Alle Ausgaben der HRRS, Aufsätze und Anmerkungen ab dem Jahr 2000.
HRRS
Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht
April 2021
22. Jahrgang
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280. BVerfG 2 BvL 8/19 (Zweiter Senat) – Beschluss vom 10. Februar 2021 (BGH / LG Oldenburg)
Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung bei bereits vor Inkrafttreten des Reformgesetzes verjährten Erwerbstaten (Entkoppelung der Einziehung von Taterträgen von der Verfolgungsverjährung; konkrete Normenkontrolle; Unanwendbarkeit des spezifisch strafrechtlichen Rückwirkungsverbots; fehlender Strafcharakter der Einziehung von Taterträgen; Maßnahme eigener Art mit quasi-kondiktionellem Charakter; Vereinbarkeit der Einordnung mit EMRK und Rechtsprechung des EGMR; allgemeines Rückwirkungsverbot als Prüfungsmaßstab; ausnahmsweise Zulässigkeit einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen; Rechtsstaatsprinzip; Eigentumsgrundrecht; grundsätzliche Unvereinbarkeit einer „echten“ Rückwirkung mit dem Vertrauensschutzgebot; Abwägung zwischen Vertrauensschutzbelangen und Gemeinwohl; Fallgruppen nicht schutzwürdigen Vertrauens; Rechtfertigung der Rückwirkung durch überragende Belange des Gemeinwohls; Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung).
Art. 14 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; Art. 7 Abs. 1 EMRK; Art. 316h Satz 1 EGStGB; § 2 Abs. 5 StGB;
§ 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB; § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB; § 76b Abs. 1 StGB; § 78 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 812 BGB; § 818 BGB; § 11 Abs. 1 Nr. 1 SchwarzArbG
281. BVerfG 2 BvR 156/21 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 2. Februar 2021 (Hanseatisches OLG Hamburg)
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung nach Lettland zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (unionsgrundrechtliches Ver-
bot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung; hinreichende Prüfung der konkret zu erwartenden Haftbedingungen; Erfordernis einer gerichtlichen Gefahrenprognose; Belastbarkeit einer Zusicherung; Folgenabwägung zugunsten des Verfolgten).
Art. 4 GRCh; Art. 3 EMRK; § 32 Abs. 1 BVerfGG
282. BVerfG 2 BvR 496/18 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 24. Februar 2021 (LG München I / AG München)
Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen auch hinsichtlich der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde; Fristberechnung bei mehrfacher Bekanntgabe einer strafgerichtlichen Entscheidung; Beginn der Monatsfrist bereits mit der zuerst bewirkten Bekanntmachung; Mitteilung aller Zugangszeitpunkte).
§ 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 145a Abs. 1 StPO; § 145a Abs. 3 StPO
283. BVerfG 2 BvR 676/20 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 26. Januar 2021 (OLG Hamm / LG Bochum)
Vollzug der Sicherungsverwahrung (Änderung der Aufschlusszeiten; Recht auf effektiven Rechtsschutz; fortbestehendes Rechtsschutzinteresse bei gewichtigem Grundrechtseingriff; gerichtliche Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung; grundrechtlicher Anspruch auf Gleichbehandlung; Absehen von der Begründung einer Rechtsbeschwerdeentscheidung (kein Leerlaufen des Rechtsmittels; erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit Grundrechten; Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 109 Abs. 2 StVollzG; § 115 Abs. 3 StVollzG; § 119 Abs. 3 StVollzG; § 14 Abs. 2 Nr. 1 StVollzG NRW
284. BVerfG 2 BvR 1780/20 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 24. Februar 2021 (LG Koblenz)
Recht auf effektiven Rechtsschutz nach dem Strafvollzugsgesetz (Auslegung des Antrags eines Strafgefangenen; Rechtsschutzgleichheit und Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz).
Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 20 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 109 StVollzG; § 1 BerHG
285. BVerfG 2 BvR 2128/20 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 3. Februar 2021 (OLG München)
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen im gerichtlichen Zwischenverfahren; ungerechtfertigtes Zuwarten mit der Eröffnungsentscheidung; fehlende Darlegung einer nur vorübergehenden, unvorhersehbaren und unvermeidbaren Überlastung der zuständigen Strafkammer; Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Abwägung zwischen Freiheitsanspruch des Beschuldigten und unabweisbaren Bedürfnissen einer wirksamen Strafverfolgung; Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 GG; § 112 StPO; § 121 StPO; § 122 StPO
286. BGH 1 StR 165/19 – Urteil vom 22. Dezember 2020 (LG Nürnberg-Fürth)
Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten; mögliche zeitweise Duldung von Straftaten zur Beobachtung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft); Strafvereitelung im Amt (keine Strafbarkeit bei irriger Annahme, dass der gegen die Untersuchung zu führen wäre, keine Straftat begangen hat; uneinheitliche Falschaussage (tatrichterliche Beweiswürdigung).
§ 110a Abs. 3 StPO; § 110c StPO; § 258 StGB; § 258a StGB; § 16 StGB; § 153 StGB
287. BGH 1 StR 213/19 – Urteil vom 14. Oktober 2020 (LG Hamburg)
Umsatzsteuerhinterziehung (Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat der europäischen Union: Steuerbarkeit im Ausland wegen Überschreitung von Lieferschwellen, andere prozessuale Tat bei Erklärungspflicht im anderen Mitgliedstaat; Kompensationsverbot: Berücksichtigung nicht geltend gemachter Vorsteuer, Ausschluss wegen betrügerischer oder missbräuchlicher Geltendmachung von Vorsteuer; zulässige Schätzung der verkürzten Steuer); Einziehung (Gehalt als „für“ die Tat Erlangtes; keine Einziehungsschuldnerschaft aufgrund von steuerrechtlicher Stellung als Haftungsschuldner).
§ 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 Satz 3 AO; § 3c Abs. 3 UStG; § 264 StPO; § 261 StPO; § 73 Abs. 1 StGB; § 69 AO; § 71 AO; § 191 AO
288. BGH 1 StR 242/20 – Beschluss vom 14. Januar 2021 (LG Verden)
Bemessung der Tagessatzhöhe bei einer Geldstrafe (Begriff des Einkommens); Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist (grundsätzlich keine Wiedereinsetzung bei bereits erfolgter Revisionsbegründung: Ausnahme bei unvollständiger Akteneinsicht).
