Art. 6 Abs. 3 lit.c EMRK; § 142 StPO
Verletzung des Rechts auf wirksame Verteidigung durch Bestellung des bisherigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger des Angeklagten; Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Angeklagtem; Entpflichtung
1. Einzelfall der Verletzung des Rechts auf wirksame Verteidigung durch Bestellung des bisherigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger des Angeklagten (Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Angeklagtem nach Anraten, ein unwahres Geständnis abzulegen). 2. Die Berufung des Angeklagten auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis steht der Bestellung des bisherigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die vom Angeklagten vorgetragenen Behauptungen zwar erheblich, aber ersichtlich unzutreffend sind (BGHR StPO § 142 Abs. 1 Entpflichtung 1).
§ 274 StPO; § 244 StPO; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO
Absolute Beweiskraft des Protokolls; "Konnexität zwischen Beweistatsache und Beweismittel"; Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen; Hilfstatsache; Bedeutungslosigkeit
1. Die absolute Beweiskraft des Protokolls (§ 274 StPO) bezieht sich nicht auf die Begründung von Anträgen. 2. Ein auf die Vernehmung eines Zeugen gerichteter Beweisantrag verlangt sowohl die Behauptung einer konkreten Tatsache als auch die Behauptung, daß der Zeuge diese Tatsache aus eigener Wahrnehmung bekunden kann. Darüber hinaus muß erkennbar sein, weshalb der Zeuge überhaupt etwas zu dem Beweisthema bekunden können soll. In Fällen, in denen sich dieser Zusammenhang nicht von selbst versteht, ist die "Konnexität zwischen Beweistatsache und Beweismittel" näher darzulegen (BGHSt 43, 321, 329 f. m.w. Nachw.).