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HRRS-Nummer: HRRS 2017 Nr. 448

Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner

Zitiervorschlag: BGH, 1 StR 1/17, Beschluss v. 07.03.2017, HRRS 2017 Nr. 448


BGH 1 StR 1/17 - Beschluss vom 7. März 2017 (LG Stuttgart)

Aufrechterhaltung der Beschlagnahme für einen befristeten Zeitraum (Eröffnung des Insolvenzverfahrens).

§ 111i Abs. 2 StPO

Leitsatz des Bearbeiters

Der Umstand, dass über das Vermögen der Nebenbeteiligten das Insolvenzverfahren eröffnet ist, steht einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO nicht entgegen.

Entscheidungstenor

Die Revision der Nebenbeteiligten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30. Mai 2016 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

Der Umstand, dass über das Vermögen der Nebenbeteiligten das Insolvenzverfahren eröffnet ist, steht einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 60/14, BGHSt 60, 75; Beschluss vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171).

HRRS-Nummer: HRRS 2017 Nr. 448

Externe Fundstellen: NStZ-RR 2017, 180

Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner