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HRRS-Nummer: HRRS 2024 Nr. 1624

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 447/24, Beschluss v. 05.11.2024, HRRS 2024 Nr. 1624


BGH 6 StR 447/24 - Beschluss vom 5. November 2024 (LG Potsdam)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 17. Mai 2024 wird als unbegründet verworfen; es wird jedoch im Ausspruch über die Einziehung dahin geändert, dass die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 80.000 Euro angeordnet wird. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2024 Nr. 1624

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede