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S. 112 Heft 3 2007 Die Begrenzung langer Untersuchungshaft: eine Rechtsprechungsanalyse PD Dr. Axel Dessecker, Wiesbaden und Göttingen * I. Fragestellung Untersuchungshaft als Zwangsmittel gegenüber Personen, für welche die Unschuldsvermutung gilt, steht unter dem Vorbehalt des menschen- und verfassungsrechtlich verankerten Übermaßverbots (§§ 112 I 2, 120 I 1 StPO). Eine wesentliche Ausformung ist die Vorschrift des § 121 StPO, nach der Untersuchungshaft von...

S. 139 Heft 4 2007 Zur Revisibilität der Fristenregelung des § 268 Abs. 3 S. 2 StPO - Anmerkung zu BGH 4 StR 452/06 [1] und 5 StR 349/06[2] Von Wiss. Ass. Dr. Friedrich von Freier , Universität Hamburg. Mit Beschluss vom 30. November 2006 ist der 4. Strafsenat einem zu diesem Zeitpunkt nur wenige Wochen alten obiter dictum des...

S. 143 Heft 4 2007 Zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit einer Doping-Besitzstrafbarkeit de lege ferenda - insbesondere gemessen am "Cannabis-Urteil" des BVerfG Von den Rechtsanwälten Markus Hauptmann und Markus Rübenstahl Mag. iur., Frankfurt * Die folgenden Ausführungen sollen (vorrangig am Beispiel der Besitzstrafbarkeit nach BtMG) aufzeigen, dass durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Strafbarkeit des Besitzes von Dopingmitteln auch in der Person des...

S. 154 Heft 4 2007 Die "Online-Durchsuchung". Technischer Hintergrund des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme Von Ulf Buermeyer, Berlin * Der Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zur sogenannten "Online-Durchsuchung"[1] hat ein lebhaftes Echo gefunden: Während einige der deutlichen Erinnerung des Senats an die eingriffsbegrenzende Funktion des Gesetzesvorbehalts für grundrechtsrelevante Ermittlungshandlungen zustimmten, forderten andere, die für das Strafverfahren...

S. 166 Heft 4 2007 Die "unwahre" Protokollrüge [1] Von Prof. Dr. Christian Fahl, Rostock I. Die bloße Protokollrüge "Bloße Protokollrügen sind unbehelflich"[2] - dieses Verdikt wird gemeinhin damit erklärt, dass das Urteil nicht auf der falschen Protokollierung, sondern nur auf einem Verfahrensfehler beruhen könne.[3] Mit dem bloßen Hinweis auf einen sich aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ergebenen Verfahrensfehler kann die...

Die Verantwortlichkeiten von Vertragsstaaten nach der Völkermordkonvention Besprechung zum Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 26. Februar 2007 in der Sache "Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide (Bosnia and Herzegovina v. Serbia and Montenegro)"[1] Von Wiss. Referent Dr. Frank Meyer, LL.M. (Yale), Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg...

Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen den Richtervorbehalt Zugleich eine Anmerkung zum Urteil des BGH vom 18. April 2007 (5 StR 546/06 = BGH HRRS 2007 Nr. 463) Von Wiss. Ass. Dr. Janique Brüning, Bucerius Law School, Hamburg I. Einleitung Das Urteil des BVerfG vom 20. Februar 2001[1] hat die Entwicklung des Richtervorbehalts spürbar gestärkt, indem es die Entscheidung...

S. 255 Heft 6 2007 Die Objektivität des Rechts und ihre subjektive Verarbeitung - Eine Erwiderung auf Günther Jakobs - Von Dr. Benno Zabel, Universität Leipzig. Günther Jakobs hat in der Rezension meiner Arbeit (vgl. HRRS 5/2007, S. 232 ff.) nochmals und mit Vehemenz den funktionalen Standpunkt strafrechtlicher Schuldzurechnung verteidigt. Das war nicht anders zu erwarten. Gleichwohl scheint mir die Perspektive...

S. 284 Heft 7 2007 Anmerkung zu BGH 1 StR 349/06 - Beschluss vom 30. März 2007 = HRRS 2007 Nr. 427 Von Prof. Dr. Gerhard Fezer, Universität Hamburg Die folgende Anmerkung beschränkt sich auf die Rüge der Verletzung des § 252 StPO. Die (tatgeschädigte) Zeugin hat in der Hauptverhandlung gem. § 52 I StPO die Aussage verweigert. Daraufhin vernahm die Strafkammer...

S. 285 Heft 7 2007 HRRS-Praxishinweis Die Überschreitung der 11-Tages-Frist als revisibler Rechtsfehler - ein Fall klassischer Rechtsauslegung (§ 268 III StPO) Anmerkungen zu BGH 2 StR 22/07, Urteil vom 30. Mai 2007 (= HRRS 2007 Nr. 570) Von Staatsanwalt Tobias Wolf, Hanau Hintergrund der Entscheidung war die Neuordnung der Terminierungsfristen durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24.8...