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HRRS
Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht
Mai 2017
18. Jahrgang
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409. BVerfG 1 BvQ 42/15 (3. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 8. Juni 2016
Vorratsdatenspeicherungsgesetz (erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; strenge Maßstäbe für die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes; keine besonders schweren Nachteile; konkretisierte Beeinträchtigung durch Datenspeicherung erst bei Abruf der Daten; Trennbarkeit von Verkehrsdaten und Kommunikationsinhalten beim SMS; schwerwiegender Eingriff in das Fernmeldegeheimnis durch Abruf der gespeicherten Telekommunikations-Verkehrsdaten; qualifizierte Voraussetzungen für den Abruf; keine Aussetzung aufgrund Unionsrechts).
Art. 10 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 100g StPO; § 101a StPO; § 101b StPO; § 113a TKG; § 113b TKG
410. BVerfG 1 BvR 229/16 (3. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 8. Juni 2016
Vorratsdatenspeicherungsgesetz (erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; strenge Maßstäbe für die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes; keine besonders schweren Nachteile; konkretisierte Beeinträchtigung durch Datenspeicherung erst bei Abruf der Daten; Trennbarkeit von Verkehrsdaten und Kommunikationsinhalten beim SMS; schwerwiegender Eingriff in das Fernmeldegeheimnis durch Abruf der gespeicherten Telekommunikations-Verkehrsdaten; qualifizierte Voraussetzungen für den Abruf; keine Aussetzung aufgrund Unionsrechts).
Art. 10 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 100g StPO; § 101a StPO; § 101b StPO; § 113a TKG; § 113b TKG
1. Die vorläufige Außerkraftsetzung eines Gesetzes im Wege einer einstweiligen Anordnung ist wegen des damit verbundenen erheblichen Eingriffs in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nur aus besonders gewichtigen
Gründen zulässig. Insoweit ist von entscheidender Bedeutung, ob die Nachteile irreversibel oder nur sehr schwer revidierbar sind.
2. Eine Aussetzung der durch das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Vorratsdatenspeicherungsgesetz) neu geschaffenen §§ 113a und 113b TKG scheidet aus. Die dort angeordnete Datenspeicherung verdichtet und konkretisiert sich erst mit dem Abruf der Daten zu einer möglicherweise irreparablen Beeinträchtigung der Freiheit und Privatheit der Betroffenen. Auch das Gewicht eines denkbaren Einschüchterungseffekts hängt maßgeblich davon ab, unter welchen Voraussetzungen die bevorrateten Daten abgerufen und verwertet werden können.
3. Ein besonders schwerer Nachteil ergibt sich auch nicht daraus, dass beim Short Message Service (SMS) Verkehrsdaten und Kommunikationsinhalte möglicherweise nicht getrennt werden können. Insoweit wären zunächst die technischen Bedingungen zu schaffen, um die Speicherpflicht erfüllen zu können; denn der Wortlaut des § 113b Abs. 5 TKG schließt ein technisch bedingtes „Mitloggen“ von Kommunikationsinhalten eindeutig aus.
4. Eine Aussetzung des Vollzugs ist auch nicht hinsichtlich des § 100g StPO geboten. Wenngleich der Abruf von Telekommunikations-Verkehrsdaten angesichts seiner möglichen Streubreite und der aus den Daten zu gewinnenden Erkenntnisse schwerwiegend in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG eingreift, erscheint dies bis zur Entscheidung in der Hauptsache hinnehmbar und im Vergleich zu den mit einer Aussetzung verbundenen Nachteilen für das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafverfolgung weniger gewichtig. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der für den Abruf erforderlichen qualifizierten Voraussetzungen bezüglich der Schwere der Straftat und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.
5. Auch im Hinblick auf §§ 101a, 101b StPO ist eine einstweilige Anordnung nicht geboten. Die Erhebung von Verkehrsdaten steht danach unter Richtervorbehalt, und es gelten spezifische Begründungsanforderungen. Aus der vorläufigen Anwendung dieser Vorschriften ergibt sich jedenfalls kein besonders schwerer Nachteil.
