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HRRS
Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht
November 2010
11. Jahrgang
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Meyer-Goßner, Lutz : StPO, 53., neu bearbeitete Auflage, 2328 Seiten, in Leinen, 76 €, C.H. Beck, München 2010
Soeben ist die 53. Auflage des Kommentars zur StPO von Meyer-Goßner erschienen. Das Werk, bei dem neben Lutz Meyer-Goßner erneut Jürgen Cierniak die Bearbeitung zahlreicher Vorschriften übernommen hat, befindet sich bezüglich Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung durchgehend auf dem Stand vom 1. April 2010. Im Vergleich zur Vorauflage stieg die Seitenanzahl um 70 Seiten auf nunmehr 2328 Seiten an und liefert auf dem zur Verfügung stehenden knappen Raum ein Höchstmaß an Informationen und zahllose weiterführende Hinweise auf Entscheidungen und Literaturstellen.
Seit dem Erscheinen der 52. Auflage im vergangen Jahr wurden seitens des Gesetzgebers tiefgreifende Änderungen in der StPO vorgenommen, die allesamt in die nunmehr erschienene Neuauflage eingearbeitet wurden. Dazu gehört das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts ebenso, wie das 2. Opferrechtsreformgesetz oder das Gesetz zur Verfolgung der Verbreitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten. Zudem wurde das Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren, das im Rahmen der letzten Auflage noch als Ergänzungsheft beigefügt war, mit in die Kommentierung eingearbeitet.
Die Strafprozessordnung wurde im vergangenen Jahr in einem Umfang umgestaltet, der engmaschige Kommentar-Neuauflagen geradezu unerlässlich macht. Nicht ohne Grund erscheint der für die tägliche Praxis aller mit dem Strafrecht befassten Personenkreise unabdingbare "Meyer-Goßner" zwischenzeitlich jährlich und ist und bleibt zu Recht ein Standardwerk der strafrechtlichen Literatur. In gewohnt kompakter und präziser Art gelingt es den beiden Autoren, dem Leser einen umfassenden Überblick über den derzeitigen Stand in Literatur sowie Rechtsprechung zu geben. Dies erleichtert die tägliche Praxisarbeit in besonderer Weise. Trotz erheblicher Detailfülle geht aber nie der Blick auf die grundlegenden Strukturen und Zusammenhänge in der StPO verloren. Dies verdankt der Kommentar seinen Autoren sowie deren gestraffter, sorgfältiger Durchdringung und Darstellung der aktuellen Entwicklungen in Wissenschaft und Praxis. Durch die weiterführenden Hinweise bzw. Nachweise gelingt es den Autoren gleichzeitig, dem Praktiker alles Notwendige für weitergehende Recherchen an die Hand zu geben. Zwar kann ein Kurzkommentar bezüglich Einzelfragen nicht das Gleiche leisten, wie ein mehrbändiger Großkommentar. Allerdings ist auch die
53. Auflage derart umfangreich, dass der "Meyer-Goßner" zu weit mehr dient, als nur zur "ersten Orientierung". Nicht zuletzt auch deshalb hat sich der Kommentar seit Jahren auf dem Markt etabliert und zur unverzichtbaren Arbeitshilfe in der täglichen Praxis entwickelt. Dazu trägt natürlich die vollständige Erfassung aller einschlägigen veröffentlichten Rechtsprechungs-Entscheidungen ebenso bei, wie die der nicht öffentlichen BGH-Entscheidungen und der bedeutsamen wissenschaftlichen Literatur.