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Gefundene Einträge: 162
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Anmerkung: Prof. Dr. Volker Haas, Anmerkungen zur Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung anlässlich des Vorlagebeschlusses des 2. Senats vom März letzten Jahres (2 StR 495/12) - Anmerkung zu BGH HRRS 2016 Nr. 71 ,
HRRS 4/2016, S. 190 ff.

...ößt die ungleichartige Wahlfeststellung gegen die Unschuldsvermutung, Art. 103 Abs. 2 GG ist lediglich von sekundärer Relevanz. Aus der im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 GG und in Art. 6 Abs. 2 EMRK verankerten Unschuldsvermutung[40] folgt, dass bei Ausschöpfung aller Beweismittel im Falle eines "non liquet" nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" freizusprechen ist. Die Auferlegung einer Verda...

Aufsatz: Maria Martina Risse, Die Anwendbarkeit von EU-Grundrechten im prozessualen und materiellen Strafrecht,
HRRS 3/2014, S. 93 ff.

...e Kommission und dem Generalanwalt teilen sie die Auffassung, dass die Charta für das schwedische Gericht nicht anwendbar ist, sondern ausschließlich nationales Verfassungsrecht und eventuell die EMRK.[45] Schließlich sei hier der Zusammenhang zwischen dem angewendeten Unionsrecht S. 97 Heft 3/2014 und dem Handeln Schwedens gering und eventuell zu gering, um ein eindeutig feststellba...

Aufsatz: Dr. André Graumann, Die gesetzliche Regelung von Absprachen im Strafverfahren ,
HRRS 3/2008, S. 122 ff.

...essspezifisch über die Verteidigungsrechte und das faire Verfahren zu begründen, vgl. Gaede, Fairness als Teilhabe ? Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteitigung gemäß Art. 6 EMRK (2007), S. 405 f., 606 f., 629. [17] Vgl. BGHSt 36, 210. [18] BGHSt 36, 210 (212 und 216). [19] BGHSt 38, 102 [20] BGHSt 43, 195 (210). [21] BGHSt 45, 227 (228); BGH StV 2004, 4...

Besprechung: Dr. Peter Kasiske, Polizeiliche Vernehmung ohne Pflichtverteidiger statt unverzüglicher Vorführung vor den Haftrichter - Besprechung von BGH HRRS 2014 Nr. 1114 ,
HRRS 2/2015, S. 69 ff.

...dem Widerspruch des Verteidigers als Zeugen vernommen. Mit der Revision rügte die Verteidigung einen Verstoß gegen §§ 163a Abs. 3 StPO, 136 Abs. 2, 141 Abs. 3 S. 2 StPO und Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK, weil die Vernehmungen durch Polizei und Haftrichter ohne vorherige Beiordnung eines Pflichtverteidigers stattgefunden hatten. Der Rüge blieb vor dem 5. Strafsenat des BGH der Erfolg versagt. I...

Aufsatz: Dr. Nina Nestler, Zur Reichweite von § 73d StGB: Der erweiterte Verfall vor neuen Legitimationsdefiziten?,
HRRS 12/2011, S. 519 ff.

...zwei Kategorien von Einwendungen vor: Die erste Gruppe betrifft den (fraglichen) Strafcharakter[13] der Rechtsfolge sowie daran anknüpfend Verstöße gegen die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK[14] bzw. das Schuldprinzip[15] . Die Vorschrift führe faktisch zu einer im Strafprozess unzulässigen Beweislastumkehr.[16] Der zweite Komplex von Einwänden knüpft an eine Verletzung grundrechtl...

Aufsatz: Dr. Mirja Feldmann, Lösungsansätze für das Problem platzender Prozesse wegen Ruhestandes, Schwangerschaft, Elternzeit etc. - Ein zweistufiges Modell mit Flexibilisierungsmöglichkeit ,
HRRS 10/2018, S. 395 ff.

...traditioneller Vorstellung[28] – nicht öffentlich kontrolliert werden. Dieser Aspekt wird auch in der Rspr. des EGMR betont, wonach das Recht auf eine öffentliche Verhandlung nach Art. 6 Abs. 1 EMRK ein Recht auf eine mündliche Verhandlung nach sich zieht, es sei denn es liegen außergewöhnliche Umstände vor, die ein Absehen hiervon rechtfertigen[29]. Insofern dient die Mündlichkeit also d...

Aufsatz: Dr. Momme Buchholz/Arne Haupt/Stefan Kinzel, Strafbarkeitsrisiken des Verteidigers – ein Überblick für Berufseinsteiger,
HRRS 1/2022, S. 18 ff.

...problematische Abgrenzung von Strafverteidigung und Strafvereitelung wird durch die ambivalente Stellung des Verteidigers bedingt: Einerseits hat dieser seine Beistandspflicht (Art. 6 Abs. 3 lit. C EMRK; § 137 StPO) zu erfüllen, die beinhaltet, die Grenzen zulässiger Verteidigung zu Gunsten des Mandanten vollständig auszuschöpfen. Andererseits hat der Strafverteidiger (jedenfalls nach der her...

Aufsatz: Judith Lutz, Die Kriminalisierung des Sports – Anti-Doping-Maßnahmen des Strafrechts und der Sportverbände im Vergleich ,
HRRS 1/2016, S. 21 ff.

...tatbestandes des Selbstdopings, ebenso die verschärfte Besitzstrafbarkeit durch das AntiDopG, wirft im Zusammenhang mit der Verfahrensmaxime nemo tenetur se ipsum accusare, vgl. Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK[61], § 14 Abs. 3 lit. g IPbpR, §§ 136 Abs. 1 S. 2, 136a StPO, einige Fragen auf. Diesem Grundsatz zufolge ist der beschuldigte Sportler nicht verpflichtet, zu seiner Strafverfolgung durch aktive...

Aufsatz: Stephan Schlegel, "Online-Durchsuchung light"? Die Änderung des § 110 StPO durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung,
HRRS 1/2008, S. 23 ff.

...mmener Durchsuchungs- und Beschlagnahmevorschriften nicht singulär. [14] So ließ auch der EGMR eine vergleichbare Vorgehensweise im österreichischen Recht in einer neueren Entscheidung zu Art. 8 EMRK zu.[15] Der Begriff "law" in Art. 8 Abs. 2 EMRK umfasst auch eine solche Auslegung des nationalen Prozessrechts durch die nationalen Gerichte. Weitaus umstrittener war, ob die Beschlagnahmregel...

Aufsatz: Prof. Dr. Frank Meyer, Whistleblowing – Zwischen Selbstregulierung und effektiver Rechtsdurchsetzung Ein Beitrag zur Reform des Hinweisgeberschutzes,
HRRS 8/2018, S. 322 ff.

...Einbeziehung der staatlichen Verwaltung oder konzentriert auf die Privatwirtschaft. Auch der EGMR hatte sich bereits mit dem Whistleblowing unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit gem. Art. 10 EMRK zu befassen.[6] Verfolgen Hinweisgeber ein Anliegen im öffentlichen Interesse, sollen sie Schutz vor Kündigung und Strafverfolgung genießen, vorausgesetzt, sie haben sich zuvor intern um Abhilfe...

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