HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

April 2019
20. Jahrgang
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Vollständige Rechtsprechung im Strafrecht (Zurückliegender Monat)


Entscheidung

363. BVerfG 2 BvQ 11/19 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 5. März 2019 (AG Frankfurt am Main)
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Auswertung sichergestellter Datenträger (Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Geltung auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren; Ausschöpfung des fachgerichtlichen Rechtsschutzes; Einlegung der Beschwerde; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung).
§ 32 Abs. 1 BVerfGG; § 92 Abs. 2 BVerfGG; § 110 StPO; § 304 StPO; § 307 Abs. 2 StPO


Entscheidung

364. BVerfG 2 BvR 229/19 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 18. Februar 2019 (OLG Karlsruhe / LG Freiburg im Breisgau / AG Freiburg im Breisgau)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung von Befangenheitsanträgen (Anfechtbarkeit mit der Revision; keine isolierte Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde; Grundsatz der Subsidiarität).
§ 92 Abs. 2 BVerfGG; § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 3 StPO


Entscheidung

365. BVerfG 2 BvR 252/19 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 28. März 2019 (LG Augsburg / AG Augsburg)
Einstweilige Anordnung gegen einen Bewährungswiderruf wegen nicht erbrachter Abstinenznachweise (Abgabe von Urinkontrollen; Bewährungswiderruf nur bei gröblichem oder beharrlichem Weisungsverstoß; Erfordernis eines kausalen Zusammenhangs zwischen Weisungsverstoß und negativer Legalprognose; Rechtsstaatsprinzip; Überwiegen des Freiheitsgrundrechts bei der Folgenabwägung).
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 56c StGB; § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB


Entscheidung

366. BVerfG 2 BvR 675/14 (Zweiter Senat) – Beschluss vom 12. März 2019 (LG Rostock / AG Rostock)
Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen Bereitschaftsdienstes (Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung; präventiver Richtervorbehalt für Durchsuchungsanordnungen; Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden bei Gefahr im Verzug; Erfordernis uneingeschränkter Erreichbarkeit eines richterlichen Bereitschaftsdienstes zur Tageszeit; verfassungsrechtlich gebotener Schutz vor nächtlichen Wohnungsdurchsuchungen; Nachtzeit nach heutigen Lebensgewohnheiten ganzjährig zumindest von 21 Uhr bis 6 Uhr; ermittlungsrichterlicher Bereitschaftsdienst zur Nachtzeit nur bei über den Ausnahmefall hinausgehendem praktischem Bedarf; Beurteilungs- und Prognosespielraum bei der Bedarfsermittlung durch die Gerichtspräsidien; Pflicht der Fachgerichte zur Überprüfung der Ausgestaltung der Bereitschaftsdienstzeiten).
Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 104 Abs. 3 StPO; § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 758a Abs. 4 Satz 2 ZPO; § 21e Abs. 1 Satz 1 GVG


Entscheidung

367. BGH 1 StR 275/18 – Beschluss vom 25. Oktober 2018 (LG Nürnberg-Fürth)
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen, Verhältnis zur Einziehung).
§ 73a Abs. 1 StGB; § 73 Abs. 1 StGB


Entscheidung

368. BGH 1 StR 291/18 – Beschluss vom 24. Januar 2019 (LG Stade)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

369. BGH 1 StR 347/18 – Urteil vom 10. Januar 2019 (LG Bochum)
Steuerhinterziehung (Irrtum über steuerrechtliche Grundlagen: Steueranspruchstheorie); Strafzumessung (Berücksichtigung der „Lebensleistung“ des Angeklagten).
§ 370 Abs. 1 AO; § 15 StGB; § 16 StGB; § 46 Abs. 1 StGB


Entscheidung

370. BGH 1 StR 407/18 – Beschluss vom 18. Dezember 2018 (LG Halle)
Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung nach § 154 StPO eingestellter Straftaten).
§ 54 StGB; § 46 StGB


Entscheidung

371. BGH 1 StR 448/18 – Beschluss vom 23. Januar 2019 (LG München I)
Schuldunfähigkeit aufgrund von Alkoholkonsum (erforderliche Berechnung der Blutalkoholkonzentration; mögliche Indizien gegen Schuldunfähigkeit).
§ 20 StGB


Entscheidung

372. BGH 1 StR 499/18 – Urteil vom 6. Februar 2019 (LG Tübingen)


Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil).
§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

373. BGH 1 StR 587/18 – Beschluss vom 10. Januar 2019 (LG Schweinfurt)
Absehen von der Anordnung des Verfalls, weil der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Angeklagten vorhanden ist.
§ 73c Abs. 1 Satz StGB a.F.


Entscheidung

374. BGH 1 StR 606/18 – Beschluss vom 26. Februar 2019 (LG Hof)
Rücknahme der Revision.
§ 302 StPO


Entscheidung

375. BGH 1 StR 608/18 – Beschluss vom 23. Januar 2019 (LG München I)
Tateinheit (natürliche Handlungseinheit).
§ 52 StGB

Eine natürliche Handlungseinheit vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (st. Rspr.).


Entscheidung

376. BGH 1 StR 616/18 – Beschluss vom 24. Januar 2019 (LG Landshut)
Selbstleseverfahren (Beruhen des Urteils bei unvollständigen Feststellung im Protokoll zum Abschluss des Selbstleseverfahren).
§ 249 Abs. 2 Satz 3 StPO; § 337 StPO


Entscheidung

377. BGH 2 StR 1/19 – Beschluss vom 13. März 2019 (LG Frankfurt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

378. BGH 2 StR 2/19 – Beschluss vom 30. Januar 2019 (LG Darmstadt)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (suchtbedingte Abhängigkeit).
§§ 20, 21 StGB; § 64 StGB


Entscheidung

379. BGH 2 StR 247/18 – Urteil vom 19. Dezember 2018 (LG Erfurt)
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; Grundsatz „in dubio pro reo“); Vorsatzfeststellung.
§ 261 StPO; § 15 StGB


Entscheidung

380. BGH 2 StR 247/18 – Beschluss vom 19. Dezember 2018 (LG Erfurt)
Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen; Prüfung des Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes).
§ 105 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

381. BGH 2 StR 312/18 – Urteil vom 16. Januar 2019 (LG Mühlhausen)
Rücktritt (Rücktrittshorizont; Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch; Korrektur des Rücktrittshorizontes: Opferreaktionen nach letzter Ausführungshandlung).
§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB


Entscheidung

382. BGH 2 StR 416/18 – Beschluss vom 29. Januar 2019 (LG Kassel)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

383. BGH 2 StR 419/18 – Beschluss vom 14. November 2018 (LG Bonn)
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Beischlafähnlichkeit der sexuellen Handlung: Einführen des Daumens oder eines Fingers in den Mund des Kindes).
§ 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB


Entscheidung

384. BGH 2 StR 489/18 – Beschluss vom 23. Januar 2019 (LG Fulda)
Sexueller Missbrauch von Kindern (Konkurrenzen); Strafzumessung (schärfende Berücksichtigung verjährter Taten).
§ 78 StGB; § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB; § 46 StGB


Entscheidung

385. BGH 2 StR 506/18 – Beschluss vom 19. Februar 2019 (LG Gera)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

386. BGH 2 StR 507/18 – Beschluss vom 29. Januar 2019 (LG Wiesbaden)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

387. BGH 2 StR 509/18 – Beschluss vom 19. Februar 2019 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

388. BGH 2 StR 539/18 – Beschluss vom 30. Januar 2019 (LG Köln)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

389. BGH 2 StR 562/18 – Beschluss vom 5. Februar 2019 (LG Aachen)
Vergewaltigung (Tenorierung); Körperverletzung (körperliche Misshandlung durch nicht einverständlichen Geschlechtsverkehr).
§ 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 223 Abs. 1 Alt. 1 StGB


Entscheidung

390. BGH 2 ARs 8/19 (2 AR 1/19) – Beschluss vom 27. Februar 2019
Entscheidung über das zuständige Gericht.
§ 462a Abs. 1 Satz 1 StPO


Entscheidung

391. BGH 2 ARs 21/19 (2 AR 6/19) – Beschluss vom 19. Februar 2019
Entscheidung über das zuständige Gericht.
§ 42 Abs. 3 Satz 2 JGG


Entscheidung

392. BGH 2 ARs 35/19 (2 AR 289/18) – Beschluss vom 19. Februar 2019


Entscheidung über das zuständige Gericht.
§ 42 Abs. 3 Satz 2 JGG


Entscheidung

393. BGH 2 ARs 69/19 (2 AR 48/19) – Beschluss vom 12. März 2019
Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts (Zuständigkeit für die Übertragungsentscheidung; Auslegungsgrundsätze; Maßstab für eine Verlegung).
§ 15 StPO

1. Soll die Sache einem Landgericht außerhalb des Bezirks des übergeordneten Oberlandesgerichts übertragen werden, so muss das Gericht entscheiden, das sowohl dem verhinderten wie auch dem zu beauftragenden Gericht übergeordnet ist, mithin der Bundesgerichtshof.