§ 40 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 345 Abs. 1 StPO; § 44 Satz 1 StPO
289. BGH 1 StR 289/20 – Urteil vom 26. Januar 2021 (LG München I)
BGHSt; unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines anderen EU-Mitgliedstaats: formelle Betrachtung, Unerheblichkeit des individuell verfolgten Aufenthaltszwecks; Tatbestandsirrtum); bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (Versuchsbeginn beim Hilfeleisten zur unerlaubten Einreise; Bandenbegriff).
§ 95 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3, Abs. 6, § 96 Abs. 1 AufenthG; Art. 21 Abs. 1 SDÜ; § 16 StGB
290. BGH 1 StR 338/20 – Beschluss vom 13. Februar 2021 (LG München I)
Einziehung von Wertersatz (Berechnung des Wertes bei erlangtem ausländischen Bargeld: Wert am Tag des Zuflusses).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73c Abs. 1 StGB
Bei der Einziehung von Wertersatz ist bei der gebotenen Umrechnung des in Fremdwährung erbeuteten Bargelds in Euro seit der Geltung des neuen Einziehungsrechts nicht der Tag der tatgerichtlichen Entscheidung maßgebend, sondern vielmehr der Tag des Vermögenszuflusses.
291. BGH 1 StR 347/20 – Beschluss vom 12. Januar 2021 (LG Mannheim)
Diebstahl mit Waffen (erforderliche Erörterung eines minderschweren Falls beim Beisichführen wenig gefährlicher Alltagsgegenstände).
§ 242 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a), Abs. 3 StGB; § 267 Abs. 2 StPO
292. BGH 1 StR 373/20 – Beschluss vom 10. Februar 2021 (LG Cottbus)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
293. BGH 1 StR 376/20 – Urteil vom 26. Januar 2021 (LG Kempten)
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines Freispruchs).
§ 261 StPO; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO
294. BGH 1 StR 488/20 – Beschluss vom 12. Januar 2021 (LG Offenburg)
Verminderte Schuldfähigkeit (tatrichterliches Ermessen hinsichtlich einer Strafrahmenverschiebung: zulässige schulderhöhende Berücksichtigung von täterlichem Vorverschulden, actio libera in causa).
§ 20 StGB; § 21 StGB.
295. BGH 1 StR 495/20 – Beschluss vom 27. Januar 2021 (LG Augsburg)
Unterzeichnung des Urteils durch alle mitwirkenden Richter (Verhinderungsvermerk: erforderliche Unterzeichnung des Vermerks durch einen Richter).
§ 275 Abs. 2 Satz 2 StPO
296. BGH 1 StR 500/20 – Beschluss vom 10. Februar 2021 (LG Konstanz)
Mord (Begriff des gemeingefährlichen Mittels: Gefährlichkeit in der konkreten Tatsituation, erforderliches Vorstellungsbild des Täters).
§ 211 StGB; § 15 StGB
297. BGH Ermittlungsrichter 1 BGs 124/21 1 ARs 1/20 – Beschluss vom 22. März 2021
Entscheidung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs über einen abgelehnten Beweisantrag im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (kontradiktorisches Verfahren, keine Ermittlungsbefugnis des Ermittlungsrichters).
§ 17 Abs. 2, Abs. 4 PUAG
298. BGH 3 StR 124/20 – Urteil vom 14. Januar 2021 (LG Düsseldorf)
Feststellungen zur Person beim freisprechenden Urteil (keine Aufnahme von Ergebnissen einer operativen Fallanalyse); tatrichterliche Beweiswürdigung (Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung; Rechtsfehler; widersprüchlich, unklar oder lückenhaft; Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze).
§ 261 StPO; § 267 StPO
299. BGH 3 StR 184/20 – Urteil vom 10. Februar 2021 (LG Duisburg)
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bandenbegriff; Mittäterschaft; Wirkstoffgehalt; Konkurrenzen); Anordnung des Wertersatzverfalls (zwingender Charakter; keine Verhältnismäßigkeitsprüfung).
§ 30a BtMG; § 52 StGB; § 53 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB
300. BGH 3 StR 184/20 – Beschluss vom 10. Februar 2021 (LG Duisburg)
Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat im materiellrechtlichen Sinne; Bezahlung früherer und Erwerb neuer Betäubungsmittel; Realkonkurrenz; Beteiligter; willkürliche Zusammenfassung; Zweifelssatz).
§ 29 BtMG; § 52 StGB; § 53 StGB
301. BGH 3 StR 214/20 – Beschluss vom 9. Februar 2021 (LG Koblenz)
Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers.
§ 400 StPO
302. BGH 3 StR 279/20 – Urteil vom 28. Januar 2021 (LG Oldenburg)
Schwere Freiheitsberaubung (Zusammenhang zwischen Freiheitsberaubung und schwerer Gesundheitsschädigung bei Verletzungen nach Flucht); Nebenklage (Anschlussbefugnis; Zulässigkeit der Revision; Verletzter; prozessuale Schutzbedürftigkeit); Rechtsgut der unterlassenen Hilfeleistung.
§ 239 StGB; § 323c StGB; § 395 StPO; § 400 StPO
303. BGH 3 StR 31/20 – Urteil vom 12. November 2020 (LG München I)
BGHSt; Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (wesentlicher Gegenstand(; Terrorismusfinanzierung (Verfassungsmäßigkeit; Bestimmtheit; Verhältnismäßigkeit; Vermögenswerte; Streichung des Erheblichkeitserfordernisses; Geringwertigkeit); Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (Verfassungsmäßigkeit; Besitzverschaffung bei bloßer digitaler Kenntnisnahme ohne dauerhafte Speicherung).
§ 89a StGB; § 89c StGB; § 91 Abs. 1 Nr. 2 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
304. BGH 3 ZB 6/19 – Beschluss vom 17. Dezember 2020 (LG Mönchengladbach)
Angaben über die Person des Rechtsmittelführers als Voraussetzung einer formgerechten und zulässigen Rechtsbeschwerde (Gewissheit über Identität und Namen).
§ 64 FamFG; § 71 FamFG
305. BGH 3 ZB 8/19 – Beschluss vom 17. Dezember 2020 (LG Mönchengladbach)
Maximal zulässiger Zeitraum einer landesgesetzlich angeordneten Freiheitsentziehung zum Zweck der Identitätsfeststellung (Verhältnismäßigkeit; Ingewahrsamnahme; Besetzung einer Betriebsstätte; vorsätzliche Verhinderung der Identitätsfeststellung; Abgrenzung von präventiven und repressiven Maßnahmen; Zulässigkeit der Beschwerde; Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers).
§ 38 PolG NRW; § 36 Abs. 2 PolG NRW; § 163c StPO; Art. 104 GG
306. BGH 3 StR 362/20 – Beschluss vom 12. Januar 2021 (LG Wuppertal)
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (unmissverständliche Klarstellung der Strafbewehrung); Verschaffen jugendpornographischer Schriften (Wirksamkeit einer Einwilligung; Täuschung; Einsichtsfähigkeit).
§ 145a StGB; § 68b StGB; § 184c StGB a.F.
307. BGH 3 StR 365/20 – Urteil vom 25. Februar 2021 (LG Oldenburg)
BGHSt; Störung öffentlicher Betriebe (Begriff der Anlage; Geschwindigkeitsmessvorrichtung; öffentliche Sicherheit; doppelfunktionale Ausrichtung; Verhinderung des Betriebs).
§ 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB
308. BGH 3 StR 403/19 – Beschluss vom 17. Dezember 2020 (LG Oldenburg)
Untreue (Vermögensbetreuungspflichtverletzung durch Mitglieder der Gesellschafterversammlung einer gemeinnützigen GmbH; Beurteilungs- und Ermessensspielraum; gravierende Pflichtverletzung; Evidenz; Business Judgment Rule; Sparsamkeitsgebot).
§ 266 StGB
309. BGH 3 StR 410/20 – Beschluss vom 13. Januar 2021 (LG Mönchengladbach)
Fortwirkung des Beweisverwertungsverbots bei verbotenen Vernehmungsmethoden (Beeinträchtigung der Willensfreiheit; naher zeitlicher Zusammenhang; qualifizierte Belehrung; Abwägung).
§ 136a StPO
310. BGH 3 StR 412/20 – Beschluss vom 9. Februar 2021 (LG Koblenz)
Einziehungsentscheidung bei der Verurteilung wegen Geldfälschung.
§ 146 StGB; § 73 StGB
311. BGH 3 StR 416/20 – Beschluss vom 27. Januar 2021 (LG Düsseldorf)
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung; keine Aufnahme von Regelbeispiel und gemeinschaftlicher Begehung in den Urteilstenor.
§ 55 StGB; § 260 StPO
312. BGH 3 StR 424/20 – Beschluss vom 23. Februar 2021 (LG Koblenz)
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Unterscheidung von Bandenmitgliedschaft und Beteiligung an einer Bandentat; Mittäterschaft; Zurechnung).
§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB
Die Bandenmitgliedschaft einerseits und die Beteiligung an einer Bandentat andererseits sind unabhängig voneinander zu beurteilen. Liegt eine Bande vor, bedeutet das nicht, dass jede von einem Bandenmitglied aufgrund der Bandenabrede begangene Tat den anderen Bandenmitgliedern ohne weiteres über § 25 Abs. 2 StGB als gemeinschaftlich begangene Straftat zugerechnet werden kann. Vielmehr ist für jede einzelne Straftat nach den allgemeinen Kriterien der Täterschaft und Teilnahme festzustellen, ob das einzelne Bandenmitglied sich an der Tat als Täter oder Teilnehmer oder ggf. gar nicht beteiligt hat.
313. BGH 3 StR 486/20 – Beschluss vom 10. Februar 2021 (LG Osnabrück)
Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung.
§ 73 StGB
314. BGH 3 StR 492/20 – Beschluss vom 10. Februar 2021 (LG Osnabrück)
Verfahrenshindernis aufgrund eines unwirksamen Eröffnungsbeschlusses (Zuständigkeit; Besetzung; Nachholung des Beschlusses; schwerer Verfahrensfehler).
§ 203 StPO; § 206a StPO
315. BGH 3 StR 564/19 – Urteil vom 28. Januar 2021 (OLG München)
BGHSt; regelmäßig kein Verfahrenshindernis der funktionellen Immunität bei von einem ausländischen nachrangigen Hoheitsträger in Ausübung seiner hoheitlichen Tätigkeit im Ausland zum Nachteil von nicht inländischen Personen begangen Kriegsverbrechen (deutsche Gerichtsbarkeit; funktionelle und personelle Immunität); allgemeine Regel des Völkergewohnheitsrechts (Ermittlung der Staatenpraxis; Entscheidung des BVerfG); Kriegsverbrechen der grausamen oder unmenschlichen Behandlung einer zu schützenden Person (Erheblichkeit; Folter; Konkurrenzen mit Körperverletzung und Nötigung nach nationalem Strafrecht).
Art. 25 GG; § 20 Abs. 2 GVG; § 8 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 9 VStGB; Art. 100 Abs. 2 GG; § 224 StGB; § 240 StGB; § 52 StGB; Art. 38 Abs. 1 IGH-Statut
316. BGH 5 StR 172/20 – Beschluss vom 23. November 2020 (LG Leipzig)
Uneidliche Falschaussage (Gegenstand der Untersuchung; prozessuale Tat; keine Beschränkung auf im Beweisbeschluss bezeichnete Beweisfrage; Pflicht zur Mitteilung erheblicher Tatsachen).
§ 153 StGB
317. BGH 5 StR 353/20 – Beschluss vom 2. Februar 2021 (LG Bremen)
Konkurrenzen bei der Beihilfe zum Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit); fehlende Prüfung der Entreicherung bei Einziehung beim Drittbetroffenen.
§ 263 StGB; § 27 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 73b StGB; § 73e StGB
318. BGH 5 StR 363/20 – Beschluss vom 6. Januar 2021 (LG Dresden)
Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege während der Pandemie (Rechtsstaatsprinzip; Ausgangsbeschränkungen; Öffentlichkeitsgrundsatz; wichtiger Grund; freiwilliger Verzicht Einzelner auf Teilnahme an Gerichtsverhandlungen).
§ 169 GVG; Art. 20 Abs. 3 GG
319. BGH 5 StR 400/20 – Beschluss vom 2. Februar 2021 (LG Leipzig)
Hinzuziehung eines Ergänzungsschöffen bei Verhinderung des berufenen Schöffen (gesetzlicher Richter; Beschleunigungsgebot; Entscheidung des Vorsitzenden;
Ermessen; Zeitpunkt; Krankheit; ärztliches Attest; Hemmung der Unterbrechungsfrist).
§ 54 Abs. 1 GVG; § 192 GVG; § 229 StPO; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
320. BGH 5 StR 401/20 – Beschluss vom 19. Januar 2021 (LG Berlin)
Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter bei Weiterarbeit der Richterin während des vorgeburtlichen Mutterschutzes.
§ 3 Abs. 2 S. 1 MuSchG; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
321. BGH 5 StR 414/20 – Urteil vom 3. Februar 2021 (LG Dresden)
Stets täterschaftliche Begehung eines Betruges bei eigenhändiger Verwirklichung des Tatbestandes trotz Beeinflussung durch einen Anderen und Handeln in dessen Interesse (Abgrenzung zur Beihilfe); Einziehung (kein bloß transistorischer Besitz bei Gutschrift auf eigenem Konto).
§ 263 StGB; § 25 Abs. 1 StGB; § 27 StGB; § 73 StGB
322. BGH 5 StR 426/20 – Urteil vom 17. Februar 2021 (LG Dresden)
Mindestanforderungen an die Urteilsgründe bei der Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (mehrere in Betracht kommende Stoffe; Wahlfeststellung; Mindestfeststellungen; Schätzung; konkrete Bezeichnung des Verhaltens).
§ 29 BtMG; § 29a BtMG; § 267 StPO
1. Bei Verstößen gegen das BtMG müssen zwar grundsätzlich die Betäubungsmittel in den Urteilsgründen sowohl der Art als auch der Menge nach eindeutig bestimmt sein; steht aber fest, dass sich die Tat auf einen Stoff bezieht, der dem BtMG unterfällt, und bleibt lediglich offen, um welchen Stoff es sich konkret handelt, steht dies einem Schuldspruch wegen des in Betracht kommenden Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz nicht entgegen, ohne dass es einer Wahlfeststellung bedarf. In der Strafzumessung muss allerdings im Zweifelsfall auf das Betäubungsmittel mit der geringeren Gefährlichkeit abgestellt werden; zur Menge und zum Wirkstoffgehalt sind – wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten, gegebenenfalls im Wege der Schätzung – Mindestfeststellungen zu treffen.
2. Eine Verurteilung ist nur zulässig, wenn das Verhalten des Angeklagten im Urteil so konkret bezeichnet wird, dass erkennbar ist, welche bestimmte Tat von der Verurteilung erfasst wird. Die Tat muss sich von anderen gleichartigen, die der Angeklagte begangen haben kann, genügend unterscheiden lassen.
323. BGH 5 StR 447/20 – Beschluss vom 4. März 2021 (LG Berlin)
Erweiterte Einziehung (durch andere rechtswidrige Taten erlangte Gegenstände; Wertersatz; Vorhandensein beim Betroffenen im Zeitpunkt der Begehung der Anknüpfungstat).
§ 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB
Eine erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a Abs. 1, § 73c StGB kommt nur hinsichtlich solcher durch andere rechtswidrige Taten erlangten Gegenstände in Betracht, die zum Zeitpunkt der Begehung der Anknüpfungstat im Sinne des § 73a Abs. 1 StGB gegenständlich bei dem betroffenen Täter oder Teilnehmer vorhanden waren.
324. BGH 5 StR 496/20 – Beschluss vom 19. Januar 2021 (LG Hamburg)
Unterbrechung der Hauptverhandlung (Verhandlung zur Sache; Ende der Beweisaufnahme); Rüge der fehlerhaften Belehrung der als Zeugen vernommenen Eheleute durch nicht mit ihnen verbundenen Angeklagten (Rechtskreis; Beruhen).
§ 52 StPO; § 229 StPO; § 337 StPO
325. BGH 5 StR 509/20 – Urteil vom 4. März 2021 (LG Berlin)
Feststellung des Tötungseventualvorsatzes (kognitives Element; voluntatives Element; anschauliche konkrete Lebensgefährlichkeit; Vertrauen auf guten Ausgang; Beweiswürdigung; revisionsgerichtliche Überprüfung); körperliche Misshandlung (Schmerzempfinden).
§ 212 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO; § 223 StGB
326. BGH 5 StR 526/20 – Beschluss vom 3. März 2021 (LG Dresden)
Sicherungsverwahrung (Reihenfolge von Vortaten und Vorverurteilungen); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht).
§ 64 StGB; § 66 StGB
327. BGH 5 StR 553/19 – Urteil vom 24. November 2020 (LG Berlin)
BGHSt; Untreue durch Gewährung von Übergangsgeldern an Vorstandsmitglieder einer kassenärztlichen Vereinigung (Vermögensbetreuungspflicht des Vorsitzenden der Vertreterversammlung; Pflichtverletzung; Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Ermessen; Vergütungshöhe; Gegenleistung; Interesse einer qualitativ befriedigenden und effektiven Aufgabenerfüllung; Vermögensnachteil).
§ 266 StGB
328. BGH 5 StR 562/20 – Beschluss vom 3. März 2021 (LG Hamburg)
Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch.
§ 55 StGB
329. BGH 5 StR 565/20 – Beschluss vom 16. Februar 2021 (LG Berlin)
Einziehung (Erlangung eines Vermögenswertes; Mitverfügungsmacht; rein tatsächliches Herrschaftsverhältnis).
§ 73 StGB
Ein Vermögenswert ist nach § 73 Abs. 1 StGB durch die Tat erlangt, wenn er dem Beteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann. Bei mehreren Beteiligten genügt insofern, dass sie zumindest eine faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsmacht über den Vermögensgegenstand erlangt haben. Dies ist der Fall, wenn sie im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhält-
nisses ungehinderten Zugriff auf den Vermögensgegenstand nehmen können.
330. BGH 5 StR 571/20 – Beschluss vom 3. März 2021 (LG Berlin)
Ruhen der Verjährung beim sexuellen Missbrauch von Kindern.
§ 174 StGB; § 78b StGB
331. BGH 2 StR 140/20 – Beschluss vom 15. Dezember 2020 (LG Köln)
Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Feststellung im Einzelfall auch bei gefährlichen Gewalthandlungen); Notwehr (Notwehrprovokation).
§ 212 StGB; § 15 StGB; § 32 StGB
332. BGH 2 StR 155/20 – Beschluss vom 2. Februar 2021 (LG Frankfurt am Main)
Untreue (Vermögensnachteil: Zulässigkeit einer pauschalen Betrachtungsweise bei „Schmiergeldzahlungen“: notwendige Feststellung eines vereinbarten Preisaufschlages).
§ 266 Abs. 1 StGB
333. BGH 2 StR 165/20 – Beschluss vom 19. November 2020 (LG Rostock)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen hinsichtlich der Entstehungsgeschichte einer belastenden Aussage insbesondere bei Sexualdelikten; Begründung der Abweichung von einem Sachverständigengutachten); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (maßgeblicher Vollstreckungsstand nach Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht).