6. Ob und gegebenenfalls in welcher Weise die Europäische Grundrechtecharta oder sonstiges Unionsrecht für die Beurteilung der angegriffenen Vorschriften Bedeutung entfaltet, ist erst im Hauptsacheverfahren zu entscheiden.
411. BVerfG 1 BvR 2973/14 (3. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 8. Februar 2017 (OLG Köln / LG Köln / AG Köln)
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (grundsätzliches Erfordernis einer Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht; Zulässigkeit polemischer und überspitzter Kritik; Entbehrlichkeit einer Abwägung bei Schmähkritik; enge Auslegung der Schmähkritik; Vergleich eines Bundestagsabgeordneten mit Funktionsträgern des nationalsozialistischen Unrechtsregimes durch den Versammlungsleiter einer Demonstration aus dem rechten Spektrum; fehlerhafte Einordnung als Schmähkritik; auf aktive Verhinderung der Demonstration gerichtetes Vorverhalten des Angesprochenen).
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; § 185 StGB; § 193 StGB
412. BVerfG 2 BvR 162/16 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 7. März 2017 (OLG Hamm)
Beschwer eines Strafgefangenen durch eine strafvollzugsrechtliche Entscheidung (bloße Anordnung einer Neubescheidung auf einen Verpflichtungsantrag; Willkürverbot; Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz; Verletzung bei Verneinung der Beschwer durch das Rechtebeschwerdegericht); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Verfassungsbeschwerdefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; rechtzeitige Absendung des Schriftstücks; Verzögerungen nach Übergabe an die Maßregelvollzugseinrichtung).
Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 93 Abs. 2 BVerfGG; § 109 Abs. 1 Satz 2 StVollzG; § 116 StVollzG; § 7 MRVG NRW
413. BVerfG 2 BvR 2459/16 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 22. März 2017 (OLG Frankfurt am Main / LG Marburg)
Verfassungsrechtliche Zweifel an einer Fesselungsanordnung im Vollzug der Sicherungsverwahrung (Resozialisierungsgebot im Maßregelvollzug; Begründung einer Entweichungsgefahr; mangelnde prognostische Kraft älterer Sachverständigengutachten); Glaubhaftmachung eines Zugangszeitpunkts im Gehörsrügeverfahren (Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf rechtliches Gehör; schlichte Erklärung des Betroffenen als Mittel der Glaubhaftmachung ausnahmsweise ausreichend bei Fehlen anderer Mittel); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierungserfordernis; Vorlage entscheidungsrelevanter Unterlagen).
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfG; § 92 BVerfGG; § 356a Satz 3 StPO; § 50 Abs. 4 Hess. SiVVollzG
414. BGH 3 StR 278/16 – Beschluss vom 10. Januar 2017 (LG Stade)
Keine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung bei bloß passivem Danebenstehen (fehlende Erhöhung der tatbestandsspezifischen Gefahr; Demonstration von Eingriffsbereitschaft); Erfordernis mittäterschaftlichen Zusammenwirkens bei von mehreren gemeinschaftlich begangener sexueller Nötigung.
§ 25 Abs. 2 StGB; § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StGB a.F.; § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
415. BGH 3 StR 335/16 – Beschluss vom 24. Januar 2017 (LG Lüneburg)
Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem benachbarten Gericht durch Entscheidung des Beschwerdegerichts (besondere Gründe; Grenze der objektiven Willkür; Sicherstellung der Unvoreingenommenheit der Hauptverhandlung; jahrelange dienstliche Tätigkeit des Angeklagten an dem ursprünglich zuständigen Gericht; Ermessenentscheidung; gesetzlicher Richter; Bindungswirkung des Eröffnungsbeschlusses).
§ 210 Abs. 3 StPO; § 24 StPO; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
416. BGH 3 StR 421/16 – Beschluss vom 24. Januar 2017 (LG Koblenz)
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund von Straftaten unterhalb des Bereichs mittlerer Kriminalität (hier: Nachstellungen).