2. Die Vorschrift des § 15 StPO, der die Befugnis einräumt, ein eigentlich nicht zuständiges Gericht mit der Verhandlung und Entscheidung einer Sache zu beauftragen, ist wegen des damit verbundenen Eingriffs in das mit Verfassungsrang ausgestattete Prinzip des gesetzlichen Richters restriktiv auszulegen. Nicht jede Gefahr für die öffentliche Sicherheit kann Anlass für eine Zuständigkeitsübertragung geben, sondern nur eine solche, die auf Grund ihres Grades und des Ausmaßes der drohenden Schäden eine Situation begründet, die dem Fall der tatsächlichen Verhinderung des zuständigen Gerichts (§ 15 Alt. 1 StPO) vergleichbar ist und eine nachteilige Rückwirkung auf die Unbefangenheit der zur Urteilsfindung berufenen Personen ausüben kann.

3. Eine Verlegung kommt zudem nur dann in Betracht, wenn die Gefahr ihren Ursprung gerade in der Durchführung der Verhandlung vor dem an sich zuständigen Gericht hat und nicht auf andere Weise als durch einen Eingriff in das gesetzliche Zuständigkeitssystem beseitigt werden kann. Erforderlichenfalls ist die Verhandlung in ein besonders gesichertes Areal oder Gebäude zu verlegen. Das zuständige Gericht ist auch nicht daran gehindert, die Hauptverhandlung, wenn es dies nach pflichtgemäßem Ermessen für geboten erachtet, sogar im Ganzen außerhalb seines Bezirks durchzuführen.


Entscheidung

394. BGH 2 ARs 312/18 (2 AR 193/18) – Beschluss vom 30. Januar 2019
Entscheidung über das zuständige Gericht.
§ 67 Abs. 6 StGB; § 14 StPO


Entscheidung

395. BGH 4 StR 12/19 – Beschluss vom 13. Februar 2019 (LG Siegen)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit bei Handelsmengen aus verschiedenen Erwerbsakten).
§ 29 BtMG


Entscheidung

396. BGH 4 StR 22/19 – Beschluss vom 13. Februar 2019 (LG Dortmund)
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Einordnung der Bandentat als Mittäterschaft oder Beihilfe: allgemeine Grundsätze).
§ 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BtMG


Entscheidung

397. BGH 4 StR 37/18 – Beschluss vom 14. Februar 2019 (LG Paderborn)
Anti-Doping-Gesetz (Strafvorschriften: Verfassungsmäßigkeit; Begriff des Handeltreibens: Auslegung).
§ 4 Abs. 1 AntidopG; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG


Entscheidung

398. BGH 4 StR 52/19 – Beschluss vom 27. Februar 2019 (LG Kaiserslautern)
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (mehrere untereinander gesamtstrafenfähige Vorverurteilungen).
§ 55 StGB


Entscheidung

399. BGH 4 StR 61/18 – Beschluss vom 8. November 2018
Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch (Kosten der Nebenklage).
§ 467 Abs. 3 StPO


Entscheidung

400. BGH 4 StR 61/18 – Beschluss vom 8. November 2018 (LG Zweibrücken)
Misshandlung von Schutzbefohlenen (Verbrechenstatbestand: erhebliche Entwicklungsstörung, Begehen durch Unterlassen; Definition des Quälens)

§ 225 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 StGB


Entscheidung

401. BGH 4 StR 61/19 – Beschluss vom 26. Februar 2019 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

402. BGH 4 StR 81/19 – Beschluss vom 12. März 2019 (LG Münster)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

403. BGH 4 StR 286/18 – Beschluss vom 28. Februar 2019 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

404. BGH 4 StR 286/18 – Beschluss vom 28. Februar 2019 (LG Berlin)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

405. BGH 4 StR 301/18 – Beschluss vom 18. Dezember 2018 (LG Bochum)
Urteil (Kennzeichnung besonders schwerer Fälle in der Urteilsformel).
§ 260 StPO; § 267 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 StGB