§ 55 StGB; § 261 StPO
334. BGH 2 StR 188/20 – Beschluss vom 21. Januar 2021 (LG Erfurt)
Absolute Revisionsgründe (Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens: Erfordernis eines Gerichtsbeschlusses; Abgrenzung von § 171b Abs. 3 Satz 1 und 2 StPO; Aufhebung abtrennbarer Teile des Urteils); Grundsätze der Strafzumessung (Gesamtwürdigung bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und angeordneter Sicherungsverwahrung).
§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 171b Abs. 3 Satz 1 StPO; § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG; § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG; § 238 Abs. 1 StPO; § 338 Nr. 6 StPO
335. BGH 2 StR 309/20 – Beschluss vom 19. Januar 2021 (LG Köln)
Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: wertende Gesamtbetrachtung).
§ 212 StGB; § 15 StGB
Bedingter Tötungsvorsatz ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegeben, wenn der Täter den Tod als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt und dies billigt oder sich zur Erreichung des erstrebten Zieles zumindest mit dem Eintritt des Todes eines anderen Menschen abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein. Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist sowie ernsthaft darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten. Ob der Täter danach bedingt vorsätzlich gehandelt hat, ist jeweils hinsichtlich der Wissens- und Wollenselemente des Vorsatzes im Rahmen der Beweiswürdigung umfassend zu prüfen und durch tatsächliche Feststellungen zu belegen. Die Prüfung erfordert eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, die dafür maßgebend sind. Erforderlich ist insbesondere, dass sich das Tatgericht auch mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und – soweit feststellbar – dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivlage und die sonst für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände, insbesondere die konkrete Angriffsweise, in Betracht zieht. Dabei ist die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung zwar ein wesentlicher Indikator. Sie ist aber kein allein maßgebliches Kriterium für die Entscheidung, ob ein Angeklagter mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hat.
336. BGH 2 StR 315/20 – Urteil vom 20. Januar 2021 (LG Frankfurt am Main)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit).
§ 261 StPO
1. Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts. Ihm obliegt es, sich eine Überzeugung von der Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu bilden. Spricht das Gericht einen Angeklagten frei, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht zu überwinden vermag, so ist dies durch das Revisionsgericht in der Regel hinzunehmen. Es kommt nicht darauf an, ob das Revisionsgericht angefallene Erkenntnisse anders gewürdigt oder Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten überwunden hätte. Vielmehr hat es die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre. Die revisionsgerichtliche Überprüfung hat sich darauf zu beschränken, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind. Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat.
2. Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung auch dann, wenn eine nach den Feststellungen naheliegende Schlussfolgerung nicht gezogen worden ist. Das Tatgericht darf bei der Überzeugungsbildung Zweifeln keinen Raum geben, die lediglich auf einer abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen. Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten Anhaltspunkte erbracht hat. Alternative, für den Angeklagten günstige Geschehensabläufe sind erst dann bedeutsam, wenn für ihr Vorliegen konkrete Anhaltspunkte erbracht sind.
337. BGH 2 StR 417/20 – Beschluss vom 3. Februar 2021 (LG Gießen)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zweck der Maßregel; Verhältnismäßigkeitsprüfung: im Erkenntnisverfahren keine Berücksichtigung der Möglichkeit der Zurückstellung der Strafvollstreckung nach BtMG).
§ 62 StGB; § 64 StGB; § 35 BtMG; § 36 BtMG
338. BGH 2 StR 424/20 – Beschluss vom 13. Januar 2021 (LG Aachen)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; Prognoserelevanz früherer Taten).
§ 63 StGB
339. BGH 2 StR 459/19 – Beschluss vom 16. September 2020 (LG Erfurt)
Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten (Pflicht zur Mitteilung der mit dem Ziel einer Verständigung über den Verfahrensausgang geführten Gespräche).
§ 202a StPO; § 212 StPO § 243 Abs. 4 StPO; § 257c StPO
340. BGH 2 StR 461/20 – Beschluss vom 2. Februar 2021 (LG Aachen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
341. BGH 2 StR 476/19 – Beschluss vom 15. Dezember 2020 (LG Aachen)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (gebotene Kürze der schriftlichen Urteilsgründe); Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (erforderlicher Kausalzusammenhang zwischen Tat und dem Erlangen des einzuziehenden Etwas); Menschenhandel (Deliktscharakter: Erfolgsdelikt).
§ 232 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F.; § 73 Abs. 1 StGB; § 73 Abs. 3 StGB; § 261 StPO
342. BGH 4 StR 225/20 – Beschluss vom 17. Februar 2021 (LG Stuttgart)
BGHSt; BGHR; verbotene Kraftfahrzeugrennen (Auslegung des gesamten Tatbestandes des sog. Einzelrasens; Sich-Fortbewegen als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit; grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten; Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen; Erreichen höchstmöglicher Geschwindigkeit auch als Zwischenziel; Anwendbarkeit auf Polizeifluchtfälle).
§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 315d Abs. 2 StGB; § 315d Abs. 5 StGB
343. BGH 4 StR 240/20 – Beschluss vom 19. November 2020 (LG Mönchengladbach)
Erpresserischer Menschenraub (subjektive Voraussetzungen im Zweipersonenverhältnis: Sich-bemächtigen); Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr („Pervertierung“ des Fahrzeuges innerhalb des fließenden Verkehrs); Gefährdung des Straßenverkehrs („Beinahe-Unfall“).
§ 239a Abs. 1 StGB; § 315b StGB; § 315c Abs. 1 StGB
344. BGH 4 StR 258/20 – Beschluss vom 22. Oktober 2020 (LG Neuruppin)
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Wiedergabe wesentlicher Anknüpfungspunkte und Darlegungen bei Anschluss an ein Sachverständigengutachten).
§ 20 StGB
345. BGH 4 StR 266/20 – Beschluss vom 18. Februar 2021 (LG Kleve)
Mord (Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Tötungsvorsatz durch wertende Gesamtschau; verbotenes Kraftfahrzeugrennen).
§ 211 StGB; § 15 StGB
346. BGH 4 StR 279/20 – Beschluss vom 18. Februar 2021 (LG Aachen)
Urkundenfälschung (Konkurrenzen; Tateinheit zwischen mehrfachem selbständigen Gebrauch einer unechten Urkunde und dem Herstellen einer unechten Urkunde; Anbringen eines für ein anderes Fahrzeug ausgegebenen amtlichen Kennzeichens; Gesamtvorsatz).
