HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Juli 2019
20. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

652. BGH 3 StR 21/19 - Beschluss vom 2. Mai 2019 (LG Mönchengladbach)
Prüfung der Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbots wegen verbotener Vernehmungsmethoden in der Revisionsinstanz (Darlegungsvoraussetzungen; eigene Prüfung durch das Revisionsgericht; Freibeweisverfahren; keine Bindung an Feststellungen oder Beweiswürdigung des Tatgerichts).
§ 136a StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 353 StPO


Entscheidung

653. BGH 3 StR 63/19 - Beschluss vom 2. April 2019 (LG Hannover)
Voraussetzungen des Antrags auf Wiedereinsetzung (Zulässigkeit; Frist; Angaben über den Hinderungsgrund und den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses; eigenes Verschulden des Verteidigers).
§ 45 StPO


Entscheidung

654. BGH 3 StR 63/19 - Beschluss vom 2. April 2019 (LG Hannover)
Klarstellung der Verurteilung wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls im Schuldspruch; Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Urteilstenor beim Strafausspruch.
§ 244a StGB; § 267 StPO


Entscheidung

655. BGH 3 StR 63/19 - Beschluss vom 2. April 2019 (LG Hannover)
Kenntlichmachung der Begehung eines schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls im Schuldspruch.
§ 244 Abs. 4 StGB; § 260 StPO


Entscheidung

656. BGH 3 StR 86/19 - Beschluss vom 3. Mai 2019 (LG Lüneburg)
Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Schriften.
§ 184b StGB


Entscheidung

657. BGH 3 StR 210/18 - Beschluss vom 2. Mai 2019 (LG Duisburg)
Unbegründetheit der Anhörungsrüge (keine Begründungspflicht für mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen; nachgeschobene Beanstandungen).
§ 356a StPO; § 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

658. BGH 3 StR 210/18 - Beschluss vom 2. Mai 2019 (LG Duisburg)
Unbegründetheit der Anhörungsrüge (keine Begründungspflicht für mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen; nachgeschobene Beanstandungen).
§ 356a StPO; § 349 Abs. 2 StPO

Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht. Das gilt auch dann, wenn in einer Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts und in späteren Schriftsätzen die Sachrüge erstmals näher ausgeführt wird. Eine Mitteilung des Gerichts, warum es nachgeschobene Beanstandungen für unbegründet erachtet, ist nicht erforderlich.


Entscheidung

659. BGH 3 StR 567/18 - Urteil vom 2. Mai 2019 (LG Koblenz)
Urteilstenor bei der Verurteilung wegen besonders schweren Raubes (Kennzeichnung der Qualifikation; keine Aufnahme der gemeinschaftlichen Begehungsweise).
§ 260 StPO; § 250 Abs. 2 StGB


Entscheidung

660. BGH 3 StR 567/18 - Urteil vom 2. Mai 2019 (LG Koblenz)
Urteilstenor bei der Verurteilung wegen besonders schweren Raubes (Kennzeichnung der Qualifikation; keine Aufnahme der gemeinschaftlichen Begehungsweise).



§ 260 StPO; § 250 Abs. 2 StGB

Bei der Verurteilung wegen besonders schweren Raubes (§ 250 Abs. 2 StGB) verlangt die von § 260 Abs. 4 S. 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat eine Kennzeichnung der Qualifikation in der Urteilsformel, durch die der gegenüber § 250 Abs. 1 StGB erhöhte Unrechtsgehalt zum Ausdruck kommt. Demgegenüber ist die gemeinschaftliche Begehungsweise der Tat nicht in den Urteilstenor aufzunehmen, weil es sich um eine Tatmodalität handelt, die kein eigenes Unrecht verkörpert.


Entscheidung

661. BGH 5 StR 36/19 - Urteil vom 22. Mai 2019 (LG Saarbrücken)
Anforderungen an die Begründung des Urteils bei Freispruch aus tatsächlichen Gründen; rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei fehlender Gesamtwürdigung der einzelnen Beweisergebnisse.
§ 261 StPO; § 267 StPO

1. Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss die Begründung des Urteils so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht überprüfen kann, ob dem Tatgericht bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind. Deshalb hat es im Urteil in der Regel nach dem Tatvorwurf zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen zum objektiven Tatgeschehen festzustellen, die es für erwiesen hält, bevor es in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen – zusätzlichen – Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite nicht getroffen werden konnten.

2. Die tatrichterliche Beweiswürdigung ist rechtsfehlerhaft, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden oder sich den Urteilsgründen nicht entnehmen lässt, dass die einzelnen Beweisergebnisse in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden.


Entscheidung

662. BGH 5 StR 109/19 - Beschluss vom 9. Mai 2019 (LG Berlin)
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schizophrenie; Wahnsymptome; Beweiswürdigung; Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung; Gefährlichkeitsprognose; länger währende Straffreiheit).
§ 63 StGB


Entscheidung

663. BGH 5 StR 139/19 - Beschluss vom 8. Mai 2019 (LG Bremen)
Überzeugungsbildung aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung.
§ 261 StPO


Entscheidung

664. BGH 5 StR 177/19 - Beschluss vom 5. Juni 2019 (LG Braunschweig)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

665. BGH 5 StR 188/19 - Beschluss vom 21. Mai 2019 (LG Dresden)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Schätzung der Höhe des Erlangten; Feststellung der Grundlagen der Schätzung).
§ 73 StGB

Im Rahmen der Einziehung des Wertes von Taterträgen ist eine Schätzung der Höhe des Erlangten grundsätzlich zulässig, sofern der Wert sich nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen lässt oder seine Ermittlung einen unverhältnismäßigen Aufwand an Kosten und Zeit erfordert. Jedoch müssen die Grundlagen, auf welche sich die Schätzung stützt, festgestellt und erwiesen sein.


Entscheidung

666. BGH 5 StR 56/19 - Urteil vom 8. Mai 2019 (LG Braunschweig)
Rechtsfehlerhafte Nichterörterung der Voraussetzungen einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt.
§ 64 StGB


Entscheidung

667. BGH 5 StR 99/19 - Urteil vom 22. Mai 2019 (LG Berlin)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; Begehung erheblicher rechtswidriger Taten; Wahrscheinlichkeit höheren Grades; bloße Möglichkeit nicht ausreichend).
§ 63 StGB


Entscheidung

668. BGH 5 StR 231/19 - Beschluss vom 21. Mai 2019 (LG Leipzig)
Strafzumessung (straferhöhende Berücksichtigung des Duldens einer falschen Zeugenaussage; Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit).
§ 46 StGB


Entscheidung

669. BGH 5 StR 499/18 - Beschluss vom 22. Mai 2019 (LG Braunschweig)
Endgültige Einstellung des Verfahrens.
§ 153a StPO


Entscheidung

670. BGH 5 StR 623/18 - Beschluss vom 7. Mai 2019 (LG Berlin)
Beruhen des Urteils auf einer unterlassenen Entscheidung des Gerichts über die Beanstandung einer Maßnahme des Vorsitzenden (Rechtswidrigkeit der beanstandeten Maßnahme; Möglichkeit erfolgreicherer Verteidigung); Zulässigkeit von Nachermittlungen der Staatsanwaltschaft.
§ 238 StPO; § 337 StPO; § 160 StPO


Entscheidung

671. BGH 5 StR 643/18 - Beschluss vom 17. April 2019 (LG Flensburg)
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung.
§ 46 StGB


Entscheidung

672. BGH 5 StR 654/18 (alt: 5 StR 162/16) - Beschluss vom 7. Mai 2019 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

673. BGH 5 StR 670/18 - Urteil vom 5. Juni 2019 (LG Hamburg)
Erlangtes Etwas als Gegenstand der Einziehung von Taterträgen (tatsächliche Verfügungsgewalt; mehrere

Beteiligte; wirtschaftliche bzw. faktische Mitverfügungsmacht; Abrede über die Beuteteilung; spätere Aufgabe der Verfügungsmacht).
§ 73 StGB


Entscheidung

674. BGH 5 StR 683/18 - Urteil vom 22. Mai 2019 (LG Hamburg)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung von Tat und Täter; Prognose; erhebliche rechtswidrige Taten; mittlere Kriminalität; Abwendung der Gefährdung durch andere medizinische Maßnahmen; Berücksichtigung bei der Vollstreckung).
§ 63 StGB


