HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht

April 2006
7. Jahrgang
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IV. Wirtschaftsstrafrecht und Nebengebiete


Entscheidung

338. BGH 4 StR 561/05 - Beschluss vom 10. Januar 2006 (LG Kaiserslautern)

Nicht auszuschließendes Strafverfolgungshindernis des fehlenden Strafantrages bei der Untreue zulasten einer GmbH (konkrete Existenzgefährdung für die Gesellschaft; ausreichende Darlegung einer Beeinträchtigung des Stammkapitels: Bilanzierung und Ausnahme).

§ 77 StGB; § 266 StGB; § 247 StGB

Zur Feststellung einer konkreten Existenzgefährdung einer GmbH bedarf es der Prüfung des Sachverhalts auf der Grundlage einer nach Zerschlagungswerten aufgestellten, die Abwicklungskosten und etwaige Sozialansprüche mit berücksichtigenden Bilanz. Allerdings kann die Aufstellung einer solchen Bilanz nach Zerschlagungswerten zur Feststellung eines Angriffs auf das Stammkapital einer GmbH dann entbehrlich sein, wenn sich die Gefährdung der Existenz oder der Liquidität der GmbH allein auf Grund des tatsächlichen Geschehensablaufs feststellen lässt.