§ 267 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
347. BGH 4 StR 305/20 – Beschluss vom 3. Februar 2021 (LG Arnsberg)
Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (Anforderungen an den Aufklärungserfolg; Zusammenhang zwischen aufgedeckter und abgeurteilter Tat: Einzeldelikte eines kriminellen Gesamtgeschehens).
§ 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB; § 46b Abs. 1 Satz 3 StGB; § 100a Abs. 2 StPO
348. BGH 4 StR 314/20 – Beschluss vom 18. Februar 2021 (LG Detmold)
Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe (sukzessive Beihilfe); Raub (Beendigungszeitpunkt).
§ 249 StGB; § 255 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB
349. BGH 4 StR 360/20 – Beschluss vom 17. Februar 2021 (LG Bochum)
Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Anwendbarkeit bei Rechtshängigkeit einer Sache beim Strafrichter und einer anderen beim Schöffengericht innerhalb desselben Gerichts); Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung (Voraussetzung des Beginns der Hauptverhandlung; Ausschluss bei Aussetzung einer früheren Hauptverhandlung; keine Entscheidung über Möglichkeit eines konkludenten Übernahmebeschlusses); Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung (Voraussetzung der Begründung der Zuständigkeit des Gerichts der höheren Ordnung); sachliche Zuständigkeit (keine Verfahrenseinstellung bei fehlender sachlicher Zuständigkeit des Landgerichts).
§ 4 StPO; § 269 StPO; § 270 StPO
350. BGH 4 StR 364/19 – Beschluss vom 2. Februar 2021 (LG Dortmund)
BGHSt; sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (Anvertrautsein bei Vorsorgeuntersuchungen; Vorliegen einer sexuellen Handlung bei gynäkologischen Untersuchungen, die heimlich zu sexuellen Zwecken aufgezeichnet werden).
§ 174c Abs. 1 StGB
351. BGH 4 StR 403/20 – Urteil vom 4. Februar 2021 (LG Verden)
Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; Berücksichtigung riskanter Verhaltensweisen im Straßenverkehr: suizidaler Täter, dem es gerade darauf ankommt, einen Unfall herbeizuführen, bei dem er selbst umkommen will und weitere Beteiligte geschädigt werden können); gefährliche Körperverletzung (Einsatz eines Kraftfahrzeuges als Werkzeug); Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein).
§ 211 Abs. 2 Var. 5 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 15 StGB
352. BGH 4 StR 429/20 – Beschluss vom 18. Februar 2021 (LG Essen)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung eines andauernden Defekts; Gefährlichkeitsprognose); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs).
§ 63 StGB; § 64 StGB
353. BGH 4 StR 448/20 – Beschluss vom 4. Februar 2021 (LG Essen)
BGHSt; Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Voraussetzungen der endgültigen Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung im Nachverfahren; Gefährlichkeitsprognose; Darlegung der Anordnungsvoraussetzungen; Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßregelanordnung); Frist für die Entscheidung im Nachverfahren (Verstoß gegen Sollvorschrift begründet kein Verfahrenshindernis).
§ 66a Abs. 3 StGB; § 275a Abs. 5 StPO
354. BGH 4 StR 449/20 – Beschluss vom 19. Januar 2021 (LG Halle)
Urteilsgründe (Fehlen eigener Feststellungen des neuen Tatrichters nach Aufhebung eines früheren Urteils); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegungsanforderungen an den symptomatischen Zusammenhang zwischen der psychotischen Erkrankung des Angeklagten und der Anlasstat; Darlegungsanforderungen bei Feststellung einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis; Gefährlichkeitsprognose).
§ 267 Abs. 1 StPO; § 63 StGB
1. Es ist ein sachlich-rechtlicher Mangel, wenn der neue Tatrichter keine eigenen Feststellungen trifft, sondern sein Urteil fehlerhaft auf aufgehobene Feststellungen stützt. Soweit der neue Tatrichter Feststellungen trifft, darf kein Zweifel daran gelassen werden, dass es sich um neue, eigenständig getroffene Feststellungen handelt; eine Bezugnahme auf Aktenstellen, wozu auch das frühere Urteil gehört, ist in solchen Fällen gemäß § 267 Abs. 1 StPO nicht zulässig.
2. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht. Wenn sich der Tatrichter darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist, damit das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Ergebnisse nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind.
3. Die Diagnose einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis führt für sich genommen nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit. Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat.
355. BGH 4 StR 517/20 – Beschluss vom 16. Februar 2021 (LG Detmold)
Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen (Umgestaltung der Sitzordnung; Verbringung des Angeklagten in den Zuschauerraum; Anforderungen an die Revisionsbegründung).
§ 247 Satz 1 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 176 GVG
356. BGH 4 StR 457/20 – Urteil vom 4. Februar 2021 (LG Dortmund)
Grundsätze der Strafzumessung (grundsätzliche keine bestimmende Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen einer Verurteilung; Berücksichtigung des Verzichts auf die Rückgabe sichergestellter Gegenstände); Urteilsgründe (Darlegungsanforderungen an freisprechendes Urteil).
§ 46 StGB; § 267 StPO
357. BGH 4 StR 495/20 – Beschluss vom 16. Februar 2021 (LG Essen)
Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen bei Diagnose einer „Borderline-Persönlichkeitsstörung“; Zusammenwirken einer Persönlichkeitsstörung und dem Konsum psychotroper Substanzen); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose); Verbindung von Maßregeln (rechtliche Verbindung und Wechselwirkung bei Aufhebung einer rechtsfehlerhaften von mehreren Maßnahmen).
§ 21 StGB; § 63 StGB; § 64 StGB; § 72 StGB
358. BGH 4 StR 629/19 – Beschluss vom 13. August 2020 (LG Bochum)
Nachstellung mit Todesfolge (Vorhersehbarkeit der qualifizierenden Tatfolge); Urteilsgründe (Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten).
§ 238 Abs. 3 StGB; § 18 StGB; § 267 StPO
359. BGH 6 StR 14/21 – Beschluss vom 10. Februar 2021 (LG Neuruppin)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafenlage, Zäsurwirkung).
§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO; § 460 StPO; § 462 StPO
360. BGH 6 StR 17/21 – Beschluss vom 9. Februar 2021 (LG Saarbrücken)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat).
§ 64 Satz 1 StGB; § 5 Abs. 3 JGG
361. BGH 6 StR 18/21 – Beschluss vom 24. Februar 2021 (LG Regensburg)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Fehlen einer Suchterkrankung, soziale Gefährdung und Gefährlichkeit, Beschaffungstaten; Therapiewilligkeit).
