HRRS-Nummer: HRRS 2021 Nr. 725
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 151/21, Beschluss v. 05.05.2021, HRRS 2021 Nr. 725
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 22. Dezember 2020 wird als unbegründet verworfen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Auf einem etwaigen Verstoß gegen § 265 StPO beruht das Urteil jedenfalls nicht. Angesichts der hohen Dosis des aufgenommenen MDMA sowie des Zustands des Nebenklägers nach der Tat (Bewusstlosigkeit, hohe Puls- und Atemfrequenz, überhöhter Blutdruck, mehrtägiger Krankenhausaufenthalt) begegnet die Annahme der Vollendungsnähe keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
HRRS-Nummer: HRRS 2021 Nr. 725
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede