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HRRS-Nummer: HRRS 2011 Nr. 629

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 108/11, Beschluss v. 03.05.2011, HRRS 2011 Nr. 629


BGH 5 StR 108/11 - Beschluss vom 3. Mai 2011 (LG Berlin)

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge).

§ 29a BtMG

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 1. November 2010 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

Die ausreichenden Feststellungen des Landgerichts zur nicht geringen Menge (UA S. 20, 29) werden durch die missverständlichen, auf eine geringe Menge bezogenen Ausführungen (UA S. 31) nicht in Frage gestellt.

HRRS-Nummer: HRRS 2011 Nr. 629

Bearbeiter: Ulf Buermeyer