§ 64 StGB
1. Für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss. Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.). Letzteres ist bei der Begehung von zur Befriedigung des eigenen Drogenkonsums dienenden Beschaffungstaten der Fall.
2. Der Anordnung einer Maßregel steht nicht eine vom Tatgericht festgestellte aktuell fehlende Therapiewilligkeit des Angeklagten entgegen. Denn das Tatgericht hat bei einer fehlenden Therapiewilligkeit zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Therapie noch geweckt werden kann (st. Rspr.).
362. BGH 6 StR 20/21 – Beschluss vom 23. Februar 2021 (LG Verden)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erheblichkeit der Anlasstat bei Körperverletzungen).
§ 63 Abs. 1 StGB; § 223 Abs. 1 StGB
363. BGH 6 StR 21/21 – Beschluss vom 23.Februar 2021 (LG Hannover)
Verwerfung der Revision als unbegründet
§ 349 Abs. 2 StPO
364. BGH 6 StR 23/21 – Beschluss vom 23. Februar 2021 (LG Braunschweig)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
365. BGH 6 StR 7/21 – Beschluss vom 9. Februar 2021 (LG Halle)
Strafschärfende Berücksichtigung mangelnder Reue des Angeklagten trotz Leugnung der Tat.
§ 46 StGB
366. BGH 6 StR 9/21 – Beschluss vom 12. Februar 2021 (LG Frankfurt[Oder])
Einziehung von Tatmitteln; Adhäsionsverfahren (Beginn des Zinslaufs).
§ 74 Abs. 1, Abs. 3 StPO; § 404 StPO; § 406 StPO
367. BGH 6 StR 25/21 – Beschluss vom 11. Februar 2021 (LG Weiden i.d. OPf.)
Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge betreffend das letzte Wort des Angeklagten bei Ausschluss der Öffentlichkeit (Beruhen).
§ 171b Abs. 3 Satz 2 GVG; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 337 StPO
368. BGH 6 StR 26/21 – Beschluss vom 24. Februar 2021 (LG Nürnberg-Fürth)
Strafklageverbrauch bei Betäubungsmittelstraftaten (Zäsurwirkung einer rechtskräftigen Verurteilung).
Art. 103 Abs. 3 GG; § 29 BtMG; § 264 StPO
369. BGH 6 StR 29/21 – Beschluss vom 25. Februar 2021 (LG Nürnberg-Fürth)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
370. BGH 6 StR 31/21 – Beschluss vom 10. März 2021 (LG Saarbrücken)
Alkoholbedingt erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Blutalkoholkonzentration: BAK; Resorptionsdefizit).
§ 21 StGB; § 261 StPO
371. BGH 6 StR 37/21 – Beschluss vom 25. Februar 2021 (LG Hannover)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
372. BGH 6 StR 42/21 – Beschluss vom 10. März 2021 (LG Hannover)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grenzwert der nicht geringen Menge); Einziehung des Wertes von Taterträgen.
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 73 StGB; § 73c Satz 1 StGB
373. BGH 6 StR 48/21 – Beschluss vom 9. März 2021 (LG Lüneburg)
Verbot der Schlechterstellung (keine Erhöhung der Einzelstrafen); Feststellungen zur Person; Einziehung (Verzicht des Angeklagten: Rechtsnatur; Ausschluss der Einziehung).
§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 353 Abs. 2 StPO; § 74 Abs. 2 StGB; § 74 Abs. 2 StGB; § 74c Abs. 1 StGB; § 133 BGB; § 157 BGB; § 929 Satz 2 BGB; § 145 BGB; § 147 Abs. 1 Satz 1 BGB
374. BGH 6 StR 52/21 – Beschluss vom 23. Februar 2021 (LG Hannover)
Verwerfung der Revision als unbegründet
§ 349 Abs. 2 StPO
375. BGH 6 StR 151/20 – Urteil vom 24. Februar 2021 (LG Verden)
Hinzuziehung von Sachverständigen (Abweichung vom Inhalt des Gutachtens, Auseinandersetzung mit Darlegungen des Sachverständigen); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Allgemeingefährlichkeit, Gefährlichkeitsprognose, Berücksichtigung länger währender Straffreiheit als Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten).
§ 21 StGB; § 63 StGB; § 223 Abs. 1 StGB; § 240 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; 301 StPO
1. Zwar ist das Tatgericht nicht gehindert, von dem Gutachten eines vernommenen Sachverständigen abzuweichen, weil dieses stets nur Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein kann. Will es aber eine Frage, für deren Beantwortung es sachverständige Hilfe in Anspruch genommen hat, im Widerspruch zu dem Gutachten beantworten, muss es die Gründe hierfür in einer Weise darlegen, die dem Revisionsgericht die Nachprüfung ermöglicht, ob das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen würden. Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Sachverständigen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf die das Gericht seine abweichende Auffassung stützt.
2. Die Allgemeinheit kann auch dann gefährdet sein, wenn erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen einen begrenzten Personenkreis oder sogar nur gegen eine Einzelperson zu erwarten sind.
3. Die Gefährlichkeitsprognose gemäß § 63 StGB ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Tatgerichts zu beziehen. Hat ein Angeklagter trotz eines bestehenden psychischen Defekts über einen längeren Zeitraum hinweg keine erheblichen Straftaten begangen, ist dies ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten.
376. BGH 6 StR 214/20 – Urteil vom 24. Februar 2021 (LG Hannover)
Erweiterte Einziehung (Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes).
§ 73a Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB; § 244 Abs. 2 StPO
377. BGH 6 StR 235/20 – Urteil vom 11. Februar 2021 (LG Schwerin)
Duchgängiger Besitz an einer Waffe (rechtliche Verklammerung); Grenzen der revisionsgerichtlichen Kontrolle (Beweiswürdigung; Strafausspruch); Kriminalprognose bei Bewährungsentscheidung.
§ 56 Abs. 2, Abs. 3 StGB; § 22a Abs. 1 KWKG; § 261 StPO
378. BGH 6 StR 285/20 – Urteil vom 10. März 2021 (LG Stade)
Verlesung eines ärztlichen Attests (fehlende eigenhändige Unterschrift; keine besonderen formalen Anforderungen).
§ 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO
379. BGH 6 StR 317/20 – Urteil vom 10. März 2021 (LG Braunschweig)
Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (Charakter einer Nebenstrafe; untrennbarer innerer Zusammenhang zur Strafzumessung).
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; 74 Abs. 1 StGB
1. Ob die Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Mittäterschaft oder Beihilfe zu werten ist, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung aller von der Vorstellung der Beteiligten umfassten Umstände zu beurteilen, bei denen das eigene Interesse am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung sowie die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu besondere Bedeutung haben und insbesondere maßgeblich ist, welches Gewicht dem Tatbeitrag im Rahmen des auf Umsatz gerichteten Gesamtgeschäfts zukommt (st. Rspr.).
2. Die Einziehung gemäß § 74 StGB hat den Charakter einer Nebenstrafe und steht deshalb in untrennbarem inneren Zusammenhang mit der Bemessung der Strafe.
380. BGH 6 StR 55/21 – Beschluss vom 24. Februar 2021 (LG Stendal)
Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB (Ausnahmevorschrift; ausdrückliche Erörterung).
§ 53 Abs. 2 Satz 2 StGB
Die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf trotz ihres Charakters als Ausnahmevorschrift ausdrücklicher Erörterung, wenn bei gesonderter Festsetzung einer Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann (st. Rspr.).
381. BGH 6 StR 69/21 – Beschluss vom 10. März 2021 (LG Magdeburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
382. BGH 6 StR 74/21 – Beschluss vom 9. März 2021 (LG Braunschweig)
Betrug (Tankbetrug: Bemerken durch Tankstellenbeschäftigten; Irrtumserregung).
§ 263 Abs. 1, Abs. 2 StGB
383. BGH 6 StR 326/20 – Beschluss vom 24. Februar 2021 (LG Cottbus)
Ergänzung des Revisionsvortrags in Hinblick auf die Sachrüge (Widereinsetzung in den vorigen Stand; Anhörungsrüge).
§ 44 StPO; § 356a StPO
384. BGH 6 StR 326/20 – Beschluss vom 24. Februar 2021
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anhörungsrüge.
§ 44 StPO; § 356a StPO
385. BGH 6 StR 326/20 – Urteil vom 10. Februar 2021 (LG Cottbus)
Zeugnisverweigerungsrecht (Sachverhalt mit Angehörigen und Nichtangehörigen); verbotene Vernehmungsmethoden (falsche Belehrung; unvorsätzliche Irreführung); Beweisverwertungsverbot (Heilung; Zustimmung des aussageverweigerungsberechtigten Zeugen); Vernehmung der sitzungsvertretenden Staatsanwältin (Beweiswürdigung eigener zeugenschaftlicher Bekundungen; Grenze zulässiger Mitwirkung).
§ 52 StPO; § 69 Abs. 3 StPO; § 136a Abs. 1, Abs. 3 StPO
386. BGH 6 StR 368/20 – Beschluss vom 24. Februar 2021 (LG Hannover)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
387. BGH 6 StR 402/20 – Beschluss vom 27. Januar 2021 (LG Halle)
Adhäsionsverfahren (Beginn des Zinslaufs); Absehen von einer Entscheidung wegen erheblicher Verfahrensverzögerung.
§ 404 StPO; § 406 Abs. 1 Satz 4, Satz 5 StPO; § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB
388. BGH 6 StR 404/20 – Beschluss vom 9. März 2021 (LG Neuruppin)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung: Doppelverwertungsverbot, minder schwerer Fall); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Therapiewilligkeit).
§ 46 Abs. 3 StGB; § 64 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 29a Abs. 2 BtMG
389. BGH 6 StR 419/20 – Beschluss vom 10. März 2021 (LG Stralsund)
Adhäsionsverfahren (Urteilstenor: Korrektur und Ergänzung des Adhäsionsausspruchs).
§ 404 StPO; § 406 Abs. 1 StPO
390. BGH 6 StR 419/20 – Beschluss vom 10. März 2021 (LG Stralsund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
391. BGH 6 StR 421/20 – Beschluss vom 24. Februar 2021 (LG Rostock)
Unbegründetheit der Anhörungsrüge (keine Begründungspflicht für mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen).
§ 34 StPO; § 356a StPO; 349 Abs. 2 StPO
392. BGH 6 StR 431/20 – Beschluss vom 23. Februar 2021 (LG Braunschweig)
Vernehmung eines Sachverständigen (aussagepsychologisches Gutachten; Exploration; Befundtatsachen, Zusatztatsachen; Vereidigung).
§ 261 StPO; § 57 StPO; § 59 StPO; § 79 StPO
393. BGH 6 StR 451/20 – Beschluss vom 27. Januar 2021 (LG Lüneburg)
Mord (Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit, Ausnutzungsbewusstsein); Strafmilderung beim Versuch.
§ 211 StGB; 23 Abs. 2 StGB
394. BGH 6 StR 453/20 – Beschluss vom 10. Februar 2021 (LG Coburg)
Betäubungsmittelstraftaten (konkurrenzrechtliche Beurteilung: gleichartige Tateinheit, objektive Ausführungshandlungen); Einziehung des Wertes von Taterträgen (Abzug vom Einziehungsbetrag bei wirksamem Verzicht des Angeklagten).
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 52 Abs. 1 StGB; § 73 StGB; § 73c Satz 1 StGB
395. BGH 6 StR 457/20 – Beschluss vom 9. Februar 2021 (LG Rostock)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
396. BGH 6 StR 459/20 – Beschluss vom 9. Februar 2021 (LG Frankfurt [Oder])
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer Einziehungsentscheidungen).
§ 55 Abs. 2 StGB; § 73 StGB; § 73c Satz 1 StGB
397. BGH 6 StR 463/20 – Beschluss vom 9. Februar 2021 (LG Nürnberg-Fürth)
Härteausgleich in Zäsurfällen.
§ 38 Abs. 2 StGB; § 55 Abs. 1 StGB
398. BGH 6 StR 470/20 – Beschluss vom 9. Februar 2021 (LG Neuruppin)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer Einziehungsentscheidungen); Strafzumessung (regelmäßig keine Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft).
§ 51 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 55 Abs. 2 StGB; § 73 StGB; § 73c Satz 1 StGB
Bei einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe ist der Vollzug von Untersuchungshaft im Blick auf die Anrechnungsregelung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB für die Strafzumessung regelmäßig ohne Bedeutung; anders kann es lediglich bei mit dem Untersuchungshaftvollzug verbundenen besonderen Belastungen liegen (st. Rspr.).
399. BGH 6 StR 473/20 – Beschluss vom 23. Februar 2021 (LG Göttingen)
Verfahrenseinstellung.
§ 154 Abs. 2 StPO