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HRRS-Nummer: HRRS 2024 Nr. 612

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 406/23, Beschluss v. 19.03.2024, HRRS 2024 Nr. 612


BGH 6 StR 406/23 - Beschluss vom 19. März 2024 (LG Hannover)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 24. Mai 2023 werden als unbegründet verworfen; jedoch wird die den Angeklagten G. B. betreffende Einziehungsentscheidung aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen dahin geändert, dass er mit dem Angeklagten L. B. in Höhe von 98.711,27 Euro als Gesamtschuldner haftet.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2024 Nr. 612

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede