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Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

März 2009
10. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)

Bei den folgenden Leitsätzen ohne besondere Angabe handelt es sich ebenso wie auch oben um Leitsätze des Bearbeiters. Die oben hervorgehoben angegebenen Entscheidungen werden im folgenden ohne die Leitsätze wiedergegeben.


Entscheidung

226. BGH 1 StR 158/08 - Urteil vom 14. Januar 2009 (LG Münster)
BGHSt; Wesen des militärischen Dienstes und sozialwidrige Behandlungen von Untergebenen in der Bundeswehr; entwürdigende Behandlung von Untergebenen in der Bundeswehr bei „Geiselnahmeübungen“; Irrtum eines Untergebenen in der Bundeswehr über die Rechtmäßigkeit seines Handeln (gesetzliche Bestimmungen, Dienstvorschriften oder rechtmäßiger Befehl; Schuldausschließungsgrund des § 5 Abs. 1 WStG: offensichtlich); Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum; gefährliche Körperverletzung; Zurechnung bei der Mittäterschaft; Schutz der Menschenwürde und Einwilligung.
§ 30 Abs. 1 WStG; § 31 Abs. 1 WStG; § 5 Abs. 1 WStG; § 16 Abs. 1 StGB; § 17 StGB; § 224 StGB; § 223 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; Art. 1 GG


Entscheidung

227. BGH 1 StR 354/08 - Beschluss vom 5. Februar 2009
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

228. BGH 1 StR 399/08 - Urteil vom 13. Januar 2009 (LG Nürnberg)
Unbegründete Revision der Staatsanwaltschaft.
§ 349 StPO


Entscheidung

229. BGH 1 StR 470/08 - Beschluss vom 14. Januar 2009 (LG Bochum)
Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen Prüfung für die Fahrerlaubniserteilung; medizinisch-psychologische Begutachtungsstelle für die Fahreignung; sonstige Stelle); Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr; Grenzen der Bindung an eine zugesagte Strafobergrenze (Vertrauensschutz; Hinweispflicht; Recht auf ein faires Verfahren).
Art. 6 EMRK; § 334 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB; § 66 FeV; § 299 StGB


Entscheidung

230. BGH 1 StR 554/08 - Urteil vom 14. Januar 2009 (LG Münster)
Wesen des militärischen Dienstes und sozialwidrige Behandlungen von Untergebenen in der Bundeswehr; entwürdigende Behandlung von Untergebenen in der Bundeswehr bei „Geiselnahmeübungen“; Irrtum eines Untergebenen in der Bundeswehr über die Rechtmäßigkeit seines Handeln (gesetzliche Bestimmungen, Dienstvorschriften oder rechtmäßiger Befehl; Schuldausschließungsgrund des § 5 Abs. 1 WStG: offensichtlich); Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum; gefährliche Körperverletzung; Zurechnung bei der Mittäterschaft; Schutz der Menschenwürde und Einwilligung.
§ 30 Abs. 1 WStG; § 31 Abs. 1 WStG; § 5 Abs. 1 WStG; § 16 Abs. 1 StGB; § 17 StGB; § 224 StGB; § 223 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; Art. 1 GG

1. Der Irrtum eines Untergebenen in der Bundeswehr, sein Verhalten sei durch gesetzliche Bestimmungen, Dienstvorschriften oder einen rechtmäßigen Befehl gerechtfertigt, unterfällt dem besonderen Schuldausschließungsgrund des § 5 Abs. 1 WStG.

2. Ob ein Tatbeteiligter eine Tat als Mittäter begeht, ist nach den gesamten Umständen des konkreten Falles in wertender Betrachtung zu beurteilen. Wesentliche Anhaltspunkte hierfür sind der Grad des eigenen Tatinteres-

ses, der Umfang der Tatbeteiligung sowie die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille hierzu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr. - vgl. nur BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 13 m.w.N.). Zwar haftet jeder Mittäter für das Handeln der anderen nur im Rahmen seines - zumindest bedingten - Vorsatzes, ist also für den Erfolg nur insoweit verantwortlich, als sein Wille reicht, so dass ihm ein Exzess der anderen nicht zur Last fällt. Jedoch werden Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Einzelfalles gerechnet werden muss, vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er diese sich nicht besonders vorgestellt hat. Ebenso ist er für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seiner Tatgenossen gleichgültig ist (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32 m.w.N.). Dabei kann bei einem mehraktigen Geschehen Täter auch derjenige sein, welcher nicht sämtliche Akte selbst erfüllt. Es genügt, wenn er auf der Grundlage gemeinsamen Wollens einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Willensübereinstimmung 3). (Bearbeiter)

3. Der Begriff der Misshandlung des § 30 WStG setzt ebenso wie der Tatbestand des § 223 Abs. 1 StGB eine üble und unangemessene Einwirkung auf den Körper des Verletzten voraus, die dessen körperliches Wohlbefinden mehr als bloß unerheblich beeinträchtigt (BGHSt 14, 269, 271). Die Beurteilung der Erheblichkeit bestimmt sich dabei nach der Sicht eines objektiven Betrachters - nicht nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen - und richtet sich insbesondere nach Dauer und Intensität der störenden Beeinträchtigung. (Bearbeiter)

4. Ob eine üble, unangemessene, sozialwidrige Behandlung gegeben ist, entscheidet sich nach dem Wesen des militärischen Dienstes, der seiner Natur nach hohe körperliche Anforderungen an den Soldaten stellt. Mutet ein Vorgesetzter im Rahmen seiner allgemeinen Befugnisse und zu Zwecken der Ausbildung einem Soldaten besondere Anstrengungen zu und verstößt er dabei nicht offensichtlich gegen gesetzliche Bestimmungen, rechtmäßige Dienstvorschriften und Befehle, so fehlt es an einer Misshandlung (BGHSt 14, 269, 271). (Bearbeiter)

5. Erkennt der Untergebene die Strafrechtswidrigkeit des Befehls nicht, beurteilt er sie unzutreffend oder hat er insoweit Zweifel, so handelt er nur dann schuldhaft, wenn die Strafrechtswidrigkeit nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist. § 17 StGB ist im Rahmen des § 5 WStG angesichts der ausdrücklichen Regelung der militärischen Befehlsverhältnisse nicht anwendbar (BGHSt 5, 239, 244; 22, 223, 225 [zu § 47 MStGB]). (Bearbeiter)

6. Der Begriff „offensichtlich“ ist objektiv zu verstehen. Er umfasst das, was jedermann ohne weiteres Nachdenken erkennt, was jenseits aller Zweifel liegt (vgl. BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 2). Abzustellen ist damit auf die Erkenntnisfähigkeit eines gewissenhaften, pflichtbewussten Durchschnittssoldaten. Beurteilungsgrundlage für diesen sind allerdings die dem Täter subjektiv bekannten Umstände - und zwar nicht nur die allgemeinen Tatumstände, sondern alle für die Beurteilung des Sachverhalts bedeutsamen Umstände – wie etwa die Kenntnis von vorangegangenen Ereignissen, von Befehlen, Belehrungen, Dienstvorschriften und dergleichen. Auch wenn einem Untergebenen regelmäßig keine Sachverhaltsprüfungspflicht obliegt (vgl. BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 2) und er grundsätzlich zu unverzüglichem Gehorsam verpflichtet ist, so muss er dennoch Gegenvorstellung erheben oder den Gehorsam verweigern, wenn er aufgrund der ihm bekannten Umstände der Überzeugung ist oder er ohne den berechtigten Vorwurf der Rechtsblindheit die Überzeugung haben müsste, dass der Befehl strafrechtswidrig ist. (Bearbeiter)

7. Entwürdigende Behandlung ist jedes Verhalten eines Vorgesetzten gegenüber einem Untergebenen, das dessen Stellung als freie Persönlichkeit nicht unerheblich in Frage stellt, das die Achtung nicht unerheblich beeinträchtigt, auf die der Untergebene allgemein als Mensch in der sozialen Gesellschaft und im besonderen als Soldat innerhalb der soldatischen Gemeinschaft Anspruch hat. Der Untergebene darf keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bloßen Objekt degradiert und seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (BayObLG NJW 1970, 769, 770). Ob eine entwürdigende Behandlung vorliegt, beurteilt sich, wenn die Handlung nicht bereits wegen ihres absolut entwürdigenden Charakters unter § 31 Abs. 1 WStG fällt, aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Tatumstände (BayObLG NJW 1970, 769, 770). (Bearbeiter)

8. Eine Einwilligung in eine entwürdigende Behandlung hat zu den §§ 30, 31 WStG keine rechtfertigende Wirkung. (Bearbeiter)

9. An die Bewertung der Einlassung eines Angeklagten sind die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die Beurteilung von Beweismitteln. Der Tatrichter darf diese seiner Entscheidung nur dann zu Grunde legen, wenn er in seine Überzeugungsbildung auch die Beweisergebnisse einbezogen hat, die gegen die Richtigkeit der Einlassung sprechen können (vgl. BGH NJW 2006, 522, 527). Das Tatgericht ist nicht gehalten, entlastende Einlassungen der Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, den Urteilsfeststellungen ohne weiteres als unwiderlegbar zugrunde zu legen. Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07). (Bearbeiter)

10. § 30 WStG kann mit § 224 StGB in Tateinheit (§ 52 StGB) stehen. § 30 WStG geht nur § 223 StGB vor, enthält aber keine alle Körperverletzungsdelikte ausschließende Sonderregelung (vgl. BGH NJW 1970, 1332 zu § 226 StGB aF).


Entscheidung

231. BGH 1 StR 618/08 - Beschluss vom 22. Januar 2009 (LG Augsburg)
Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen aus dem Vollzug; erforderliche Erheblichkeit).
§ 66b StGB; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG


Entscheidung

232. BGH 1 StR 662/08 - Beschluss vom 20. Januar 2009 (LG Mosbach)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

233. BGH 1 StR 664/08 - Beschluss vom 17. Dezember 2008 (LG Nürnberg)
Vertypter Milderungsgrund des Täter-Opfer-Ausgleichs (kommunikativer Prozess; keine Anwendung auf die reine Abgeltung von Schadensersatzansprüchen).
§ 46a StGB; § 46 StGB


Entscheidung

234. BGH 1 StR 666/08 - Beschluss vom 3. Februar 2009 (LG Rottweil)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

235. BGH 1 StR 687/08 - Beschluss vom 3. Februar 2009 (LG München)
Abfassung der Urteilsgründe.
§ 267 StPO


Entscheidung

236. BGH 1 StR 697/08 - Beschluss vom 5. Februar 2009 (LG München)
Keine Einsicht in das „Senatsheft“ im Revisionsverfahren und für die Anhörungsrüge (Akteneinsichtsrecht).
§ 147 StPO; § 356a StPO


Entscheidung

237. BGH 1 StR 722/08 - Beschluss vom 21. Januar 2009 (LG Karlsruhe)
BGHR; Überzeugungsbildung (ausreichendes Ergebnis einer DNA-Analyse zur Tatortspur des Angeklagten; Berechnungsdarstellung).
§ 261 StPO


Entscheidung

238. BGH 1 StR 727/08 - Beschluss vom 21. Januar 2009 (LG München)
Bandenmäßige Geldfälschung (besonderes persönliches Merkmal der Bandenmitgliedschaft).
§ 146 Abs. 2 StGB; § 28 Abs. 2 StGB


Entscheidung

239. BGH 1 StR 727/08 - Beschluss vom 17. Februar 2009 (LG München)
Berichtigungsbeschluss.
§ 267 StPO


Entscheidung

240. BGH 1 ARs 2/09 - Beschluss vom 21. Januar 2009 (BGH)
Anfrageverfahren; kein Härteausgleich bei der Strafzumessung in Fällen, in denen eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit Strafen aus ausländischen Verurteilungen nicht vorgenommen werden kann.
§ 55 StGB


Entscheidung

241. BGH 1 ARs 3/2008 (1 BGs 20/2009) – Beschluss des Ermittlungsrichters vom 20. Februar 2009
Beweisantragsrecht der Minderheit in Untersuchungsausschüssen (Antrag auf Entscheidung: Zulässigkeit; BND-Untersuchungsausschuss; Begriff des Beweisantrages und Prüfung der Ablehnungsgründe: Unzulässigkeit, Unerreichbarkeit; Antrag auf Beiziehung von Unterlagen der Bundesregierung zu Mitteilungen eines BND-Mitarbeiters).
Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG; § 17 PUAG; § 18 PUAG; § 244 Abs. 3 StPO


Entscheidung

242. BGH 2 StR 383/08 - Beschluss vom 19. Dezember 2008 (LG Gera)
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (Eindringen in den Körper; Ejakulation in den Mund des Tatopfers; sexuelle Handlung mit Körperkontakt).
§ 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 184g StGB


Entscheidung

243. BGH 2 StR 401/08 - Beschluss vom 19. Dezember 2008 (LG Frankfurt)
Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Bemessung nach der Halbstrafe).
§ 67 Abs. 2, Abs. 5 StGB


Entscheidung

244. BGH 2 StR 412/08 - Beschluss vom 28. Januar 2009 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

245. BGH 2 StR 479/08 - Beschluss vom 12. Dezember 2008 (LG Gera)
Unbegründete Befangenheitsrügen (gesetzlicher Richter; Willkür; absoluter Revisionsgrund: Prüfung nach Beschwerdegrundsätzen); Verfall von Wertersatz (Härtefallregelung; unbillige Härte; Ermessensausübung).
Art. 6 EMRK; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 338 Nr. 3 StPO; § 24 StPO; § 73c StGB; § 73a StGB


Entscheidung

246. BGH 2 StR 481/08 - Beschluss vom 17. Dezember 2008 (LG Bonn)
(Versuchte) Vergewaltigung einer Prostituierten; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung (Warnfunktion).
§ 177 StGB; § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB


Entscheidung

247. BGH 2 StR 511/08 - Urteil vom 28. Januar 2009 (LG Gießen)
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Vollstreckungslösung; überlange Verfahrensdauer).
Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; § 46 StGB; § 51 StGB


Entscheidung

248. BGH 2 StR 531/08 - Urteil vom 28. Januar 2009 (LG Frankfurt am Main)
Rüge der rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung (vom Verteidiger vorgetragene Einlassung des Angeklagten; Zweifelssatz).
§ 261 StPO


Entscheidung

249. BGH 2 StR 541/08 - Beschluss vom 9. Januar 2009 (LG Gera)
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (lückenhafte; Würdigung der Aussagen von Mitangeklagten bei Aussage gegen Aussage); Unterschlagung.
§ 246 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

250. BGH 2 StR 541/08 – Beschluss vom 9. Januar 2009 (LG Gera)
Vortäuschen einer Straftat; wirksamer Rechtsmittelverzicht (behaupteter Irrtum über die Tragweite der Erklärung); mangelnde Verwerfungskompetenz des mit der Revision angegriffenen Gerichts; Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts.
§ 145d StGB; § 302 StPO; § 346 Abs. 2 StPO


Entscheidung

251. BGH 2 StR 544/08 - Beschluss vom 4. Februar 2009 (LG Wiesbaden)
Festsetzung einer Einzelstrafe in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO.
§ 354 Abs. 1 StPO


Entscheidung

252. BGH 2 StR 554/08 - Beschluss vom 6. Februar 2009 (LG Koblenz)
Fortwirkende Bestellung eines Beistands der Nebenklägerin.
§ 397a Abs. 1 StPO


Entscheidung

253. BGH 2 StR 565/08 - Beschluss vom 14. Januar 2009 (LG Darmstadt)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hirnorganische Erkrankung mit der Folge unkontrollierter Wut; erheblich verminderte oder vollständig aufgehobene Steuerungsfähigkeit; Teppichreparateur-Fall).
§ 63 StGB; § 21 StGB; § 20 StGB


Entscheidung

254. BGH 2 StR 586/08 - Beschluss vom 4. Februar 2009 (LG Trier)
Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (erkennbare Ermessensausübung); Verfall von Wertersatz (teilweises Absehen von der Anordnung bei unbilliger Härte).
§ 64 StGB; § 73a StGB; § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB


Entscheidung

255. BGH 2 ARs 547/08 / 2 ARs 324/08 - Beschluss vom 28. Januar 2009
Voraussetzung der Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH (bestehender Streit über die Zuständigkeit).
§ 14 StPO; § 15 StPO


Entscheidung

256. BGH 4 StR 196/08 - Beschluss vom 13. Januar 2009 (LG Bochum)
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO


Entscheidung

257. BGH 4 StR 272/08 - Beschluss vom 7. Oktober 2008 (LG Gera)
Verwertung der Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung (Verlesung von Niederschriften); vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (Schluss auf die Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum und bei Fahrfehlern im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit).
§ 100a StPO; § 261 StPO; § 315c Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 3 Nr. 1 StGB


Entscheidung

258. BGH 4 StR 300/08 - Beschluss vom 14. Januar 2009 (LG Bielefeld)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

259. BGH 4 StR 429/08 - Beschluss vom 14. Januar 2009 (LG Saarbrücken)
Verfahrenseinstellung.
§ 154 Abs. 2 StPO


Entscheidung

260. BGH 4 StR 455/08 – Urteil vom 18. Dezember 2008 (LG Arnsberg)
Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der Vernehmung eines Beschuldigten (wirksamkeitsverpflichtete Auslegung der Selbstbelastungsfreiheit und des Schweigerechts; Beweiserhebungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Recht auf ein faires Verfahren; Widerspruchslösung; Abwägungslösung; Schutzzwecklehre); Begriff des Beschuldigten; redaktioneller Hinweis.
Art. 6 EMRK; § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO


Entscheidung

261. BGH 4 StR 529/08 – Urteil vom 12. Februar 2009 (LG Saarbrücken)
Mord (Heimtücke: Arglosigkeit trotz vorheriger, telefonischer Ankündigung eines Schlachtfestes; niedrige Beweggründe bei Motivbündel); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Bedeutung anderer Persönlichkeitsmängel).
§ 211 StGB; § 64 StGB


Entscheidung

262. BGH 4 StR 537/08 - Beschluss vom 15. Januar 2009 (LG Stralsund)
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei mehrfacher Urteilsaufhebung wegen eines Verfahrensfehlers; Umsetzung des Kompensationsanspruches aus Art. 13 EMRK in dieser Fallgruppe); Recht auf Beschwerde; redaktioneller Hinweis.
Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; § 51 StGB; § 46 StGB


Entscheidung

263. BGH 4 StR 556/08 - Beschluss vom 27. Januar 2009 (LG Essen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

264. BGH 4 StR 563/08 - Beschluss vom 14. Januar 2009 (LG Dortmund)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen (fehlende Akteneinsicht; Anforderungen an die Zulässigkeit; Frist; erforderliche Angaben).
§ 345 Abs. 1 StPO; § 44 Satz 1 StPO


Entscheidung

265. BGH 4 StR 579/08 - Beschluss vom 14. Januar 2009 (LG Landshut)
Strafausspruch (unauflösliche Widersprüche; unzulässiger Berichtigungsbeschluss).
§ 46 StGB; § 267 StPO


Entscheidung

266. BGH 4 StR 593/08 - Beschluss vom 3. Februar 2009 (LG Augsburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

267. BGH 4 StR 603/08 - Beschluss vom 7. Januar 2009 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

268. BGH 4 StR 609/08 - Beschluss vom 5. Februar 2009 (LG Halle)
Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (unstatthafte Beurlaubung; Reichweite der Aufhebung: Aufhebung nur des Strafausspruchs).
Art. 6 EMRK; § 338 Nr. 5 StPO; § 231c StPO


Entscheidung

269. BGH 4 StR 614/08 - Beschluss vom 22. Januar 2009 (LG Paderborn)
Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anlasstaten im unteren Kriminalitätsbereich: Betrug und Hausfriedensbruch).
§ 63 StGB; § 123 StGB; § 263 StGB


Entscheidung

270. BGH 4 StR 624/08 - Beschluss vom 5. Februar 2009 (LG Münster)
Konkurrenz von gefährlicher Körperverletzung und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen.
§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 225 Abs. 3 Nr. 1 StGB


Entscheidung

271. BGH 4 StR 640/08 - Beschluss vom 5. Februar 2009 (LG Paderborn)
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen; nötige Tatkonkretisierung; Beeinträchtigung der Verteidigungsrechte durch zu geringe Anforderungen an die Überzeugungsbildung; Unschuldsvermutung).
Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 EMRK; § 261 StPO; § 267 StPO


Entscheidung

272. BGH 4 ARs 2/09 - Beschluss vom 27. Januar 2009
Anfrageverfahren; kein Härteausgleich bei der Strafzumessung in Fällen, in denen eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit Strafen aus ausländischen Verurteilungen nicht vorgenommen werden kann.
§ 55 StGB; § 46 StGB


Entscheidung

273. BGH 3 StR 203/08 - Beschluss vom 2. Dezember 2008 (LG Mannheim)
Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung gerichtlicher Entscheidungen als Urkunden); Nötigung (Einfluss des Nötigenden auf den Eintritt des in Aussicht gestellten Übels); tatbestandliche Handlungseinheit (Zäsur; Klammerwirkung); Volksverhetzung; Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole; Berufsverbot; Beihilfe zum Verstoß gegen ein Berufsverbot beim Rechtsanwalt; Recht auf Verteidigung (verteidigungsfremdes Verhalten); Fall Stolz; Fall Zündel.
§ 249 Abs. 1 StPO; § 250 StPO; § 240 StGB; § 52 StGB; § 130 Abs. 3 StGB; § 90a Abs. 1 StGB; § 70 StGB; § 145c StGB; § 27 StGB


Entscheidung

274. BGH 3 StR 467/08 - Beschluss vom 17. Februar 2009
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Gegenvorstellung.
§ 44 StPO; § 45 StPO


Entscheidung

275. BGH 3 StR 482/08 - Beschluss vom 22. Januar 2009 (LG Hannover)
Unzulässige Aufklärungsrüge; unbegründete Revision.
§ 349 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

276. BGH 3 StR 557/08 - Beschluss vom 22. Januar 2009 (LG Hildesheim)
Beweisantrag (Vernehmung eines Zeugen; in das Wissen des Zeugen gestellte Tatsache).
§ 244 Abs. 3 StPO


Entscheidung

277. BGH 3 StR 595/08 - Beschluss vom 10. Februar 2009 (LG Kiel)
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes; Beruhen (rechtsfehlerhafte Einführung einer eingeräumten Tatsache).
§ 201 StGB; § 337 StPO; § 261 StPO


Entscheidung

278. BGH 3 StR 7/09 - Beschluss vom 10. Februar 2009 (LG Düsseldorf)
Unbegründete Revision; Verfall von Wertersatz; Einziehung.
§ 349 Abs. 2 StPO; § 73a StGB; § 74 StGB


Entscheidung

279. BGH 3 StR 601/08 - Beschluss vom 15. Januar 2009 (LG Düsseldorf)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ergänzung der Urteilsgründe.
§ 44 StPO; § 45 StPO; § 267 Abs. 4 StPO; § 275 Abs. 1 StPO


Entscheidung

280. BGH 5 StR 11/09 - Beschluss vom 11. Februar 2009 (LG Berlin)
Unterschlagung (Anvertrautsein bei Leasingverträgen und einem Rechtsübergang); Strafzumessung (Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe); nicht sorgfältig abgefasste Urteilsgründe.
§ 246 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 267 StPO


Entscheidung

281. BGH 5 StR 12/09 - Beschluss vom 10. Februar 2009 (LG Braunschweig)
Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung der für und gegen die Glaubhaftigkeit einer Aussage sprechenden Umstände).
§ 177 Abs. 2 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

282. BGH 5 StR 13/09 - Beschluss vom 11. Februar 2009 (LG Berlin)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Strafzumessung; erschöpfende Beweiswürdigung (klassische Drogenkarriere).
§ 64 StGB; § 261 StPO


Entscheidung

283. BGH 5 StR 260/08 - Beschluss vom 4. Februar 2009 (LG Berlin)
Untreue durch Kreditvergabe (Nachteil; schadensgleiche Vermögensgefährdung; alternative Schadensberechnung durch das Revisionsgericht; Fall Landowsky).
§ 266 StGB


Entscheidung

284. BGH 5 StR 339/08 - Beschluss vom 11. Februar 2009 (LG Frankfurt/Oder)
Verminderte Schuldfähigkeit (Ausschluss in den Urteilsgründen; plausible Darlegung).
§ 21 StGB; § 267 StPO


Entscheidung

285. BGH 5 StR 428/08 - Beschluss vom 27. Januar 2009 (LG Görlitz)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision.
§ 44 StPO; § 45 StPO


Entscheidung

286. BGH 5 StR 574/08 - Beschluss vom 27. Januar 2009 (LG Bremen)
Attest (Urkunde; Vernehmungsbehelf); unzulässige Verfahrensrüge (fehlender Vortrag der Umstände der Ver-

wendung einer Urkunde in der Hauptverhandlung); Inbegriff der Hauptverhandlung; Entscheidung des Gerichts nach Beanstandung einer Anordnung des Vorsitzenden.
§ 256 Abs. 1 StPO; § 261 StPO; § 238 Abs. 2 StPO


Entscheidung

287. BGH 5 StR 582/08 - Beschluss vom 27. Januar 2009 (LG Bremen)
Unbegründete Revision.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

288. BGH 5 StR 587/08 - Beschluss vom 27. Januar 2009 (LG Cottbus)
Unbegründete Revision; Anrechnung in Frankreich erlittener Untersuchungshaft (1:1).
§ 349 Abs. 2 StPO; § 51 Abs. 1 StGB


Entscheidung

289. BGH 5 StR 590/08 - Beschluss vom 27. Januar 2009 (LG Frankfurt/Oder)
Recht des Angeklagte auf das letzte Wort (Antrag auf Haftfortdauer).
§ 258 StPO


Entscheidung

290. BGH 5 StR 592/08 - Beschluss vom 10. Februar 2009 (LG Potsdam)
Unbegründete Revision (überflüssige Erwähnung nicht vorliegender Milderungsgründe).
§ 349 Abs. 2 StPO; § 46 StGB


Entscheidung

291. BGH 5 StR 599/08 - Beschluss vom 11. Februar 2009 (LG Cottbus)
Unzulässige Verfahrensrüge (Beweisantrag; unvollständiger Sachvortrag).
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO


Entscheidung

292. BGH 5 StR 606/08 - Beschluss vom 28. Januar 2009 (LG Cottbus)
Strafzumessung (Eintragungen im Erziehungsregister); Beruhen.
§ 46 StGB; § 63 BZRG; § 51 Abs. 1 BZRG; § 337 StPO


Entscheidung

293. BGH 5 StR 612/08 - Beschluss vom 27. Januar 2009 (LG Bremen)
Urteilsgründe (formelle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung).
§ 66 StGB; § 267 StPO


Entscheidung

294. BVerfG 2 BvR 455/08 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 4. Februar 2009 (HansOLG/Untersuchungshaftanstalt Hamburg)
Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein Ausreichen vollzugspolitischer Zweckmäßigkeiten; Verhältnismäßigkeit); allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 119 Abs. 3 StPO; § 119 Abs. 6 Satz 1 StPO; § 76 UVollzO; § 84 Abs. 3 StVollzG


Entscheidung

295. BVerfG 2 BvR 728/08 (1. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 18. September 2008 (OLG Köln/LG Aachen)
Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung (Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung; Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens bei alleinigem Vorliegen eines acht Jahre alten Gutachtens; Gefahr repetitiver Routinebegutachtungen).
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; Art. 5 EMRK; § 67d Abs. 2 StGB; § 463 Abs. 4 StPO


Entscheidung

296. BVerfG 2 BvR 2044/07 (Zweiter Senat) – Beschluss vom 15. Januar 2009 (BGH)
Zulässigkeit der Rügeverkümmerung im Revisionsverfahren (Beachtlichkeit nachträglicher Protokollberichtigungen; BGH 1 StR 466/05); verfassungsrechtliche Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung (Vorrang des Gesetzes); Gewohnheitsrecht; Recht auf ein faires Verfahren; Vertrauensschutz; Erfordernis einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege; Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Vorlageverfahren); abweichende Meinung Voßkuhle, Osterloh, Di Fabio.
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 274 StPO


Entscheidung

297. EuGH C-301/06 – Urteil vom 10. Februar 2009 (Irland gegen das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union)
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Kompetenz der EU; Angleichung von Rechtsvorschriften zur Verwirklichung des Binnenmarktes; Strafverfolgung); Recht auf Achtung der Privatsphäre und Datenschutz; redaktioneller Hinweis.
Art. 8 EMRK; Art. 95 EG; Art. 30 EU; Art. 31 Abs. 1 Buchst. c EU; Art. 34 Abs. 2 Buchst. b EU; Art. 47 EU; Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006