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HRRS-Nummer: HRRS 2022 Nr. 1244

Bearbeiter: Christian Becker

Zitiervorschlag: BGH, 5 ARs 34/22, Beschluss v. 27.09.2022, HRRS 2022 Nr. 1244


BGH 5 ARs 34/22 - Beschluss vom 27. September 2022

Anfrageverfahren zum Vorsatz hinsichtlich der Quasikausalität (Aufgabe der Rechtsprechung des 5. Strafsenats).

§ 132 Abs. 3 GVG; § 13 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 S. 1 StGB

Leitsatz des Bearbeiters

Der 5. Strafsenat gibt die in der Entscheidung zur Manipulation der Organvergabe vertretene Ansicht, der Unterlassungsvorsatz erfordere die Vorstellung, das eigene Tatverhalten werde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Taterfolg auslösen, auf die Anfrage des 4. Strafsenates auf.

Entscheidungstenor

Der Senat hält an eigener Rechtsprechung, die der beabsichtigten Entscheidung des 4. Strafsenats entgegensteht, nicht fest und schließt sich der Rechtsauffassung des anfragenden Senats an.

HRRS-Nummer: HRRS 2022 Nr. 1244

Bearbeiter: Christian Becker