Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen bzw. bandenmäßigen Steuerhinterziehung (§ 370a AO) - HRRS-Praxishinweis - Zugleich Anmerkung zu BGH 5 StR 85/04 - Beschluss vom 22. Juli 2004 (LG Wuppertal) = publiziert als HRRS 2004 Nr. 714. Von Wiss. Ass. Karsten Gaede (Zürich) Der noch junge und bereits auf Grund diverser Bedenken revidierte Verbrechenstatbestand des § 370a AO[1] ist nach einem Beschluss des - für die...
U.S. Supreme Court zum Konfrontationsrecht: Ohne Mitwirkung der Verteidigung kein Beweistransfer - also ein Meilenstein für die Beschuldigtenrechte? - Zur Entscheidung Crawford v. Washington, No. 02-9410 v. 8. März 2004, 74 CrL 412 (2004) = HRRS 2004 Nr. 690 (in diesem Heft) Von Prof. Dr. Susanne Walther LL.M, Köln I. Einführung Im Zuge der in Europa voranschreitenden Konstitutionalisierung des...
Rationalitätstendenzen im Revisionsrecht? Anmerkungen zur aktuellen BGH-Rechtsprechung von Rechtsanwalt Klaus-Ulrich Ventzke, Hamburg Eines musste sich die revisionsgerichtliche Rechtsprechung noch nie vorhalten lassen: Berechenbarkeit. Im ohnehin nicht einfachen Verhältnis des Revisionsverteidigers zu seinem ob der Unwägbarkeiten des Revisionsverfahrens strapazierten Mandanten existieren jedenfalls zwei Gewissheiten: Zum einen die notorisch niedrige Erfolgsquote von Angeklagtenrevisionen, zum anderen die weitgehende Unberechenbarkeit der Entscheidungspraxis...
S. 342 Heft 10 2004 Die Effektivierung der revisionsgerichtlichen Rechtskontrolle von Urteilsabsprachen durch die Unwirksamkeit des absprachebedingten Rechtsmittelverzichts - Zugleich Besprechung des Vorlagebeschlusses BGH, 3 StR 368/02, 415/02 v. 15. Juni 2004. Von Wiss. Ass. Karsten Gaede (Hamburg/Zürich) / RA Markus Rübenstahl, Mag. iur. (Karlsruhe) Die Abhandlung spricht sich für die vom dritten Strafsenat angestrebte Unwirksamkeit des absprachebedingten Rechtsmittelverzichts...
Zur Rechtsprechung des EGMR in Sachen "Hörfalle" (Reihe strafprozessuale Leitfälle zur EMRK) Von Frau Oberassistentin Dr. Daniela Demko (LLM), Zürich A. Einleitung Die Verpflichtung zur Gewährleistung der Menschenrechte der EMRK richtet sich an die Mitgliedstaaten als Vertragspartei der Konvention[1], wobei jeder Mitgliedstaat die völkerrechtliche Verantwortung "für das Verhalten aller seiner verfassungsmäßigen, mit hoheitlicher Gewalt ausgestatteten Organe"[2] trägt. Die...
S. 411 Heft 12 2004 Das Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Strafverfahren Von Rechtsreferendar Stephan Schlegel, Leipzig * Erst seit dem StVÄG 1999[1] ist in § 147 Abs. 7 StPO ein Recht des Beschuldigten auf Erteilung von Auszügen und Abschriften aus den Verfahrensakten verankert. Der Beitrag gibt einen Überblick über dieses besondere Verfahrensrecht des Beschuldigten insbesondere unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des...
Die Ordnungswidrigkeit gem. § 24a Abs. 2 StVG nach dem Konsum von Cannabis Zugleich Besprechung von BVerfG, Az. 1 BvR 2652/03, Beschluss vom 21.12.2004 = HRRS 2005 Nr. 304 Von Dipl.-Jur. Martin Krause, München Der vorliegende Aufsatz beschäftigt sich unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts [1] vom 21.12.2004 mit der Frage, ob und wann sich...
S. 131 Heft 4 2005 Aufgedeckt! Muss der verdeckte Ermittler in der Hauptverhandlung aussagen? Verwertung der Ergebnisse eines verdeckten Ermittlers in der Hauptverhandlung im österreichischen Strafprozess - Zur Entscheidung OGH 13 Os 153/03 - Urteil vom 18. Februar 2004 (LGSt Graz) = HRRS 2005 Nr. 303 (in diesem Heft). Von Univ.-Ass. Dr. Christian Rosbaud , LL.M. (Salzburg) I. Einleitung Die...
S. 10 Heft 1 2005 (Nichts) Neues zum Missbrauch des Beweisantragsrechts Zugleich Besprechung des Beschlusses BayObLG 4St RR 22/04 vom 5.3.2004 (HRRS 2005 Nr. 2). Von Prof. Dr. Hans Kudlich, Univ. Erlangen. I. Mitten in die Diskussionen um die Schaffung eines (stärker) partizipatorischen Ermittlungsverfahrens,[1] dessen mögliche Anfälligkeit für "Störungen" bei der Sachverhaltsermittlungen - soweit neben anderen möglichen...
S. 52 Heft 2 2005 HRRS-Praxishinweis: Die Verfahrensverzögerung in der Praxis Von RiOLG Detlef Burhoff, Münster* Insbesondere Steuerstrafverfahren dauern wegen ihrer Komplexität häufig lange. Eine zu lange Verfahrensdauer kann gegen das Recht des Beschuldigten auf beschleunigte Erledigung des Verfahrens verstoßen (eingehend dazu Gaede wistra 04, 166). Der Verteidiger muss sich mit den damit zusam- S. 53 Heft 2 2005...