Alle Ausgaben der HRRS, Aufsätze und Anmerkungen ab dem Jahr 2000.
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Anmerkung: PD Dr. Jochen Bung, Verhandlung über die Entlassung des Zeugen und Augenscheinseinnahme in Abwesenheit des gemäß § 247 StPO entfernten Angeklagten als Fälle des absoluten Revisionsgrundes nach § 338 Nr. 5 StPO
Anmerkung zu dem Vorlagebeschluss BGH 5 StR 460/08 (HRRS 2009 Nr. 1060) sowie zu dem Urteil BGH 5 StR 530/08 vom 11. November 2009 (HRRS 2009 Nr. 1061),
HRRS 1/2010, S. 50 ff.
...Verfahren ist im rechtsstaatlichen Strafprozess eine Selbstverständlichkeit und folgt aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), dem Recht auf Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK) und dem Interesse an der Wahrheitsermittlung.[4] Die Anwesenheit des Angeklagten ist überdies ein Menschenrecht: Nach Art. 14 Abs. 3 lit. d IPBPR hat "[j]eder wegen einer strafbaren Handlung Ange...
Aufsatz: Hans Meyer-Mews, "Keine bloße Formsache" – Notizen zum Richtervorbehalt,
HRRS 7/2020, S. 286 ff.
...nbereichsschutz revisionsrechtlich unbeachtlich, wenn nicht dargetan wurde, dass und in welchem Umfang es zu Kernbereichsverletzungen gekommen ist.[25] Gemessen an dem in Art. 104 I GG und Art. 5 I EMRK garantierten Rechtsschutz durch Verfahren war dies indes schon früher zweifelhaft.[26] Nunmehr dürfen personenbezogene Daten im Strafverfahren allein auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden (Â...
Aufsatz: Dr. Janique Brüning, Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen den Richtervorbehalt
Zugleich eine Anmerkung zum Urteil des BGH vom 18. April 2007 (5 StR 546/06 = BGH HRRS 2007 Nr. 463) ,
HRRS 6/2007, S. 250 ff.
...Asbrock, StV 2001, 322, 324; Nelles, Kompetenzen und Ausnahmekompetenzen in der Strafprozessordnung (1980), S. 260; Fezer, StV 1989, 290, 294; Jahn/Dallmeyer, NStZ 2005, 297, 304; so auch zu Art. 6 EMRK für die parallel zu stellende Frage eines Verwertungsverbotes wegen des hier zugleich vorliegenden Verstoßes gegen Art. 8 EMRK m.w.N. Gaede, Fairness als Teilhabe - Das Recht auf eine konkrete un...
Aufsatz: Karsten Gaede, HRRS-Praxishinweis: Gesetzesorientierte Auslegung des Handeltreibens oder Verzicht auf staatliche Strafansprüche nach richterlichem Ermessen?
Zugleich Anmerkung zu den Beschlüssen BGH 2 ARs 276/03 vom 6. Februar 2004 und BGH 5 ARs 46/03 vom 22. Januar 2004.,
HRRS 5/2004, S. 165 ff.
...ch abgeleiteten Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes[27] hätte der Senat für eine rein gerichtsbezogene Zurückweisung der Unbestimmtheitskritik auch eine Entscheidung des EGMR zu Art. 7 EMRK[28] zum gleichen Effekt aufführen müssen, wenn er sich insoweit tatsächlich allein als Vollstrecker früherer Auffassungen des (europäischen[29]) Verfassungsgerichts sieht, der sich um die aktu...
Aufsatz: Tilo Mühlbauer, Strafrechtliche Überprüfung der Angemessenheit von Anwaltshonoraren?,
HRRS 4/2004, S. 132 ff.
.... 4 StPO), und überhaupt von (geringer) staatlicher, fixierter Vergütung zeigen, wie wenig das von den §§ 140 ff. StPO begründete Institut die Rechte des Beschuldigten aus Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK und die Rechte des Verteidigers aus Art. 12 Abs. 1 GG wahrt.[39]
S. 136 Heft 4 2004
Die – einfachgesetzlich auch in § 137 StPO festgelegte – Möglichkeit, sich in jeder Lage d...
