HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Jul./Aug. 2010
11. Jahrgang
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Schrifttum

Michael Bohlander. Principles of German Criminal Law. Studies in International and Comparative Criminal Law. Volume 2. Hart Publishing, 244 S., GBP 28,50, Cambridge 2009.

Die principles of german criminal law sind, soweit ersichtlich, die einzige zusammenhängende und nicht auf Einzelfragen beschränkte Darstellung zum deutschen Strafrecht in englischer Sprache. Bohlander, der bereits das Strafgesetzbuch in die englische Sprache übersetzt hat, versteht das Werk als Ergänzung hierzu. Es ist aber mehr als das. Die Frage, ob es sich für einen deutschen Strafjuristen lohnt, Bohlanders Werk zu lesen, kann nahezu uneingeschränkt bejaht werden. Zum einen, weil die englische Sprache eine neue Perspektive auf vertraute Inhalte eröffnet. Zum anderen, weil der Vergleich mit dem angelsächsischen Strafrecht den Blick für Besonderheiten des deutschen Strafrechts schärft. Für Juristen, die deutsches Strafrecht zuweilen Personen erläutern müssen, deren Rechtsverständnis angelsächsisch geprägt ist, kann dies hilfreich sein.

Das Buch ist in insgesamt 11 Teile gegliedert. Das auf eine Einleitung folgende zweite Kapitel (Basic Concepts and Terminology: An Overview) enthält grundlegende Ausführungen zum deutschen Strafrecht und seinen Begrifflichkeiten. Die folgenden sieben Kapitel widmen sich

dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs. Der dreistufige Deliktsaufbau wird ebenso erläutert wie die Grundsätze des strafbaren Versuchs oder die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme. Bohlander lässt kurze Beispiele in die Darstellung zuweilen recht trockener AT-Fragen einfließen und zitiert vergleichend aus Entscheidungen britischer Gerichte. Trotz der gestrafften und im Vergleich zu deutschen Lehrbüchern erfreulich kurzen Darstellung entsteht nicht der Eindruck, dass Informationen fehlen. Die letzten drei Kapitel behandeln mit den Delikten gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gegen das Eigentum Straftaten aus dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuches. Die Darstellung beschränkt sich hier im Wesentlichen auf eine Wiedergabe der einschlägigen Strafvorschriften, wobei jedoch ergänzende Erläuterungen insbesondere zum Zweck der Normen vorhanden sind. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit einzelnen Tatbestandsmerkmalen oder gar streitigen Fragen findet jedoch nicht statt.

Fazit: Die principles of criminal law sind sicherlich geeignet, Juristen anderer Rechtsordnungen grundlegende Kenntnisse des deutschen Strafrechts zu vermitteln. Für deutsche Strafjuristen sind sie interessant zu lesen und vermitteln darüber hinaus ein Gefühl für die englische Rechtsterminologie. Wünschenswert wäre - vielleicht in einem separaten Band - eine vergleichbare Darstellung zum Strafrecht BT.

RA Dr. Markus Adick, Bonn