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HRRS-Nummer: HRRS 2022 Nr. 299

Bearbeiter: Christian Becker

Zitiervorschlag: BGH, 5 ARs 28/21, Beschluss v. 20.01.2022, HRRS 2022 Nr. 299


BGH 5 ARs 28/21 - Beschluss vom 20. Januar 2022

Anfrageverfahren zur selbständigen Einziehung.

§ 132 Abs. 3 GVG; § 413 StPO; § 435 StPO

Entscheidungstenor

Der Senat hält an eigener Rechtsprechung, die der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats entgegensteht, nicht fest und schließt sich der Rechtsauffassung des anfragenden Senats an.

Ergänzend zu den überzeugenden Ausführungen des anfragenden 3. Strafsenats bemerkt der Senat, dass der Gesetzgeber auch in anderem Zusammenhang (Neufassung von § 413 StPO, hierzu näher Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 312/21) eine von der Verurteilung einer Person unabhängige (selbständige) Einziehung im Sicherungsverfahren für möglich hält, wenn die Anlasstat bis zum Urteil Verfahrensgegenstand ist (vgl. auch BT-Drucks. 19/27654, S. 108).

HRRS-Nummer: HRRS 2022 Nr. 299

Bearbeiter: Christian Becker