Entscheidung

406. BGH 4 StR 345/18 – Beschluss vom 16. Januar 2019 (LG Hamburg)
Tötungsvorsatz beim Fahren in den Gegenverkehr; Feststellungen für die Verdeckungsabsicht des Mordes.
§ 15 StGB; § 211 Abs. 2 Var. 9 StGB


Entscheidung

407. BGH 4 StR 365/18 – Beschluss vom 30. Januar 2019 (LG Essen)
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (fehlende Einsichtsfähigkeit, Steuerungsfähigkeit); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose).
§ 20 StGB; § 63 StGB


Entscheidung

408. BGH 4 StR 385/18 – Beschluss vom 30. Januar 2019 (LG Bochum)
Urkundenfälschung (Brief- und Paketmarken).
§ 148 StGB; § 267 Abs. 1 StGB; § 807 BGB


Entscheidung

409. BGH 4 StR 456/18 – Urteil vom 17. Januar 2019 (LG Dortmund)
Notwehr (Gebotenheit; Notwehrprovokation: Abgrenzung zwischen Absichtsprovokation und [nur] vorsätzlicher Provokation).
§ 32 Abs. 2 StGB


Entscheidung

410. BGH 4 StR 470/18 – Beschluss vom 15. Januar 2019 (LG Leipzig)
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktritt bei mehraktigem Geschehen); Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz).
§ 15 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB


Entscheidung

411. BGH 4 StR 486/18 – Beschluss vom 17. Januar 2019 (LG Münster)
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Begriff des Erlangens; Vermögensmehrung bei Unternehmen als Drittbegünstigten: Anforderungen an die Einziehung bei Organen, Vertretern oder Beauftragten).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73b Abs. 1 Nr. 1 StGB


Entscheidung

412. BGH 4 StR 524/18 – Beschluss vom 26. Februar 2019 (LG Arnsberg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO


Entscheidung

413. BGH 4 StR 547/18 – Beschluss vom 26. Februar 2019 (LG Münster)
Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen).
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO


Entscheidung

414. BGH 4 StR 555/18 – Beschluss vom 13. Februar 2019 (LG Detmold)
Gegenstand des Urteils (prozessualer Tatbegriff; Änderung im Verlauf des Verfahrens).
§ 264 Abs. 1 StPO


Entscheidung

415. BGH 4 StR 565/18 – Beschluss vom 12. Februar 2019 (LG Hagen)
Tateinheit (Deliktserien unter Beteiligung mehrerer Personen).
§ 52 Abs. 1 StGB

1. Sind an einer Deliktserie mehrere Personen als Täter, Mittäter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt, ist die Frage, ob die einzelnen Taten im Verhältnis der Tateinheit oder der Tatmehrheit zueinander stehen, für jeden Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden. Leistet ein Gehilfe für alle oder einige Einzeltaten einen individuellen, nur diese fördernden Tatbeitrag, so sind ihm diese Taten – soweit keine natürliche Handlungseinheit vorliegt – als tatmehrheitlich begangen zuzurechnen.

2. Fehlt es an einer solchen individuellen Tatförderung, erbringt der Gehilfe aber im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktserie Tatbeiträge, durch die alle oder mehrere Einzeltaten gefördert werden, sind ihm die gleichzeitig geförderten Straftaten als tateinheitlich begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch den einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft werden. Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Täter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben.


Entscheidung

416. BGH 4 StR 566/18 – Beschluss vom 14. Februar 2019 (LG Erfurt)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Defektzustand; Gefährlichkeitsprognose; tatrichterliche Darstellung; Darlegung der Auswirkungen einer psychischen Störung; Ausschlussgründe); Raub (Finalzusammenhang bei Einsatz des Nötigungsmittels gegen Dritte).
§ 63 StGB; § 249 Abs. 1 StGB


Entscheidung

417. BGH 4 StR 580/18 – Beschluss vom 16. Januar 2019 (LG Detmold)
Minder schwerer Fall des Totschlags (eigene Schuld: Maßstab, Proportionalität).
§ 213 Alt. 1 StGB


