR 479/21 - Beschluss vom 21. September 2022 (LG Kleve)
Steuerhehlerei (Begriff des Sichverschaffens: Erlangen eigener Verfügungsgewalt im eigenen Interesse).
§ 374 Abs. 1 AO


Entscheidung

1205. BGH 1 StR 479/21 - Beschluss vom 21. September 2022 (LG Kleve)
Erforderliche Belehrung über die Unverwertbarkeit eines Geständnisses bei Lösung des Gerichts von einer Verständigung; Steuerhehlerei.
§ 257c Abs. 4 Satz 3, Abs. 5 StPO; § 374 AO


Entscheidung

1206. BGH 1 StR 479/21 - Beschluss vom 21. September 2022 (LG Kleve)
Verständigung (zulässiger Umfang des Verzichts des Angeklagten auf Beweisanträge), Steuerhehlerei.
§ 257c Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO; § 374 AO


Entscheidung

1207. BGH 3 StR 175/22 – Beschluss vom 22. September 2022 (LG Aurich)
Erweiterung Einziehung von Taterträgen (Feststellungen zur anderen rechtswidrigen Tat); Einziehung von Tatmitteln (Ermessensentscheidung; Tatobjekt bei Geldwäsche); Einziehung gegenüber Organen (Zurechnung der Handlungen von Vertretern; Erlöschen von Rechten am Einziehungsgegenstand).
§ 73 StGB; § 74 StGB; 74e StGB; 75 StGB; § 261 Abs. 7 StGB aF


Entscheidung

1208. BGH 3 StR 185/22 – Beschluss vom 5. Oktober 2022 (LG Mönchengladbach)
Widersprüchliche Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz.
§ 261 StPO; § 212 StGB; § 15 StGB


Entscheidung

1209. BGH 3 StR 210/22 – Beschluss vom 20. September 2022 (LG Aurich)
Betäubungsmittelstrafrecht (Konkurrenzen bei tateinheitlicher Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge).
§ 29a BtMG; § 30 BtMG; § 52 StGB


Entscheidung

1210. BGH 3 StR 262/22 – Beschluss vom 18. Oktober 2022 (LG Mönchengladbach)
Elektronische Übersendung der Revisionseinlegungsschrift (elektronisches Anwaltspostfach eines nicht am Verfahren beteiligten anderen Rechtsanwalts).
§ 32a StPO; § 32d StPO; § 341 Abs. 1 StPO


Entscheidung

1211. BGH 3 StR 267/22 – Beschluss vom 2. November 2022 (LG Duisburg)
Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (revisionsrechtliche Überprüfung: Feststellung zum Datum einer Vorverurteilung; Härteausgleich; Beschwer durch unterbliebene Einbeziehung der Strafe).
§ 55 StGB


Entscheidung

1212. BGH 3 StR 270/22 – Beschluss vom 5. Oktober 2022 (LG Oldenburg)
Strafrahmen bei minder schwerem Fall der bandenmäßigen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Sperrwirkung; Strafrahmenobergrenze; Strafrahmenuntergrenze); Erledigung des Vorwegvollzugs durch erlittene Untersuchungshaft.
§ 30a Abs. 3 BtMG; § 30 BtMG; § 67 StGB


Entscheidung

1213. BGH 3 StR 292/22 – Beschluss vom 18. Oktober 2022 (LG Zwickau)
Revisionsbegründungsfrist (Fristbeginn; Empfangsbekenntnis des Verteidigers).
§ 345 Abs. 1 StPO


Entscheidung

1214. BGH AK 31/22 – Beschluss vom 18. Oktober 2022 (OLG Düsseldorf)
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Abgrenzung zu alltäglichen Verrichtungen ohne Organisationsbezug).
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB


Entscheidung

1215. BGH AK 33/22 – Beschluss vom 18. Oktober 2022 (OLG Düsseldorf)
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

(Anforderungen an die Eingliederung in die Organisation und an die aktive Tätigkeit zur Förderung der von ihr verfolgten Ziele).
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB; § 171 StGB


Entscheidung

1216. BGH AK 34/22 – Beschluss vom 20. Oktober 2022 (OLG Frankfurt am Main)
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Eingliederung in die Organisation; aktive Tätigkeit zur Förderung der von der Organisation verfolgten Ziele).
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB; § 171 StGB


Entscheidung

1217. BGH AK 35/22 – Beschluss vom 18. Oktober 2022 (OLG Koblenz)
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen).
§ 112 StPO; § 121 StPO


Entscheidung

1218. BGH AK 36-39/22 – Beschluss vom 3. November 2022
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (Konkurrenzen).
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129 StGB


Entscheidung

1219. BGH AK 36-39/22 – Beschluss vom 3. November 2022
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (Konkurrenzen).
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129 StGB


Entscheidung

1220. BGH AK 36-39/22 – Beschluss vom 3. November 2022
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (Konkurrenzen).
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129 StGB


Entscheidung

1221. BGH AK 36-39/22 – Beschluss vom 3. November 2022
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (Konkurrenzen).
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129 StGB


Entscheidung

1222. BGH AK 40-43/22 – Beschluss vom 3. November 2022
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen).
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 83 StGB; § 89a StGB; § 89c StGB; § 129 StGB; § 129a StGB


Entscheidung

1223. BGH AK 40-43/22 – Beschluss vom 3. November 2022
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen).
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 83 StGB; § 89a StGB; § 89c StGB; § 129 StGB; § 129a StGB


Entscheidung

1224. BGH AK 40-43/22 – Beschluss vom 3. November 2022
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen).
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 83 StGB; § 89a StGB; § 89c StGB; § 129 StGB; § 129a StGB


Entscheidung

1225. BGH AK 40-43/22 – Beschluss vom 3. November 2022
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen).
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 83 StGB; § 89a StGB; § 89c StGB; § 129 StGB; § 129a StGB


Entscheidung

1226. BGH StB 43/22 – Beschluss vom 2. November 2022 (OLG München)
Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung (Legalprognose bei terroristischen Verbrechen und ausländerfeindlich-rassistischen Gesinnung).
§ 57 StGB; § 454 StPO


Entscheidung

1227. BGH StB 44/22 – Beschluss vom 24. Oktober 2022 (OLG Düsseldorf)
Verteidigerwechsel (terminliche Verhinderung eines Verteidigers; Beschleunigungsgebot; Erfordernis der Durchführung der Hauptverhandlung in Haftsachen im Wochenrhythmus; Beurteilungsspielraum des Vorsitzenden).
§ 143a StPO; § 144 StPO


Entscheidung

1228. BGH StB 46/22 – Beschluss vom 3. November 2022 (OLG Dresden)
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts zur Akteneinsicht; Akteneinsicht des Nebenklägers (Pflicht zur vorherigen Anhörung des Betroffenen).
§ 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 StPO; § 33 StPO

§ 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 StPO eröffnet die Beschwerde gegen von einem erstinstanzlich tätigen Oberlandesgericht erlassene Beschlüsse und Verfügungen betreffend die Akteneinsicht nur insoweit, als einem Verfahrensbeteiligten durch deren (teilweise) Versagung die sachgerechte Interessenwahrnehmung in dem Strafverfahren erschwert wird.


Entscheidung

1229. BGH StB 49/22 – Beschluss vom 3. November 2022 (OLG Stuttgart)


Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der konkreten Straferwartung).
§ 112 StPO; § 57 Abs. 1 Nr. 1 StGB


Entscheidung

1230. BGH 5 StR 104/22 - Beschluss vom 27. September 2022 (LG Chemnitz)
Rechtlicher Hinweis (Wechsel der Beteiligungsform; Mittäterschaft; Alleintäterschaft; Vollendung statt Versuch; Gehilfe; Bezugspunkt der Beihilfe); Beruhen.
§ 265 StPO; § 337 StPO

Der Wechsel der Beteiligungsform von Mittäterschaft zu (Allein-)Täterschaft erfordert wegen der Möglichkeit einer anderen sachgemäßen Verteidigung einen Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO. Dasselbe gilt, wenn Vollendung statt Versuchs angenommen wird. In diesem Fall ist ein Hinweis auch gegenüber dem Gehilfen erforderlich, weil sich die Bezugstat der Beihilfe (von Versuch zu Vollendung) ändert.


Entscheidung

1231. BGH 5 StR 165/22 - Beschluss vom 24. Oktober 2022 (LG Hamburg)
Absehen von der Einziehung.
§ 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO


Entscheidung

1232. BGH 5 StR 184/22 - Beschluss vom 24. Oktober 2022 (LG Berlin)
Anforderungen an den ordnungsgemäßen Revisionsvortrag bei der Verfahrensrüge.
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

1233. BGH 5 StR 210/22 - Beschluss vom 11. Oktober 2022 (LG Hamburg)
Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Teilidentität der Ausführungshandlungen; subjektiv-motivatorischer Zusammenhang; objektive Überschneidung).
§ 29 BtMG; § 52 StGB

Eine die Tateinheit i.S.d. § 52 StGB begründende Teilidentität der Ausführungshandlungen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wird durch einen allein subjektiv-motivatorischen Zusammenhang ebenso wenig begründet wie durch die bloße Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen. Erforderlich ist vielmehr, dass sich die tatbestandlichen Ausführungshandlungen in objektiver Hinsicht derart überschneiden, dass zumindest ein Teil der einheitlichen Handlung zur Erfüllung des einen wie des anderen Tatbestands beziehungsweise zur mehrfachen Verwirklichung desselben Tatbestands gleichermaßen beiträgt.


Entscheidung

1234. BGH 5 StR 274/22 - Beschluss vom 11. Oktober 2022 (LG Dresden)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlender Therapiewille; Erfolgsaussicht).
§ 64 StGB

Fehlender Therapiewille allein hindert zwar die Unterbringung nach § 64 StGB nicht per se, er kann aber ein – gegebenenfalls gewichtiges – gegen die Erfolgsaussicht der Entwöhnungsbehandlung sprechendes Indiz darstellen. Ob der Mangel an Therapiebereitschaft den Schluss auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Maßregel rechtfertigt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände zu beurteilen.


Entscheidung

1235. BGH 5 StR 294/22 - Beschluss vom 27. September 2022 (LG Leipzig)
Verbreiten und Besitz kinderpornographischer Schriften.
§ 184b StGB


Entscheidung

1236. BGH 5 StR 302/22 - Beschluss vom 24. Oktober 2022 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1237. BGH 5 StR 331/22 - Beschluss vom 9. November 2022 (LG Görlitz)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstaten).
§ 64 StGB

Für den bei der Anordnung nach § 64 StGB erforderlichen symptomatischen Zusammenhang zwischen dem festgestellten Hang und den Anlasstaten gilt: Es ist nicht erforderlich, dass der Hang die alleinige Ursache für die Anlasstaten war. Vielmehr ist ein solcher Zusammenhang bereits dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hatte, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten beging. Es genügt, dass er für die Anlasstaten oder ihr Ausmaß und die Befürchtung, ein solcher Einfluss des Hanges sei auch in Zukunft zu erwarten, ursächlich geworden war. Dies liegt bei Straftaten, die begangen werden, um Betäubungsmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe. Ein aus den Taten oder ihren Erträgen bedienter Eigenkonsum genügt auch dann, wenn der Täter in erster Linie des wirtschaftlichen Vorteils wegen Handel mit Betäubungsmitteln betreibt.


Entscheidung

1238. BGH 5 StR 332/22 - Beschluss vom 9. November 2022 (LG Bremen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1239. BGH 5 StR 339/22 - Beschluss vom 8. November 2022 (LG Dresden)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung von Vorverurteilung nach Auslieferung; Spezialitätsgrundsatz).
§ 55 StGB


Entscheidung

1240. BGH 5 StR 351/22 - Beschluss vom 8. November 2022
Angemessenheit von Auslagen des Pflichtverteidigers (Fahrt- und Übernachtungskosten).
§ 46 Abs. 2 RVG


Entscheidung

1241. BGH 5 StR 362/22 - Beschluss vom 9. November 2022 (LG Dresden)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.


§ 44 StPO


Entscheidung

1242. BGH 5 StR 375/22 - Beschluss vom 24. Oktober 2022 (LG Hamburg)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
§ 44 StPO


Entscheidung

1243. BGH 5 StR 394/22 - Beschluss vom 11. Oktober 2022 (LG Berlin)
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Rauschmittel; Hang; übermäßiger Konsum; Abhängigkeit; Gefährlichkeit; Abstinenz).
§ 64 StGB


Entscheidung

1244. BGH 5 ARs 34/22 - Beschluss vom 27. September 2022
Anfrageverfahren zum Vorsatz hinsichtlich der Quasikausalität (Aufgabe der Rechtsprechung des 5. Strafsenats).
§ 132 Abs. 3 GVG; § 13 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 S. 1 StGB


Entscheidung

1245. BGH 5 ARs 49/22 - Beschluss vom 8. November 2022
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde.
§ 29 Abs. 1 EGGVG


Entscheidung

1246. BGH 5 ARs 50/22 - Beschluss vom 8. November 2022
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde.
§ 29 Abs. 1 EGGVG


Entscheidung

1247. BGH 6 StR 213/22 - Beschluss vom 18. Oktober 2022 (LG Dessau-Roßlau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1248. BGH 6 StR 213/22 - Beschluss vom 18. Oktober 2022 (LG Dessau-Roßlau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1249. BGH 6 StR 268/22 - Beschluss vom 9. August 2022 (LG Regensburg)
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Revisionseinlegung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung: Elektronisches Dokument).
§ 44 Satz 1 StPO; § 341 Abs. 1 StPO; § 32a StPO; § 32d Satz 2 StPO


Entscheidung

1250. BGH 6 StR 279/22 - Beschluss vom 9. August 2022 (LG Braunschweig)
Vergewaltigung (Strafzumessung: Tätigkeit der Geschädigten als Prostituierte).
§ 177 Abs. 6 StGB


Entscheidung

1251. BGH 6 StR 281/22 - Beschluss vom 2. November 2022 (LG Frankfurt [Oder])
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Beweiswürdigung („Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation; Schweigen des Angeklagten).
§ 261 StPO; § 176 StGB; § 176c StGB; § 177 Abs. 6 StGB

In Fällen, in denen „Aussage gegen Aussage“ steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten beeinflussen können, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in einer Gesamtschau gewürdigt hat. Diese Grundsätze gelten nicht nur, wenn der Angeklagte den Tatvorwurf bestreitet, sondern auch, wenn er in der Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch macht.


Entscheidung

1252. BGH 6 StR 311/22 - Beschluss vom 2. November 2022 (LG Halle)
Teilweise Aufhebung der Einziehungsentscheidung.
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB


Entscheidung

1253. BGH 6 StR 317/22 (alt: 6 StR 620/21) - Beschluss vom 5. Oktober 2022 (LG Magdeburg)
Gesamtstrafenbildung; Verbot der Schlechterstellung.
§ 55 Abs. 1 StGB; § 358 Abs. 2 StPO Wenn Freiheitsstrafe und Geldstrafe zusammentreffen, ist in der Regel eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden.


Entscheidung

1254. BGH 6 StR 318/22 - Beschluss vom 18. Oktober 2022 (LG Hildesheim)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1255. BGH 6 StR 320/22 - Beschluss vom 19. Oktober 2022 (LG Hannover)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Dauerhafter krankhafter Zustand).
§ 63 StGB


Entscheidung

1256. BGH 6 StR 355/22 - Beschluss vom 18. Oktober 2022 (LG Halle)
Mord; gefährliche Körperverletzung; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit (Darlegungsanforderungen bei Anschluss an Beurteilung eines Sachverständigen: Wiedergabe wesentlicher Anknüpfungspunkte und Darlegungen; Tatintensität: „extreme Vernichtungsabsicht“, „Overkill“); Benennung des Angeklagten im Urteil.
§ 211 StGB; § 224 Abs. 1 StGB; § 63 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 157 StPO


Entscheidung

1257. BGH 6 StR 361/22 - Beschluss vom 19. Oktober 2022 (LG Potsdam)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1258. BGH 6 StR 379/22 - Beschluss vom 18. Oktober 2022 (LG Stade)
Versuchte räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont).
§ 253 StGB; § 255 StGB; § 22 StGB; § 24 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1259. BGH 6 StR 386/22 - Beschluss vom 19. Oktober 2022 (LG Bamberg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1260. BGH 6 StR 387/22 - Beschluss vom 1. November 2022 (LG Coburg)
Betrug (Kraftfahrzeughandel; Darlegung der Abgrenzung zwischen Eingehungsbetrug und Erfüllungsbetrug; Täuschung; Irrtum; Vermögensschaden: Höhe des Vermögensschadens, Stoffgleichheit, Darlegung durch Sachverständige).


§ 263 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1261. BGH 6 StR 396/22 - Beschluss vom 18. Oktober 2022 (LG Frankfurt ([Oder])
Misshandlung von Schutzbefohlenen; Vergewaltigung; Grundsätze der Strafzumessung (zulässiges Verteidigungsverhalten; keine strafschärfende Berücksichtigung: Behauptung günstigerer Sachverhaltsvariante).
§ 46 StGB; § 225 StGB; § 177 Abs. 6 StGB


Entscheidung

1262. BGH 6 StR 413/22 - Beschluss vom 2. November 2022 (LG Neubrandenburg)
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Revisionseinlegung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung: Elektronisches Dokument).
§ 44 Satz 1 StPO; § 341 Abs. 1 StPO; § 32a StPO; § 32d Satz 2 StPO


Entscheidung

1263. BGH 6 StR 435/22 - Beschluss vom 2. November 2022 (LG Saarbrücken)
Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung (konkurrenzrechtliche Beurteilung); Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe.
§ 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 StGB; § 55 Abs. 1 StGB


Entscheidung

1264. BGH 2 StR 23/22 - Urteil vom 26. Oktober 2022 (LG Gera)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang: Vorliegen, Mitursächlichkeit des Hangs für die Tat, vorausgegangener Angriff des Tatopfers, abgeschlossener Angriff; Gefahrenprognose).
§ 64 StGB


Entscheidung

1265. BGH 2 StR 50/21 - Urteil vom 6. Juli 2022 (LG Limburg an der Lahn)
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (abstraktes Gefährdungsdelikt; Telos: Schutz des freien Wettbewerbs und des Geschäftsherrn; Unrechtsvereinbarung: Gesamtwürdigung; unlautere Bevorzugung: auch bevorzugte Zulassung zu einem internen Auswahlverfahren, Einladung zu einem beschränkten Teilnahmewettbewerb, subjektiviert, keine genaue Vorstellung von der Verletzung eines bestimmten Mitbewerbers in einer konkreten Wettbewerbssituation notwendig, keine Konkretisierung zurzeit der Unrechtsvereinbarung notwendig, sachlicher Gehalt in groben Umrissen erkennbar und festgelegt, Abgrenzung von geschäftsüblichen Maßnahmen zur bloßen „Klimapflege“ oder „sozialadäquaten Zuwendungen“); Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; lückenlose Gesamtwürdigung aller wesentlichen Umstände: keine isolierte Beurteilung eines Beweisanzeichens, wahres Gewicht von Einzelindizien).
§ 299 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

1266. BGH 2 StR 53/22 - Beschluss vom 6. Juli 2022 (LG Kassel)
Verfahrensbindung durch Vereinbarung der Gerichte (sachliche Zuständigkeit ändernde Verbindung: nicht möglich, Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gericht, Verfahrenshindernis); Grundsatz des freien richterlichen Beweiswürdigung (Beweiswürdigung: Mindestanforderungen an die Darlegung der richterlichen Überzeugungsbildung, Geständigkeit des Angeklagten, Ausschöpfung des Beweismaterials, Zweifel an der Erinnerung des Angeklagten, Überprüfung des Geständnisses durch Abgleich des Erklärungsinhalts mit der Aktenlage).
§ 13 StPO; § 4 StPO; § 6 StPO; § 261 StPO


Entscheidung

1267. BGH 2 StR 61/22 - Beschluss vom 27. September 2022 (LG Erfurt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1268. BGH 2 StR 61/22 - Beschluss vom 27. September 2022 (LG Erfurt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1269. BGH 2 StR 61/22 - Beschluss vom 27. September 2022 (LG Erfurt)
Bundeszentralregister (Verwertungsverbot: keine Berücksichtigung von tilgungsreifen Vorstrafen zum Nachteil des Angeklagten).
§ 51 BZRG


Entscheidung

1270. BGH 2 StR 86/22 - Beschluss vom 12. Oktober 2022 (LG Frankfurt am Main)
Einziehung (Ausspruch: genaue Kennzeichnung der einzuziehenden Gegenstände, Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis); Absehen von der Einziehung.
§ 33 BtMG; § 74 StGB; § 421 StPO

Der Ausspruch über die Anordnung der Einziehung hat die einzuziehenden Gegenstände so genau zu kennzeichnen, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; die Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis genügt insoweit nicht.


Entscheidung

1271. BGH 2 StR 96/22 - Beschluss vom 12. Oktober 2022 (LG Köln)
Revisionsbegründung (Anfechtung von Entscheidungen in Jugendsachen: Anordnung lediglich von Erziehungsmaßregeln, sachliche Beschränkung der Anfechtungsmöglichkeit, eindeutige Mitteilung des Anfechtungsziels).
§ 344 Abs. 1 StPO; § 55 Abs. 1 JGG


Entscheidung

1272. BGH 2 StR 101/22 - Beschluss vom 11. Oktober 2022 (LG Aachen)
Mittäter (Konkurrenzen: gesonderte Prüfung, tateinheitlich, tatmehrheitlich, Umfang des erbrachten Tatbeitrags, individueller Tatbeitrag, natürliche Handlungseinheit, organisatorische Einbindung des Täters in die tatausführende Bande, gleichzeitige Förderung mehrerer Taten); Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
§ 25 Abs. 2 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 30a BtMG


Entscheidung

1273. BGH 2 StR 101/22 - Beschluss vom 11. Oktober 2022 (LG Aachen)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang: Vorliegen; Erfolgsaussicht: Maßstab).
§ 64 StGB

Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt setzt nach § 64 StGB die hinreichend konkrete

Aussicht auf einen Behandlungserfolg voraus. Erforderlich ist die Prognose, dass bei erfolgreichem Verlauf die Gefährlichkeit aufgehoben oder deutlich herabgesetzt wird, und dass sich in Persönlichkeit und Lebensumständen des Täters konkrete Anhaltspunkte finden, die einen solchen Verlauf erwarten lassen. Die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung kann die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs nicht stützen. Notwendig, aber auch ausreichend ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs; einer sicheren oder unbedingten Gewähr bedarf es nicht.


Entscheidung

1274. BGH 2 StR 129/22 - Beschluss vom 13. September 2022 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1275. BGH 2 StR 134/22 - Beschluss vom 23. Juni 2022 (LG Köln)
Antragsfrist (minderjährige Geschädigte: Kenntnis des Vaters oder der Mutter von der Tat, Zustimmung zu der Strafanzeige); Strafzumessung (Berücksichtigung von Gesetzesverletzungen, die wegen fehlender Prozessvoraussetzung oder wegen Prozesshindernisses nicht verfolgt werden können).
§ 77b StGB; § 46 StGB


Entscheidung

1276. BGH 2 StR 145/22 - Urteil vom 28. September 2022 (LG Frankfurt am Main)
Strafzumessung (nicht nachvollziehbare Beweiswürdigung; aus der Tat sprechende Gesinnung: strafschärfende Berücksichtigung).
§ 46 StGB


Entscheidung

1277. BGH 2 StR 201/21 - Beschluss vom 12. Oktober 2022 (OLG Köln)
Vorlagepflicht bei der angestrebten Abweichung eines Oberlandesgerichts von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts (Zulässigkeit: Voraussetzungen, tatsächliche Unterschiede); Sprungrevision (sowohl Revision als auch Berufung durch die Beteiligten eingelegt: Zweck der Vorschrift); Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen.
§ 121 Abs. 2 GVG; § 335 StPO; § 153a StPO


Entscheidung

1278. BGH 2 StR 236/22 - Beschluss vom 13. September 2022 (LG Erfurt)
Strafzumessung (Strafrahmenwahl: besonderer Strafrahmen für minder schwere Fälle, gesetzlich vertypter Milderungsgrund, Gesamtabwägung, allgemeinen Milderungsgründe, die den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrund verwirklichende Umstände).
§ 46 StGB; § 49 StGB; § 21 StGB


Entscheidung

1279. BGH 2 StR 257/22 - Beschluss vom 13. September 2022 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1280. BGH 2 StR 259/22 - Beschluss vom 14. September 2022 (LG Gießen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1281. BGH 2 StR 281/22 - Beschluss vom 31. August 2022 (LG Köln)
Strafzumessung (gefährliche Körperverletzung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang: Beweiswürdigung); Einziehung.
§ 46 StGB; § 64 StGB; § 74 StGB; § 76a StGB


Entscheidung

1282. BGH 2 StR 317/22 - Beschluss vom 11. Oktober 2022 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1283. BGH 2 StR 353/21 - Beschluss vom 22. Juni 2022 (LG Frankfurt am Main)
Gläubigerbegünstigung (Konkurrenzen: lex specialis zur Bankrottstrafbarkeit, Begründung der Sperrwirkung, mitbestrafte Nachtat, Vertiefung der Rechtsgutsverletzung; Gläubiger: Vorliegen, Maßgeblichkeit der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, nichtige Ansprüche, Irrtum über privilegierende Tatbestandsumstände, keine Entlastung des Täter von der ihm zurechenbaren Erfolgsverursachung; inkongruente Deckung: Vorliegen, Veranlassung eines Drittschuldners zur Zahlung an einen bestimmten Gläubiger zum Zwecke der Erfüllung einer eigenen Verbindlichkeit, subjektive Tatseite); Ablehnung von Beweisanträgen (Wahrunterstellung: nur Tatsachen, keine Rechtsfragen.
§ 283c StGB; § 283 StGB; § 16 Abs. 2 StGB; § 244 StPO


Entscheidung

1284. BGH 2 StR 353/21 - Urteil vom 2. Juni 2022 (LG Frankfurt am Main)
Urteilsgründe (Darlegungspflicht: Freispruch aus tatsächlichen Gründen, erwiesene Tatsachen, Beweiswürdigung, nicht treffbare Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite); Betrug (Täuschungshandlung: Beweiswürdigung); Geldwäsche (alte Fassung: taugliche Vortat).
§ 267 Abs. 5 StPO; § 261 StPO; § 263 StGB; § 261 StGB a.F.


Entscheidung

1285. BGH 2 StR 383/22 - Beschluss vom 8. November 2022 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1286. BGH 2 StR 480/21 - Beschluss vom 13. September 2022 (LG Aachen)
Strafzumessung (Betäubungsmitteldelikte: Strafrahmen; Strafmilderung, Beitragen zur Aufklärung über den eigenen Tatbeitrag hinaus).
§ 46 StGB; § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG


Entscheidung

1287. BGH 2 StR 509/21 - Beschluss vom 4. Oktober 2022 (LG Kassel)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1288. BGH 4 StR 115/22 - Urteil vom 13. Oktober 2022 (LG Leipzig)
Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Verbindung von Maßregeln, enge Verknüpfung, einheitliche Entscheidung); Unterbringung in einem psychiatrischen

Krankenhaus (Darlegung im Urteil: Anschluss an die Ausführungen des Sachverständigen, wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen, Verständnis des Gutachtens, Beurteilung der Schlüssigkeit; Dauerzustand: Mitwirkung eines aktuellen Substanzkonsums, in krankhafter Weise alkohol- oder betäubungsmittelüberempfindlich, krankhafte Sucht, aufgrund eines psychischen Defekts süchtig, wiederholt auftretende massive psychotische Überreaktion auf den Substanzkonsum); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahrenprognose: Beweiswürdigung, Übernahme der Einschätzung des Sachverständigen, keine Wiedergabe der Anknüpfungs- und Befundtatsachen, Gesamtwürdigung, Unbestraftheit trotz jahrelangen Alkohol- und Betäubungsmittelkonsums; Erfolgsaussicht: Maßstab, konkrete Anhaltspunkte, bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung nicht ausreichend, durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs ausreichend, keine sichere oder unbedingte Gewähr notwendig); Schuldunfähigkeit; Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit: Beweiswürdigung).
§ 344 StPO; § 63 StGB; § 64 StGB; § 72 StGB; § 20 StGB; § 315c StGB


