Dokumentationen und Einzeldokumente aus Strafverfahren.
Mit freundlicher Genehmigung von RAin Gül Pinar (Hamburg) und RA Michael Rosenthal (Karlsruhe).
Dem alten Rechtsgrundsatz "audiatur et altera pars" und journalistischer Verantwortung folgend hat die Redaktion selbstverständlich auch der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz, als Äußerungsberechtigten vor dem BVerfG die Möglichkeit gegeben, Zuschriften an das BVerfG auf unseren Seiten zu veröffentlichen. Beide Stellen haben jedoch bisher davon keinen Gebrauch gemacht.
Eine unentgeltlich verfügbare aktuelle Rechtsprechungsübersicht zum Europäischen Haftbefehl finden Sie bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Heiko Ahlbrecht (Düsseldorf): http://www.strafrecht.de/de/euhb/