Aufsatz: Prof. Dr. Susanne Walther LL.M., Völkerrechtliche Nachbesserung der Strafprozessordnung - jetzt!,
HRRS 4/2004, S. 126 ff.
... StPO selbst noch in den Justizgrundrechten der Art. 102-104 GG finden sich Anzeichen dafür, dass der Gesetzgeber sich der Frage bislang in gebotener Weise bewusst war. Zwar enthalten Art. 6 III a EMRK[6] sowie §§ 185 ff. GVG und § 259 StPO einzelne Mosaiksteine insofern, als es um die Fähigkeit zu sprachlicher Verständigung bzw. um das Recht auf Beiziehung eines Dolmetschers geht. Doch ist ...
Aufsatz: Dr. Hilde Farthofer / Dr. Christian Rückert, Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 252 StPO im Lichte eines grund- und menschenrechtskonformen Strafverfahrens,
HRRS 3/2017, S. 123 ff.
...Falle einer ursprünglich günstigen Aussage) müssten dahinter zurücktreten.[98]
Ferner ist erwägenswert in § 252 StPO auch eine Ausprägung des Konfrontationsrechts aus Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK zu erblicken. Dies wird besonders deutlich, wenn man – mit der ganz herrschenden Meinung – ein umfassendes Verwertungs- und nicht nur ein Verlesungsverbot annimmt. Denn dann kann die Aussage de...
Aufsatz: Dr. Christian-Alexander Neuling, Strafjustiz und Medien - mediale Öffentlichkeit oder "justizielle Schweigepflicht" im Ermittlungsverfahren?,
HRRS 3/2006, S. 94 ff.
... Bild- und Namensanonymität, und zum anderen als Recht auf Nicht-Entsozialisierung. [46] Zweitens stellt ein derartiges Vorgehen eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Art. 20 Abs. 3 GG, 6 Abs. 2 EMRK) und drittens einen Verstoß gegen das Gebot des "fair trial" (Art. 20 Abs. 3 GG, 6 Abs. 1 S. 1 EMRK [47] ) dar. Aus letzterem folgt unter anderem, daß die Ermittlungsbehörden ihre Medienauskünf...
Aufsatz: Prof. Dr. Frank Meyer, Leon Schiermeyer, Tsilikis, Erhebung und Sicherung von elektronischen Beweismitteln nach der e-Evidence-VO: ein neues Zeitalter der Zusammenarbeit in Strafsachen,
HRRS 10/2024, S. 315 ff.
...nischer Daten rechtfertigen.
Ferner ist bei der Interpretation der genauen und objektiven Belege darauf zu achten, dass das real risk-Kriterium des EGMR nicht unterlaufen wird.[52] Aus Sicht der EMRK genügt das Bestehen eines ernstzunehmenden Risikos, dass dieses Grundrecht verletzt wird. Einwände des Adressaten berücksichtigt die Vollstreckungsbehörde unter vorheriger Konsultierung der Ano...
Besprechung: Lucian Krawczyk, Der Anfragebeschluss des 1. Strafsenats des BGH vom 12.01.2006 zur Beachtlichkeit nachträglicher Protokollberichtigungen - Steht der Revisionspraxis eine grundlegende Änderung bevor?
Besprechung zu BGH HRRS 2006 Nr. 185,
HRRS 10/2006, S. 344 ff.
...n, die durch ein sich lange hinziehendes Strafverfahren entstehen, verstanden. Genau dasselbe gilt für die ebenfalls vom 1. Senat angeführte Rechtsprechung des EGMR[86], die von dem in Art. 6 I 1 EMRK verankerten Anspruch auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist ausgeht. Auch Art. 6 I 1 EMRK verbürgt ein individuelles Abwehrrecht des Beschuldigten den Strafverfolgungsbehörden gegenüber.[...
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