Alle Ausgaben der HRRS, Aufsätze und Anmerkungen ab dem Jahr 2000.
HRRS
Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht
Januar 2013
14. Jahrgang
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1. Wenn sich der Angeklagte durch den für ihn erschienenen Verteidiger verteidigen lassen will, verstößt die zwingende Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1 StPO wegen des unentschuldigten Fernbleibens des Angeklagten gegen Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c EMRK.
2. Auch wenn die nationalen Gesetzgeber der unentschuldigten Abwesenheit des Angeklagten in Rechtsmittelverfahren entgegenwirken können, dürfen sie eine solche Abwesenheit nicht durch einen Entzug des Rechts auf formelle Verteidigung sanktionieren.