HRRS-Nummer: HRRS 2025 Nr. 1014
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 36/25, Beschluss v. 29.04.2025, HRRS 2025 Nr. 1014
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 1. Oktober 2024 aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen im Schuldspruch dahin geändert, dass die Verurteilung wegen tateinheitlicher Beleidigung im Fall II.2 der Urteilsgründe entfällt; die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
HRRS-Nummer: HRRS 2025 Nr. 1014
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede