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HRRS-Nummer: HRRS 2012 Nr. 128

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 530/11, Beschluss v. 12.01.2012, HRRS 2012 Nr. 128


BGH 5 StR 530/11 - Beschluss vom 12. Januar 2012 (LG Lübeck)

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Ausnehmen vom Rechtsmittelangriff).

§ 64 StGB

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 6. September 2011 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Gründe

Die Nichtanordnung des § 64 StGB ist wirksam vom Rechtsmittelangriff ausgenommen worden.

HRRS-Nummer: HRRS 2012 Nr. 128

Bearbeiter: Ulf Buermeyer