HRRS-Nummer: HRRS 2024 Nr. 1198
Bearbeiter: Christian Becker
Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 140/24, Beschluss v. 16.07.2024, HRRS 2024 Nr. 1198
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 15. Dezember 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die in Litauen erlittene Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 angerechnet wird; im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
HRRS-Nummer: HRRS 2024 Nr. 1198
Bearbeiter: Christian Becker