Entscheidung

675. BGH AK 13-14, 16-19/19 - Beschluss vom 7. Mai 2019 (Amtsgericht Chemnitz)
Terroristische Vereinigung („Revolution Chemnitz“; Vereinigungsbegriff; einheitlicher Verband; hierarchisch organisierte Gruppierungen; Organisationsstruktur; Gründung; Beteiligung als Mitglied; einvernehmliche Eingliederung in die Organisation); Landfriedensbruch (Menschenmenge); Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Schwerkriminalität; Fluchtgefahr).
§ 129 Abs. 2 StGB; § 129a StGB; § 125 StGB; § 112 StPO


Entscheidung

676. BGH AK 13-14, 16-19/19 - Beschluss vom 7. Mai 2019 (Amtsgericht Chemnitz)
Terroristische Vereinigung („Revolution Chemnitz“; Vereinigungsbegriff; einheitlicher Verband; hierarchisch organisierte Gruppierungen; Organisationsstruktur; Gründung; Beteiligung als Mitglied; einvernehmliche Eingliederung in die Organisation); Landfriedensbruch (Menschenmenge); Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Schwerkriminalität; Fluchtgefahr).
§ 129 Abs. 2 StGB; § 129a StGB; § 125 StGB; § 112 StPO

1. § 129 Abs. 2 StGB definiert den Begriff der Vereinigung als einen auf längere Dauer angelegten, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängigen organisierten Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses. Erklärtes Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, die Anforderungen an die Organisationsstruktur und die Willensbildung abzusenken. Es sollen nunmehr nicht nur Personenzusammenschlüsse erfasst werden, deren Mitglieder sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen, sondern auch hierarchisch organisierte Gruppierungen mit bloßer Durchsetzung eines autoritären Anführerwillens ohne „Gruppenidentität“.

2. Auch nach dieser Legaldefinition handelt es sich bei einer Vereinigung indes um einen organisierten Zusammenschluss von Personen, was zumindest eine gewisse Organisationsstruktur sowie in gewissem Umfang instrumentelle Vorausplanung und Koordinierung erfordert; notwendig ist darüber hinaus das Tätigwerden in einem übergeordneten gemeinsamen Interesse. Auch wenn die Mitgliedschaft in einer Vereinigung auf der Grundlage der Legaldefinition nicht erfordert, dass sich der Täter in das „Verbandsleben“ der Organisation integriert und sich deren Willen unterordnet, so setzt die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer Vereinigung auch nach der Legaldefinition des § 129 Abs. 2 StGB eine gewisse, einvernehmliche Eingliederung des Täters in die Organisation voraus.

3. Gründer im Sinne von § 129a Abs. 1 StGB sind solche Personen, die den Gründungsakt „führend und richtungsweisend“ bewirken. Dies bedeutet aber nicht, dass allein die Gründungsaktivitäten führender Personen erfasst werden sollen; vielmehr wird nur eine wesentliche Förderung der Gründung verlangt, also ein für das Zustandekommen der Vereinigung weiterführender und richtungsweisender Beitrag, auch wenn dieser im Verhältnis zu den Beiträgen anderer Gründer von lediglich untergeordneter Bedeutung ist.

4. Das Faktum der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung begründet für sich noch keinen rechtswidrigen Zustand; gefordert ist nach dem Gesetzeswortlaut vielmehr eine Beteiligung als Mitglied, also eine Förderung, in der sich die Eingliederung des Täters in die Organisation manifestiert.

5. Der Begriff der Menschenmenge im Sinne des § 125 StGB bezeichnet eine nicht notwendigerweise ungezählte, aber doch so große Personenmehrheit, dass die Zahl nicht sofort überschaubar ist. Der zur Menschenmenge gehörende Personenkreis muss so groß sein, dass es auf das Hinzukommen oder Weggehen Einzelner - und zwar aus Sicht der Außenstehenden - nicht mehr ankommt. Wesentlich ist, dass die Personen einen räumlichen Zusammenhang herstellen, so dass bei Außenstehenden die Vorstellung einer Menschenmenge als räumlich verbundenes Ganzes entsteht.

6. Eine Ansammlung von 15 bis 20 Personen kann eine Menschenmenge sein im Sinne des § 125 StGB sein, wobei hierin keine strikte Untergrenze zu sehen ist. Sogar eine Gruppe von zehn Personen kann ausreichen, wenn besondere Umstände - insbesondere eine auf die räumliche Enge zurückzuführende Unübersichtlichkeit am Tatort - es für den Außenstehenden unmöglich machen, die Größe der Menge und die von ihr ausgehende Gefahr zu erfassen.


Entscheidung

677. BGH AK 13-14, 16-19/19 - Beschluss vom 7. Mai 2019 (Amtsgericht Chemnitz)
Terroristische Vereinigung („Revolution Chemnitz“; Vereinigungsbegriff; einheitlicher Verband; hierarchisch organisierte Gruppierungen; Organisationsstruktur; Gründung; Beteiligung als Mitglied; einvernehmliche Eingliederung in die Organisation); Landfriedensbruch (Menschenmenge); Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Schwerkriminalität; Fluchtgefahr).
§ 129 Abs. 2 StGB; § 129a StGB; § 125 StGB; § 112 StPO


Entscheidung

678. BGH AK 13-14, 16-19/19 - Beschluss vom 7. Mai 2019 (Amtsgericht Chemnitz)
Terroristische Vereinigung („Revolution Chemnitz“; Vereinigungsbegriff; einheitlicher Verband; hierarchisch organisierte Gruppierungen; Organisationsstruktur; Gründung; Beteiligung als Mitglied; einvernehmliche Eingliederung in

die Organisation); Landfriedensbruch (Menschenmenge); Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Schwerkriminalität; Fluchtgefahr).
§ 129 Abs. 2 StGB; § 129a StGB; § 125 StGB; § 112 StPO


Entscheidung

679. BGH AK 13-14, 16-19/19 - Beschluss vom 7. Mai 2019 (Amtsgericht Chemnitz)
Terroristische Vereinigung („Revolution Chemnitz“; Vereinigungsbegriff; einheitlicher Verband; hierarchisch organisierte Gruppierungen; Organisationsstruktur; Gründung; Beteiligung als Mitglied; einvernehmliche Eingliederung in die Organisation); Landfriedensbruch (Menschenmenge); Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Schwerkriminalität; Fluchtgefahr).
§ 129 Abs. 2 StGB; § 129a StGB; § 125 StGB; § 112 StPO


Entscheidung

680. BGH AK 13-14, 16-19/19 - Beschluss vom 7. Mai 2019 (Amtsgericht Chemnitz)
Terroristische Vereinigung („Revolution Chemnitz“; Vereinigungsbegriff; einheitlicher Verband; hierarchisch organisierte Gruppierungen; Organisationsstruktur; Gründung; Beteiligung als Mitglied; einvernehmliche Eingliederung in die Organisation); Landfriedensbruch (Menschenmenge); Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Schwerkriminalität; Fluchtgefahr).
§ 129 Abs. 2 StGB; § 129a StGB; § 125 StGB; § 112 StPO


Entscheidung

681. BGH AK 22/19 - Beschluss vom 15. Mai 2019 (OLG Düsseldorf)
BGHR; Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Förderung von Aufbau, Zusammenhalt oder Tätigkeit der Organisation; „islamischer Staat“; „Leben im Kalifat“; Ehefrau eines „Kämpfers“; Übernahme der Haushaltsführung als vereinigungstypisches Verhalten; Inbesitznahme eines unter Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht eroberten Hauses; Festigung der Herrschaft der Organisation); Kriegsverbrechen gegen Eigentum; dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate.
§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 129b Abs. 1 StGB; § 112 StPO; § 121 Abs. 1 StPO; § 9 Abs. 1 VStGB


Entscheidung

682. BGH AK 15/19 StB 9/19 - Beschluss vom 3. Mai 2019 (OLG Stuttgart)
BGHR; Fortdauer der Untersuchungshaft (Beschleunigungsgebot; Berücksichtigung von ursächlichem Verteidigerverhalten bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung; Versuch der Erzwingung einer zweiten Pflichtverteidigerbestellung; Inkaufnahme einer Aussetzung der Hauptverhandlung; Sachdienlichkeit; länger dauernde Untersuchungshaft); Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
§ 120 Abs. 1 S. 1 StPO; § 121 StPO; Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG; § 129a StGB; § 129b StGB


Entscheidung

683. BGH AK 15/19 StB 9/19 - Beschluss vom 3. Mai 2019 (OLG Stuttgart)
BGHR; Fortdauer der Untersuchungshaft (Beschleunigungsgebot; Berücksichtigung von ursächlichem Verteidigerverhalten bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung; Versuch der Erzwingung einer zweiten Pflichtverteidigerbestellung; Inkaufnahme einer Aussetzung der Hauptverhandlung; Sachdienlichkeit; länger dauernde Untersuchungshaft); Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
§ 120 Abs. 1 S. 1 StPO; § 121 StPO; Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG; § 129a StGB; § 129b StGB


Entscheidung

684. BGH 2 StR 102/19 - Beschluss vom 17. April 2019 (LG Limburg)
Aufhebung der Gesamtstrafenaussprüche.
§ 353 Abs. 1 StPO


Entscheidung

685. BGH 2 StR 118/19 - Beschluss vom 23. April 2019 (LG Frankfurt)
Tateinheit (Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen: individuelle Prüfung des Tatbeitrages; nicht feststellbare Anzahl der Tathandlungen: Entscheidung „in dubio pro reo“).
§ 52 Abs. 1 StGB


Entscheidung

686. BGH 2 StR 138/19 - Beschluss vom 30. April 2019 (LG Kassel)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

687. BGH 2 StR 142/19 - Beschluss vom 7. Mai 2019 (LG Erfurt)
Feststellung der wirksamen Rücknahme der Revision.
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

688. BGH 2 StR 450/18 - Beschluss vom 27. März 2019 (LG Frankfurt)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer Vorverurteilung: Hinweis auf Aufgabe einer abweichenden Auffassung des 3. Senats).
§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB


Entscheidung

689. BGH 2 StR 518/18 - Beschluss vom 9. April 2019 (LG Köln)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht).
§ 64 Satz 2 StGB


Entscheidung

690. BGH 2 StR 530/18 - Urteil vom 22. Mai 2019 (LG Köln)
Verminderte Schuldfähigkeit (andere seelische Abartigkeit: Voraussetzungen und Gesamtschau im Einzelfall; Begriff der erheblichen Verminderung); Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein bezüglich der Arg- und Wehrlosigkeit, revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit).
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 211 Abs. 2 Var. 5 StGB


Entscheidung

691. BGH 2 StR 61/19 - Beschluss vom 23. April 2019 (LG Köln)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang).
§ 64 StGB


Entscheidung

692. BGH 2 StR 561/18 - Beschluss vom 27. März 2019 (LG Darmstadt)
BGHR; Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine Mitverfügungsbefugnis am Tatertrag eines abgeschlossenen Betäubungsmittelgeschäfts durch Geldwechseln); Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (keine Vereitelungshandlung durch tatplangemäße

Rückgabe gewechselter Geldscheine); Geldwäsche (Verschleierung durch Geldwechseln).
§ 73 Abs. 1 StGB; §74c Abs. 1 StGB; § 261 Abs. 7 StGB


Entscheidung

693. BGH 2 StR 597/18 - Urteil vom 13. März 2019 (LG Marburg)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); Revisionsbegründung (Zulässigkeit der Beschränkung der Revision).
§ 261 StPO; § 344 Abs. 1 StPO


Entscheidung

694. BGH 4 StR 135/19 - Beschluss vom 7. Mai 2019 (LG Arnsberg)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose).
§ 63 StGB


Entscheidung

695. BGH 4 StR 16/19 - Beschluss vom 24. April 2019 (LG Offenburg)
Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen (Einführung fehlerhafter richterlicher Vernehmungen als nichtrichterliche Vernehmungen).
§ 168c StPO; § 251 Abs. 1 StPO; § 265 StPO


Entscheidung

696. BGH 4 StR 45/19 - Beschluss vom 28. März 2019 (LG Halle)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (keine Bewilligung von Zahlungserleichterungen im Erkenntnisverfahren nach neuem Recht).
§ 42 StGB; § 73c Abs. 2 StGB aF; § 459g Abs. 5 StPO


Entscheidung

697. BGH 4 StR 49/19 - Beschluss vom 5. Juni 2019 (LG Baden-Baden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

698. BGH 4 StR 53/19 - Beschluss vom 15. Mai 2019 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

699. BGH 4 StR 7/19 - Beschluss vom 15. Mai 2019 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

700. BGH 4 StR 148/19 - Beschluss vom 4. Juni 2019 (LG Baden-Baden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

701. BGH 4 StR 193/19 - Beschluss vom 21. Mai 2019 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

702. BGH 4 StR 198/19 - Beschluss vom 15. Mai 2019 (LG Bielefeld)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (unterbliebene Anordnung kein Revisionsgrund; Beschwer).
§ 64 StGB


Entscheidung

703. BGH 4 StR 203/19 - Beschluss vom 8. Mai 2019 (LG Bielefeld)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Verwirklichung der qualifizierenden Umstände bei Teilakt des Handelstreibens, der sich auf eine geringe Menge Betäubungsmittel bezieht).
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG


Entscheidung

704. BGH 4 StR 402/18 - Beschluss vom 7. Mai 2019 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

705. BGH 4 StR 402/18 - Beschluss vom 7. Mai 2019 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

706. BGH 4 StR 442/18 - Urteil vom 25. April 2019 (LG Frankfurt am Main)
Vorsatz (Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; bedingter Tötungsvorsatz bei fehlendem Motiv); Grundsätze der Strafzumessung (keine Berücksichtigung der Tatbegehung an sich); gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: fahrendes Kraftfahrzeug; lebensgefährliche Behandlung: Maßstab); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Absicht: Maßstab).
§ 15 StGB; § 46 Abs. 3 StGB, 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 315 Abs. 3 Nr. 1a StGB, § 315b Abs. 3 StGB


Entscheidung

707. BGH 4 StR 449/18 - Beschluss vom 8. Mai 2019 (LG Halle)
Bedrohung (Konkurrenzen: Gesetzeskonkurrenz gegenüber Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).
§ 113 StGB; § 241 StGB


Entscheidung

708. BGH 4 StR 491/18 - Beschluss vom 13. März 2019 (LG Bochum)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafenfähigkeit).
§ 55 StGB

Eine Gesamtstrafenfähigkeit der neu abzuurteilenden Tat liegt nur vor, wenn sie vor der früheren Verurteilung beendet war.


Entscheidung

709. BGH 4 StR 529/18 - Beschluss vom 4. Juni 2019 (LG Konstanz)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

710. BGH 4 StR 544/18 - Beschluss vom 27. März 2019 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

711. BGH 4 StR 559/18 - Beschluss vom 15. Mai 2019 (LG Hagen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

712. BGH 4 StR 579/18 - Beschluss vom 22. Mai 2019 (LG Freiburg)
Tateinheit; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei sich überschneidenden Ausführungshandlungen; Tatbestand des Erwerbs).
§ 52 Abs. 1 StGB; 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG


Entscheidung

713. BGH 4 StR 591/18 - Beschluss vom 15. Mai 2019 (LG Magdeburg)
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: Maßstab).
§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; 25 Abs. 2 StGB


Entscheidung

714. BGH 4 StR 600/18 - Beschluss vom 24. April 2019 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

715. BGH 4 StR 600/18 - Beschluss vom 24. April 2019 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

716. BGH 4 StR 605/18 - Beschluss vom 9. Mai 2019 (LG Zweibrücken)
BGHSt; absolute Revisionsgründe (Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung: keine Verletzung durch fehlenden Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Schlussvorträge in Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung).
§ 171b Abs. 3 Satz 2 GVG; § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG; § 338 Nr. 6 StPO


Entscheidung

717. BGH 1 StR 144/19 - Beschluss vom 8. Mai 2019 (LG Düsseldorf)
Gesamtstrafenbildung.
§ 55 StGB


Entscheidung

718. BGH 1 StR 19/19 - Beschluss vom 9. Mai 2019 (LG Leipzig)
Beihilfe (Vorsatz hinsichtlich der Haupttat: erforderliche Vorstellung des Täters von der Haupttat; Tatmehrheit bei Förderung mehrerer Taten durch mehrere Handlungen); Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose).
§ 27 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 52 StGB; § 56 StGB


Entscheidung

719. BGH 1 StR 37/19 - Beschluss vom 26. April 2019 (LG Augsburg)
Raub (Zueignungsabsicht).
§ 249 Abs. 1 StGB


Entscheidung

720. BGH 1 StR 49/19 - Beschluss vom 7. Mai 2019 (LG Lübeck)
Verwerfung der Revision als unzulässig.
§ 349 Abs. 1 StPO


Entscheidung

721. BGH 1 StR 50/19 - Beschluss vom 13. März 2019 (LG Augsburg)
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerliche Erklärungspflicht: besonderes persönliches Merkmal).
§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 28 Abs. 1 StGB


Entscheidung

722. BGH 1 StR 79/19 - Beschluss vom 22. Mai 2019 (LG Heilbronn)
Erforderliche Darstellung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im Urteil (erforderliche Darstellung bei DNA-Vergleichsgutachten: zusätzliche Anforderungen bei Mischspuren); gefährliche Körperverletzung (Begriff des hinterlistigen Angriffs: planvolles Verdecken der Angriffsabsicht).
§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB


Entscheidung

723. BGH 1 StR 80/19 - Beschluss vom 7. Mai 2019 (LG Bayreuth)
Bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (erforderliche Feststellungen zum Vorsatz).
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 15 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

724. BGH 1 StR 98/19 - Beschluss vom 21. Mai 2019 (LG Mannheim)
Einziehung von Tatmitteln (erforderliche konkrete Bezeichnung in der Urteilsformel).
§ 74 Abs. 1 StGB


Entscheidung

725. BGH 1 StR 150/19 - Beschluss vom 7. Mai 2019 (LG München I)
Mord aus niedrigen Beweggründen (Niedrigkeit der Beweggründe bei Tötung des Intimpartners bei vorangegangener Trennung des Tatopfers vom Täter: Bedeutung der Trennungsgründe); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht der Therapie bei der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländern: erforderliche Ausführung zur Möglichkeit einer Überstellung des Angeklagten in sein Heimatland zur Vollziehung der Maßregel).
§ 211 StGB; § 64 Satz 2 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO; § 71 IRG


Entscheidung

726. BGH 1 StR 665/18 - Beschluss vom 25. April 2019 (LG München II)
Begriff der prozessualen Tat („Nämlichkeit“ der Tat bei Serienstraftaten).
§ 264 StPO


Entscheidung

727. BGH 1 StR 684/18 - Beschluss vom 26. März 2019 (LG Landshut)
Schuldunfähigkeit (zweistufige Prüfung: erforderliche Darstellung im Urteil; Naheliegen einer Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens bei Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit).
§ 20 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

728. BVerfG 2 BvR 886/19 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 23. Mai 2019 (LG Frankfurt am Main / AG Frankfurt am Main)
Einstweilige Anordnung gegen die Auswertung sichergestellter Datenträger (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; mögliche Verletzung mangels hinreichender Tatsachengrundlage für einen Anfangsverdacht; Folgenabwägung; überwiegendes Interesse am Schutz persönlicher Daten).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 13 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 102 StPO; § 110 StPO; § 184b StGB


Entscheidung

729. BVerfG 2 BvR 1884/17 (2. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 15. Mai 2019 (BGH / LG Frankfurt am Main)
Pflicht der Ermittlungsbehörden zur Aktenvollständigkeit (fehlende Mitteilung an den Ermittlungsrichter über Hintergrundermittlungen; Recht auf ein faires Verfahren; besondere Anforderungen an strafprozessuale Beweisverwertungsverbote; Darlegungsanforderungen in einer Verfassungsbeschwerde).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG


Entscheidung

730. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin VerfGH 96/18 – Beschluss vom 9. Mai 2019 (AG Tiergarten, LG Berlin)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verteidiger; Zustellung; Benachrichtigung; Glaubhaftmachung; eidesstattliche Verssicherung; anwaltliche Versicherung; effektiver Rechtsschutz, Strafbefehl; Anhörungsrüge
§ 44 StPO; § 45 StPO; § 145a StPO; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 15 Abs. 4 BerlVerf; 33a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 15 Abs. 1 BerlVerf