Entscheidung

1289. BGH 4 StR 134/22 - Beschluss vom 12. Oktober 2022 (LG Essen)
Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: unbefugt, betrugsspezifische Auslegung; Erlangen von zur Durchführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Kreditkartendaten durch Täuschung: Tatbestandserfüllung, Gefährdungsschaden, nachfolgende Verwendungen der Kartendaten, Vertiefung des Betrugsschadens; Näheverhältnis; Vermögensschaden: durch unbefugte Datenverwendung zustande gekommener Personenbeförderungsvertrag, Vermögensgefährdung); Beihilfe (Konkurrenzen: Tateinheit, Tatmehrheit, Anzahl der Beihilfehandlungen, Anzahl der geförderten Haupttaten, Umfang des erbrachten Tatbeitrags); Einziehung des Wertes von Taterträgen (Gesamtschuld: Mitverfügungsgewalt).
§ 263a StGB; § 27 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

1290. BGH 4 StR 168/21 - Beschluss vom 19. Oktober 2022 (LG Bochum)
BGHSt; Irrtum über Tatumstände (irrige Annahme von Umständen, die ein milderes Gesetz erfüllen: Auslegung, Regelungskonzept, Funktionen, Besserstellung des Täters, Anwendung des milderen Tatbestandes anstatt des schwereren, Herstellen jugendpornographischer Schriften, Irrtum über das Alter des Tatopfers, kein privilegierendes lex specialis zu § 184c Abs. 1 StGB, Alternativität, strafbegründende Analogie); Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen: Bekanntmachung des Fortsetzungstermin, lediglich mündliche Bekanntmachung gegenüber der Pflichtverteidigerin, Bürogemeinschaft von Wahlverteidiger und Pflichtverteidigerin, Kenntnis von den Terminen auf andere Weise als durch Ladung).
§ 16 Abs. 2 StGB; § 184b Abs. 1 StGB a.F.; § 184c Abs. 1 StGB a.F.; § 344 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG


Entscheidung

1291. BGH 4 StR 174/22 - Beschluss vom 13. Oktober 2022 (LG Bielefeld)
Strafzumessung (Strafzumessungsgesichtspunkte: unklare Gründe, gefühlsmäßig bestimmte Gründe, moralisierende Gründe, Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit, generalpräventive Erwägungen).
§ 46 StGB


Entscheidung

1292. BGH 4 StR 184/22 - Beschluss vom 27. Oktober 2022 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1293. BGH 4 StR 200/21 - Beschluss vom 27. Oktober 2022 (LG Heilbronn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1294. BGH 4 StR 228/22 - Beschluss vom 25. Oktober 2022 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1295. BGH 4 StR 278/22 - Beschluss vom 11. Oktober 2022 (LG Limburg a. d. Lahn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1296. BGH 4 StR 319/22 - Beschluss vom 12. Oktober 2022 (LG Essen)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen: Frist, Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses).
§ 45 StPO


Entscheidung

1297. BGH 4 StR 338/22 - Beschluss vom 11. Oktober 2022 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1298. BGH 4 StR 383/22 - Beschluss vom 9. November 2022 (LG Bochum)
Grenzen der Bindungswirkung bei teilaufhebender Revisionsentscheidung (verminderte Schuldfähigkeit).
§ 353 StPO; § 21 StGB


Entscheidung

1299. BGH 4 StR 402/22 - Beschluss vom 8. November 2022 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

1300. BGH 4 StR 457/21 - Beschluss vom 2. Februar 2022 (LG Dortmund)
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Aussage gegen Aussagen: Konstanzanalyse, Inkonstanz, mangelnde Glaubhaftigkeit der Angaben, natürliche Gedächtnisunsicherheit, körpernahe Ereignisse, Körperpositionen bei der Haupthandlung).
§ 261 StPO