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HRRS-Nummer: HRRS 2013 Nr. 139

Bearbeiter: Christian Becker

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 536/12, Beschluss v. 12.12.2012, HRRS 2013 Nr. 139


BGH 5 StR 536/12 - Beschluss vom 12. Dezember 2012 (LG Dresden)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 8. Juni 2012 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnimmt der Senat mit Sicherheit, dass die Taten zum Nachteil der Stiefkinder des Angeklagten jeweils vor deren 14. Geburtstag begangen worden sind.

HRRS-Nummer: HRRS 2013 Nr. 139

Bearbeiter: Christian Becker