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HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 334

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 428/22, Beschluss v. 25.01.2023, HRRS 2023 Nr. 334


BGH 6 StR 428/22 - Beschluss vom 25. Januar 2023 (LG Stade)

Teileinstellung bei mehreren Taten; Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 154 Abs. 2 StPO; § 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 5. Juli 2022 wird

a) das Verfahren im Fall II.1 der Urteilsgründe nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt,

b) das vorgenannte Urteil

aa) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und mit versuchter Körperverletzung schuldig ist,

bb) im Strafausspruch dahin geändert, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt ist.

2. Die weitergehende Revision wird verworfen.

3. Im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last; der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

Die Einstellung des Verfahrens bezüglich Fall II.1 hat die Änderung des Schuldspruchs sowie den Wegfall der für die Tat festgesetzten Freiheitsstrafe von drei Monaten und der Gesamtstrafe zur Folge.

HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 334

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede