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HRRS-Nummer: HRRS 2022 Nr. 850

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi

Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 158/22, Beschluss v. 14.06.2022, HRRS 2022 Nr. 850


BGH 6 StR 158/22 - Beschluss vom 14. Juni 2022 (LG Magdeburg)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 21. Januar 2022 wird verworfen; jedoch wird die Einziehungsentscheidung aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts dahin klargestellt, dass es sich bei den sichergestellten Gegenständen um 1,12 Gramm Cannabis nebst zwei Zip-Tüten sowie 0,36 Gramm Tabak-Cannabis-Gemisch handelt.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2022 Nr. 850

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi