Erfassungsstand: Welche Daten enthalten die Datenbanken?

1. Entscheidungen des BGH in Strafsachen

In der Datenbank sind alle Entscheidungen des BGH seit dem 1.1.1999 erfasst, die begründet sind, also wenigstens eine ergänzende Anmerkung des entscheidenden Senats haben. Derzeit (Dezember 2024) sind dies 30.159 Datensätze. Ausserdem wurden auch zurückliegende Entscheidungen erfasst, die im 38. bis 44. Band von BGHSt enthalten sind.

Grundsätzlich werden neue Entscheidungen drei bis vier Wochen nach der Veröffentlichung durch den BGH in die Datenbank eingestellt.

2. Höchstrichterliche Entscheidungen weiterer Gerichte

Neben BGH-Entscheidungen veröffentlicht HRR-Strafrecht.de auch andere höchstrichterliche Entscheidungen mit Bezug zum deutschen Strafrecht. Dies sind u.A. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, monatlich eine bedeutsame Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, aber auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, des Internationalen Gerichtshofes und anderer ausländischer Gerichte.

3. Fundstellen

Erfasst werden nur Fundstellen von Entscheidungen, die auch im Volltext verfügbar sind. Dies sind: BGHSt, NJW, NStZ, NStZ-RR und StV. Die Pflege einer Fundstellendatenbank ist sehr aufwändig. Daher ist diese Datenbank teilweise lückenhaft. Der derzeitige Erfassungsstand (Dezember 2024) ist: NJW, NStZ und StV: 1999 - 2021 vollständig; BGHSt: 38. Band bis 65. Band. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die originale Entscheidung zur Verfügung gestellt wird. Es wird nicht der Text der entsprechenden Fundstelle veröffentlicht.