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HRRS-Nummer: HRRS 2013 Nr. 153

Bearbeiter: Christian Becker

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 600/12, Beschluss v. 08.01.2013, HRRS 2013 Nr. 153


BGH 5 StR 600/12 - Beschluss vom 8. Januar 2013 (LG Lübeck)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 30. August 2012 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dadurch der Neben- und Adhäsionsklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Gründe

Dass die Strafkammer wohl (UA S. 3 und 8; anderseits aber S. 7) nur die Qualifikation nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB und trotz der strammen Fesselung mit einem Kabelbinder nicht nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. hierzu Fischer, StGB, 60. Aufl., § 250 Rn. 6a) angenommen hat, beschwert die Angeklagten nicht.

HRRS-Nummer: HRRS 2013 Nr. 153

Bearbeiter: Christian Becker