Entscheidung

418. BGH 3 StR 155/18 – Beschluss vom 4. Oktober 2018 (LG Düsseldorf)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (tatbestandliche Bewertungseinheit bei auf die Förderung eines Güterumsatzes abzielenden Betätigungen).
§ 29 BtMG; § 52 StGB


Entscheidung

419. BGH 3 StR 236/17 – Urteil vom 20. Dezember 2018 (OLG Stuttgart)
BGHSt; Kriegsverbrechen gegen Personen (sich in der Gewalt der gegnerischen Konfliktpartei Befinden; kontrolliertes Gebiet; nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person; Kombattantenprivileg; Distanzangriffe gegen die Zivilbevölkerung; bewaffneter nichtinternationaler Konflikt; militärischer Befehlshaber; Defacto-Anführer; hypothetische Vermeidekausalität); psychische Beihilfe zum Kriegsverbrechen (fördernde Wirkung; Kausalität; Schaffung wesentlicher Bedingungen für den Tatentschluss; Behilfevorsatz); Verbrechen gegen die Menschlichkeit („Politikelement“ des Angriffs); Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (Vereinigungsbegriff; Organisationsstruktur; Teilorganisation); Pflichtverteidiger (Bestellung; Entpflichtung; wichtiger Grund; Verschulden des Angeklagten; kein Rechtsanspruch auf die Bestellung eines bestimmten Verteidigers; Interessenabwägung; Beschleunigungsgebot; Zusagen des Verteidigers; nachhaltige und nicht zu beseitigende Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses; Verweigerung des Kontakts durch den Angeklagten); ne bis in idem bei Verurteilung wegen eines Organisationsdelikts und weiterer strafbarer Betätigungsakte.
§ 4 VStGB; § 7 Abs. 1 Nr. 1 VStGB; § 8 VStGB; § 9 Abs. 1 VStGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 129a StGB; § 129b StGB; § 141 StPO; § 142 StPO; § 143 StPO; Art. 103 Abs. 3 GG


Entscheidung

420. BGH 3 StR 27/18 – Beschluss vom 30. Oktober 2018 (LG Dortmund)
Schwere Verunglimpfung des Staates (Kunstfreiheit; werkgerechte Interpretation; kein grundrechtlicher Ehrschutz des Staates; Schutz des Bestandes der verfassungsmäßigen Ordnung; Abwägung; Verhältnis von

Kunst und Meinungsfreiheit; mittelbare Eignung zur Gefährdung des Bestands der verfassungsmäßigen Ordnung); Volksverhetzung (keine Abwägung bei Angriff auf die Menschenwürde; Missachtung des Lebensrechts in der deutschen Gemeinschaft; öffentlicher Friede).
§ 90a StGB; § 130 StGB; Art. 5 Abs. 2, Abs. 3 GG; Art. 1 Abs. 1 GG


Entscheidung

421. BGH 3 StR 300/18 – Urteil vom 29. November 2018 (LG Bückeburg)
Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten; hangbedingte Gefährlichkeit; Wahrscheinlichkeit der Voraussetzungen; Kriterien der Erheblichkeit; empfindliche Störung des Rechtsfriedens; Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles; Deliktskatalog; schwere seelische oder körperliche Schädigung).
§ 66 StGB; § 66a Abs. 1 Nr. 3 StGB


Entscheidung

422. BGH 3 StR 344/18 – Beschluss vom 4. September 2018 (LG Lüneburg)
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Schuldfähigkeit; erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit; schwere Persönlichkeitsveränderungen durch Abhängigkeit von Rauschmitteln; Erfolgsaussicht; Höchstfrist der Unterbringung).
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 64 StGB


Entscheidung

423. BGH 3 StR 386/18 – Beschluss vom 13. Dezember 2018 (LG Stade)
Strafschärfende Berücksichtigung von Voreintragungen im Erziehungsregister (Absehen von der Verfolgung; Einstellung gegen Erbringung von Arbeitsleistungen; keine Feststellung der Schuld; Warnwirkung); unzureichende Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 60 BZRG; § 45 JGG; § 47 JGG; § 64 StGB

Bei Voreintragungen im Erziehungsregister (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 BZRG) nach § 45 JGG (Absehen von Verfolgung) und § 47 JGG (Einstellung gegen Erbringung von Arbeitsleistungen) handelt es sich weder um Vorstrafen noch um jugendgerichtliche Vorahndungen, da mit keiner der beiden Verfahrensweisen die Feststellung der Schuld verbunden ist. In solchen Fällen darf strafschärfend allenfalls berücksichtigt werden, dass der Angeklagte bei Tatbegehung durch frühere eingestellte Verfahren gewarnt war.


Entscheidung

424. BGH 3 StR 391/18 – Beschluss vom 19. Dezember 2018 (LG Duisburg)
Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung bei Handeln nicht ohne eigenen Schuld (Herausforderung des Opfers; Veranlassung; bloße Ursächlichkeit; Verständlichkeit; Verhältnismäßigkeit); Verteidigung gegen den Vorwurf der Körperverletzung mit der Behauptung, in Notwehr gehandelt zu haben (Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens; straferschwerende Berücksichtigung; Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung).
§ 224 StGB; § 213 StGB; § 46 StGB; § 32 StGB


Entscheidung

425. BGH 3 StR 516/18 – Beschluss vom 19. Dezember 2018 (LG Düsseldorf)
Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache (Indiz- oder Hilfstatsache; antizipierte Beweiswürdigung; Beschlussbegründung; Begründungstiefe; formalisierter Dialog; Überprüfbarkeit in der Revision).
§ 244 Abs. 3 StPO


Entscheidung

426. BGH 3 StR 563/18 – Beschluss vom 5. Februar 2019 (LG Kleve)
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (Erkennbarkeit einer Person bzw. Teile derselben auf dem Bild; keine Tatbestandsmäßigkeit bei Bildern unkenntlichen Inhalts).
§ 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB


Entscheidung

427. BGH 3 StR 621/17 – Beschluss vom 25. September 2018 (LG Trier)
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat; Alkoholabhängigkeit; Konflikttat; epileptischer Anfall).
§ 64 StGB

Die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB setzt die belegte Feststellung voraus, dass die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet, sie also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln hat, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert. Dabei ist nicht erforderlich, dass der Hang die alleinige Ursache für die Anlasstat ist; ein solcher Zusammenhang ist vielmehr auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist.


Entscheidung

428. BGH 3 StR 635/17 – Beschluss vom 10. Januar 2019 (LG Hannover)
Bestechlichkeit durch die Annahme von Zuwendungen für die Ausstellung von Sachkundenachweisen für den Umgang mit Waffen und Munition (Amtsträgerbegriff; Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher Verwaltung; Unbeachtlichkeit der Organisationsform; sonstige Stelle; behördenähnliche Institution; Mitwirkung bei der Ausführung von Gesetzen; Bestellung; längerfristige Ausübung der Tätigkeit; drohende Ausuferung des Amtsträgerbegriffs im Bereich der Privatisierung von Verwaltungstätigkeit).
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) StGB; § 332 StGB; § 7 Abs. 1 WaffG


Entscheidung

429. BGH 3 ARs 10/18 – Beschluss vom 6. Februar 2019
Beweiserhebung durch Aktenvorlage im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit; Untersuchungsauftrag; Antwortpflicht der Bundesregierung; Vorlage von bereits dem parlamentarischen Kontrollgremium bereitgestellten Informationen; Geheimhaltung; Ent-

scheidung der Bundesregierung; keine Schmälerung der Rechte des Bundestags durch Schaffung des Kontrollgremiums; Verschwiegenheitspflicht; Öffentlichkeit der Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss; Gefährdung des Staatswohls; kein Erlass des Beweisbeschlusses durch den Ermittlungsrichter).
Art. 44 GG; § 10 Abs. 1 PKGrG; § 13 PUAG; § 17 PUAG; § 18 PUAG


Entscheidung

430. BGH 5 StR 143/18 – Urteil vom 23. Januar 2019 (LG Frankfurt Oder)
Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des abgelehnten Richters (Willkür; Richter in eigener Sache; Verkennung von Tragweite und Bedeutung der Verfassungsgarantie; „nur“ fehlerhafte Rechtsanwendung; Verwerfung aus formalen Erwägungen; Entscheidung des Revisionsgerichts nach Beschwerdegrundsätzen; Glaubhaftmachung des Hinzutretens besonderer Umstände; inhaltliche Prüfung); bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Ablehnung des Antrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen; Einziehung.
§ 26a StPO; § 27 StPO; § 244 Abs. 5 S. 2 StPO; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; § 30a Abs. 1 BtMG; § 73 StGB


Entscheidung

431. BGH 5 StR 249/18 – Beschluss vom 16. Januar 2019 (LG Göttingen)
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (doppelte Strafrahmenmilderung; Geschäftsführung und Vertretung bei Innen- und Außen-GbR; Zurechnung der Arbeitgebereigenschaft; Maßgeblichkeit des Sozialversicherungsrechts; tatsächliche Verhältnisse; Gesamtbetrachtung); Beihilfe (mittelbare Beihilfe).
§ 266a StGB; § 27 StGB


Entscheidung

432. BGH 5 StR 373/18 – Beschluss vom 11. Dezember 2018 (LG Braunschweig)
Entscheidungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts in Bezug auf eine vom Rechtsmittelangriff umfasste rechtsfehlerhafte Adhäsionsentscheidung (Aufhebungsbefugnis; Zuweisung an das Tatgericht; Wertung im Einzelfall); Anforderungen an die Beweiswürdigung bei molekulargenetischer Vergleichsuntersuchung.
§ 353 Abs. 1 StPO; § 406a Abs. 3 StPO; § 261 StPO


Entscheidung

433. BGH 5 StR 495/18 – Urteil vom 6. Februar 2019 (LG Lübeck)
Zum Erfordernis erheblicher Straftaten bei der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gewalt- und Aggressionsdelikte; Einzelfallprüfung; einfache Körperverletzung; unwesentliche Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit; ärztlich zu versorgende Verletzungsfolgen; in hoher Frequenz begangene Anlasstaten gegen dem Täter unbekannte Personen; psychotische Schübe; Schizophrenie).
§ 63 StGB


Entscheidung

434. BGH 5 StR 526/18 – Urteil vom 6. März 2019 (LG Dresden)
Besonders schwerer Raub durch Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei zeitlich gestreckter Beuteübergabe unter Beteiligung weiterer Personen (einheitliche Tat, kein Teilrücktritt; sukzessive Mittäterschaft; Strafrahmen; minder schwerer Fall).
§ 249 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 StGB


Entscheidung

435. BGH 5 StR 546/18 – Beschluss vom 6. März 2019 (LG Berlin)
Einziehung von Taterträgen (Wertersatz; Geldbetrag; Leistung an Erfüllungs statt; Verzicht).
§ 73 StGB; § 73c StGB


Entscheidung

436. BGH 5 StR 559/18 – Beschluss vom 24. Januar 2019 (LG Dresden)
Lückenhafte Beweiswürdigung (fehlender Beleg für Voraussetzungen einer psychischen Erkrankung); Beeinträchtigung von Unrechtseinsicht oder Steuerungsfähigkeit durch psychischen Defekt; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
§ 261 StPO; § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB


Entscheidung

437. BGH 5 StR 569/18 – Urteil vom 7. März 2019 (LG Bremen)
Einziehung von Taterträgen (Erlangung „durch“ die Tat; faktische Verfügungsgewalt; Unbeachtlichkeit der zivilrechtlichen Verhältnisse; Bruttoprinzip; kein Abzug von Erwerbskosten für Betäubungsmittel).
§ 73 StGB; § 73d StGB

1. „Durch“ die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB ist jeder Vermögenswert, der dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs derart zugeflossen ist, dass er seiner faktischen Verfügungsgewalt unterliegt. Da es sich bei dem Erlangen um einen tatsächlichen Vorgang handelt, kommt es auf zivilrechtliche Besitz- oder Eigentumsverhältnisse nicht an. Unerheblich ist es daher auch, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Täter eine durch die Tat gewonnene Verfügungsmacht später aufgibt.

2. Mit § 73d Abs. 1 StGB hat der Gesetzgeber das sog. „Bruttoprinzip“ konkretisiert. Danach sind nur solche Aufwendungen des Täters nach § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB abzugsfähig, die weder für die Begehung noch für die Vorbereitung der Tat angefallen sind (§ 73d Abs. 1 Satz 2 StGB). Erwerbskosten für verkaufte Betäubungsmittel dürfen mithin auch nach der Neufassung der §§ 73 ff. StGB nicht vom Verkaufserlös abgezogen werden. Daran hat auch die Streichung des § 73c StGB aF nichts geändert, weil der Schutz vor unverhältnismäßigen Eingriffen im neuen Recht durch die vollstreckungsrechtliche Vorschrift des § 459g Abs. 5 StPO gewährleistet ist.