§ 63 StGB
417. BGH 3 StR 424/16 – Urteil vom 9. März 2017 (LG Verden)
Bankrott (Gläubigerstellung des Gesellschafters bei Darlehensrückgewähr an sich selbst oder eine beherrschte Gesellschaft; Abgrenzung zur Gläubigerbegünstigung; Eigenkapitalersatz; neue Rechtslage; milderes Recht); Inbegriffsrüge bei fehlender Feststellung zum Selbstleseverfahren (vom Revisionsführer vorzubringende Verfahrenstatsachen).
§ 283 StGB; § 283c StGB; § 2 Abs. 3 StGB; § 249 StPO; § 261 StPO; § 344 StPO
418. BGH 3 StR 479/16 – Urteil vom 26. Januar 2017 (LG Mönchengladbach)
Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen gegenüber einem Säugling (Zusammenhang zwischen Unterlassen und tödlicher Folge); Misshandlung von Schutzbefohlenen (Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung; Quälen; ständige Wiederholung von Körperverletzungshandlungen; Unterlassen); allgemeine Kognitionspflicht.
§ 225 StGB; § 227 StGB; § 264 StPO
419. BGH 3 StR 482/16 – Urteil vom 26. Januar 2017 (LG Verden)
Einheitliche prozessuale Tat zwischen Anschlussdelikt und Vortat (enger sachlicher Zusammenhang; Einzelfallbetrachtung; kein Erfordernis eines zeitlichen Zusammentreffens); Verstoß gegen Kognitionspflicht.
§ 264 StPO; § 242 StGB; § 244 StGB; § 257 StGB; § 259 StGB
420. BGH 3 StR 535/16 – Beschluss vom 21. Februar 2017 (LG Koblenz)
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (keine ausreichende Gefährlichkeitsprognose hinsichtlich der Begehung erheblicher Taten durch paranoid-schizophrenen Angeklagten).
§ 63 StGB
421. BGH 5 StR 333/16 – Urteil vom 8. März 2017 (LG Hamburg)
BGHSt; keine Auswirkungen der unionsrechtlichen „Rückführungsrichtlinie“ auf die Strafbarkeit von „Schleusern“ (Zweck der Rückführungsrichtlinie; Ausschluss praktischer Beeinträchtigungen des Rückführungsverfahrens; kein Wegfall des Unrechts; Ausreichen einer vorsätzlichen rechtswidrigen „Haupttat“; fehlender Zusammenhang mit Unrecht der Tat des „Schleusers“).
§ 96 AufenthG; Art. 1, 2 RL 2008/115/EG
422. BGH 5 StR 483/16 – Urteil vom 7. Februar 2017 (LG Chemnitz)
BGHSt; schwere Körperverletzung (Dauerhaftigkeit des Verlusts der Gebrauchsfähigkeit eines Körpergliedes; Nichtwahrnehmung medizinischer Behandlung durch das Opfer; keine Zumutbarkeitsprüfung); minder schwerer Fall des Totschlags (Ursächlichkeit einer Provokation für die Tatbegehung; keine erneute Berücksichtigung des die Strafrahmenmilderung bewirkenden Grundes bei der Bemessung der Strafhöhe).
§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 213 StGB; § 46 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
423. BGH 5 StR 6/17 – Beschluss vom 22. März 2017 (LG Berlin)
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Annahme eines beendeten Versuchs (Rücktrittshorizont; Korrekturzeitraum bei dynamischem, ohne wesentliche Zwischenakte ablaufendem Geschehen).
§ 24 Abs. 1 S. 1 StGB
424. BGH AK 14/17 – Beschluss vom 6. April 2017
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von Tatvorwürfen; Begriff „derselben Tat“; im Laufe der Ermittlungen bekanntwerdende neue Vorwürfe; Beginn einer neuen Sechsmonatsfrist; Zeitpunkt des Fristbeginns; keine Berücksichtigung der bisherigen Haftdauer); dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Begehung von Kriegsverbrechen (Tötung einer nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person; nichtinternationaler bewaffneter Konflikt); Beweiswert der Aussage eines Zeugen mit dem Gericht unbekannter Identität; niedrige Beweggründe beim Tötung aufgrund der politischen Überzeugung des Opfers.
§ 68 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 112 StPO; § 121 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB; § 8 VStGB
425. BGH 1 StR 223/16 – Urteil vom 21. Februar 2017 (LG München II)
Erpressung (Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung: von der Rechtsordnung anerkannter und im Zivilprozess durchsetzbarer Anspruch, Nichtigkeit der zugrundeliegenden Abrede wegen Gesetzesverstoß, hier: Rückforderung von Zahlungen zum Zwecke der Steuerhinterziehung; Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der Bereicherung); Beihilfe (Vorsatz); Strafzumessung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 253 StGB; § 134 BGB; § 817 Satz 2 BGB; § 370 Abs. 1 AO; § 16 StGB; § 27 StGB; § 46 StGB
426. BGH 1 StR 42/17 – Beschluss vom 22. März 2017 (LG Karlsruhe)
Absehen von der Anordnung des Verfalls (Ermessen des Gerichts: Darstellung im Urteil, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 73 StGB; § 73c StGB
427. BGH 1 StR 476/15 – Beschluss vom 13. März 2017 (LG Wuppertal)
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
428. BGH 1 StR 481/16 – Beschluss vom 24. Januar 2017 (LG Halle)
Strafzumessung (Schadenswiedergutmachung als Strafmilderungsgrund).
§ 46 StGB
429. BGH 1 StR 493/16 – Beschluss vom 8. Februar 2017 (LG München I)
Gebot des gesetzlichen Richters (Erforderlichkeit einer abstrakt-generellen Vorausregelung des zuständigen Richters: kammerinterne Geschäftsverteilung; relevanter Zeitpunkt für einen Verstoß).
§ 101 Abs. 1 GG; § 21g Abs. 1, Abs. 2 GVG
430. BGH 1 StR 506/16 – Beschluss vom 21. Februar 2017 (LG Landshut)
Sexuelle Nötigung (Darstellung der Tatbestandsvoraussetzungen im Urteil bei Serientaten); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
§ 177 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 64 StGB
431. BGH 1 StR 618/16 – Urteil vom 21. Februar 2017 (LG München I)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Voraussetzungen, Darstellung im Urteil auch bei Ablehnung der Anordnung); tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 63 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO; § 261 StPO
432. BGH 1 StR 627/16 – Beschluss vom 23. Februar 2017 (LG Mosbach)
Versuchte Anstiftung (Einordnung der beabsichtigten Tat als Verbrechen: entscheidende Strafbarkeit des Haupttäters); sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff der sexuellen Handlung an einem Kind: Erheblichkeit der sexualbezogenen Handlung; hier: Ausziehen des Kindes); Schuldunfähigkeit (zweistufige Prüfung; Darstellung im Urteil).
§ 30 StGB; § 12 StGB; § 176 Abs. 1 StGB; § 184h Nr. 1 StGB; § 20 StGB; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO
433. BGH 1 StR 636/16 – Beschluss vom 26. Januar 2017 (LG Stuttgart)
Beihilfe durch berufstypische Handlungen (Rechtsanwalt) beim Betrug.
§ 27 Abs. 1 StGB; § 263 StGB
434. BGH 1 StR 663/16 – Urteil vom 21. März 2017 (LG Ansbach)
Minderschwerer Fall des Totschlags (Begriff der schweren Beleidigung; Begriff der eigenen Schuld des Täters; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 213 StGB
435. BGH 2 StR 235/16 – Beschluss vom 10. Januar 2017 (LG Erfurt)
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen).
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
436. BGH 2 StR 291/16 – Urteil vom 22. Februar 2017 (LG Schwerin)
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung: strafmildernde Berücksichtigung von verspätet geleisteter Aufklärungshilfe, minderschwerer Fall).
§ 30a Abs. 1, Abs. 3 BtMG; § 46 BtMG; § 31 BtMG; § 46b Abs. 3 BtMG
437. BGH 2 StR 291/16 – Beschluss vom 22. Februar 2017 (LG Schwerin)
Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (Verhältnis von minderschwerem Fall und Strafmilderungen wegen Aufklärungshilfe); Mittäter (Tateinheit bei einer Tathandlung in Vorbereitung mehrerer Einzeltaten eines Mittäters).
§ 46 StGB; § 30a Abs. 3 BtMG; § 31 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 52 Abs. 1 StGB
438. BGH 2 StR 581/16 – Beschluss vom 15. März 2017 (LG Erfurt)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: voraussichtliche Dauer der Behandlung).
§ 64 Satz 2 StGB; § 67 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 StGB
439. BGH 2 StR 78/16 – Urteil vom 1. Februar 2017 (LG Hanau)
Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil: Gesamtwürdigung aller Indizien, Berücksichtigung eines während der Hauptverhandlung geänderten Aussageverhaltens des Angeklagten; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit).
§ 261 StPO
440. BGH 2 ARs 385/16 (2 AR 221/16, 2 ARs 387/16, 2 AR 220/16, 2 ARs 388/16, 2 AR 223/16) – Beschluss vom 11. Januar 2017
Zuständigkeit für Bewährungsüberwachung.
§ 453b StPO; § 453 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO
441. BGH 4 StR 22/17 – Beschluss vom 15. März 2017 (LG Halle)
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (gemeinschaftliche Begehung auch, wenn nur Vornahme sexueller Handlungen ermöglicht wird).
§ 176a Abs. 2 Nr. 2 StGB
442. BGH 4 StR 463/16 – Urteil vom 30. März 2017 (LG Bielefeld)
Schuldunfähigkeit (Voraussetzungen: Beurteilung nur auf konkrete Tat, kein Offenlassen der Tatumstände möglich, zweistufige Prüfung; Darstellung im Urteil: Anschluss an ein Sachverständigengutachten).
§ 20 StGB; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO
443. BGH 4 StR 516/16 – Beschluss vom 29. März 2017 (LG Halle)
Gerichtliche Kognitionspflicht (Umgrenzung durch die Anklageschrift).
§ 264 StPO; § 200 Abs. 1 StPO
444. BGH 4 StR 545/16 – Urteil vom 16. März 2017 (LG Detmold)
Begrenzung der Kognitionspflicht durch die Anklageschrift (unwesentliche Abweichung zwischen Tatvorwurf in der Anklage und nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung: weiterhin mögliche Individualisierbarkeit der Tat, Veränderung des Tatzeitraums); Verletzung des
Dienstgeheimnisses (Begriff des Dienstgeheimnisses: Zeitpunkt der Aufhebung der Geheimniseigenschaft bei Bekanntwerden der Tatsache).
§ 200 Abs. 1 StPO; § 264 Abs. 1 StPO; § 353b Abs. 1 StGB
445. BGH 4 StR 619/16 – Beschluss vom 29. März 2017 (LG Konstanz)
Verminderte Schuldfähigkeit (Verhältnis zur Schuldunfähigkeit bei verminderter Einsichtsfähigkeit); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil).
§ 21 StGB; § 20 StGB; § 63 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
Die erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat, während die Schuld des Angeklagten nicht gemindert wird, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat. Die Voraussetzungen des § 21 StGB sind in den Fällen der verminderten Einsichtsfähigkeit nur dann zu bejahen, wenn die Einsicht gefehlt hat und dies dem Täter vorzuwerfen ist. Fehlt dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar (st. Rspr.).
446. BGH 4 StR 82/17 – Beschluss vom 28. März 2017 (LG Essen)
Tateinheit (Konkurrenzen bei Handlungen im Planungsstadium).
§ 52 Abs. 1 StGB
447. EGMR Nr. 24062/13 – Urteil der 5. Kammer vom 1. September 2016 (Brauer v. Deutschland)
Konkretes und wirksames Recht auf Zugang zu einem Gericht (Anwendbarkeit auf Rechtsmittelgerichte; Einschränkung durch Fristen: grundsätzliche Zulässigkeit, Gebot der Verhältnismäßigkeit und der konkreten und wirksamen Auslegung der EMRK, Vereinbarkeit der einwöchigen Revisionseinlegungsfrist nach deutschem Recht mit der EMRK, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand).
Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 341 Abs. 1 StPO; § 44 StPO
448. BGH 1 StR 1/17 – Beschluss vom 7. März 2017 (LG Stuttgart)
Aufrechterhaltung der Beschlagnahme für einen befristeten Zeitraum (Eröffnung des Insolvenzverfahrens).
§ 111i Abs. 2 StPO
Der Umstand, dass über das Vermögen der Nebenbeteiligten das Insolvenzverfahren eröffnet ist, steht einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO nicht entgegen.
449. BGH 1 StR 399/16 – Beschluss vom 22. März 2017 (LG München I)
Unbegründete Anhörungsrüge.
§ 356a StPO
450. BGH 1 StR 486/16 – Urteil vom 21. März 2017 (LG Ellwangen)
Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs; Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe bei unüblichem Aufbau); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Einlassungen ohne objektive Anhaltspunkte; Lückenhaftigkeit); Notwehr (gegenwärtiger Angriff; Anwendung des Zweifelssatzes zugunsten des Angeklagten; sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten; Verteidigungswille).
§ 267 Abs. 5 Satz 1 StPO; § 261 StPO; § 32 StGB
451. BGH 1 StR 52/17 – Beschluss vom 7. März 2017 (LG Landshut)
Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Nachfolgeregelung; milderes Gesetz).
§ 2 Abs. 3 StGB; § 177 StGB; § 179 StGB a.F.
452. BGH 1 StR 555/16 – Beschluss vom 22. Februar 2017 (LG Augsburg)
Gesamtstrafe und Strafaussetzung (Widerruf der Strafaussetzung).
§ 58 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB
453. BGH 1 StR 575/16 – Beschluss vom 23. Februar 2017 (LG Stuttgart)
Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung (Berechnung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer).
§ 7 Abs. 1 Satz 1 GewStG; § 8 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 KStG, § 4 Abs. 4 EStG; § 370 AO
454. BGH 1 StR 607/16 – Beschluss vom 23. März 2017 (LG Hechingen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
455. BGH 1 StR 78/17 – Beschluss vom 22. März 2017 (LG Mannheim)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
456. BGH 2 StR 15/17 – Beschluss vom 22. Februar 2017 (LG Gießen)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anforderungen an Urteilsgründe: Erfolgsaussicht und Dauer).
§ 64 StGB
Die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt ist rechtsfehlerhaft, wenn die Urteilsgründe keine Ausführungen zur Frage der Erfolgsaussicht einer Therapiebehandlung oder zu deren voraussichtlicher Dauer enthalten.
457. BGH 2 StR 342/15 – Urteil vom 14. Dezember 2016 (LG Darmstadt)
Absolute Revisionsgründe (vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Recht auf den gesetzlichen Richter); Entbindung eines Schöffen (Entscheidung über Hinderungsgrund; revisionsrichterliche Überprüfung: Willkürprüfung; Nachweis der Entscheidung).
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 54 Abs. 1 GVG; § 77 Abs. 1 GVG; 338 Nr. 1 StPO
458. BGH 2 StR 347/16 – Beschluss vom 8. März 2017 (LG Bonn)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
459. BGH 2 StR 413/16 – Beschluss vom 31. Januar 2017 (LG Limburg)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
460. BGH 2 StR 451/16 – Beschluss vom 31. Januar 2017 (LG Erfurt)
Verwerfung des Wiedereinsetzungsantrags als unbegründet.
§ 45 StPO
461. BGH 2 StR 478/16 – Beschluss vom 28. März 2017 (LG Hanau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
462. BGH 2 StR 510/16 – Beschluss vom 15. März 2017 (LG Frankfurt am Main)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
463. BGH 2 StR 549/15 – Beschluss vom 19. Januar 2017
Festsetzung einer Pauschgebühr (fehlende besondere Schwierigkeit).
§ 51 Abs. 1 Satz 1 und 3 RVG
464. BGH 2 StR 567/16 – Beschluss vom 7. März 2017 (LG Frankfurt am Main)
Besondere gesetzliche Milderungsgründe (Strafbarkeit des Gehilfen); Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
§ 27 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
465. BGH 2 ARs 385/16 (2 AR 221/16, 2 ARs 387/16, 2 AR 220/16, 2 ARs 388/16, 2 AR 223/16) – Beschluss vom 11. Januar 2017
Zuständigkeitsbestimmung; nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt (Ende der Befasstheit).
§ 14 StPO; § 453 Abs. 2 StPO; § 453b StPO; § 462a Abs. 1 StPO
466. BGH 2 ARs 385/16 (2 AR 221/16, 2 ARs 387/16, 2 AR 220/16, 2 ARs 388/16, 2 AR 223/16) – Beschluss vom 11. Januar 2017
Zuständigkeitsbestimmung; nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt (Ende der Befasstheit).
§ 14 StPO; § 453 Abs. 2 StPO; § 453b StPO; § 462a Abs. 1 StPO
1. Das Befasstsein der Strafvollstreckungskammer eines Landgerichts endet mit der Beschlussfassung über die Verlängerung der Bewährungszeit, wenn die Freiheitsstrafe in einer Vollzugsanstalt, welche im Zuständigkeitsbereich eines anderen Landgerichts liegt, vollstreckt wird.
2. Dass gegen diese Beschlüsse weiterhin die Beschwerde möglich ist, ist unerheblich. Auch der Eintritt der Rechtskraft ist insoweit unerheblich. Anderenfalls könnten diejenigen Sachen, die durch einen Beschluss beschieden werden, der mit der einfachen Beschwerde angreifbar ist, nur nach Durchlaufen des Beschwerdeverfahrens abschließend entschieden werden, was dem Sinn der Konzentrationsregeln zuwiderliefe.
467. BGH 4 StR 2/17 – Beschluss vom 15. März 2017 (LG Detmold)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
468. BGH 4 StR 32/17 – Beschluss vom 15. März 2017 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
469. BGH 4 StR 350/16 – Beschluss vom 28. März 2017 (LG Hagen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
470. BGH 4 StR 403/16 – Beschluss vom 14. März 2017 (LG Dortmund)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
471. BGH 4 StR 52/17 – Beschluss vom 28. März 2017 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
472. BGH 4 StR 53/17 – Beschluss vom 15. März 2017 (LG Görlitz)
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkreter Gefährdungserfolg: „Beinaheunfall“; bedingter Schädigungsvorsatz; Konkurrenzen).
§ 315b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3 StGB; § 315 Abs. 3 Nr. 1b StGB; § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB
473. BGH 4 StR 405/16 – Beschluss vom 1. März 2017 (LG Zweibrücken)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
474. BGH 4 StR 422/15 – Beschluss vom 14. Februar 2017 (OLG Oldenburg)
BGHSt; Führen eines Kraftfahrzeuges nach Cannabiskonsum (0,5 Promille-Grenze; Fahrlässigkeit: Maßstab); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Rückschluss auf sorgfaltswidriges Verhalten bei Fehlen gegenläufiger Beweisanzeichen).
§ 24a Abs. 2 und 3 StVG; § 261 StPO
475. BGH 4 StR 525/16 – Beschluss vom 15. März 2017 (LG Bochum)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
476. BGH 4 StR 526/16 – Beschluss vom 29. März 2017 (LG Baden-Baden)
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot).
§ 46 Abs. 3 StGB
477. BGH 4 StR 552/16 – Beschluss vom 15. März 2017 (LG Halle)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
478. BGH 4 StR 599/16 – Beschluss vom 14. März 2017 (LG Stendal)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO