Alle Ausgaben der HRRS, Aufsätze und Anmerkungen ab dem Jahr 2000.
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Besprechung: Dr. Yannic Hübner, Schluss mit der Strafzumessungslösung! - Besprechung von EGMR HRRS 2020 Nr. 1163 (Akbay u.a. gegen Deutschland)
,
HRRS 11/2020, S. 441 ff.
...ben wurde. Von Anfang an war es die verwitwete Ehefrau des Verurteilten A., die als Beschwerdeführerin das Verfahren führte.
Der Gerichtshof legt bei Fragen der Beschwerdebefugnis gem. Art. 34 EMRK gerade in solchen Konstellationen, wenn das eigentliche Opfer noch vor Beschwerdeeinlegung stirbt, einen grundsätzlich restriktiven Maßstab an, indem er im Wesentlichen eine unmittelbare Auswirku...
Aufsatz: Prof. Dr. Frank Saliger und Wiss. Ass. Dr. Karsten Gaede, Rückwirkende Ächtung der Auslandskorruption und Untreue als Korruptionsdelikt - Der Fall Siemens als Startschuss in ein entgrenztes internationalisiertes Wirtschaftsstrafrecht? ,
HRRS 2/2008, S. 57 ff.
...Die autonome, also nicht vom Vorverständnis eines bestimmten Nationalstaates ausgehende Auslegung ist ein ganz allgemeines völkerrechtliches Phänomen, das dem Strafrechtler von der Auslegung der EMRK bekannt ist.[9] Wenn das Völkerrecht nicht ausnahmsweise selbst auf nationales Recht zurückverweist, wie es etwa in Art. 5 I lit. c EMRK partiell der Fall ist, [10] prägt es seine Begriffe eigen...
Aufsatz: Dr. Momme Buchholz, Die Selbstbelastungsfreiheit im Lichte der EU-Richtlinie 2016/343 vom 9.3.2016,
HRRS 11/2018, S. 457 ff.
... auszusagen", spricht § 115 Abs. 3 StPO bereits von einem dahingehenden Recht. Immerhin ist die Selbstbelastungsfreiheit in den ins nationale Recht transformierten Menschenrechtskodifikationen der EMRK und des IPbpR geregelt.[9] Dabei ist die Auslegung der innerstaatlich im Rang eines einfachen Gesetzes geltenden EMRK durch den EGMR als Ausgestaltung und Konkretisierung bei der Anwendung des nemo...
Aufsatz: Dr. Andreas Mosbacher, Praktische Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung vom 4. Mai 2011 ? 2 BvR 2365/09 u. a. - HRRS 2011 Nr. 488
,
HRRS 6/2011, S. 229 ff.
...ei der Beurteilung der Schwere auf die rechtswidrige Tat, nicht auf die persönliche Schuld des Täters).
b) Psychische Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG
Um den Anforderungen der EMRK weitestgehend zu entsprechen, darf bei Entscheidungen nach Fallgruppe 2 Sicherungsverwahrung oder deren Fortdauer nur angeordnet werden, wenn der Betroffene an einer psychischen Störung im Sinne v...
Anmerkung: Christoph Henckel, Verbesserter Schutz für Zeugen und Angeklagte durch veränderte Auslegung des § 252 StPO? - Anmerkung zu BGH HRRS 2014 Nr. 879 ,
HRRS 12/2014, S. 482 ff.
...g des Richters zurückgegriffen werden dürfe.[17]
Schließlich wird kritisiert, dass durch eine Ausnahme vom Verwertungsverbot das Konfrontationsrecht des Angeklagten nach Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK umgangen würde. Durch sein Zeugnisverweigerungsrecht könne sich der Zeuge einer kontradiktorischen Befragung durch die Verteidigung in der Hauptversammlung entziehen. Gleichzeitig könne aber sei...
Aufsatz: Prof. Dr. Erol Pohlreich, Mit dem Zweiten sieht man schlechter - Plädoyer für die Verfassungswidrigkeit von § 362 Nr. 5 StPO,
HRRS 5/2023, S. 140 ff.
...ahren auf diesen Widerspruch hingewiesen worden war.
6. Internationale Rechtsentwicklung
Wenn Befürworter der Neuregelung auf das englische Strafverfahrensrecht oder das 7. Zusatzprotokoll zur EMRK verweisen[140] und damit der Sache nach eine eindeutige internationale Rechtsentwicklung behaupten, führt dies in die Irre. Die internationalen Entwicklungstendenzen weisen keineswegs eindeutig in...
Aufsatz: Dr. Kersten Höft, § 76a Abs. 4 StGB – Ein neues und verfassungswidriges Instrument im deutschen Vermögensabschöpfungsrecht,
HRRS 5/2018, S. 196 ff.
...Charakter zu – auch wenn im Bereicherungsrecht lediglich Ansprüche ausgeschlossen werden und ein von der Einziehung Betroffener darüberhinausgehend Vermögenswerte verliert.
ee) Vorgaben der EMRK und Rechtsprechung des EGMR
Auch die Vorgaben der EMRK und die Rechtsprechung des EGMR legen die Ablehnung eines Strafcharakters der non-conviction-based confiscation nahe.
Zwar genießt die EM...
Aufsatz: Maximilian Pichl, Zugang zum staatlichen Wissen - Ermittlungspflichten im NSU-Komplex
,
HRRS 3/2016, S. 142 ff.
...?
S. 143 (Heft 3/2016)
?
Rechtsprechung des EGMR zu staatlichen Ermittlungspflichten im Hinblick auf Konventionsverstöße gegen Art. 2 (Recht auf Leben) und 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) EMRK rekonstruiert (III.) Abschließend wird erörtert, inwieweit die Rechtsprechung auf den NSU-Komplex anwendbar ist und ob hieraus Aufklärungspflichten begründet werden, die über die nationalen Sa...
Aufsatz: Prof. Dr. Klaus Riekenbrauk/Prof. Dr. Gaby Temme, Psychosoziale Prozessbegleitung – eine Gefährdung der Beschuldigtenrechte?,
HRRS 2/2022, S. 74 ff.
... entsprechend zugeordnet.
1. Strafrecht
Als eines der Hauptargumente wird vorgebracht, die Regelung zur psychosozialen Prozessbegleitung verstoße gegen die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK[22]: Die Beiordnung aufgrund der Verletzteneigenschaft und der besonderen Schutzbedürftigkeit erfolge zu einem Zeitpunkt, bei dem die Täter*innenschaft noch gar nicht rechtskräftig festgestellt ...
Anmerkung: Professor Dr. Sabine Swoboda, Die Pflicht zur rahmenbeschlusskonformen Auslegung im deutschen Strafverfahren
Die Europäische Beweisanordnung als Interpretationsvorgabe für die Beweisverwertung. - Anmerkung zu BGH 1 StR 310/12 - Beschluss vom 21. November 2012 (LG Hamburg) = HRRS 2013 Nr. 314,
HRRS 1/2014, S. 10 ff.
...r aufgezeichneten Telefongespräche und das Verlesen der übersetzten Gesprächsprotokolle in der Hauptverhandlung wandte sich die Verteidigung der Angeklagten mit einer Fairnessrüge gem. Art. 6 I EMRK. Als die Hamburger Staatsanwaltschaft das Rechtshilfeersuchen an die tschechischen Behörden stellte, hätten die Voraussetzungen für die Gewährung bilateraler Rechtshilfe auf der Grundlage von A...
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