HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Dezember 2023
24. Jahrgang
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Aufsätze und Entscheidungsanmerkungen

Laudatio auf Regina Rick

Aus Anlass der Verleihung des Preises "pro reo" im Rahmen des 40. Herbstkolloquiums der AG Strafrecht (DAV)

Von Rechtsanwältin Carolin Arnemann, München[*]

Vorbemerkung des Herausgebers

HRRS widmet sich seit fast 25 Jahren der Dokumentation höchstrichterlicher Rechtsprechung, in gleicher Weise aber auch dem wissenschaftlichen Diskurs. Zu diesem gehört auch gelegentlich die Lobpreisung einzelner Juristen. Sie vollzieht sich traditionell vor allem in Geburtstagsehrungen, Nachrufen, Gedächtnisausgaben und Festschriften. Deshalb fällt es nicht aus dem Rahmen, wenn wir durch die nachfolgende Veröffentlichung der Laudatio von Carolin Arnemann für Regina Rick den Blick auf eine Anwaltskollegin werfen, die in einem Rechtsgebiet Herausragendes geleistet hat, das durch die willkürliche Praxis der Instanzgerichte zu einem ausgetrockneten Ödland verkommen ist – dem Recht der Wiederaufnahme. Noch nie zuvor ist in der Geschichte des Freistaats Bayern ein (sogar zweimal ausgesprochener) Schuldspruch wegen Mordes in einer Wiederaufnahme durch einen die erwiesene Unschuld begründenden Freispruch ersetzt worden. Die Redaktion und der Herausgeber von HRRS schließen sich den Glückwünschen an Regina Rick zu der am 11. November 2023 erfolgten Verleihung des pro-reo-Preises an.

Liebe Frau Kollegin Rick, liebe Regina, meine Damen und Herren!

Sabine Rückert begann ihre Laudatio für Hubert Gorka 2011 mit den Worten, dass Geduld der lange Atem der Leidenschaft ist. Und auch heute wird der pro-reo-Preis einer Preisträgerin überreicht, die Leidenschaft, vor allem aber langen Atem bewiesen hat. Entsprechend freue ich mich, heute vor Ihnen zu stehen, um das bemerkenswerte und unermüdliche Engagement von Dir, liebe Regina, im sog.

Badewannenmord zu würdigen. zehn Jahre hat Regina Rick für die Unschuld ihres Mandanten Manfred Genditzki gekämpft. Und es war ein Kampf. Aber er hat sich gelohnt.

Was war passiert? Die Staatsanwaltschaft München II warf Manfred Genditzki vor, am 28. Oktober 2008 Lieselotte Kortüm ertränkt zu haben. Genditzki soll die alte Dame nach erster Vermutung der Staatsanwaltschaft getötet haben, um zu vertuschen, dass er Geld unterschlagen habe, um private Schulden von 8.000 Euro zu tilgen. Im Februar 2009 kam Genditzki in Untersuchungshaft. Nachdem sich in der Hauptverhandlung herausstellte, dass kein Geld fehlte, schwenkte die Staatsanwaltschaft schließlich um und konstruierte einen Streit, in dessen Verlauf Genditzki die Frau geschlagen und sie getötet haben soll, um diese Körperverletzung zu verdecken. Das Schwurgericht verurteilte ihn daraufhin 2010 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

Wegen des Austausches der Bezugstat ohne entsprechenden gerichtlichen Hinweis – also Körperverletzung statt Vermögensdelikt – hob der BGH das Urteil auf die Verfahrensrüge hin

auf und verwies das Verfahren zurück. Das Märchen vom mordenden Hausmeister, wie Gisela Friedrichsen es 2018 in der WELT nannte, ging weiter: In der erneuten Hauptverhandlung, in der der in jeder Hinsicht großartige Kollege Prof. Widmaier ein letztes Mal in der Instanz verteidigt hatte, wurde Genditzki erneut wegen Mordes verurteilt. Wieder ging die Kammer von einem durch nichts belegten Streit aus, in dessen Folge Genditzki die alte Dame in ihrer Badewanne ertränkt haben soll. Das Urteil blieb in der Revision diesmal unbeanstandet.

Regina Rick reichte 2019 einen Wiederaufnahmeantrag ein, gestützt auf neue Gutachten und eine neue Zeugenaussage. Ermöglicht wurden diese erholten neuen Gutachten durch Spenden. Und was passierte? Was wohl am häufigsten mit Wiederaufnahmeanträgen passiert: auch dieser Antrag wurde durch das Schwurgericht, das Genditzki am 7. Juli 2023 wohlgemerkt letztlich freisprach, als unzulässig verworfen. Und wie im Fall Rupp, auf den ich gleich noch zu sprechen kommen werde, war es das OLG München, v.a. der dortige Berichterstatter, der sich diesen Fall genauer ansah und letztlich den Beschluss des Landgerichts glücklicherweise korrigierte. Bitter, wenn Glück im Rechtstaat erforderlich wird, um Recht zu bekommen. Und ein Beleg dafür, dass es in der Justiz keinerlei Fehlerkultur zu geben scheint.

Ein Justizskandal, bedingt durch "kumulative Fehlleistungen", wie die Schwurgerichtsvorsitzende beim Freispruch ausführte. Ein Justizversagen, das das Leben eines Mannes und einer Familie, zum Alptraum machte. Weil aus einem Unfall ein Mord gemacht worden war. Weil Kontrollinstanzen in einer polizeiaffinen Justiz versagt haben. Weil ein Hausmeister zum Mörder stilisiert wurde. Was dazu führte, dass Genditzki bei der Geburt seiner jüngsten Tochter nicht dabei war. 13 Jahre allein ihres Lebens verpasst hat.

Regina Rick hat es geschafft, das Urteil zu Fall zu bringen, den unschuldigen Manfred Genditzki zum Freispruch zu führen. Sie hat seine Unschuld nachgewiesen, es geschafft zu belegen, was sie immer gesagt hat: dass es der größte Fehler bei der Suche nach der Wahrheit ist, sie mit der Unwahrheit zu begehen. Denn es stellte sich letztlich mittels eines Gutachtens aus dem Bereich der Thermodynamik heraus, dass der angenommene Todeszeitpunkt unzutreffend war. Und eine computergestützte biomechanische Simulation zeigte, dass die vermeintlichen Schläge letztlich ein Sturz, ein Haushaltsunfall beim Auswaschen verschmutzer Kleidung, waren.

Regina Rick hat an ihren Mandanten geglaubt, als Kollegen ihr schon rieten, es sein zu lassen. Sie stand vor den Toren der JVA, als Manfred Genditzki am 12. August 2022 nach 13 Jahren, 23 Wochen und sechs Tagen Haft, also 4916 Tage, in die Freiheit entlassen wurde. Und sie war es, die an ihrer Überzeugung festhielt, als ein Staatsanwalt sie quasi auslachte, als sie ihm die biomechanische Simulation präsentieren wollte, um einen Gutachtensauftrag der Staatsanwaltschaft und damit eine Kostenübernahme durch die Staatskasse zu erreichen. Dass es ihr dabei schier die Tränen der Wut in die Augen trieb, zeigt nicht nur eine sehr menschliche Seite, v.a. aber zeigt es, wie viel Leidenschaft in diesem Verfahren steckte.

Die Wiederaufnahme dieses Verfahrens war eine Notwendigkeit, vor allem aber war es weit mehr als Glück: es war die Leistung der Verteidigerin.

Die Wiederaufnahme ist statistisch gesehen – ja was eigentlich? Nicht existent? Es gibt in unserem ansonsten hoch gelobten Rechtstaat noch nicht einmal Statistiken darüber, wie viele Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich verlaufen.

Nicht nur deshalb ist die Wiederaufnahmepraxis ein trauriges Kapitel. Und auch der Gesetzgeber interessiert sich offenbar nur dafür, wenn es in Folge von Unterschriftenaktionen darum geht, die Wiederaufnahmemöglichkeiten zu Ungunsten von Freigesprochenen auszuweiten. Zuletzt in einer Hauruckaktion mit § 362 Nr. 5 StPO. Danach sollte die Wiederaufnahme zu Ungunsten eines Freigesprochenen möglich werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die doch noch eine Verurteilung wegen Mordes und anderer schwerster Straftaten ermöglichen.

Sie alle werden mitbekommen haben, dass das BVerfG diesen neuen Wiederaufnahmegrund erst vor wenigen Tagen für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt hat. Die Karlsruher Verfassungsrichter haben sich – wenn auch nicht einstimmig aber dennoch erfreulich klar – positioniert und zu Recht festgestellt, dass dieser vom Gesetzgeber eingeführte Wiederaufnahmegrund mit dem Mehrfachverfolgungsverbot und dem Rückwirkungsverbot unvereinbar ist. Dieser Gesetzesänderung, die auf dem sogenannten Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit beruhte, lag ein Einzelfall zu Grunde. Ein zweifellos furchtbares Verbrechen, die Ermordung einer jungen Frau.

Blickt man hingegen auf die Wiederaufnahme zu Gunsten des unschuldig Verurteilen, ist der Gesetzgeber seit Jahren, nein Jahrzehnten nicht tätig geworden. Dass diese Wiederaufnahmeanträge in der Regel scheitern, buchstäblich an der Zulässigkeitshürde abgeschmettert werden, das bleibt offenbar das Problem derer, die sich mit

Wiederaufnahmeverfahren beschäftigen. Und da spreche ich aus eigener Erfahrung, aus eigenem Frust.

Hier wäre der Gesetzgeber gut beraten, der materiellen Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen und die Hürden der Wiederaufnahme zu Gunsten des unschuldig Verurteilten endlich herabzusenken. Denn sonst bleibt dieser Rechtsbehelf, was er seit 1879 ist: ineffektiv – und vom Glück abhängig.

Ich weiß aus den Gesprächen mit Regina Rick, dass ihr die Tätigkeit für Manfred Genditzki viel Energie gekostet hat. Gegenüber der BUNTEN sagte sie, dass ihr Herz bei einer Geschichte wie der von Genditzki brechen würde, wenn sie noch eines hätte. Aber auch wenn die Tätigkeit an der Basis mit den Jahren abhärtet, ist doch auch klar, dass dieses Verfahren an die Substanz von Dir, liebe Regina, ging.

Dazu kommt, dass derartige Mandate nicht den Umsatz fördern, sondern gerade schmälern, weil sie zumeist unentgeltlich übernommen werden und sehr, sehr viel Zeit fordern. Aber Hartnäckigkeit, der Glaube an die Wahrheit und aufrichtige Hingabe an die Gerechtigkeit führten Regina Rick trotz aller Widerstände in die richtige Richtung, bis sie schließlich auch wissenschaftliche Bestätigung erhielt, für das, was ihr von Anfang an als wesentlicher Punkt erschien: die Todeszeitpunktbestimmung anhand der Wassertemperatur.

Die Tätigkeit in diesem Verfahren ist aber nur ein beeindruckender Meilenstein in der Karriere der Preisträgerin. Genauso erfolgreich und außergewöhnlich war ihre Verteidigung im Fall Rudi Rupp. Auch hier hat ein Mensch seine wiedererlangte Freiheit Regina Rick zu verdanken: Die Tochter des verschwundenen Bauern Rupp. Dieser und weiteren Familienmitgliedern war vorgeworfen worden, den Vater ermordet, zerstückelt und den eigenen Hunden zum Fraß vorgeworfen zu haben. Bis die völlig intakte Leiche aus einem verunfallten Autowrack aus der Donau geborgen werden konnte. Obwohl damit ausgeschlossen war, dass die Tatsachenfeststellungen des Urteils richtig waren, stellte sich die Staatsanwaltschaft auf den Standpunkt, dass tot nunmal tot ist und die "Tat" im Zweifel anders durchgeführt wurde. Ein weiteres erschreckendes Beispiel, dass Unschuldige in die Mühlen der Justiz geraten können. Und auch hier engagierte sich Regina Rick.

Jetzt rede ich viel über Wiederaufnahmeverfahren, über die seltenen Erfolge, von denen sich unsere Preisträgerin zwei spektakuläre auf ihre Fahnen schreiben kann. Aber Regina Rick beschäftigt sich nicht nur mit Wiederaufnahmeverfahren. Schon als Studentin und bei ihrer Nebentätigkeit als Abendsekretärin hatte sie ihre Affinität für das Strafrecht entdeckt.

Seit sie ihre Tätigkeit im Jahr 2000 aufnahm, ist sie in allen Bereichen des Strafrechts, aber auch im Verkehrsrecht tätig. Sie ist zudem eine engagierte Dozentin. Sie sehen: die Preisträgerin ist eine Frau, die von Überzeugung und Entschlossenheit geprägt ist. Sie kämpft für das, an was sie glaubt, Ungerechtigkeit und Widerstand treiben sie an. Und sie hat das Durchhaltevermögen, ihre Überzeugung bis zum Ende zu verfolgen. Und das übrigens, wie sie mir erzählte, schon seit ihrer Schulzeit.

Und die private Person Regina Rick? – Ihre Freunde beschreiben sie als temperamentvoll, mit einem kräftigen Sinn für Humor und der Fähigkeit, Klartext zu reden. Regina Rick liebt Schokosahne und Sauvignon Blanc, Krimis von Autoren wie Stieg Larsson und Wolf Haas. Die Leidenschaft für die Wahrheit begleitet die Preisträgerin also auch in der Freizeit.

Neben ihren zwei Kindern, auf die sie sehr stolz ist, ist ihre Rottweiler-Hündin Momo ihr Ausgleich. Beide entschlossen und Regina Rick wohl noch angriffslustiger als ihre Hündin. Regina Rick trainiert für den Halbmarathon – Sie merken auch hier wieder: Ausdauer, langer Atem, Entschlossenheit. Dafür wird sie auch im KollegInnenkreis geschätzt; alle Kollegen, mit denen ich gesprochen habe, haben Regina Rick in den höchsten Tönen gelobt. Für ihre kollegiale Art, ihren Teamgeist, für ihre akribische Aktenaufarbeitung, ihre Klarheit in der Sache, vor allem aber für ihren Kampfgeist, wenn sie Unrecht wittert. Und da agiert sie getreu der Devise: wo einer herkommt müssen zwei zurück. Dabei weiß Regina Rick auch, dass sie sich gerade als Frau in der klassischen Strafverteidigung Respekt verdienen muss. Und das hat sie – auf allen Ebenen der Justiz und auch im KollegInnenkreis.

Regina, Du hast mich gebeten, keine Lobhudelei zu betreiben, aber ich kann nicht anders, als dich für deine außergewöhnlichen Leistungen und für Deine unermüdliche Hingabe für Deine Überzeugung zu feiern. Für Leute wie Dich ist dieser Preis gemacht. Pro reo – für den Angeklagten. Oder wie Gerhard Strate Dich sieht: "die Lächelnde Hartnäckigkeit in Person. Eine Pallas Athene der gerechten Sache."

Du hast Dich – wie es auch die Jury des pro-reo-Preises sieht – in herausragender Weise für die Rechte der unschuldig Verurteilten eingesetzt und damit unseren Rechtsstaat aufrechterhalten. Kurzum: Du hast es so etwas von verdient, heute im Rampenlicht zu stehen. Ich gratuliere Dir herzlich!


[*] Die Verfasserin ist Strafverteidigerin in München.