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§ 338 Nr. 5 StPO; § 247 StPO

Absolute Revisionsgründe (Anwesenheit des Angeklagten; Entfernungsbeschluss; Augenscheinnahme; Beruhen).

§ 46 Abs. 3 StGB; § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 176 StGB; § 177 StGB

Doppelverwertungsverbot bei sexueller Nötigung, Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindesmissbrauch (Degradierung zum Objekt; Vertrauensmissbrauch); moralisierende Strafzumessungsgründe.

§ 15 StGB; § 16 StGB; § 177 Abs. 2 StGB; § 261 StPO

Vergewaltigung (erst im Verlaufe des Geschlechtsverkehrs einsetzende Gewalt; schutzlose Lage; Vorsatz); Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; Glaubhaftigkeitsanalyse der Aussage des Hauptbelastungszeugen - Aussage gegen Aussage; Hinzuziehung eines aussagepsychologischen Sachverständigen - Unwahrhypothesen; Aussagekonstanz).

1. Auch eine erst im Verlaufe des Geschlechtsverkehrs einsetzende Gewaltanwendung, mit der die Fortsetzung des Geschlechtsverkehrs gegen nun erst beginnenden Widerstand des Opfers erzwungen wird, genügt für die tatbestandliche Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und Nötigungserfolg (BGH GA 1970, 57). 2. Eine schutzlose Lage besteht für das Opfer regelmäßig dann, wenn es sich dem Täter allein gegenübersieht und auf fremde Hilfe nicht rechnen kann, wobei es allerdings eines gänzlichen Beseitigens jeglicher Verteidigungsmöglichkeit nicht bedarf (BGHSt 44, 238, 232; vgl. weiter BGHSt 45, 253, 257 ff.). Dass sich das vermeintliche Tatopfer möglicherweise stärker als geschehen hätte wehren können, steht der Annahme der Schutzlosigkeit nicht entgegen.

§ 261 StPO; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO

Beweiswürdigung; Nichteinhaltung einer Wahrunterstellung (keine Ablehnung des Beweisantrages durch das Revisionsgericht).

§ 73 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 73a StGB; § 25 Abs. 2 StGB

Verfall (Wertlosigkeit erlangter Forderungen); Verfall von Wertersatz (Zurechnung über Mittäterschaft).

Die Anordnung des Verfalls von Wertersatz nach § 73a StGB setzt voraus, dass der Angeklagte unmittelbar aus der Tat wirtschaftlich etwas erlangt hat, also wenigstens die wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über den Verkaufserlös hatte. Nach den Grundsätzen der Mittäterschaft ist eine Zurechnung gegenüber dem Angeklagten selbst dann möglich, wenn der Angeklagte die Geldbeträge lediglich für seinen Mittäter in Empfang genommen und in voller Höhe an diesen weitergeleitet hätte, sich die Beteiligten aber darüber einig waren - was sich aus den Umständen ergeben kann -, dass zunächst der Angeklagte die wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über die Beträge erlangen sollte. In einem solchen Fall kann der Verfall von Wertersatz in voller Höhe gegenüber dem Angeklagten ausgesprochen werden, da von Gesamtschuldnerschaft auszugehen wäre.

§ 46 StGB; § 266 StGB

Strafzumessung bei Untreue (Mängel des Kontrollsystems; straferschwerender Pflichtenverstoß).

Bei Untreuehandlungen eines Angestellten führen Mängel im Kontrollsystem des geschädigten Unternehmens nur dann zu einer Strafmilderung, wenn nicht gleichzeitig ein straferschwerender Pflichtenverstoß vorliegt, z.B. der Missbrauch des dem Täter in seiner Person entgegengebrachten besonders hohen Vertrauens.

§ 52 StGB; § 53 StGB; § 240 StGB; § 255 StGB

Tateinheit (Beendigung einer der räuberischen Erpressung, handlungseinheitliche Nötigung); Tatmehrheit.

§ 21 StGB; § 46 StGB; § 64 StGB

Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit bei Betäubungsmittelkonsum; BtM-Auswirkungen; fehlerhaft unterlassene Prüfung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt.

Art. 6 Abs. 3 Buchst. e EMRK

Kein Anspruch des Nebenklägers auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchst. e EMRK.

Ein Nebenkläger hat keinen Anspruch auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchst. e EMRK.

§ 349 Abs. 2 StPO

Verwerfung der Revision als unbegründet.