HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

Januar 2013
14. Jahrgang
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Strafrechtliche/strafverfahrensrechtliche
Entscheidungen des BVerfG/EGMR/EuGH


Entscheidung

69. EGMR Nr. 30804/07 (5. Kammer) – Urteil vom 8. November 2012 (Neziraj v. Deutschland)

Verletzung des Rechts auf Verteidigerbeistand durch die Verwerfung der Berufung bei unentschuldigtem Fehlen des Angeklagten (Anwesenheitsrecht und Anwesenheitspflicht des Angeklagten; Verhältnismäßigkeit; Abwesenheitsverfahren; Gesamtbetrachtung; Distinguishing; Recht auf Verfahrensfairness).

Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 329 Abs. 1 StPO

1. Wenn sich der Angeklagte durch den für ihn erschienenen Verteidiger verteidigen lassen will, verstößt die zwingende Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1 StPO wegen des unentschuldigten Fernbleibens des Angeklagten gegen Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c EMRK.

2. Auch wenn die nationalen Gesetzgeber der unentschuldigten Abwesenheit des Angeklagten in Rechtsmittelverfahren entgegenwirken können, dürfen sie eine solche Abwesenheit nicht durch einen Entzug des Rechts auf formelle Verteidigung sanktionieren.