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HRRS2004Nr. 505

§ 244 Abs. 3, Abs. 4 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO

Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer durch einen Beweisantrag eingeforderten zu unrecht unterlassenen Beweiserhebung (Vortrag von Negativtatsachen; konkrete Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Urteils; Sachverständigenbeweis); Zurückweisung eines ergänzenden Vortrages wegen Verletzung der Begründungsfrist.

Es entspricht nicht den Anforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO an eine zulässige Verfahrensrüge, wenn eine Rüge der entgegen einem erhobenen Beweisantrag zu unrecht unterlassenen Beweiserhebung (hier: Vernehmung eines Sachverständigen) sich nicht mit Ausführungen des Urteils auseinandersetzt, die auf eine Beachtung des Beweisantrages schließen lassen können (gebotene konkrete Auseinandersetzung mit Umständen, die gegen die Richtigkeit des Revisionsvorbringens sprechen).

HRRS2004Nr. 819

§ 31 Nr. 1 BtMG

Strafrahmenmilderung nach § 31 BtMG (Aufklärungserfolg; wesentlicher Beitrag zur Aufklärung).

HRRS2004Nr. 692

§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 73a StGB; § 73d StGB; § 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 261 StPO

Unerlaubte Abgabe und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen); Verfall von Wertersatz und erweiterter Verfall (Erörterungsmangel; Überzeugungsbildung).

Die Anordnung des erweiterten Verfalls scheidet aus, wenn bestimmte Tatsachen die nicht nur theoretische Möglichkeit begründen, dass Vermögensgegenstände des Täters aus anderen Quellen als aus rechtswidrigen Taten stammen; es dürfen allerdings an die Überzeugungsbildung keine überspannten Anforderungen gestellt werden (BGHSt 40, 371, 373).

HRRS2004Nr. 412

§ 397 a Abs. 1 StPO

Beistand des Nebenklägers (Fortwirkung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens).

HRRS2004Nr. 972

Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; § 33a StPO

Rechtliches Gehör im Revisionsverfahren (Begründungspflicht; faires Verfahren).

HRRS2004Nr. 413

§ 64 StGB

Anordnung der Unterbringung einer Entziehungsanstalt (Hang: erforderliche Feststellungen; Ungenügen der Tendenz zum Betäubungsmittelmissbrauch; symptomatischer Zusammenhang).

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von einem Hang auszugehen, wenn eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung besteht, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben muss. "Im Übermaß" bedeutet, dass der Täter berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird. Eine Tendenz zum Betäubungsmittelmissbrauch ohne Depravation und erhebliche Persönlichkeitsstörung reicht daher nicht aus (BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 1).

HRRS2004Nr. 820

§ 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst. c AWV; Irak-Embargo; § 52 Abs. 1 2. Alt. StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 29 StGB

Verstoß gegen das Irak-Embargo gemäß § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst. c AWV (Konkurrenzen; Mittäterschaft).

HRRS2004Nr. 506

§ 349 Abs. 2 StPO

Verwerfung der Revision als unbegründet.

HRRS2005Nr. 365

§ 33a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK

Nachholung rechtlichen Gehörs.

HRRS2004Nr. 973

§ 66 StGB

Sicherungsverwahrung: Erwartbarkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten, Gefährlichkeit für die Allgemeinheit (Berücksichtigungsfähigkeit des Alters des Angeklagten und der Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs infolge möglicher Haltungsänderung).