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HRRS-Nummer: HRRS 2025 Nr. 820

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 142/25, Beschluss v. 13.05.2025, HRRS 2025 Nr. 820


BGH 6 StR 142/25 - Beschluss vom 13. Mai 2025 (LG Göttingen)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 8. November 2024 wird

a) das Verfahren eingestellt, soweit er wegen Bedrohung verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last;

b) das vorbezeichnete Urteil im Schuld- und Strafausspruch dahin geändert, dass er wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt wird.

2. Die weitergehende Revision wird verworfen.

3. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung und wegen Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die auf die Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten führt zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO. Der Senat stellt das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts - mit der Kostenfolge des § 467 Abs. 1 StPO - aus prozessökonomischen Gründen ein, weil sich die Urteilsgründe nicht zu der subjektiven Tatseite verhalten.

Dies führt zur Änderung des Schuldspruchs und zur Aufhebung der wegen der Bedrohung verhängten Freiheitsstrafe von vier Monaten (§ 349 Abs. 4 StPO und § 354 Abs. 1 StPO entsprechend). Mit dem Wegfall dieser Strafe bleibt es bei der für die besonders schwere Vergewaltigung erkannten Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten. Im Übrigen ist das Rechtsmittel unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.

HRRS-Nummer: HRRS 2025 Nr. 820

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede